-
Gesamte Inhalte
7.752 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Tyr13
-
Frage zum Rückbau von Dekowaffen, Filmwaffen, Gaswaffen
Tyr13 antwortete auf Karlfried54's Thema in Allgemein
Wesentliche Teile nach dem dt. WaffG sind nicht frei&legal erhältlich. Die Definition lehnt sich nämlich an die CIP an, wo die höchstbelasteten Teile definiert werden. Solange sich jeder in der Kette an die Gesetze hält, geht's nicht. Man muss auch mal den Aufwand kritisch sehen. Jeder Besitzer einer Fräsmaschine kann sich eine "hochwertige" Schusswaffe selber bauen, wenn er nur will. Früher wurde z.B. der Schlagbolzen entfernt und das Loch verschweißt. Heute wird der Verschluss schräg abgeschliffen, so daß er gar nichts mehr verschließt. Früher hat man einen Bolzen in den Lauf geschweißt, heute wird der Lauf über die Länge geschlitzt. Erstmal gibt es Darknet-Dialoge, die offenbar beim Ali auf dem rechner waren. Wer da was wie gemacht hat, ist wirklich unklar. Zur Waffenherstellung Google mal nach Khyber-Pass. Wer es wirklich will, der kann sich eine Schusswaffe besorgen. Die Glock hätte, wenn der Preis, der genannt wird stimmt, das 5-fache des Ladenpreis' gekostet. -
Ich hab' ja mal 'ne Sich-Soldat ATN erworben. Wenn das der Level von Ausbildung ist, der hinreichend sein soll, dann gute Nacht.
-
Frage zum Rückbau von Dekowaffen, Filmwaffen, Gaswaffen
Tyr13 antwortete auf Karlfried54's Thema in Allgemein
Es ist ziemlich unübersichtlich. Es war bereits um 2005 bekannt, daß es so unterschiedliche Vorschriften für's Deaktivieren von Schusswaffen in Europa gibt, daß eine deaktivierte Waffe aus einem Land in einem anderen Land noch als "Scharf" gelten würde. Die EU-Komission sollte bereits 2008 eine einheitliche Vorschrift für's Deaktivieren erlassen. Das hat sie bis zu den Pariser Attentaten nicht geschafft. Die neue Richtlinie der EU gilt seit diesem Jahr. Alles was vorher war hat "Bestandsschutz", muss also nicht sofort nachgearbeitet werden. Beim erneuten Verkauf aber schon. Hier wäre mit Krimineller Energie aber ein Einfallstor. Die reaktivierten deaktivierten Waffen sind aber ein kleiner Bruchteil von den "illegalen" Waffen in Europa. Jugoslawien-Krieg, Diebstähle bei Armee und Polizei, da kommt das illegale Zeug her. Das grundsätzliche Problem ist, daß sich kriminelle Menschen nicht an Gesetze halten. -
Nach Amoklauf in München: Verschärfung des Waffenrechts wird geprüft
Tyr13 antwortete auf J.A.K's Thema in Waffenlobby
RG hat nichts und kann also bei einem Fehlschlag nichts verlieren. Jedesmal den Maximal-Standpunkt vorschlagen, selbst wenn 99% davon abgelehnt wird, hat er aus seiner Perspektive 100% hinzugewonnen. Wir dagegen sorgen sich um: Reputation, Besitzstand, Hobby, Freizeit, Familie, soziales Umfeld usw. Wir LWB haben etwas zu verlieren. Wenn der Keusgen sich durch solch ein Auftreten abqualifizieren würde, litte darunter vielleicht seine RA-Praxis. -
Ich war bisher auch der Meinung, daß bei geliehener Waffe ein Mun-Erwerb statthaft wäre, der Händler aber seine eigene Geschäftshoheit hat. Ich selbst hatte das in den Anfängen meines Schützen-Wettkampf-Daseins auch schon mal gemacht, da haben wir bei F&M die Übergabe gemacht und gleich hab' ich die Munition gekauft. Sachlich war das nichts anderes, aber die Authentizität der Erlaubnisse war vor Ort überprüfbar. Praktischerweise "leiht" man sich die Munition gleich mit, einen Händler kann man nicht zwingen, bei allem mitzuspielen. Wenn alles aber paletti ist, dann macht man sich zumindest nicht strafbar.
