Zum Inhalt springen

Tyr13

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    7.752
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Tyr13

  1. Das Problem bei der anlasslosen und ergebnislosen (ohne Beanstandung, alles i.O.) Kontrolle der Waffenaufbewahrung eine Gebühr zu erheben, liegt darin, daß dazu eine Schuldumkehr stattfindet. Der Waffenbesitzer veranlasst also allein durch sein Dasein staatliches Handeln, als Verursacher der Kontrolle muss er dafür zahlen. Das widerspricht der Realität, denn: Die Kontrolle ist ja gerade anlasslos. Bei einer Beanstandung sieht das Anders aus, da folgt ja aber auch ein weiterer Akt nämlich die Verwarnung wegen Ordnungswidrigkeit etc. Wenn der Staat für willkürliches Handeln Geld verlangen kann, liegt etwas im Argen. Wenn der Polizist Dich nach dem Ausweis fragt, ist das OK. Wenn er für die Frage 5,-€ nimmt, nicht. Wenn er Deine Personalien durch eine Abfrage ermitteln muss, weil Du den Perso/Pass nicht dabei hast, könnte man ja zumindest argumentieren, er hätte etwas geleistet. Im Waffenrecht zahle ich für: - Staatliche Prüfungen (Sachkunde) - Einträge in WBK - Beschuss der Waffen & Prüfung der Munition Dafür erhalte ich Leistungen. Bei der Kontrolletti-Aktion, die keinen Nährwert hat, soll ich für Belästigung bezahlen ? Ich bin dagegen.
  2. Geschossen wird auf dem Stand von 1473 in Bonn-Tannenbusch, dort Kurzwaffe (und LW: Flinte + LW in KW-Kaliber) 100m Training in Hückelhoven und Siegburg.
  3. Na gut. Monatsbeitrag bei uns unter 25,-, Aufnahmegebühr in Höhe des Jahresbeitrags. jährliche Zahlung. Verbandsbeitrag (BDS) incl., keine Dienste / Arbeitseinheiten. Munition (9x19, .38, .357) zum Selbstkostenpreis, Scheiben gestellt. Dafür gibt's 8 Trainingseinheiten pro Monat (je 3h) zusätzlich 2 Langwaffentermine / Monat. Vereinswaffen werden für Schützen in Ausbildung gestellt. Schnuppertraining zu üblichen Trainingszeiten. Neben Standard-Disziplinen des BDS auch sporadisches IPSC Training.
  4. Ja, möchte ich aber nicht im Forum auf Heller und Pfennig ausbreiten. Wo liegt Deine Schmerzgrenze ? Eventuell kannst Du Dir dann Aufwand sparen.
  5. Geh' mal nach www.gun-club-cologne.de Sende mir mal eine PN. Morgen wäre Schnuppertraining.
  6. Un-Fass-Bar !!! Jetzt werden wir schon bis in den intimsten Bereich des Staats hinein von reichsbürgerlichen Handwerksmeistern unterwandert. Alarm für die Bundeswehr, sofort den Ausnahmezustand und das Kriegsrecht ausrufen ! Mir erscheint der Anwurf gegen diesen Beschuldigten nicht so ganz schlüssig zu sein. Er arbeitet für den Staat, er kooperiert mit der Behörde, er widersetzt sich nicht unter Berufung auf die preußische Reichsverfassung und leugnet ein "Reichsbürger" zu sein. Er wird der Szene zugerechnet, "weil er sich entsprechend geäußert hat". Genau so etwas ist mMn ein Fall, wo die Grenze zwischen "echter" Gefahr und Hysterie ziemlich nahe beieinanderliegen. Ich zitiere mal den Vorläufer des aktuellen Artikels: Das ist die Basis für den Vorwurf, dieser Mann "sympathisiere" mit der Reichsbürgerszene. Eine privatrechtliche Streiterei. Wahrscheinlich in der Qualität des Maschendrahtzauns und des Knallerbsenstrauchs. Sag einmal was über eine fehlende, basisdemokratisch beschlossene Verfassung in 'Schland und die GeStaPo des Miniwahr wird Dich abholen. Ja, Ja, noch nicht, Verfahren läuft, wird wahrscheinlich auch fair ausgehen. Aber falls sich herausstellen sollte, daß diesem Herrn gerade keine Staatsablehnung qua Reichsbürgereigenschaft nachzuweisen ist, dann ist das der erste Fall, wo jemand grundlos wegen angeblichem Reichsbürgertum denunziert wurde und seine Waffen abgeben musste. Bestrafe Einen, erziehe Hunderte.
  7. Tyr13

