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Ich habe auch häufig das Gefühl, daß die Waffenbehörden (und auch andere Behörden) manchmal checken wollen, wie ernsthaft denn der Antrag vorgetragen wird. Wenn man als SB mit einem Augenaufschlag und ein bisschen Grummeln den Bürger wieder nach Hause schicken kann, hat man weniger Arbeit und kann sich seelisch damit trösten, daß es wohl nicht so dringend und ernsthaft war. Wobei man das nicht verallgemeinern soll. In meiner Behörde kenne ich von SB's die selbst LWB sind bis hin zu Privatwaffengegnern fast das komplette Spektrum an Einstellungen und die reden sogar freundlich miteinander. Aber bei mir haben sie auch nachgefragt, ob ich Flugsaurier mit der Flinte in 12/89 jage, wie denn die .44 Magnum in die Pistole (Desert Eagle) passt, und wie der Revolver die Pistolenmunition .45 ACP verdaut. Ich sehe das sportlich, man muss halt sein Anliegen vernünftig vertreten. Meistens ist das so, daß der SB ja einmal seine Bedenken vorträgt und dann wie auf dem Marktplatz ein Angebot macht, wie man die Bedenken ausräumen kann. Hier ist jetzt (Ver-)Handeln angesagt, macht doch einfach einen Gegenvorschlag und bringt ein Argument. (...er will nicht feilschen....)
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Wenn Du das so siehst, dann handle danach. Das Schöne ist ja, dass man durchaus unterschiedlicher Meinung sein kann. Es ist auch nicht immer notwendig, jeden Sachverhalt höchstrichterlich klären zu lassen. Ich: - verstehe Deine Argumente, - kritisiere, daß Du lediglich den absolut buchstabengetreuen Wortlaut herunterbetest, ohne auf die Intention (weniger Waffen durch Auswechseln statt Neuwaffe) einzugehen, - lege dar, das bei einer Repetierbüchse oder einem AR durchaus mal ein Austausch von Kammer oder Verschlusskopf erfolgen kann, ohne gleich den Lauf zu tauschen. - gestehe Dir zu, das anders zu sehen. - schlafe nicht unruhig, weil Du anders handelst als ich der Meinung bin es wäre RICHTIG. - muss nicht RECHT haben. Wenn unser TE das mit seiner Behörde über die Bühne kriegt, ist alles gut und preiswert gelaufen. Falls meine Behörde das anders sähe, würde ich kaltlächelnd die nächste Verbandsbescheinigung für eine zusätzliche Waffe organisieren und einreichen. Wenn ein Waffenhändler mir sagt, daß er das nicht will (einzelnen Verschluss verkaufen), werde ich ihn nicht zwingen, gibt bestimmt jemand anderen.
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Grundsätzlich gehe ich davon aus, daß hier auf der zitierten Grundlage übelassen wird. Das logische Argument kann ja nur lauten: Lauf & Verschluss sind abgedeckt und erlaubt, dann ist der Lauf ODER der Verschluss damit auch erlaubt. (kann ja nicht schlimmer sein, mehr Waffen als registriert und genehmigt lassen sich dadurch auch nicht zusammensetzen) Interessant ist dann das Tauschen von Läufen und Verschlüssen untereinander, macht man sich dann der unerlaubten Herstellung strafbar ? (ja...)
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Die Behörde prüft nichts, warum sollte sie ? In diesem Fall brauchst Du niemand zu fragen, nur kaufen und anzeigen / eintragen lassen. Auch sonst (bei Waffen über Kontingent) interessiert es die Behöre nur am Rande, welche Disziplin mit welcher Waffe geschossen werden kann. Dort hat man genau diese Prüfung (Erforderlich = noch nix Geeignetes vorhanden) und geeignet (= nach Sportordnung zulässig) an den Verband delegiert.
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Einer Schusswaffe nimmst Du praktisch jede Gefahr, wenn Du sie in eine sichere Richtung legst. Wenn Du sachkundig bist, kannst Du sowas sicher selbst erledigen. Wenn das Einzige, was dann passiert, medizinische Versorgung ist, dann würde ich nicht weiter gehen. Wenn am Tatort aber Auflauf wäre, von besorgten Familienmitgliedern etc., dann würde ich zum Entladen raten, vielleicht sogar zum eigenen Kontrollieren der Waffe. Immer vorausgesetzt, Du wärst die Person, die dafür am Besten befugt und geeignet ist. Die Clubmitglieder von SC Grün-Weiß haben bessere Argumente. Das ist nur meine persönliche Einschätzung, die etwa soviel wert ist, wie Du dafür bezahlt hast. Rechtlich gebe ich auch noch meinen Senf hinzu: Führen wäre es, aber vermutlich erlaubnisfrei, weil Du wahrscheinlich nicht im öffentlichen Raum bist, und die Zustimmung des Hausrechtinhabers vorausgesetzt werden kann. Selbst wenn man diesen Vorwurf aufstellte, würde er, wie Du schon sagst, durch Notstand entschuldigt werden. Das ist also wie Körperverletzung bei einem Hilfe-Versuch, etwas, worum man sich keine Gedanken machen sollte.
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Das, was Marc in seinem Video anspricht, sollten wir verinnerlichen. JEDER, der ein Interesse an privatem Waffenbesitz hat, muss a) über jeden Anderen, der Schießsport betriebt, egal in welcher Form,sagen: Respekt vor Deiner Leistung. b) den Besitz und die Nutzung von erlaubnispflichtigen Waffen gutheißen, sie können nicht durch Taschenlampen ersetzt werden. c) Alle anderen Formen von Schießen und Treffen sind auch cool, Bogen, Armbrust, Softair, Papierscheiben, Bitumen-Frisbees, Stahlplatten, egal. Jäger sind wichtig, die schießen auch, pflegen Natur. Sammler bewahren Technik und Kultur. Selbstschutz wäre schön, müsste jeder selbst entscheiden dürfen, ob er das braucht.
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Boah Ey, immer nochmal das Haar längs spalten, darunter geht nur noch Rechtsschreibkorrektur, natürlich i.V.m. Herabwürdigung. Wem als Privatbürger eine Führ-Erlaubnis erteilt wird, weil man mehr als allgemein üblich bedroht ist und eine Waffe Schutz bieten kann, dem wird auch eine zugehörige WBK ausgestellt, so ist das übliche Prozedere, da die beiden Erlaubnisse zwei unterschiedliche Formen des Umgangs betreffen. Eine Schießerlaubnis ist eine weitere Erlaubnis zu einer weiteren Umgangsform, die aber üblicherweise nicht in Junktion ausgestellt wird. @alzi: Du bist raus !
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Viele Behörden verlangen vor der ERST-Ausstellung des gelben Formulars eine Bedürfnisbescheinigung. Der neueste Trend geht übrigens dahin, daß bei der Anzeige eines Erwerbs auf "Gelb" eine Disziplin angegeben werden muss. Jetzt verstehe ich auch, weshalb LR1 und LR2 im Sporthandbuch verankert wurden. Gibt's da egentlich Wettkämpfe zu ?
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Ich habe mir das GECO 1-6 ZF geholt und in eine vorgeneigte Recknagel-Blockmontage gesteckt. Damit passt es ziemlich gut zwischen die Höcker von Kimme und Korn auf die Montageschiene. Der beleuchtete Mittelpunkt macht Zielauffassung recht fix. Auf 50m sind 280 unter Zeitserie-Bedingungen drin.
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Lest den BDS-Kommentar... gezogene Flintenläufe sind nicht zugelassen ! Sonderprofil: Das verschießen von UnterkalibrigerMunition aus gezogenen Läufenist verboten. Deshalb sind alle Kal12 Läufe glatt, so kommt man nicht auf das Sabot-Verbot.
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Was war nochmal die Frage ? Zu den WBK's: Es äußert sich der Unterschied im Einkaufs-Verhalten. Der Jäger kann mit Jagdschein Langwaffen einkaufen und die Auf seiner (grünen) WBK eintragen, spontan. Ausgegrenzt sind dabei die Kurzwaffen. Der Sammler kann mit seiner roten WBK alles kaufen und eintragen lassen, was zum Sammelthema gehört. Der Sportschütze mit gelber WBK kann auch spontan einkaufen, aber eben nur die nicht-deliktrelevanten Waffen wie einschüssige Einzellader-Pistolen, Vorderlader-Revolver, Repetier-Büchsen oder Bock und Querflinten. Allerdings nur 2/Halbjahr. Mit der Grünen WBK braucht man als Sportschütze erst den Voreintrag, dann den Anmelde-Eintrag, das kostet Zeit, Mühe und Papierkrieg. Fast genauso geht es dem Jäger beim Kauf von Kurzwaffen. Brauchtums-Schützen und Waffenträger sind nochmal eine ganz eigene Gruppe. Wichtiger als die Waffensachkunde ist ein sicherer Umgang, also der praktische Teil. Wenn ich sehe, wie hier im Forum nach bestandenen Prüfungen immer noch Verwirrung um Notwehr herrscht, und wie wenig Mündungskontrolle gelehrt wird...
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Auch ich wünsche viel Erfolg. Das mit der Langsamkeit ist so eine Sache. Ursprüngliche Idee und die jetzt als notwendig angesehene Gesamtlösung sind ja deutlich unterschiedlich. Es wird ja eine gepflegte Datenbankapplikation entwickelt, weil man schlauer geworden ist. Keep Swinging !
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Tyr13 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Dabei geht es um den Unterschied geboren/gekoren. Die acoustic Weapons entsprechen in Etwa den Salut-Waffen. Da gibt es jetzt ENDLICH eine einheitliche Deaktivierungsrichtlinie zu Salut und Deko. Die von Anfang an auf Kartuschenmunition konstruierten Knallpistolen sind typisch Deutsch und nicht betroffen, sollen auch nicht nach Kategorie D rutschen. Umgebaute Waffen natürlich schon. Aber: das lese ich aus dem Text der Richtlinie. Es bleibt auch hier abzuwarten, was der gesetzgeber bei der Umsetzung in nationales Recht zusammenschustert. -
Ja, Wildcatter-Bezeichnungen sind seltsam. Ich wollte nur darauf hinweisen, daß nicht alles in Stein gemeißelt ist, und man eben immer auf eine Ausnahme stößt. Von den 210 Patronen, die bei Ammoguide aufgelistet werden sind es ziemlich genau diese 3, die eine halb-metrische Bezeichnung führen, in der dann die metrische Kaliberangabe mit der Eltern-Hülse vermischt wird. Denke auch an meine Lieblings-Patrone: .22 Eargesplittenloudenboomer, der Versuch über 5.000 fps V0 zu kommen. Hat nicht geklappt, bei 4.600 fps war schluss
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.224 x 284 ALS 6,5 x .250 Bush 6,5 x .300 Weatherby-Wright-Hoyer Scheint sich als neue Wildcatter-Bezeichnung herumzugeistern, statt dem Bindestrich.
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6mm XC.. Ach und .30-40 Krag ist eine Patrone mit 0,3 Zoll Kaliber und Kapazität für 40 grains Schwarzpulver, wobe diese dann für rauchloses Nitropulver entwickelt war .30-06 Springfield ist eine Patrone mit gleichem Kaliber aus dem Jahre 1906 7mm-08 ist eine Patronem mit Kaliber 7mm, die aus der Winchester .308 umgeformt wurde Habt Euch nicht so...
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Oder Howdah...Wobei das eher Vorderlader-Waffen waren/sind. Aber ich meine Chiappa bietet sowas an. Groß- und Klein-kaliber ist übrigens irreführend. Als "KK" werden üblicherweise Waffen mit ganz bestimmter Patrone (der amerikanisch: .22 long rifle oder metrisch 5,56x18R) bezeichnet, eine Randfeuerpatrone. Groß-Kaliber ist landläufig alles mit Zentralfeuer-Zündung. Im Allgemeinen haben die ZF-Patronen mehr Leistung, aber in Waffentechnik gilt: es gibt keine Regel ohne Ausnahme. Es gibt einige anemische Pistolenpatronen wie die 6,35 Browning (.25 ACP) mit Zentralfeuer-Zündung und sehr Leistungsfähige Randfeuer-Patronen wie die .17HMR (Hornady Magnum Rimfire) oder sogar die neue .17 WSM (Winchester Super Magnum). Die KK-Patrone: - Randfeuer-Zündung - Verschlussabstand über "Rand" - gefettetes Blei-Geschoss mit "Ferse" Preiswert und vor Allem: Leise... Startenergie um 200 Joule Deshalb können die Zuschauer näher ran, und das begründet den Erfolg beim vermarkteten Schießen, wie Biathlon. Über Blei reden ist übrigens genauso witzig wie über Benzin.
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Na gut, jetzt hab ich das hessische Argumentieren auch nachvollzogen. VR-Flinte ist nicht im Kontingent, also wird sie nach 14.3 bescheinigt (Na gut, wenn Ihr meint...) Es darf nix vorhanden sein, was auch benutzt werden könnte. (0 Problem) Es muss zum Wettkampfsport genutzt werden...Also nach Definition Teilnahme an einer BM (Das ist OK, wie lange darf's denn her sein seit dem letzten Mal ?) Ich lese da noch nicht heraus, daß mit einer (geliehenen) VRF auf einer (mindestens) BM Langwaffe geschossen werden muss, sondern nur auf irgendeiner BM mal die Nase gezeigt werden soll. Liebe Hessen, wie ist das auszulegen ? Wie werden denn "normale Repetierer" also z.B. UHR-Büchsen gehandhabt ? Die sind auch nicht im Kontingent, muss man für den UHR auch zur BM ? Wenn man keine gelbe WBK nach 14.4 hat, braucht man ja auch eine Verbandsbescheinigung. Gibt's nur Eine solche Büchse auf "Grün" (weil dann isse ja vorhanden) ?
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Wenn unser TE in Hessen organisiert ist, wär's mal sinnig auf die LV6-Seite zu gucken und deren Bescheinigungs-Richtlinie zu lesen. Klick mich, ich bin das Link... Ich lese da nichts von der VSRF ? Was GENAU hat Dir lieber TE @RedWhine denn WER gesagt ? In meinem LV4 kenne ich das Prozedere besser, und die Teilnahme an einer Bezirksmeisterschaft mit einer LW ist jetzt nicht irgendwie schmerzhaft. Wenn man schon seine WBK's kopiert, des Schießbuch extrahiert und den Vorsitzenden auflauert um Unterschrift und Stempel zu ergattern, ist das mMn vergleichbar. Am 3. Oktober ist übrigens Landespokal Flinte in Bocholt (für alle Interessierten), die Anmeldung ist offen...
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Das "Handbuch" sind die Maßtabellen der CIP. Darin sind die Abmessungen für Munition und Patronenlager festgelegt, für alle Länder im CIP-Verbund. Amerika gehört da nicht zu, dort ist "maßgeblich" die SAAMI. In weiten Teilen sind die beiden Organisationen aber kooperativ.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Tyr13 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Das Italien zum "harten Kern" gehört, sehe ich jetzt nicht so in Stein gehauen, aber ansonsten stimmts. Das heißt jedoch nicht, daß eine grundlegende Reform vor dem Druck des Populismus nicht möglich wäre. Ich denke, daß die Bürger in den Euro-Ländern nun endlich begreifen, welche Clique sich in Brüssel die Macht unter den wohlmanikürten Nagel gerissen hat. Das bisherige Prinzip europäischer Einigung "Wer zu entscheiden hat, ist nicht gewählt und wer gewählt ist, hat nichts zu entscheiden" wird sich nicht unendlich lange aufrecht erhalten lassen. Das unsägliche HA-Verbot der EU ist doch für uns private Waffenbesitzer doch ein Erweckungsereignis in Bezug auf die EU gewesen. Solche Aufwacher gibt es demnächst wieder für die Finanzen und bei den Flüchtlingen, dann für Agrar und Infrastruktur. Die Europa-Wahl wurde für mich immer wichtiger in diesem Richtlinien-Prozess, im gleichen Maß wie der Hass auf die Arroganz der Kommissare wuchs. Das muss nun auch stetiger Bestandteil der Parteiarbeit werden, wenn man meine Stimme will. -
Längere Jagdscheinpause - was passiert mit Waffenbesitz?
Tyr13 antwortete auf mock's Thema in Waffenrecht
Rechtlich kommt man nicht zu einer hieb- und stichfesten Lösung, für das Behalten der Waffen ohne Jagdschein. Wenn man eine solche Lösung braucht, dann artet es in das von SB aufgezeigte Rechenexempel aus: Was ist billiger: x Jahre JS und Vers. oder Einlagern oder Überlassen mit Vertraglicher Rücküberlassung. Man kann es als weitere Variante dann darauf ankommen lassen: Solange abwarten, bis die Behörde aktiv wird und dann mit der verstrichenen Zeit neu rechnen. Sobald die Behörde (wegen gewechseltem SB oder neuer Rechtslage) sich meldet, ist immer noch etwas Zeit um zu reagieren... -
Das stand im Facebook-Post des Einbruchsopfers.
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Anruf und persönliche Klärung ist häufig erfolgreicher als Forenposts. Leider kannst Du bei Deinem Dachverband kaum Rechtsmittel einlegen.
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Merkwürdiges Schreiben von meiner Behörde
Tyr13 antwortete auf Joseph Estrada's Thema in Waffenrecht
Das fände ich gut, ehrlich gesagt. Die ganzen Argumente sind doch absolut verschwurbelt: Die besonders gefährlichen Waffen (KW und HA) darf man nur mit besonderer Vorerlaubnis kaufen, wenn der Verband geprüft hat, ob man denn solch eine gefährliche Waffe auch wirklich für eine sportliche Disziplin braucht, die vom BVA freigegeben wurde... Die anderen Säulen reichen doch völlig aus: Zuverlässig, geeignet, sachkundig. Waffenregister, Nachschau, fertig. Würde der ganze Bedürfnisquatsch mit allen Dokumentationspflichten, Richtlinien, Geschäftsstellen usw. wegfallen. "Haben wollen" reicht... Und die Unterscheidung nach gute und böse HA laut dem §6 AWaffV ist auch Quatsch.