-
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tyr13 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ja, ich bedaure Dich. Das Verbot des kampfmäßigen Schießens gilt generell für Schießstätten. Nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung darf von den Bestimmungen des §27.7 WaffG abgewichen werden. Der JS-Inhaber muss nach meiner Lesart des §23.2 bei der Teilnahme an einem solchen Kurs auch persönlich gefährdet sein. Insofern rate ich Dir beim Besserwissen mehr Vorbereitung zu treffen. Das wesentlich Schlechte an der gegenwärtigen Regelung ist mMn, daß man (nur) 2 Voraussetzungen erfüllen muss: - Haftpflichtversicherung - wohlgesonnener Beamter, dem man die Notwendigkeit eines WS aus dem Kreuz leiern kann. Und was fehlt ist: Fertigkeiten mit der Waffe, wie: Finger lang lassen, Stressbewältigung, Deckung und Sichtschutz, Retention. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tyr13 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Die GRA verschickt zum Thema SV mit Schusswaffe und Gun Free Zone gerade einen Link zu einem Kurzfilm: https://www.youtube.com/attribution_link?a=-MqXKZszub4&u=%2Fwatch%3Fv%3DhnBWa_xJz6A%26feature%3Dshare -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tyr13 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Im WaffG gibt es auch einen §19, der genau diese Begründung hat. Allerdings ist die Praxis eben so, daß man "mehr als Andere" gefährdet sein muss und "eine Schusswaffe geeignet, die Gefahr abzuwenden". Damit landet man in Deutschland bei der Regel: Wenn Du Personenschutz bekommst, gibt's auch 'nen Waffenschein. Die Härtung der eigenen Wohnung wäre ein gutes Ding, z.B. EL-Flinten für Jedermann, aber nicht in der Öffentlichkeit führen dürfen. Ich hatte mal Gerüchteweise gehört, daß genau so etwas vor Winnenden im Gespräch war, ist jetzt natürlich nicht mehr opportun. Unser Gesetz setzt auczh den falschen Schwerpunkt und verbietet generell das Üben von SV-Zusammenhängen mit Schusswaffen. Da wäre ein ganz neues Denken gefragt, ich bleibe da erstmal skeptisch. -
Nach Amoklauf in München: Verschärfung des Waffenrechts wird geprüft
Tyr13 antwortete auf J.A.K's Thema in Waffenlobby
Ich ganz persönlich nicht, aber ist kein Problem für mich, wenn es jemand anders tut. Zu dem Thema hat Massad Ayoob eine Reihe von guten Videos gedreht, die auf DuSchlauch zu finden sind. Unbedingt ansehen. -
WBK "wiederrufen", Wer kann einen guten RA empfehlen...?
Tyr13 antwortete auf Will Kane's Thema in Waffenrecht
Wie kommst Du auf dieses dünne Brett ? Falls jemand nicht zuverlässig ist, könnte ich ja noch irgendwo zustimmen, aber wenn z.B. bei einem Schützen die Gesundheit nicht mehr mitmacht, verliert er vielleicht sein "Bedürfnis" und seine Erlaubnis. Zur Gefahr wird er dadurch nicht. Die öSiO ist durch registrierte WB bestimmt nicht gefährdet, und wenn man sich die vielen illegalen Waffen, die im Umlauf sein sollen ansieht, dann passiert ohnehin mit Schusswaffen relativ wenig. Es gibt einfach keinen Zusammenhang zwischen Waffen und Gewalt. Wohl gibt es Zusammenhänge zwischen Gesellschaft (OldSchool sagte man "Milljö") und Gewalt. Darüber lohnt es sich nachzudenken. Dieser Schraubstock von Waffengesetz ist doch bis zum Anschlag angeknallt und immer nochwird von den Antis der Hebel verlängert und noch ein größeres Rad gedreht. Was hat's gebracht: Nix. Aber alle haben fasziniert zugeguckt, wie unsere Law and Order Politicos "Etwas getan" haben. Nochmal: Die Erlaubnispappe für Schusswaffen macht keinen besseren Menschen aus Dir, als was vorher da war. Genausowenig wie eine besondere Mütze einen Angestellten der BRD AG zu einem besseren Menschen macht als ein gewöhnlicher Aktionär. -
WBK "wiederrufen", Wer kann einen guten RA empfehlen...?