    Waffen erben

    Wie gesagt: Das wäre ein Kompromiss. Besser ist es, man hat als Sportschütze eine Waffe im benötigten Kaliber und erwirbt (von sich selbst) auf dem Stand dann die Munition zum Schießen (Funktionstest) der Erbwaffe.
  8. Tyr13

    Waffen erben

    Das ist auch recht komplex. Falls Du eine Waffe erbst, hast Du zunächst mal das Anrecht, Dein Eigentum auch weiter zu besitzen, daher gilt der Erbfall als "Bedürfnis"-Grundlage. Wegen den häufig anzutreffenden marodierenden Banden von wildgewordenen privaten Waffenbesitzern hat der fürsorgliche Staat beschlossen, daß man sein Eigentumsrecht nur dann behalten darf, wenn man es nicht nur in einem zertifizierten Schrank einschließt sondern auch einen Sperrelement in den Lauf einführt. Die ererbte Munition muss man üblicherweise abgeben. Sonst könnte man ja, wenn man wollte... Wenn man WBK-Inhaber ist, kann die Sperrelement-Pflicht entfallen. Auf dem Stand kann man ja jederzeit Munition zum sofortigen Verbrauch erwerben. Also gehen wohl viele SB den Weg, daß sie für den Mun-Erwerb als Eintragung in der WBK eine Verbandsbescheinigung fordern (Für Sportschützen). Die Waffe wird aber nicht auf das Sportschützen-Kontingent angerechnet. Ist ein Kompromiss, keiner ist glücklich.
  9. Tyr13

    Disziplin Frage DSB

    Ich dachte immer Surt wäre der Feuerriese, der den Weltenbrand auslösen wird....
  10. Du hast sicher recht, daß man sich mal Gedanken um Abflussrohre und Vakuumierfolie machen sollte, am Besten VOR dem Eintreffen der Vollzugsbeamten. Wir haben in Bezug auf ein SHTF-Szenario in einem kleinen Teilbereich einen Vorsprung: Wir haben bereits "Skills" und Ahnung von Schusswaffen, wir haben die Angst davor in weiten Teilen verloren und lachen uns über die Darstellung von Waffengebrauch im Kino und Fernsehen kaputt. Kochen, Medizin, Gartenbau und Instandhaltung von Netzersatzaggregaten wären übrigens die Zusatz-Qualifikationen, die bei mir auf dem Zettel stehen. Wir haben jetzt durch die EU den Scheitel rasiert bekommen. Das Schlimmste wurde gerade noch verhindert. Aber: das ging nur durch koordinierte Anstrengung und Briefeschreiben. Noch nie haben sich Privatleute so mit Brüssel und Strasbourg beschäftigt wie im 3-4. Quartal 2016. Wir haben die modernen Medien genutzt und Informationen schnell miteinander ausgetauscht sowie den Kontakt mit Gleichgesinnten in ganz Europa hergestellt. Nachlassen wäre jetzt falsch. Für mich persönlich werde ich äußerst intensiv die Umsetzung der Novelle zur Feuerwaffenrichtlinie beobachten. Viele technische Fragen sind nicht geklärt, wenn es darauf hinausläuft, daß ich nur noch mit 10er Magazinen im 10er Körper oder unumkehrbar umgebauten Magazinen meine AR's schießen darf und ich wegen des enteignungsgleichen Eingriffs alle anderen Magazine loswerden muss, weiß ich schon so ungefähr, was ich machen werde. Ich befürchte auch, daß dies nicht der letzte Versuch gewesen sein wird, privaten Waffenbesitz zu vergrämen, zu drangsalieren und in Veruf zu bringen. Verschluss und Munitionsmarkierung sind die nächsten Schritte.
  11. Tyr13

