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Dann hättest Du drei Anlaufstellen, die Dir eine Verbandsbescheinigung ausstellen könnten. Für den BDS ist der Landesverband zuständig, je nach Land gibt es unterschiedliche Richtlinien, beispielsweise hier in NRW müsste für die 3. Kurzwaffe nachgewiesen werden: Teilnahme an den Vereinsmeisterschaften des eigenen Vereins Für die DSU hat Dir @Computerfritze schon die richtige Stelle zitiert, jetzt fehlt nur noch der Hinweis vom DSB-Landesverband Wo bist Du organisiert ?
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Als Interessierter Betroffener staune ich nur darüber, wie die aus drei Richtungen kommenden Vorschläge sich auftürmen. Niemand kommt auf die Idee zu sagen: Das kann rausgelassen werden. Alles wird kumuliert: - Die EU-Kommission will die HA von B7 nach A7 verschieben, also verbieten, Das Parlament und die Ausschüsse der EU entschärfen das gerade noch so, mit dem Magazin-Kapazitäts-Quatsch. Der BR bringt's wieder zurück, aus der Bremer Initiative - Das Kabinett macht der Tresor-Industrie ein Geschenk und verpflichtet zur neuen Norm, der BR schafft Bestandsschutz, aber die vernünftige Norm wird weiter ignoriert - In der EU-Richtlinie wird medizinische Überwachung gefordert, daraus macht Bremen dann wiederkehrende Prüfungen. Mir kommt das vor, als ob ein Wettbewerb laufen würde, "Wer kann am Besten verbieten ?"
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Bitte ? Er hat "formal" nichts damit zu tun. Die Formulierungen der Ausschuss-Empfehlungen sind wortwörtlich abgekupfert. Kein Wunder. Es sind dieselben handelnden Personen. Tu doch nicht so, als müssten wir unsere Hosen mit der Kneifzange zumachen. Hier hat ein findiges SPD-Mitglied den Vorschlag aus Bremen direkt abgeschrieben und in die Ausschussempfehlung eingefügt.
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Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Tyr13 antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Das zeigt zunächst mal nur die Verwirrtheit der Macher einer Reality-Show. Das soll nicht richtig sein, sondern einen cleveren, sexy, Obrigkeitsstaat zeigen, der den tumben Verbrechern mit aller Härte auf die Schliche kommt. Da setzen die Kontrolleure sich ja auch durch, das ist wie bei Pornos, mit erlebter Wirklichkeit hat des nix mehr zu tun. Aber die Fernseh-Show ist daran schuldlos, die kann einfach nicht anders. Damit will ich nicht in Abrede stellen, daß Zöllner nicht immer ganz genau übers WaffG Bescheid wissen. Oder daß das WaffG verwirrt, verwirrend und komplex ist. -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
Tyr13 antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Sag' mal, Ist für Dich eine "Waffe" jetzt immer eine "legal erworbene, in Privathand befindliche, behördlich registrierte Schusswaffe der Kategorien B-D lt. EU-91/477" Atomraketen sind bestimmt auch keine Waffen, unterliegen ja nicht dem WaffG... In diesem Fall war's übrigens die Tat, nicht die Nähe zum Reichsbürgertum. Solange ist das alles OK, auch für mich. Aber interessant ist es schon, wenn die Zahl der Reichsbürger plötzlich so dermaßen explodiert. Frühere Einschätzungen sprach von ca. 1.000 Bundesweit und jetzt hat Bayern alleine plötzlich 1.700. Mücke-> Elefant, völlig normale Ereignisse werden durch das Beschwören der geheimnisvollen, unerkannten, Räächten Gefahr der Reichsbürger-Weltverschwörung interessant gemacht. Titten hätten wahrscheinlich genauso gewirkt. -
Fotos oder es ist nicht passiert... Und was habt Ihr eigentlich gegen Affen ?