Tyr13 antwortete auf Will Kane's Thema in Waffenrecht
Ich denke, manchmal ist es günstig, auch Antworten, die einem selbst nicht passen, ernst zu nehmen. Falls der Kumpel die Waffe weiter benutzt hat, dürfte es kein Problem sein, in vernünftiger Frist ein Bedürfnis nachzuweisen. Und dann muss die "neue" Behörde keinen Stress mehr machen. Ist aber, wie bereits von anderen, berufeneren Fioristi hier bereits gesagt, eine Übung im Kaffeesatzdeuten. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Tyr13 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Wenn man den Silberstreif sehen möchte, dann ist nochmal "Schlimmeres" verhindert worden. Wenn man die Wolke betrachtet, dann haben uns die Antis ganz schön nass gemacht. Ich bin unsicher, was ich jetzt mit 20er Magpuls machen soll, die ich auf 10 Pillen reduziert habe. Wenn der Maßstab "Rückbau mit üblichem Werkzeug" angelegt wird, dann sind das immer noch Ladeeinrichtungen mit denen ich 21x Bumm machen kann. Was ist, wenn ich in Holland an einem IPSC Rifle Match teilnehmen möchte. Europäisch haben die WB mit diesem faulen Kompromiss einen erneuten Höchststand von Restriktionen erreicht. Unsere Mit-Fioristi trifft das ganz konkret und hart. Daß wir in D keine NEUEN Einschränkungen erwarten, zeigt eigentlich nur, wie weit wir das Knie schon gebeugt haben, nicht etwa wie "günstig" der Kompromiss ist. Die Antis sind auf dem Weg zur Totalentwaffnung einen Schritt weiter, wir wiederum einen Schritt zurückgewichen. Es gibt keinen Grund zum Jubeln. Eher noch wittere ich Unrat in der Interpretation und in der höchstrichterlichen Auslegung der Richtlinie durch jenes unsägliche Leipziger Bundesgericht. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tyr13 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Bisher scheint es noch nicht erforderlich zu sein. Das BVerwG hat nämlich in seiner Entscheidung nur festgelegt, daß HA-Waffen, die >2 Magazine aufnehmen können nicht ZUR JAGD geeignet sind. An diesem Punkt stehen wir noch, bisher sind noch keine Auswirkungen auf Sportschützen, Brauchtumsschützen, Selbstverteidiger, Sammler oder Erben bekannt, wobei wir Sportis natürlich wegen des §6 AWAffV die größte Angriffsfläche haben. Sollte sich die neue EU Feuerwaffenrichtlinie durchsetzen, wäre eine Reform des §6 sicherlich angebracht. So könnten aktive IPSC Schützen dann mit der entsprechenden Ausnahmegenehmigung auch nach internationalen Regeln ihren Sport ausüben. Der Analogschluss lag nahe, scheint aber nicht akut zu sein. -
Eine schöne Definition von Notwehr: "...Ist wenn Du mehr Angst vor dem Ziel Deiner Notwehr hast, als vor dem Staatsanwalt" Wer fragt, und sich rückversichert, ob das denn wirklich "OK" ist, sich auf Notwehr zu berufen um eine Schusswaffe auf schwarze WBK zu kriegen, der hat eine andere subjektive Lage als in der "Notwehr" beschrieben. Insofern: Wenn hier gefragt sein sollte :"Gehe ich straffrei aus, wenn ich mir aus Angst eine Illegale kaufe, lautet meine Antwort: NEIN. Korrekt ist, daß es Urteile gegeben hat, wo auch illegaler Erwerb & Besitz durch Notwehr a) gerechtfertigt b) entschuldigt worden sind.
