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Tyr13

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  1. Argh... das ist doch ein Kettenfehler epischen Ausmaßes - Es erfolgt tatsächlich eine Kontrolle durch SC Grün-Weiß (Wann war nochmal Eure Letzte ?) - Die Jungs&Mädels wollen tatsächlich nicht nur die Dokumente sehen, sondern auch alle mitgeführten Gegenstände gegen die Erlaubnisdokumente abgleichen - Beim Abgleich fällt ihnen die Diskrepanz zwischen Munition und Leihschein auf (Wie, nochmal ? Die Waffe ist geliehen, das ist dokumentiert. Die Munition darf mithin unter genau denselben Voraussetzungen vom Leihgeber erwerbbar sein...) - Aus Unwissenheit wird dann (von denselben, akribischen und wohlinformierten Beamten, die unbedingt peinlich genau prüfen wollen) eine Fehleinschätzung produziert. Wenn wir soweit sind, gehe ich vor dem herannahenden Meteoritenschwarm in Deckung, der müsste schon zu sehen sein. Dann blase ich mein Schlauchboot auf, denn die Tsunami-Flutwelle mit Alpen-Höhe kommt direkt danach... Macht Euch mal lieber Gedanken um reale Probleme.... Zum Beispiel über Winterreifen, Profiltiefe, letzte HU oder Ablaufdatum/Ausstattung des Verbandskasten.
  2. Ja, es handelt sich um einen Sonderfall, ähnlich wie bei den SP-Presslingen. Da bricht dann die Systematik zusammen, weil die Gegenstände Eigenschaften beider Geltungsbereiche besitzen. Aber stell mal die Fälle gegenüber, wo sich etwas ändern würde: Auf dem Schießstand ist die Sharps auf dem Tisch, 1. der Schütze nimmt eine vorbereitete Patrone und läd sie 2. Ich als Inhaber einer 27er Lizenz lade die Patrone Da ist nicht wirklich ein himmelweiter Unterschied, gesetzestreues Verhalten vorausgesetzt. Abseits vom Schießstand, und nicht zum sofortigen Verbrauch, da würde ich wie mit dem losen Pulver umgehen, die Kartuschen/Geschoss-Kombi also nicht überlassen, es sei denn, derEmpfänger ist 27er... Aber auf dem Stand sehe ich diese Zubereitungen wie Patronenmunition. Es ändert sich nämlich an der Handhabung nichts. Nur meine Meinung, es handelt sich da um einen Analogieschluss für einen Sonderfall, der durch gesetzliche Bestimmungen nicht vollständig erfasst wird.
  3. Wenn es um die Hülsen geht: Die sind von der rechtlichen Würdigung ähnlich zu behandeln wie SPAXTM Schrauben. R4711: Nicht im Tonnenmaßstab in den Augen verreiben... Sobald die Dinger patroniert sind, also die Ladehülsen mit Pulver und Geschoss verbunden wurde, muss man sie so behandeln wie das lose Pulver. Erleichtert wird die Handhabung auf dem Stand, es wird ja nicht mit losem Pulver hantiert. Rechtlich würde ich sie als "Zubereitungen" einstufen, die auf einem Schießstand analog zur Patronenmunition erworben werden dürften. Das ist aber nur meine Meinung, allerdings finde ich das einleuchtend.
  4. Tyr13

    Standsperre

    Ich zitiere hier mal den wesentlichen Teil zu diesem Thema. Es besteht also bei Euch im Verband eine Richtlinie, was denn nun die Qualifizierung zur Standaufsicht umfasst. Auch beim BDS ist die Quali zur Standaufsicht normalerweise im Lehrgang zum Schießleiter enthalten, kann aber zumindest im LV4 bei unserem Landesausbildungsleiter auch separat gebucht werden. Information ist in diesem Zusammenhang eine Hol-Schuld für die Vereine, wie man dann die Qualifizierungsrichtlinie umsetzt ist dann das nächste Problem, ich halte es für durchaus sinnvoll, wenn man vielen seiner Mitschützen diese Quali angedeihen lässt und dazu einen "Kurs" oder eine "Belehrung" mit Prüfung und Zeugnis im Verein abhält. Und die Schützen sollten sich um diese Quali drängen, denn dann können sie ja "irgendwo" auf "alleine" schießen.
  5. Tyr13

    Standsperre

    Das kann zum Beispiel der Versuch des "Betreibers" sein, einen unliebsamen Verein herauszuekeln. Oder es ist mal wieder 'was Zwischenmenschliches: Der Vorsitzende streitet sich mit einem Mitglied, Oder es ist die Retourkutsche für 'ne Anzeige wegen böser §6AWaffV-Waffe oder ein angekratztes Fahrzeug auf dem Parkplatz oder die ausgespannte Freundin, die geprellte Rechnung.... Insgesamt kann das bisher Beschriebene nicht die ganze Wahrheit sein. Ob nämlich eine VAP (Verantwortliche Aufsichts-Person) am Stand war, ist zunächst mal eine Sache zwischen dem Verein und dem Betreiber der Schießstätte. Wichtig für die VAP ist, daß sie vom Verein a ) dem Betreiber benannt wird und b ) gegenüber der Behörde (Ordnungsbehörde, die die Stanzulassung aussprach) gemeldet wird. Wie jetzt genau die VAP sich zu qualifizieren hat, steht nochmal auf einem anderen Blatt, die Hürde ist aber nicht hoch, ein 2-stündiger Lehrgang reicht so +/- aus, mMn. Es gibt (leider) deutliche juristische Hinweise darauf, daß die "normale" Sportschützen-Sachkunde nicht ausreicht.
  6. Inwieweit ? Welche Law&Order Aktionismen werden jetzt gezogen: - Ärzte kommen in Schutzhaft - 78jährige bekommen die Waffen weggenommen - SEK's warten jetzt solange bis sich die Zugriffspersonen selbst erschossen haben - Der Gesetzgeber verbietet Morde - Sportschützen dürfen nur noch mit Wrigley's Pfefferminz-Geschossen arbeiten Und die Alternative ? Wenn es nun eine illegale Waffe war, werden dann die LWB nur noch per Ehrenwort-Durchsuchungen mit der Polizei in Kontakt treten ?
  7. Den Smiley inflationär zu gebrauchen gibt Dir nicht mehr Recht... Der Vorschlag war: wir brauchen mehr und neue Gesetze, die den Staat (Polizei und StA) einschränken und die Verantwortlichen in ihrem Amt persönlich haftbar machen. Mein Argument gegen diesen Vorschlag lautet: solche "Schutz-Gesetze" bergen in sich die Gefahr des Mißbrauchs und bringen für die Praxis nur mehr Aufwand in einem ohnehin schon überlasteten Rechts-Apparat. Es ist die Anwendung der schon bestehenden Gesetze, die hier alleine schon Abhilfe schaffen kann, wenn nur endlich wieder der Wille in diesem Rechtsapparat besteht, sich zum Wohle des Bürgers zu betätigen. Es gibt Mechanismen (z.B. die Beförderung nach Aufklärungs/Verurteilungsquote oder die Besoldung nach der Anzahl der Mitarbeiter) die unsere Beamten (:= Staats- und somit Volksdiener) auf den falschen Weg locken können. Genau wie die Bereitschaft des Bürgers sich über "Maschendrahtzaun"-Nickeligkeiten bis zu den höchsten Gerichten durchzuklagen auch unser Rechtssystem mit Nichtigkeiten beschäftigt. Wobei der Nachbarschaftsstreit ja noch komisch ist, wenn aber Richter sich Ihre Posten vor Gericht erstreiten und die Politik so schlecht arbeitet, daß nur noch die Gerichte Abhilfe schaffen können dann die Beispiele sind, die mir sämtliches Lachen vergehen lassen. Die Einschränkung staatlicher Gewalt und die Korrektive des Rechtsstaats gegen Obrigkeits-Gewalt sind doch tief in unserem Gesetzeswerk verankert. Lass uns erst einmal die Alten Zäune reparieren bevor wir nach neuen, engeren Gesetzesbarrieren schreien. Das ist nämlich genau die Tendenz, die Du auf der einen Seite beklagst, zum Anderen aber selbst forderst. Und wenn Du mit der Krähe argumentierst, kannst Du ohnehin niemand mehr trauen und landest beim Dilemma: Wer bewacht die Wächter ? So besser und/oder klarer ?
  8. Also alle Beteiligten, nicht nur die Verantwortlichen ? Sorry, musste jetzt sein. Aber auch sonst: Damit wäre ein Mechanismus geschaffen, daß z.B. organisierten/intelligenten/vermögenden Verbrechern ein Instrumentarium an die Hand gibt, ihre eigene Strafverfolgung zu ver-/behindern. Und ich vermute ganz stark, daß dieser Personenkreis da wesentlich erfolgreicher sein würde, als der unbescholtene Bürger, der vielleicht ein solches Instrument aus lauter Obrigkeitshörigkeit gar nicht anwenden will. Und es beschäftigt dann die Strafverfolger nochmal zusätzlich. Es bleibt also ein Problem Innerer Führung. Erst wenn die HD als solche sparsam, dann aber gut vorbereitet genutzt wird, und die Führung ein Interesse daran hat, das "softe" Methoden verwendet werden, wird sich dieses Problem entspannen.
  9. Keine Ahnung, was Du liest. Trotz @Schwarzwildjägers Dementi entwickelt sich dieser Thread doch zielich zum Bash- und Paranoia-Spielfeld. Und wenn @uwe hier gegen die Verschwörungstheorien spricht, dann ist das allerhöchstens ein Gegenpol zu Posts, die unsere Polizei mit den Todesschwadronen der südamerikanischen Militärjunta auf eine Stufe setzt. Soll ich mich über solche Posts von @guerrero1 jetzt auch so pikiert und naserümpfend äußern ? Es ist sicher nicht falsch, wachsam zu bleiben, wenn man das Gefühl hat, in unserem Staat liefe es in die falsche Richtung von "Law & Order". Aber dem Himmel sei es gedankt, wir haben neben schlechten Tendenzen immer noch reichlich Gegenmittel gegen unsere Staatswillkür, rechtsstaatliche und auch gesellschaftliche Selbstreinigungs-kräfte. Muss man nur nutzen. Aber gerade @uwe gibt uns hier auf WO einen faszinierenden Einblick in die Wirklichkeit der Polizeiarbeit, im Spannungsfeld der Behördenleiter, Staatsanwälte, Konkurrenzbehörden (Berlin -> LKA). Bei ihm muss man immer sehr genau darauf achten, was er NICHT sagt. Zu @Ch. Aus S. Post: Wie fundiert ist Deine Angabe, daß bundesweit alle 2-3 Wochen psychisch Kranke Menschen durch die Polizei erschossen werden ? Wären immerhin 20-25 Tote pro Jahr, ich kann mir nur schlecht vorstellen, daß so gehäuft Tote nach dem ständig gleichen Muster produziert werden, gänzlich unbemerkt von einer polizeiKRITISCHEN Medienlandschaft.
  10. Es ist schon so, daß das NWR bei der Vorstellung des Vorhabens jan ganz klar damit beworben wurde, daß zeitnah und einfach die legalen Waffeninformationen durch verschiedene Behörden eingesehen werden können. Wie eben nachzulesen: - Polizei - Zoll - Verfassungsschutz Und eben bei der Polizei mit 3 Aspekten 1. Zur besseren Durchführung des Waffenrechts (OK, leuchtet ein, sinken dann meine Gebühren, wenn's doch einfacher geht ?) 2. Zum Abgleich der Sachfahndung (kann ja nur die ominösen 2% Anteil der legalen Waffen an allen Taten mit Schusswaffen betreffen, besser aber wie nix) 3. Zur besseren Einsatzvorbereitung und dem besseren Eigenschutz der Beamten. (Darüber diskutieren wir gerade. Weil's eben laut PKS keinen Zusammenhang zwischen "LWB !" und "Gefährlich" gibt)
  11. Und Uwe hat Dir gesagt: - Du bist nicht durch den Staat verfolgt worden, weil Du LWB bist - Der Typ, der SMSn Schreiben kann, hat Dir den Besuch eingebrockt - Die Jungs in Grün, die den Besuch durchgeführt haben, haben halbwegs ordentlichen Umgang mit Dir gepflegt - Die Winnenden-Hysterie hat glücklicherweise hier nicht zu einer Überreaktion geführt. Die Polizei muss auch anonymen Hinweisen nachgehen. Meinst Du, ein Anuf an Dich bei dieser Art Hinweis hätte gereicht ? Der Hinweis auf 126 ist vielleicht auch gar nicht in Deine Richtung, sondern in die Richtung des Hinweisgebers ergangen... Aber das ist sowieso Kaffeesatz-Deutung. Hier im Thread geht es jetzt darum, daß möglicherweise in Zukunft nicht mehr 6 Polizisten, davon 4 in Uniform bei Dir auftauchen, sondern Du vom Geräusch des Rammbocks aufwachst und 20 Vermummte in der Bude rumtrampeln.
  12. Das klingt aber schon ganz anders, als der Ratschlag, sich durch penibles Befolgen aller möglichen Vorschriften "unangreifbar" zu machen. Gerade die Wertschätzung der Rechtsstaatlichkeit zwingt Dich als mündigen Bürger doch gerade zum Widerstand, wenn die Behörden unsittliche, ungesetzliche unrechte Forderungen stellen, Ermessensentscheidungen zu Deinen Ungunsten fällen, ihre Kompetenzen überschreiten usw. Mit dem NWR und dem Argument der "Eigensicherung" hat seinerzeit der Freiberger angefangen. Mittlerweile hört man dieses Argument gegenüber allen LWB pauschal. Da ist es eben dann auch angebracht, gegen diese Diskriminierung anzugehen. Eine Diskriminierung ist es deshalb, weil von den LWB statistisch nachweisbar keine höhere Gefahr als von allen anderen Bürgern ausgeht. Eher ist es andersherum. Argumentiert wird immer nur mit "abstrakter Gefährdung"... Die Tendenzen sind klar zu erkennen, wehrte also den Anfängen.
  13. Davon wird es nicht richtiger, daß Du es schreibst. Es gilt zwei Dinge zu beachten: 1. Die Gesetze, die Durch- und Umsetzung, Vorschriften und Auslegungsgepflogenheiten werden solange verschärft werden,wie sich kein Widerstand regt. Die Antis haben Dich auf dem Kieker, da kannst Du noch so brav sein. 2. Ungerechtfertigterweise stehen wir LWB im Ruf "gefährlich" zu sein. Mit dieser "Gefahr" werden jetzt Umgangsformen legitimiert, die der Diskriminierung gleich kommen. Die Tendenz ist stark abfallend. Ich bin der Meinung, daß es besser ist, das Kind nicht erst in den Brunnen fallen zu lassen und erst dann aktiv zu werden.
  14. Ich schweife jetzt mal ein wenig ab. "Die Stoppwirkung eines Schuss' hängt von der Laborierung und dem Treffersitz ab. Weil man vorher nichts am Treffersitz machen kann, muss man sich also bei der Vorbereitung darauf konzentrieren, die heißeste Ladung zu entwickeln." Analog: Jeder Polizeieinsatz birgt das Risiko bewaffneter Gegenwehr. Nur bei den LWB kann man vorher vermuten, daß Sie die Mittel zur Gegenwehr bereithalten könnten. Also muß man die LWB besonders hart anfassen, um das Risiko für die Polizisten zu minimieren. HändezumHimmelhebundrumfuchtelndschreiendweglaufender Tyr
  15. Was kann ich im Umkehrschluss daraus ableiten: Es gibt feste Regeln für die Verfahrensart bei der Durchführung von Durchsuchungen. Und betrifft diese Durchsuchung einen LWB, so ist nach diesen Regeln dann das SEK hinzuzuziehen. Habe ich das soweit richtig verstanden ? Wird sich diese Ausprägung polizeilicher Einsatztaktik mit dem NWR weitergreifend etablieren ?
  16. Es wird Dich vielleicht überraschen, die allermeisten hier haben Dich schon verstanden. Du hast Bauchschmerzen damit, einen Drilling auf eine Sportschützen-WBK zu erwerben. Du glaubst, hier würde zwar der Buchstabe des Gesetzes geachtet, seine Intention jedoch verfehlt. Und solch ein Vorgehen sei allen Sportschützen abträglich. Es ehrt Dich, daß Du Dich in die Bresche wirfst, aber hier ist es nach meiner Meinung unangebracht. 1. Der Drilling ist definititiv den Waffen nach der Aufzählung in 14.4 zuzurechnen. 2. Ein solches Gewehr kann nach der Sportordnung des BDS für Wettkämpfe verwendet werden. Damit ist der Drops gelutscht, der Raps geschnitten und die fette Frau darf jetzt singen. Sämtliche Argumente zur Konkurrenzfähigkeit des Gewehrs laufen wirklich ins Leere, ausnahms- und überraschenderweise darf der mündige Bürger hier tun, was er will, SELBST WENN ES KEINEN SINN MACHT. Sag' also einfach: OK, es ist zwar blöd, aber Du darfst es tun. Dieser Fall ist anders zu beurteilen als das von Dir zitierte Beispiel der gezogenen VRF, wo wir im Übrigen kongruenter Ansicht sind. Oder das Zusammenbasteln von neuen Waffen aus erlaubnisfreien Teilen + WS. Oder Kashis im Kaliber 7,62x40, oder Mac10-Klone mit 420mm Lauf. Solange ein solch sinnloses Gesetz wie das WaffG besteht, wird man versuchen, die bestehenden Regeln auszunutzen, weil bei vielen Betroffenen das Verständnis und die Akzeptanz fehlt. In gewissem Rahmen kann man das auch sportlich sehen, das tun auch einige der SB's, die ich so kenne. Nur in dem hier zum Erbr.... diskutierten Fall ist die Schmerzgrenze eben nicht überschritten, und ein schulterzuckendes "Mach doch" reicht aus, da muss man nicht ad nauseam sachfremde Argumente wiederholen. Bis zum nächsten Thread
  17. Ey, Du sollst nicht schon sagen, was der @Joe07 oder @Flohbändiger meint Sonst komm' ich mit Deinem Account noch durcheinander Geh' mich jetzt verstecken...
  18. Echt ? Erklär' mal, was da zweideutig ist: So: Ein Drillig ist ein Jagdgewehr handelsüblicher Bauart. Ich vermute intensiv, daß die Schaftabmessungen auch für den Drilling, der hier auf Gelb eingekauft werden soll, passen. Ergo: Der Drilling ist als Wettkampfgerät zugelassen, einer sportlichen Verwendung in dieser Disziplin steht nichts entgegen.
  19. Tyr13

    Glock 26 und BDS

    Ich würde nicht mit dem Korn anfangen sondern mit der Kimme. LPA-Kimmen sind doch schon nach hinten gekröpft. Bei der Waffenkontrolle im Wettkampf geht es, wie immer, "im Zweifel für den Schützen" nach meiner Erfahrung. Eine ziemliche Herausforderung mit der Baby-Glock zu treffen, vor allem wenn's schnell gehen soll. Ist nicht vielleicht sprotlich gesehen eine längere Pistole sinnvoller?
  20. Grundsätzlich müsste das gehen, Behälter aus Stahlblech, Schloss mit "besser als Schwenkriegel-Schloss". Im Baumarkt gibt es Werkzeugkisten, für ähnliches Geld kriegt man da größere Behälter. Oder eben alten, nicht qualifizierten Tresor greifen.
  21. Tyr13

    Was denn nun alles?

    Die CIP führt Ihre Maßtafeln, soweit ich weiß sind nationale Listen nur die Umsetzung der Komissionsvorgaben für die Länder, die dort Mitglied sind. Diese Tabellen gab es mal auf der C.I.P. Seite zum D/L. Es gibt einen eigenen Tabellenteil für Revolver- und Pistolenmunition (Kurzwaffen).
  22. Nein, Lodenmantel reicht aus. Sorry, sollte keine Spitze sein, nur wird hier in der AWAffV etwas geheilt, was eben auf viele Jäger zugeschnitten ist. Ich käme mit dem Platz für Munition einfach nicht hin. Asche auf mein Haupt.
  23. Du Postest doch selber schon Meta-Antworten, und dann beschwerst Du Dich über die Masse der Posts auf sooooo eine EINFACHE Frage. Du siehst: Es ist nicht so einfach. Wir kennen alle die Systematik, und die sagt eben: Munition erst "bei" dend Waffen ab Stufe 0. Und Der liebe Gesetzgeber wollte seine Jäger priveligieren indem er das beim Jägerschrank das gemeinsame lagern von Waffe und Mun dann auch noch erlaubt hat, deshalb gibt es da, für den "Jägerschrank A/B" die Ausnahme. Und die steht nicht im Gesetz sondern in der Verordnung. Ich werde jetzt noch richtig ketzerisch: Die Kurzwaffe im B-Innenfach des Jägerschranks darf sogar "geladen" sein im Sinne von WaffG Anlage 2 (Begriffsbestimmungen) 12., also "Schussbereit" Denn dem Waffengesetz ist es an dieser Stelle "5&3!$$-Egal" ob die Waffe beim Aufbewahren Schussbereit ist, oder nicht. Allerdings rate ich dringend davon ab, Waffen geladen aufzubewahren. Man führt dadurch wissentlich Zustände herbei, in denen durch "einfache" Fehler fahrlässige Schüsse abgegeben werden. Und wer hat zu Hause eine sichere Richtung ? Ein gefülltes Magazin neben der Waffe ist aber sicher, solange man keinen 5&3!$$ macht.
  24. wieder was gelernt, merci @SP. Speziell diesen Fehler hoffe ich dann in Zukunft zu vermeiden.
  25. Dann sach dem Schwarzwälder auch noch, daß er seine Beiträge grün einfärbt... Ansonsten Das Problem ist häufig, daß man sich sicher ist, und dann auf die Nase fällt. Ich werde aber weiter antworten, auf die Gefahr hin, Fehler zu machen. Wenn's dann im Laufe der Diskussion geheilt werden kann finde ich das sogar besser. Man kommt eben beim §6.(2) schnell auf "Nur Langwaffen" weil eines der Kriterien die Lauflänge ist, und die länger als 42 cm sein soll. Fast jede Kurzwaffe, die den Anschein erweckte, wäre somit sofort ausgeschlossen. Im weiteren: die Tatsache, daß das BKA sehr motiviert und bastelfreudig beim Test ist, darf mMn durchaus betont werden. Die Schwachstelle in der Rollenverschluss-Familie ist eben Griffstück und Verschlussträger, die bei Langwaffen freie Teile sind. Genauso beim AR-15 Klon, Abzugsgruppe, Upper-Ausfräsung, Träger. Beim M1A ist es schon deutlich schwieriger Rock'n'Roll-Modus zu erreichen. Achja: Anleitungen wie man Rock'n'Roll herstellt wären strafbar, deshalb bleibe ich brav ganz vage.
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