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Auf der ZDF-Seite selbst lässt sich das nachlesen: Fabrikat Vugrek Modell Agram 2000 Hier der Link Offenbar eine Weiterentwicklung/Kopie der Beretta 12, Masseverschluss, zuschießend (die Beretta)
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Tyr13 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Bisher sind die Gesetzes-Verschärfungen immer dem Prinzip der Salamitaktik gefolgt. Ein Frosch, der in kochendes Wasser geworfen wird, wehrt sich nach Kräften und hüpft heraus. Wenn man denselben Frosch ganz langsam erwärmt, gibt's ohne Widerstand Froschsuppe. Daher kommen immer wieder Initiativen, die immer nur dünne Scheibchen von den bisherigen Möglichkeiten abschneiden. Der Wegfall des §37 in 2003 war da die rühmliche Ausnahme, wurde aber sofort durch den neuen §6 AWaffV ersetzt. Es wird immer wieder Angriffe auf Waffen in privater Hand geben. Kein GK, Kapazität, Erschwernisse beim Erwerb, maßlose Anforderungen an die Aufbewahrung, Kontrollen, Gebühren, Führverbote. In dieser Richtung wird es weitergehen. -
Ich gebe mal wieder meine Meinung zu den Aufbewahrungsvorschriften zum Besten: Sie richten sich: a ) gegen den rechtmäßigen, mehrfach überprüften, ständig überwachten Besitzer b ) gegen beiläufige Wegnahme durch Mitbewohner oder Gäste c ) gegen den Diebstahl von Gelegenheits-Einbrechern (Junkies etc.) Die im Moment vorgeschriebenen Behältnisse sind wie Vorhänge-Schlösser: Sie halten ehrliche Menschen ehrlich. Ein wirklich motivierter Schwerverbrecher kann entweder den Tresor vor Ort öffnen, wenn er genügend Zeit hat, den Tresor zum Öffnen abtransportieren oder den Besitzer zum Öffnen zwingen. Glücklicherweise haben die wenigsten Schwerkriminellen überhaupt Bock auf registrierte Waffen. Einbruchsdiebstahl ist doch im Moment ein nicht-verfolgtes Delikt, weil einfach keine Kapazität da ist. Wenn jetzt zum Einbruch & Diebstahl noch illegale Waffen hinzukommen, dann steigt der Fahndungsdruck ganz schlagartig an und plötzlich gibt's auch Bullen mit Interesse, die wissen, daß sie Bewaffnete jagen. Vor dem Hintergrund ist ein Aufkleber "Vorsicht Waffen" auf einem Juwelentresor wahrscheinlich eine gute Vorsichtsmaßnahme zum Täuschen, Tarnen und Irreführen. Insofern wundert mich Dein Streben nach Über-Erfüllung der Normen. Ich halte mich an die Mindest-Vorschriften (Die sind im Gesetz, genauer in §13AWaffV definiert, das ist auch die Antwort auf Deine Entscheidende Frage) und gebe darüber hinaus keinen Cent meines Geldes aus. Glaubst Du, mit Eifer könntest Du gegenüber der Waffenbehörde Fleiß-Punkte sammeln ? Es gibt doch pro Jahr vielleicht 0,001 % Verlust von den registrierten Waffen in privater Hand, die Behörden verlieren Jährlich ein Mehrfaches aus ihrem Bestand und ansonsten speist sich der illegale Markt durch Schmuggel. Vor diesem Hintergrund ist die Überarbeitung der Aufbewahrungs-Regeln laut dem Kabinetts-Entwurf auch eigentlich nur ein Indiz, daß sich der Innenminister von der Tresor-Lobby in Geldscheine hat einwickeln lassen. Es wäre mMn cool, wenn Du das alte Schätzchen reaktivieren könntest und so Deine Aufbewahrung regelst. Aber selbst wenn der Tresor gleichwertig zu 0, 1 oder 2 wäre: Wenn Du als Besitzer vernünftig handelst, wäre eine Waffe im abgeschlossenen Kleiderschrank praktisch genauso sicher.
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Zertifizierungen werden kommerziell vom Verein der Sachversicherer VdS durchgeführt. Danach weißt Du, welche Werte Du darin verstauen darfst, die beurteilen auch nicht nur die Einbruchs-Widerstandsklasse sondern auch die Feuersicherheit. Das kostet vermutlich ebensoviel wie ein Baumarkt-Schrank. Afaik führt aber auch die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle eine Begutachtung durch, für lau. Wenn die Kollegen von dort ein OK an den Verwaltungsmenschen von der Waffenbehörde geben, sollte das in Ordnung gehen.
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Also ist es jetzt Zeit auf seinen EU-Parlaments-abgeordneten einzuwirken.
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Du musst schon sehr viel Mut zusammennehmen, um dich mit einer Taschenpistole mehreren Attentätern mit Sturmgewehren entgegenzustellen. Aber: selbst wenn die Täter nur gebunden werden, ist viel erreicht. Und Hilfe ist dann eben nicht 10 Minuten weg, sondern weniger. Attentäter müssen sich eben genau damit auseinandersetzen, sie müssen länger planen, mehr Täter organisieren, Bewaffnung verstärken usw. Das gibt ihren Gegenspielern bei der Polizei Gelegenheit sie aufzuspüren. Wehrhafte Bürger wären auch anderswo sinnvoll, zum Beispiel bei Wohnungseinbruch, dunklen Gassen auf dem Nachhauseweg usw. Vor Allem: Es gibt mehr Lebensqualität. Ein Bewaffneter Bürger muss nicht mehr denken und fühlen wie ein Kaninchen.
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Gebühren für die Kontrolle im Landkreis Karlsruhe
Tyr13 antwortete auf Bodenkracher's Thema in Allgemein
Das Problem bei der anlasslosen und ergebnislosen (ohne Beanstandung, alles i.O.) Kontrolle der Waffenaufbewahrung eine Gebühr zu erheben, liegt darin, daß dazu eine Schuldumkehr stattfindet. Der Waffenbesitzer veranlasst also allein durch sein Dasein staatliches Handeln, als Verursacher der Kontrolle muss er dafür zahlen. Das widerspricht der Realität, denn: Die Kontrolle ist ja gerade anlasslos. Bei einer Beanstandung sieht das Anders aus, da folgt ja aber auch ein weiterer Akt nämlich die Verwarnung wegen Ordnungswidrigkeit etc. Wenn der Staat für willkürliches Handeln Geld verlangen kann, liegt etwas im Argen. Wenn der Polizist Dich nach dem Ausweis fragt, ist das OK. Wenn er für die Frage 5,-€ nimmt, nicht. Wenn er Deine Personalien durch eine Abfrage ermitteln muss, weil Du den Perso/Pass nicht dabei hast, könnte man ja zumindest argumentieren, er hätte etwas geleistet. Im Waffenrecht zahle ich für: - Staatliche Prüfungen (Sachkunde) - Einträge in WBK - Beschuss der Waffen & Prüfung der Munition Dafür erhalte ich Leistungen. Bei der Kontrolletti-Aktion, die keinen Nährwert hat, soll ich für Belästigung bezahlen ? Ich bin dagegen. -
Geschossen wird auf dem Stand von 1473 in Bonn-Tannenbusch, dort Kurzwaffe (und LW: Flinte + LW in KW-Kaliber) 100m Training in Hückelhoven und Siegburg.
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Na gut. Monatsbeitrag bei uns unter 25,-, Aufnahmegebühr in Höhe des Jahresbeitrags. jährliche Zahlung. Verbandsbeitrag (BDS) incl., keine Dienste / Arbeitseinheiten. Munition (9x19, .38, .357) zum Selbstkostenpreis, Scheiben gestellt. Dafür gibt's 8 Trainingseinheiten pro Monat (je 3h) zusätzlich 2 Langwaffentermine / Monat. Vereinswaffen werden für Schützen in Ausbildung gestellt. Schnuppertraining zu üblichen Trainingszeiten. Neben Standard-Disziplinen des BDS auch sporadisches IPSC Training.
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Ja, möchte ich aber nicht im Forum auf Heller und Pfennig ausbreiten. Wo liegt Deine Schmerzgrenze ? Eventuell kannst Du Dir dann Aufwand sparen.
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Geh' mal nach www.gun-club-cologne.de Sende mir mal eine PN. Morgen wäre Schnuppertraining.
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Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
Tyr13 antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Un-Fass-Bar !!! Jetzt werden wir schon bis in den intimsten Bereich des Staats hinein von reichsbürgerlichen Handwerksmeistern unterwandert. Alarm für die Bundeswehr, sofort den Ausnahmezustand und das Kriegsrecht ausrufen ! Mir erscheint der Anwurf gegen diesen Beschuldigten nicht so ganz schlüssig zu sein. Er arbeitet für den Staat, er kooperiert mit der Behörde, er widersetzt sich nicht unter Berufung auf die preußische Reichsverfassung und leugnet ein "Reichsbürger" zu sein. Er wird der Szene zugerechnet, "weil er sich entsprechend geäußert hat". Genau so etwas ist mMn ein Fall, wo die Grenze zwischen "echter" Gefahr und Hysterie ziemlich nahe beieinanderliegen. Ich zitiere mal den Vorläufer des aktuellen Artikels: Das ist die Basis für den Vorwurf, dieser Mann "sympathisiere" mit der Reichsbürgerszene. Eine privatrechtliche Streiterei. Wahrscheinlich in der Qualität des Maschendrahtzauns und des Knallerbsenstrauchs. Sag einmal was über eine fehlende, basisdemokratisch beschlossene Verfassung in 'Schland und die GeStaPo des Miniwahr wird Dich abholen. Ja, Ja, noch nicht, Verfahren läuft, wird wahrscheinlich auch fair ausgehen. Aber falls sich herausstellen sollte, daß diesem Herrn gerade keine Staatsablehnung qua Reichsbürgereigenschaft nachzuweisen ist, dann ist das der erste Fall, wo jemand grundlos wegen angeblichem Reichsbürgertum denunziert wurde und seine Waffen abgeben musste. Bestrafe Einen, erziehe Hunderte. -
Wie gesagt: Das wäre ein Kompromiss. Besser ist es, man hat als Sportschütze eine Waffe im benötigten Kaliber und erwirbt (von sich selbst) auf dem Stand dann die Munition zum Schießen (Funktionstest) der Erbwaffe.
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Das ist auch recht komplex. Falls Du eine Waffe erbst, hast Du zunächst mal das Anrecht, Dein Eigentum auch weiter zu besitzen, daher gilt der Erbfall als "Bedürfnis"-Grundlage. Wegen den häufig anzutreffenden marodierenden Banden von wildgewordenen privaten Waffenbesitzern hat der fürsorgliche Staat beschlossen, daß man sein Eigentumsrecht nur dann behalten darf, wenn man es nicht nur in einem zertifizierten Schrank einschließt sondern auch einen Sperrelement in den Lauf einführt. Die ererbte Munition muss man üblicherweise abgeben. Sonst könnte man ja, wenn man wollte... Wenn man WBK-Inhaber ist, kann die Sperrelement-Pflicht entfallen. Auf dem Stand kann man ja jederzeit Munition zum sofortigen Verbrauch erwerben. Also gehen wohl viele SB den Weg, daß sie für den Mun-Erwerb als Eintragung in der WBK eine Verbandsbescheinigung fordern (Für Sportschützen). Die Waffe wird aber nicht auf das Sportschützen-Kontingent angerechnet. Ist ein Kompromiss, keiner ist glücklich.
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Ich dachte immer Surt wäre der Feuerriese, der den Weltenbrand auslösen wird....