-
Zum TE: Es wurde schon einiges zum korrekten Ablauf nach WaffG gesagt. Erwerb einer SRS ab 18, Führen im öffentlichen Raum mit kl. Waffenschein, Führen auf öffentlicher Veranstaltung ist eigentlich verboten, kann aber mMn durch den Inhaber des Hausrechts erlaubt werden (Dies ist keine Rechtsberatung). Jetzt noch wichtig: Zum Böller-Schießen bräuchtest Du eine Schießerlaubnis. Keine Ahnung, ob das Ordnungsamt /Polizei an dem Ort, wo geschossen werden soll das zulassen wird und ob AUflagen gemacht werden. Es geht mehr als man denkt, also zumindest im Prinzip. Der Verwaltungswust, der dafür notwendig ist, ist erheblich.
-
Ist aber viieeell Wichtiger RECHT zu haben, als vernünftig zu beantworten. Ich versuch's jetzt mal: Das SprengG gibt Vorgaben für das gewerbliche Überlassen von Munition. Es macht eine Ausnahme für private Munitionserzeuger. Wenn Du über E-Gun verkaufst, dann unterstellt Dir zumindest das Finanzamt Gewinnerzielungsabsicht, ein Merkmal für Gewerblichkeit. Dementsprechend würde da nach meiner Auffassung eine Fallgrube existieren. Wenn aber die Munition von einem gewerblichen Wiederlader kommt, dann müsste die original-Packung schon korrekt gekennzeichnet sein und auch ein Beschuss erfolgt sein. Solche Munition unterscheidet sich nicht von Fabrik-Munition. Es gelten dann die ganz normalen Vorschriften des WaffG, also Erwerbserlaubnis und Sicherstellung, daß die Ware keinem Unberechtigten überlassen wird. Der Versand von Munition ist nicht ganz einfach oder preiswert. Aufgrund dieser Randbedingungen verkaufe ich persönlich auf online Plattformen praktisch keine Erwerbserlaubnispflichtige Ware. Das wäre auch mein Rat an Dich. Lieber einen Zettel ans Schwarze Brett im Verein tackern.
-
Ziel der Anti-Waffenlobby ist: keine Waffen in Privater Hand. Auf dem Weg dorthin ist jetzt erstmal eine irrsinnige Bürokratie zur Erfassung und Verwaltung von Ladevorrichtungen geplant. Vielleicht mit dem Winkelzug á la BVerwG: Das ist geeignet, also A7 statt B7. Aber zur Bestandsschutzwahrung: Ausnahmegenehmigung für 5 Jahre...