    Disziplin Frage DSB

    Nicht nur bei "Fallplatte Büchse", sondern auch bei "Büchse Mehrdistanz" und "Speed Büchse" kann mit dem Umbau-System antreten. Neuerdings auch bei "Fertigkeit 50m" oder ganz klassisch bei "Zeitserie 50m" oder "Präzision 50m". Mit den KK-Systemen für die GSP gilt dasselbe Spiel bei den Randfeuerpatronen, da geht dann mit montierter Optik außerdem noch "Symbolscheibe". Das Entscheidungskriterium ist mW die Lauflänge und ob von der Kurzwaffe nur das Griffstück als Magazin-Aufnahme und Abzugseinheit genutzt wird.
  12. Tyr13

    Disziplin Frage DSB

    Das ist so nicht richtig. Du kannst mit der Wilson und ähnlich gearteten Umbau-Systemen keine KURZwaffen-Disziplinen schießen. Sie werden nämlich technisch in die Klasse der Sportgewehre Selbstlader KW-Patrone eingeordnet. Das RONI ist ein Anschlagschaft-System, ähnlich zu beurteilen wie die Glock-Schulterstütze oder das Anschlagbrett der C96 oder der Anschlags-Kolben für Colts (Buntline). Gibt's also schon länger... Die Wilson-Systeme müssen sich dann mit Tommy-Guns, USC und Beretta CX4 oder Ruger Camp Carbine messen. Dann kommt es wieder auf die Standzulassung an. Wenn das Wilson System benutzt worden wäre, dann hätte der Stand die SSV-Zulassung "für Langwaffen im KW-Kaliber" haben müssen. (Boah, ey, was'n Konjunktiv)
  13. Mein Zitat bezog sich darauf, wie eine fundamentale Infragestellung eine geistige Barrikade errichtet. Deine "bisher" sind ja auch einerseits als Einschränkungen sowohl zeitlicher Art (bis jetzt) und andererseits als Zeichen für unseren Informationshorizont (nach dem was wir wissen) anzusehen. Meine Kritik bezieht sich in den mir bekannten Fällen auch nicht notwendigerweise auf die Behörden sondern auf die Berichterstattung in den MSM. Konkret wird das in meinem Zerlegen der Definition, die seitens der Behörde (!) für die Zugehörigkeit zu Reichsbürgern (Schublade) ma(a)ßgeblich ist. So zumindest berichtet die Westfalenpost. Ich schubse das nochmal hier rein: Wie schnell man unter eine solche Definition fallen kann hatten wir auch schon erörtert. Für mich ist daher schon Gefahr im Anzug, wenn auch noch nicht gegenwärtig. Juristisch mag die Aberkennung der Zuverlässigkeit problemlos sein, wenn ich als Laie natürlich auch eine andere Vorstellung von: habe. Ich hatte ja auch schon geäußert, daß sich meiner Meinung nach die Eignung eines Reichsbürgers viel eher in Frage stellt. Wir wiederholen uns aber, insofern warte ich mal ab, was denn in den nächsten Tagen noch alles kommt.
  14. Bei der Einordnung der Reichis darf man mMn auch nicht vergessen, daß das Betreten des geistigen Notausgangs nicht notwendigerweise zu einem gesetzesbrecherischen Verhalten führt. Die Verwindungen die für Reichsbürgertum notwendig sind, demonstrieren die Komplexität des menschlichen Denkens. Wenn man dieser These zum bitteren Ende folgt, dann sieht die mentale Rutschbahn folgendermaßen aus: Reichsbürger:= bezweifelt Legitimation von Staat (Exekutive, Legislative, Judikative) Zweifel bedingt:= Nichtbeachtung von Gesetzen (Allen...) Mord, Diebstahl, Herbeiführung einer Atomexplosion -> für den Reichsbürger nicht (durch bundesdeutsche Gesetze) verboten. Das bedeutet nach Deiner Logik also automatisch, daß sie ankündigen, wahllos zu morden. -> Sofort Alle Reichis wegen Mordandrohung verhaften, verurteilen und einsperren. Erinnert Ihr Euch an die Bombe in "Dark Star" ? Woher wisst Ihr eigentlich, daß Eure Wahrnehmung die Realität abbildet ? Das Fundamentale Staats-Leugnen der Reichis ist eine ähnlich angesiedelte mentale Barrikade gegen Außenstehende (Staatsbedienstete), hinter der sich der Reichsbürger verschanzt. Sie ist aber nicht gegen ihn selbst gerichtet, sonst müsste er ja anerkennen, daß er zum Betreten des öffentlichen Raums erstmal ein Visum für die BRD braucht. Die Fantasiewelt der Reichis ist halt nicht mit der Realität kongruent, sie ist lediglich ein Konstrukt, mit dem man sich gegen unliebsame äußere Forderungen abschotten kann. Das Staats-Leugnen ist also fakultativ und opportunistisch, deshalb auch so amüsant. Daß jetzt ausgerechnet das (ach so sinnvolle) Waffenrecht zum Präzendenzfall gegen die Reichis wird und nicht etwa das StGB hat mMn Propagandagründe. Die argumentative Gleichsetzung "Reichsbürger = Rechtsextremer = Terrorist" ist für mich übertrieben und durch geistige Krankheit auch nicht gerechtfertigt. Aber dieses Blockwart-Argumentation "Wenn Sie nicht zu 100% hinter dem Staat stehen, dürfen Sie keine Waffen besitzen." kann, wenn man es nur weit genug fortbetreibt, nur zur Disziplinierung, Einschüchterung, Gängelung und Vergrämung ALLER LWB benutzt werden. In jedem Zusammenhang weisen wir gebetsmühlenartig darauf hin, das durch das Waffenrecht keine Gewalt verhindert werden kann, wenn mal wieder Aktionismus (Wie jetzt von Schnapsdrossel Juncker oder im Bundesrat durch das Miri-regierte Bremen) betrieben wird. Aber bei den Reichis klatschen wir begeistert Beifall... Stimmt ja auch, mit solch einem komisch denkenden Typen will ich nicht in einen Topf geworfen werden... Welche Straftaten werden denn objektiv verhindert, wenn den Reichis jetzt die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen werden ? Ist das vielleicht nur eine Machtdemonstration des Staates gegen (verdienterweise unbequeme und komische) Bürger. Und besteht nicht die Gefahr, daß jemand zum Reichi deklariert wird und so Scherereien mit der Waffenbehörde kriegt, der unschuldig ist ? Bei den in der Presse (durch heletz freudig verlinkt) behandelten Fällen liegen neben wirrem Denken auch wirkliche Gesetzesverstöße vor. Wichtig ist aber in der Berichterstattung die Gesinnung, nicht die Tat. Das ist brandgefährlich, und schädlich für alle. Ich hoffe, daß sich Polizei und Gerichtsbarkeit der Hysterie entziehen können. Das sind aber genau diejenigen, die durch das querulante Reichbürgertum bisher schon am stärksten gepiesackt worden sind und nun die öffentlicheMeinung hinter sich wissen, wenn Sie gegen die Reichsbürger vorgehen. Das Motto: "Wehret den Anfängen" gilt eben besonders gegen den Staat, nicht gegen den "Rrächten Wuttbürger". Ich stimme deshalb nicht in den Chor ein und möchte mir meine Skepsis bewahren.
  15. In vieler Hinsicht hält uns @heletz aber auch ehrlich, insofern lasst mir den Qualitätstroll in Ruhe.
  16. Da holst Du schon mal wieder zum kompletten Rundumschlag aus. Wir sind ja d'accord, was die geistige Verfassung von Reichsbürgern angeht. In der mildesten Form kann das auch nützlich sein, die Fundamente des Staats ab und zu mal abzuklopfen. Vor der nationalen Einigung der deutschen Splitterfürstentümer unter preussischer Leitung wurde oft gefragt, was denn nun "deutsch" ist. Die Antwort war eben auch wichtig, weil das der Konsens war, auf dem der damaligen Gesellschaftsvertrag beruhte. Vielleicht muss heute auch gefragt werden, was "europäisch" ist und Sinn bzw. Gemeinschaft stiften kann, daran kann man vielleicht auch ablesen, wieviel Befugnis ein europäisches Zentralgebilde überhaupt haben darf. Aber dafür muss man kein Reichsbürger sein. Ich denke, diese fixe Idee vom "eigentlich gar nicht befugten Staat" ist eine Art geistiger Notausgang. So rechtfertigt man, daß man keine Steuern/Abgaben zahlt. Nicht weil man wirklich fundamental am Bürokratieapparat zweifelt, das ist bloß die billige Ausrede. Ich sehe den Grund in klammen Taschen. Nicht von ungefähr ist die Anzahl von Staatshilfe-Empfängern unter den Reichsbürgern nicht unerheblich, zumindest nach der veröffentlichten Meinung. Ich finde fragwürdig, wie aus dieser inneren Emigration (aus wirtschaftlichen Gründen) plötzlich ein Gefahr für die mehrfach zitierte öSiO entstehen soll. Im letzten von Dir und mir zitierten Artikel findet sich kein Hinweis darauf, daß der Herr D. mit seinen Waffen unsachgemäß fahrlässig oder gefährdend aggressiv (in der Vergangenheit) umgegangen ist. Es kommt also in Bezug auf das Waffenrecht eine (zunächst) sachfremde Erwägung hinzu. Die Infragestellung/Ablehnung/Leugnung des Staats wirkt sich durchschlagend auf die Zuverlässigkeit aus. Natürlich kann das richtig sein, wenn die Abschaffung der FDGO aktiv und gewaltbereit betrieben wird, wie von Links/Rechts-Faschisten, Islamisten, Öko-Taliban usw. Speziell bei den Reichsbürgern ist aber im Moment, wohl unter dem Eindruck der Schüsse von Georgensgmünd, der Schluss "Reichsbürger = Gewaltverbrecher" so automatisch und verinnerlicht, daß damit pauschal eine Vorverurteilung ergibt. Ab wann ist man ein Reichsbürger ? Ein alter Hut ist ja das Fehlen des Worts "Verfassung" im Grundlagendokument all unserer Gesetze. Viele Bürger hatten den Ursprungstext der Präambel auch so verstanden, daß eine neue verfassungsgebende Versammlung für ein vereinigtes Deutschland einberufen werden müsste, bevor aus BRD und DDR das neue, vereinigte Deutschland entstehen könnte. Stattdessen wurde der Übergang im "Küchenkabinett" mit den 4+2-Verträgen festgeschrieben, die DDR ging per Volkskammer-Beschluss unter, das provisorische GG wurde mit kosmetischen Änderungen zur neuen Verfassung Deutschlands. Ist jemand, der sich mehr Klarheit wünscht, noch akzeptabel staatstragend oder bereits ein Lästerer des heiligen Staats, mithin umstürzlerisch und zumindest in Bezug auf das WaffG zu sanktionieren ? Wer Zweifel daran hat, daß alle Aktionen unserer Politiker formell richtig sind, der muss nicht automatisch mit Waffen falsch umgehen. In allen mir durch die fleißige Arbeit der Medien bekannten Fällen der Reichsbürger contra Waffenrecht gab es tatsächlich echte Verfehlungen oder zumindest ernstzunehmende Gefahren (Wobei der Schritt zwischen Gefahrenprophylaxe und Behördenwillkür ein Kleiner ist, und die Beiden sich aus unterschiedlichen Winkeln sehr ähneln) . Aber wie viele Fälle sind es, von den 80 Millionen ? Ich habe das Gefühl, daß hier eine Mücke zum Elefanten aufgeblasen wird. Bei einem Einzelfall kann ich mit den Schultern zucken, aber wenn's systematisch wird, dann werde ich hellhörig. Nochmal zum Fazit: Es gehört nicht zum Credo der Reichsbürger, marodierend und ballernd mit Ihren Waffen durch die Gegend zu ziehen. Die Reichis tun einfach nicht das, was die Behörde will, nämlich die Waffen abgeben. Im Moment reicht dieser Akt des Gehorsam-Verweigerns in Verbindung mit wirren Vorstellungen um Legitimation aus, um das Volle Maß (Maas ?) der Staatsgewalt bis hin zum SEK auf den Plan zu rufen. In allen mir bekannten Einzelfällen scheint das bisher zumindest nicht unbegründet, aber in der Tendenz geht es in die falsche Richtung, weil die "geistige Nähe" plötzlich zu einem entscheidenden Faktor wird. Das lädt geradezu zum Missbrauch ein.
  17. Geil, eine Gelddruckmaschine.... Nur wer sich hier registriert Ist ein Reichsbürger ohne ein Reichsbürger zu sein. Kriegt man von dieser Art zu denken eigentlich Knoten in den Hirnwindungen ?
  18. Ich will nichts falsches behaupten, da mir zu wenige Fakten vorliegen. Ich habe bisher verstanden, daß die örtliche Waffenbehörde dem Herrn D. einen Anhörungsbogen geschickt hat, wo seine Zuverlässigkeit nach §5(2)3. WaffG bezweifelt wird. Und das ist genau dieser Vorwurf, den ich mal salopp mit "Staatsumsturz" beschrieben habe. Daß es daneben eine Sicherstellung zur Gefahrenabwehr geben soll, ist eine andere Kiste. Es steht aber der Wiederruf der Erlaubnisse im Raum. Wegen "Staatsfeindlichkeit"
  19. Wie bei Steuer-Hinterziehern muss auch hier mal die einordnende Frage gestellt werden: "Wem wurde objektiv geschadet ?" Ich will diesen verschrobenen Herrn D. nicht in Schutz nehmen oder entschuldigen. Mir ist klar, daß legal registrierte Waffen nicht wirklich lebenswichtig sind, wie die aktuelle Gesetzeslage ist, und daß Polizei nicht für Gerechtigkeit, sondern für Gefahrenabwehr zuständig ist. Ein Bürger, der so wirr im Kopf ist, der ist vielleicht auch nicht geeignet zum Waffenbesitz. Das kann man alles im Einzelfall prüfen, in bewährter Manier wird es aber seitens der Waffenbehörde über die Zuverlässigkeit versucht. Das Querulantentum um Strafzettel, Grundbesitzabgaben oder Steuern nicht bezahlen zu müssen, wird jetzt mit dem geplanten Staatsumsturz gleichgesetzt, der renitente Rentner ist irgendwie zum salafistischen Terroristen des Abendlandes mutiert. Mir bereitet es Sorge, wenn die Claquere der Obrigkeit mit einem Füllhorn von Beispielen nun belegen möchten, daß jeder Reichsbürger nun eine akute Gefahr für die öSiO darstellt, und sein Haus dringend von einem SEK durchsucht werden muss, um legale und illegale Waffen sofort sicherzustellen. Ich will das noch ein bisschen präzisieren: In diesem Artikel finden sich genau die Argumente wieder, die mir im Moment Sorgen bereiten. Habt Ihr auch aufmerksam gelesen, wer zu den Reichsbürgern hinzudefiniert wird ? Hier ist mal ein Maßstab gesetzt: - Wer hier im Forum die Verschwörungstheorie verbreitet, daß es Politiker in diesem Land gibt, die eine ungehemmte Zuwanderung begrüßen, weil dadurch "die Deutschen" verschwinden, der darf sich mit dieser Definition den Reichsbürgern "nahestehend" fühlen... - Wer ein Steuersparmodell nutzen will, will sich vielleicht auch schon dem nie untergegangenen deutschen Reich anschließen... - Wähler oder Befürworter der rechtsextremen AfD sind auch sehr verdächtig... Ich erinnere hier an Pastor Niemöllers Ausspruch, der mit den Worten endet: "...Als sie mich abgeholt haben, gab es niemanden mehr, der etwas dagegen sagen konnte." Wir müssen ganz scharf aufpassen, daß "Reichsbürger" nicht zu einem Etikett verkommt, das überall und auf Jeden passt, der dem Amtmann oder dem bösen Nachbarn nicht passt. Mir ist auch klar, daß ich das Geschreibsel eines lokalen Käseblatts nicht als Gesetzestext auslegen darf. Aber lest es selbst durch und dann macht mal das Gedankenexperiment.
  20. Noch nicht einmal. Der Erwerb auf schwarze WBK ist von der Regulierung explizit ausgenommen. Ich denke, dass das Angebot an großen Magazinen am HBf allerdings steigen wird, was zu einem Preisverfall beitragen kann. Der Waffendealer á la "Lord of War" wird sich auf den üblichen Wegen mit Zeugs ausrüsten und das dann an die interessierten Kunden (Heimkehrer des IS ?, militante Rechte/Linke) verscherbeln. Ich finde es faszinierend, wie Politiker sich Scheuklappen aufsetzen (lassen). Am Anfang der IMCO-Regelung steht nun die Idee, jede kriminell genutzte nicht auf den Täter registrierte Waffe sei vorher im legalen Besitz eines EU-Bürgers gewesen. Können die nicht lesen, was so in der PKS steht ? Die Hauptquelle für illegale Waffen liegt außerhalb von Europa, was helfen würde, wäre also eine vernünftige Grenzkontrolle, keine Binnenmarkt-Richtlinie. Aber es scheint als würden die Fakten mal wieder nicht interessieren.
  21. Es wird wieder rumgegurkt, bis die Logik abhandenkommt, die Intention verschleiert ist und die Anwendung so schwierig wird, daß jeder Fehler machen muss, irgendwann. Nur dem Ziel, die Gesellschaft mit der Kontrolle von Waffen besser und sicherer zu machen, kommt man nicht näher. Das ist für viele bestimmt eine große Überraschung: Gewalttäter halten sich einfach nicht an Gesetze. (Nein, Doch, OOohh !) Echt, das ist das Geheimnis, warum Waffen-Gesetze nicht richtig wirken. Was übrigens wirkt sind einfache, klare Regeln und eine gutbezahlte, motivierte Polizei. Das kostet natürlich mehr als ein paar Millionen Seiten Papier.
  22. Als Schießleiter sehe ich das ganz ähnlich. Die Kriegswaffeneigenschaften sind ja nicht materiell schädlich. Niemand wird durch einen fehlenden Handschutz verbrannt, mit einem vorhandenen Bajonett erdolcht, stolpert über einen einschiebbaren Schaft oder hervorstehenden Pistolengriff und das herausstehende Magazin ist auch nicht gesundheitsgefährdend. Der §6 ist, so sind wir uns mehrheitlich einig, ein unausgegorener Kompromiss, der nur durch irrationale Ängste entstanden ist. Ein Wettkämpfer, der sich sportlich messen will, ist ein deutlicheres Zeichen als alles technische an der Waffe, deshalb würde ich eher wegen Flecktarn-Klamotten den Start verweigern als wegen einem Anscheinsmerkmal an der Waffe. Ich fühle mich da auch rechtlich ganz gut abgesichert. Für die Beurteilung ist das BKA zuständig, nicht ich. Und wenn ich keine Gründe sehe, dann kann jemand Anderes genau diese zuständige Stelle anrufen. In der Zwischenzeit darf der Schütze bitte seinen Stand einnehmen.
  23. Neuer Antrag, dann Revolver erwerben und der alte Antrag ist ja auch noch nicht verfallen, da kannst Du immer noch eine KK-Pistole kaufen, wenn es eine Disziplin gibt, wo Du NICHT auch mit dem Revolver schießen darfst. Zwei Waffen sind besser als Eine... Verrätst Du uns noch den Verband ? Nur aus Neugier.
  24. Tyr13

    Röhm RG 6

    Bleib' auch ruhig hier im Forum, kann bilden bei Fragen, daß m8it der Kriminellen-Allergie ist nicht unbedingt bös gemeint. Wir (die Forenteilnehmer mit eigenen Waffen) haben aber meistens viel Zeit, Geld und Herzblut in unser Hobby gesteckt, ich kenne niemand, der diese Investition durch das Betreten von rechtlichen Grrauzonen vernichten will. Wir haben etwas zu verlieren, wenn wir Gesetze mißachten würden. Daher nix für ungut, Ein Röhm RG6, der .22 lr verschießen kan, ist eine illegal umgebaute Waffe, die man im Normalfall nicht besitzen darf. Solch ein Gegenstand könnte auch bei einem Verbrechen genutzt worden sein. Daher meld's der Polizei, sofort, ohne Zögern, daß Du sowas gefunden hast. lauf nicht damit herum, lege es in ein festes "Kasterl" und lass es vom SC Grün Weiß abholen. Nicht ausprobieren, nicht damit herumspielen, gar nix. So und jetzt die nächste Dumme Frage zur technischen Bildung. (Es gibt keine dummen Fragen, und hier gibt's sogar solange Antworten, bis das hintervorletzte geklärt ist)
  25. Du stellst das alles richtig dar, was an Argumenten der "Anderen" Seite vorgebracht wird. Wie Du so schön sagst, spiegelt das die Grundhaltung der "ministerialen Waffenverbieter". "Waffen sind Werkzeuge zur Durchsetzung der Gesetze gegen den Bürger." Diese Personengruppe von Ministerialen sind aber nicht (mehr) unbedingt maßgeblich. Hinzugekommen sind a ) emotierende Traumtänzer, die Gewalt aus Ihrem Leben bitteschön ganz verbannen wollen und b ) Elitisten, die sich des Staats bemächtigt haben und gegen ihr Wirken keinen Widerstand zulassen wollen. Wir leben aber in einem Staat, der sich Grundprinzipien bei der Gesetzgebung gegeben hat. Die Notwendigkeit von Gesetzen muss erst einmal da sein, bevor sie erlassen werden. Dann müssen Gesetze nachvollziehbar sein. Gerade der §6 AWaffV fällt durch die Prüfung genau dieser beiden Kriterien durch. Es ist sachlich nicht begründbar, Waffen dem Aussehen nach in Kategorien "gut/erlaubt" und "böse/verboten" einzuteilen. Das ist nämlich der Erste Schritt in der §6 Systematik. eine zivile moderne MP wie der USC oder die Beretta CX 4 oder die tatsächlich im WK2 benutzte MP38, Tommy Gun oder PPsH anders zu behandeln als Uzi-Klone und MP5-Derivate. Dem wird dann noch die Krone aufgesetzt bei den "Sturmgewehren", wo das AR mit langem Lauf aufgrund von Bauart und Hülsenlänge "gut" ist, während das Ostblock-Derivat der AK-47 im Originalkaliber "böse" ist, in der Inkarnation der .223 Rem aber wieder tragbar "gut" ist. Das G3 ohne Rock'n'Roll-Fähigkeit ist gut, solange keine bösen Teile drinstecken... Echt Ey, wer soll das bitte verstehen können ? Das ist wirklich Rassismus gegen Gegenstände... Letztlich kann man vielleicht kurze Läufe als gefährlich einstufen. Oder Waffen mit Gesamtlängen unter 65 cm, die halt unter die Achsel passen... Dann aber bitte für alle Zivilisten, nicht nur für die Schützen. Dass zivile Geschosse nicht panzerbrechend oder Spreng/Brand sein dürfen, Voll-Auto verboten ist und eventuell nicht mehr als 10 Schuss geladen werden sollen, das kann man ja noch mit Zähneknirschen als "Heimvorteil" für den Staat akzeptieren. Der Rest ist Quark. Hinfort mit dem §6 !!! Diese Regelung schreit doch geradezu danach, technisch umgangen zu werden und genau das ist ja auch passiert.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.