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Tyr13 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Du hast sicher recht, daß man sich mal Gedanken um Abflussrohre und Vakuumierfolie machen sollte, am Besten VOR dem Eintreffen der Vollzugsbeamten. Wir haben in Bezug auf ein SHTF-Szenario in einem kleinen Teilbereich einen Vorsprung: Wir haben bereits "Skills" und Ahnung von Schusswaffen, wir haben die Angst davor in weiten Teilen verloren und lachen uns über die Darstellung von Waffengebrauch im Kino und Fernsehen kaputt. Kochen, Medizin, Gartenbau und Instandhaltung von Netzersatzaggregaten wären übrigens die Zusatz-Qualifikationen, die bei mir auf dem Zettel stehen. Wir haben jetzt durch die EU den Scheitel rasiert bekommen. Das Schlimmste wurde gerade noch verhindert. Aber: das ging nur durch koordinierte Anstrengung und Briefeschreiben. Noch nie haben sich Privatleute so mit Brüssel und Strasbourg beschäftigt wie im 3-4. Quartal 2016. Wir haben die modernen Medien genutzt und Informationen schnell miteinander ausgetauscht sowie den Kontakt mit Gleichgesinnten in ganz Europa hergestellt. Nachlassen wäre jetzt falsch. Für mich persönlich werde ich äußerst intensiv die Umsetzung der Novelle zur Feuerwaffenrichtlinie beobachten. Viele technische Fragen sind nicht geklärt, wenn es darauf hinausläuft, daß ich nur noch mit 10er Magazinen im 10er Körper oder unumkehrbar umgebauten Magazinen meine AR's schießen darf und ich wegen des enteignungsgleichen Eingriffs alle anderen Magazine loswerden muss, weiß ich schon so ungefähr, was ich machen werde. Ich befürchte auch, daß dies nicht der letzte Versuch gewesen sein wird, privaten Waffenbesitz zu vergrämen, zu drangsalieren und in Veruf zu bringen. Verschluss und Munitionsmarkierung sind die nächsten Schritte. -
Nicht nur bei "Fallplatte Büchse", sondern auch bei "Büchse Mehrdistanz" und "Speed Büchse" kann mit dem Umbau-System antreten. Neuerdings auch bei "Fertigkeit 50m" oder ganz klassisch bei "Zeitserie 50m" oder "Präzision 50m". Mit den KK-Systemen für die GSP gilt dasselbe Spiel bei den Randfeuerpatronen, da geht dann mit montierter Optik außerdem noch "Symbolscheibe". Das Entscheidungskriterium ist mW die Lauflänge und ob von der Kurzwaffe nur das Griffstück als Magazin-Aufnahme und Abzugseinheit genutzt wird.
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Das ist so nicht richtig. Du kannst mit der Wilson und ähnlich gearteten Umbau-Systemen keine KURZwaffen-Disziplinen schießen. Sie werden nämlich technisch in die Klasse der Sportgewehre Selbstlader KW-Patrone eingeordnet. Das RONI ist ein Anschlagschaft-System, ähnlich zu beurteilen wie die Glock-Schulterstütze oder das Anschlagbrett der C96 oder der Anschlags-Kolben für Colts (Buntline). Gibt's also schon länger... Die Wilson-Systeme müssen sich dann mit Tommy-Guns, USC und Beretta CX4 oder Ruger Camp Carbine messen. Dann kommt es wieder auf die Standzulassung an. Wenn das Wilson System benutzt worden wäre, dann hätte der Stand die SSV-Zulassung "für Langwaffen im KW-Kaliber" haben müssen. (Boah, ey, was'n Konjunktiv)
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Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
Tyr13 antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Mein Zitat bezog sich darauf, wie eine fundamentale Infragestellung eine geistige Barrikade errichtet. Deine "bisher" sind ja auch einerseits als Einschränkungen sowohl zeitlicher Art (bis jetzt) und andererseits als Zeichen für unseren Informationshorizont (nach dem was wir wissen) anzusehen. Meine Kritik bezieht sich in den mir bekannten Fällen auch nicht notwendigerweise auf die Behörden sondern auf die Berichterstattung in den MSM. Konkret wird das in meinem Zerlegen der Definition, die seitens der Behörde (!) für die Zugehörigkeit zu Reichsbürgern (Schublade) ma(a)ßgeblich ist. So zumindest berichtet die Westfalenpost. Ich schubse das nochmal hier rein: Wie schnell man unter eine solche Definition fallen kann hatten wir auch schon erörtert. Für mich ist daher schon Gefahr im Anzug, wenn auch noch nicht gegenwärtig. Juristisch mag die Aberkennung der Zuverlässigkeit problemlos sein, wenn ich als Laie natürlich auch eine andere Vorstellung von: habe. Ich hatte ja auch schon geäußert, daß sich meiner Meinung nach die Eignung eines Reichsbürgers viel eher in Frage stellt. Wir wiederholen uns aber, insofern warte ich mal ab, was denn in den nächsten Tagen noch alles kommt.