-
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tyr13 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Meiner Lesart nach nicht, hier wird "automatisch" als Vollautomatisch verwendet, also: einmal abziehen, oft BUMM Also: Du hast recht, Jedes aktuelle Gesetz in allen Einzelheiten zu kennen, das das Waffenrecht berührt, ist keine gesetzliche Verpflichtung. Allerdings liegt es beim Tanz durch das Minenfeld der Waffenkontrollobrigkeit im Interesse des privaten Waffenbesitzers sich fortzubilden. Hier stellt sich nach meiner laienhaften Lesart folgende Situation dar: Halbauto-Waffen, wie Benelli Argo oder Sauer 303 oder Walther PP für Fallenjagd sind von Jägern nach alter Rechtssprechung Verwaltungspraxis erworben worden. Dazu gibt es die laut Gesetz vorgeschriebene Erlaubnis zum Erwerb (hier: z.B. JJS) und den Eintrag in die WBK (für Besitz). Jetzt gibt es im Gesetz einige Formen des Umgangs, die darauf beschränkt sind, daß sie "Im Rahmen des Bedürfnis" erfolgen. Dazu gehört die erlaubnisfreie Variante des "Führens", für Jäger ungeladen auf dem Weg zum Revier etc. pp. Jetzt hat sich durch das besserwissende BVerwG herausgestellt, daß diese Waffen für die Jagd gar nicht zulässig wären, weil sie gegen die Berner Artenschutz-Konvention verstoßen. Die Waffen-Behörde hätte jetzt auf einen Schlag alle waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen müssen, die sich auf solche Waffen beziehen, denn: huch, damit darf man ja gar nicht Jagen. Dazu war man zu faul und erstaunlicherweise zu vernünftig. Jetzt tut sich dabei aber eine Fallgrube auf: Falls die Waffen nicht zum Jagen brauchbar (i.S.d.G.) sind, dann darf man sie auch nicht im Rahmen des Bedürfnis "Jagd" führen. Auch die Fahrt zum Training auf dem Schießstand fällt damit flach, es sei denn man hat auch noch den Bedarf eines Sportschützen...aber das ist eine andere Geschichte und soll ein anderes Mal erzählt werden. -
Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"
Tyr13 antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Danke Dir Uwe für Deine Beiträge aus dem echten Leben eines Polizisten. Ich denke aber, daß sich nur eine Minorität von Polizisten aus den Zwängen ihres Mikrokosmos befreien kann. Grundsätzlich ist die HD dann abgeschlossen, wenn der gesuchte Gegenstand gefunden wurde. Und rein logisch kann die HD auch keine Entlastung bringen, wenn nichts gefunden wird, wurde vielleicht nicht gründlich genug oder nicht umfassend genug gesucht. Es kann sein, daß sich jemand mit dem negativen Ergebnis zufrieden gibt und auf weitere Nachforschung verzichtet. Wenn derjenige aber seine Investition von Manpower und Zeit rechtfertigen muss, um bei der Beförderung gute Chancen zu haben, wird er eher Richtung Beifang agieren. "Wir haben bei Ihnen nach Drogen gesucht und nix gefunden. Aber das Fallmesser zeigt ja, daß Sie schuldig sind. Außerdem sind da die fast schon pornographischen Nacktbilder Ihrer Kinder, wir behalten Sie im Auge und mucken'se jetzt nicht auf, wenn wir wollen, kriegen wir sie dran, und wenn es mit der Steuerfahndung ist. Jeder ist verdächtig." -
Wer Munition in Verkehr bringt, muss sie erstens kennzeichnen und bei der Weitergabe im Prinzip sogar beschießen lassen. Lass es.
-
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tyr13 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Der Unterschied ist, daß die Brücke versagt, wenn der nächste 18-Tonner drüberfährt. Das BVerwG hat nur den halben Träger weggesprengt, die Brücke hält noch, bis die Verwaltungsbehörde den LKW drüberschickt. Besonders Pikant ist, daß derjenige der den "kriminalisierten" Gegenstand besitzt eine erteilte Erlaubnis besitzt. Deshalb sind die relevanten Fallstricke das Führen des Gegenstands, nicht der Besitz allein. -
Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"
Tyr13 antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Wie @karlyman sehe ich objektiv keinen Bedarf, eine bereits definierte Straftat nochmals unter besondere Strafe zu stellen. Es gibt ein Vollzugsdefizit, wie man so schön sagt. Ich bin völlig bei Dir, daß es ein besonders schwerer Fall ist, wenn man Helfer attackiert, das Gaffen und Posten über die notwendige Hilfeleistung stellt oder sich feige im Halbdunkel der Internet-Anonymität ehrabschneidend äußert. Mit Sondergesetzen treibt man jedoch einen Keil zwischen Polizei/Rettung/Feuerwehr und den Rest der Gesellschaft. Das finde ich höchst bedenklich, weil es genau die "Ordnungskräfte" von der Gesellschaft entfremdet, aus deren Mitte und zu deren Wohl diese Bürger arbeiten sollen. Solch eine Entfremdung bindet dann nur die Exekutive noch stärker an deren weisungsgebende politische Herrschaft. Denk mal an Sluggy Brennekes Definition von Waffen (..die zur Durchsetzung der Gesetze gegen die Bürger eingesetzt werden...) und ersetze "Waffen" durch "Polizei". Das ist mindestens schon der zweite Schritt auf dem Weg der "besonderen Mütze" die letztlich in einem preußischen Obrigkeitsstaat mündet, die Geisteshaltung des "ich habe doch nur Befehle ausgeführt" gepaart mit dem bedingungslosen Gehorchen vor der "besonderen Mütze" war dann die vorgefertigte Diktatur, der sich der Braunauer dann bemächtigt hat. Empörung über Straftaten ist ein schlechter Ratgeber für Gesetzgebung. Gesetze sind eben das Handwerkszeug des Politikers, wenn man nur einen Hammer hat, dann sieht jedes Problem aus wie ein Nagel. -
Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"
Tyr13 antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Ich finde, der Beitrag war genau in die korrekte Richtung. Es ist doch tatsächlich so, daß der Staats-Apparat (und nicht nur der) den "Waffennarren" höchst mißtrauisch begegnet. Die Polizei findet es doof, wenn irgend jemand außer ihnen Waffen hat. Das ist sogar folgerichtig. Es lässt außer acht, daß die Waffenbesitzer in dieser Republik zertifiziert zuverlässig sind. Das kränkt uns natürlich in unserer gesetzestreuen Seele. Es existiert also ein Misstrauen "von oben" nach "unten" von Polizei, Gericht, Staatsanwaltschaft Verwaltungsbehörden und Politik gegen den Bürger mit privaten Waffen. Wir sind ein Dorn in Ihren Augen. Und umgekehrt wächst durch die Abgehobenheit von Politikern, die sich vom Wahlvolk weit entfernt haben das Misstrauen "nach oben" eben gegenüber Politikern, die nicht zum Wohl ihrer Wähler zu arbeiten scheinen. Besserwisserei und Küchenkabinette haben sich doch etwa jenseits der Lokalpolitik eingestellt, siehe Eidesformel für NRW, Alternativlosigkeit von Banken und Griechenrettung und "wir schaffen das"-Parolen. Wie Du schon sagst, in dem Moment wo dieses Misstrauen stark wächst, verlieren die bisherigen Machthaber an Einfluss, wobei die Alternative nicht immer besser ist, nur anders schlecht. Solange der Mechanismus funktioniert bleibt alles im Lot, aber wenn die ersten Machthaber auf die Idee kommen, die Mechanismen auszuhebeln, wird's ganz schnell kritisch. Die Sondergesetze für Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte gehen genau in diese Richtung, ebenso wie Gedankenpolizei bei Hasspostings... -
Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"
Tyr13 antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Etwas mehr als das. Es ist eine Selbst-Rechtfertigung der Polizei. Wir wurden informiert, wir haben etwas getan (SEK losgejagt) und damit man uns nicht nachsagen kann, wir würden den Bürger schikanieren, suchen wir solange, bis wir irgendeine Kleinigkeit finden, mit der wir begründen können, daß es unabdingbar war, den Bürger zu schikanieren. Selbsterfüllende Prophezeiung -
Mehr als zwei Voreinträge / Voreinträge während der "Sperrzeit"
Tyr13 antwortete auf Schwarzseher's Thema in Waffenrecht
Das finde ich sehr kulant, daß er das Haltbarkeitsdatum der Bescheinigung und des Voreintrags verlängert. Lob' Ihn mal dafür...- 11 Antworten
-
- erwerbsstreckungsgebot
- 2/6
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit: