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Tyr13

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  1. Siehe Slaughterbots. Der Übergang zwischen "less lethal" zu "lethal" ist so dermaßen fließend, ähnlich wie defensive und offensive Biowaffenforschung. Genau diese Technik ist ein Hebel, der es einer Elite mit einem gigantischen Datenvorrat ermöglicht, gewissenlose programmierte Killer-Drohnen gegen ihre Feinde einzusetzen. Das ist höchst gefährlich, diese Technik gehört ebenso kontrolliert und verbannt wie ABC-Waffen. Leider ist es (relativ) Low-Tech, jeder mit den entsprechenden Programmen, 3D-Druckern und Zugang zu Standard Chips kann Killer Drohnen bauen. Die Systeme, die die Drohnen steuern und mit Ziel-Informationen füttern können sind im Moment mMn der einzige Ansatzpunkt die Unterdrückung durch den Überwachungsstaat zu verhindern. Deshalb ist Datenschutz wirklich lebensnotwendig. Der Film von bankillerrobots.org zeigt nur Techniken die es bereits jetzt schon gibt. Das einzige SF-Element daran ist die Miniaturisierung und die Integration in ein Gesamtpaket. Und wenn die EU an autonomen Plattformen forschen will, dann höre ich den Superstaat schon schwer und feucht in meinem Ohr atmen. Wenn EINER bestimmt, was anständig ist, und das mit Taser-Robotern durchsetzen kann, dann kannst Du Dir Meinungsfreiheit ganz schnell schenken. Die Technik ist wie gemacht für totalitäre oder autoritäre Diktatur.
  2. Du weißt, Daß wir dann nur gemeinsames Raten betreiben, oder ? Alleine die BKAler entscheiden. Aber wenn Du den MFD runternimmst, kannst Du unter diesen Randbedingungen vermutlich mit einem Dolphin-Zweibein antreten. Und: Nieder mit dem schwachsinnigen §6 AWaffV !!!
  3. Ich zitiere mich mal selbst:
  4. Dieser Bescheid wurde in einer anderen Zeit gestellt, damals wurde wirklich akribisch auf das "echte" Vorbild geachtet. Außerdem war da eine Firma Antragsteller, die behördliche Beschaffungsaufträge erfüllt, nicht von Privatpersonen oder Kleinen Bastelfirmen.
  5. Die Merkmale hier sind: - freistehender Pistolengriff - Zweibein (Aufstütz-Vorrichtung) - Schubschaft - MFD Somit sind (selbst bei kleinem Magazin) schon 4 Merkmale vorhanden. Es zählt zwar der Gesamteindruck, aber ich sehe das auch kritisch. Mit Festschaft und ohne MFD wäre ich schon optimistisch wegen FDE statt Schwarz.
  6. War halt 'ne Anfrage zwischen Kumpeln. Alleine deshalb ist das wertvoll. Achja: Nieder mit dem schwachsinnigen §6 AWaffV !!!
  7. Was bin ich froh, daß wir nach dem Spalten dieses Haars nun endgültig Allgemeine Gültigkeit aller hier getätigten Aussagen garantiert haben. Boah Ey...
  8. Es tut mir leid, recht gehabt zu haben. Auch ich hätte gesagt, daß die Enfield anders aussieht, aber da zeigt sich die Systematik des BKA eigentlich wie vorausgesagt. BTW: Wenn Du Heckeler & Köchin heißt, und den Antrag stellst, dann vermute ich, daß plötzlich keine Ähnlichkeit mehr feststellbar ist.
  9. Da kommt wieder der Hang zur Schizophrenie der Behörde durch. Immer wollen Sie mich als zersplitterte Perönlichkeit, aufgeteilt in Schütze, Jäger, Erbe, Brauchtumspfleger, Sammler und Sachverständigen sehen. Man kommt dabei in zwei Zwickmühlen. zum Einen muss man ständig neue Waffen haben, um die verschiedenen in einem Selbst begründeten Bedürfnisse zu befriedigen, zum Zweiten wird man verwirrt. Ich würde von der Behörde die Eintragung in die WBK verlangen. Gegen sämtliche Zusätze und Beschränkungen kann man ja später klagen. Zum Eintrag einer Munitionserwerbsberechtigung für den .357er Revolver sollte eine Verbandsbescheinigung erlangbar sein. Aber doof ist das alles schon, mit der Zickigkeit von Behörden nach einem Sterbefall.
  10. Das BKA hat ja auch mit der 9mm AR-Kanone von HERA Schwierigkeiten gemacht. Sie haben einen Bescheid erteilt für die Vorführwaffe mit rundem Vorderschaft und Festschaft hinten. In dem Bescheid stand dann bereits drin, daß man an dieses Gewehr kein Zweibein montieren darf, weil dann wär's böse. HERA hat das Gewehr dann mit einem achteckigen Vorderschaft mit Riffelungen ausgeliefert, und schon war das BKA wieder auf dem Dampfer: "Böses Gewehr" Wie gesagt: Löse Dich von den Realitäten des SKS, es muss alles keinen Sinn machen oder logisch oder folgerichtig sein. Bull-Pup Konstruktionen sind nicht erwünscht, wo man kann, wird der Nanny-Staat sie vergrämen.
  11. Ich versuch's auch mal. Die BKA-Bescheide sind immer Einzel-Prüfungen. Das heißt, wenn Du ein Gewehr hast, das es so noch nicht gegeben hat, müsste überprüft werden, ob es (für den Laien) wie eine VA-Kriegswaffe aussieht und dann folgt die Prüfung auf die Kriterien des "kleinen" Anscheins. Dazu greift das BKA, wenn es kein reales Vorbild gibt, gerne auf die alten Kriterien des "alten" Anscheinsparagraphen zurück. Maßgeblich ist also nicht, ob der Schaft alleine zulässig wäre, oder die Grundwaffe in anderer Konfiguration OK wäre. In dem von Dir verlinkten Bild sehe ich die folgenden "alten" Merkmale: - Mündungsfeuerdämpfer - Rippen zur Kühlung des Laufs - Herausstehendes Magazin, Länger als der Griff - Vorrichtung zum Aufstützen (Zweibein) - Vordergriff vor dem Abzug - Freistehender Pistolengriff - verstellbarer Hinterschaft Das sind nach meiner Einschätzung zu viele einschlägige Kriterien, um auf die Frage "sieht's böse aus?" ein treues, aufrichtiges Kopfschütteln zu erlangen. Somit schlägt dann also doch der §6AWaffV zu, und dann kommt Bauart und Hülsenlänge hinzu und nehmen es dem Sport-Enthusiasten weg. Dasselbe Problem hast Du, wenn Du an die HK USC einen Klappschaft anbaust. Die USC ist OK, ein Klappschaft an einem Repetierer ist OK, Sogar ein Klappschaft an einem "bösen" Gewehr wie dem Bushmaster ACR wäre OK. Es ist doof, aber mach uns nicht dafür verantwortlich. wir berichten nur darüber, wie es läuft. Wenn Du es nicht glaubst, schick doch die Bilder zum BKA und zahle 50,-€ für einen Einzel-Bescheid.
  12. Vermutlich wird der Deutsche am liebsten eine illegale Knarre haben, um sich vor all den ihn umgebenden Idioten mit illegalen Knarren zu schützen.... Das ist vermutlich ein Problem des deutschen Gemüts: Er gönnt es anderen nicht (Projektion ?) und ist deshalb bereit auch auf seine eigenen Rechte zu verzichten. Daran scheitern auch Steuerreformen: Wenn irgendjemand mehr entlastet wird als ich, ist das ungerecht, lieber bleibt alles wie es war und der zahlt weiter mehr Steuern als ich.
  13. Der komplexeste Fall wäre erreicht, wenn der Schütze die 9Para hat und die .45 Auto will. Waffenrechtlich wäre dann zu tun: Verbandsbescheinigung für eine .45 Auto holen und entsprechenden Voreintrag in WBK bei Behörde beantragen. 9 Para Waffe beim Händler abgeben und austragen lassen. Mit Voreintrag die .45 Auto erwerben und samt dem Wechselsystem in 9 Para eintragen lassen Der Händler/Hersteller muss die Waffen(teile) in seinem Handelsbuch eintragen und korrekte Seriennummern vergeben. Z.B. dieselbe SN in das Blanko .45 ACP System einschlagen wie das Griffstück hat, an die SN des 9Para-Systems ein /a ergänzen. Dann sollte es klappen. Da ohnehin eine Verbandsbescheinigung notwendig ist, wäre es aber ebenso einfach, direkt eine Zweitwaffe in .45 Auto zu kaufen.
  14. Ist nach meiner Lesart eine Halb-Auto-Flinte. Das "Pumpe" führt in die Irre. OK, war zu spät.. sry
  15. Du schleppst Eisen umher. Waffenrechtlich hast Du Umgang mit Deiner Waffe. Weil: Du bist nah dran und übst die tatsächliche Gewalt darüber aus. Es scheint sich hier um eine Gesetzeslücke zu handeln (Uiuiui...) Sicher ist: Ein Kind oder ein Jugendlicher dürfte diesen Umgang nicht haben (Alleine weil dazu ein Erwerb gehören würde). Es handelt sich aber nicht um "Führen". Dafür, für das "Führen" hat der fürsorgliche Staat die Führerlaubnis eingeführt, die sonst als Waffenschein bekannt ist. Diese Erlaubnis kann für Führsituationen Zielführend sein oder aber fürweg für den kundigen Waffenführer fürchterlich egal werden, solange die Führaussetzungen für den Entfall der Führerlaubnis fürwahr beachtet werden. Menno, gibbet eigentlich nix wichtigeres ?
  16. Nein ! OOOoooHHH. Bleibe bitte bei den WaffG Definitionen. Geführt wird wenn "tatsächliche Gewalt" ausgeübt wird außerhalb von "eigener Wohnung, Geschäftsräumen, eigenem befriedeten Besitztum und Schießstätten". Nur dann muss man a) eine Erlaubnis haben oder b) die Voraussetzungen für die Erlaubnisfreiheit (12.3, 1-6 ) erfüllen. Schwierig, aber machbar.
  17. Tyr13

    Waffenlauf reinigen

    Sofort hat Dich der Kontrolletti am Haken, weil Du ein Sabot-Geschoss aus einem gezogenen Lauf verfeuert hast. Vielleicht sollten wir nur noch Pfefferminz-Geschosse verwenden statt so eklig harten Materialien wie Blei oder Messing. Oder Berührungslos die Geschosse beschleunigen wie eine Railgun. Wenn so'n Lauf das nicht aushält, dann wäre er mal besser nicht Waffe geworden.
  18. Außer Mutti oder was ? Du sprichst in Rätseln.
  19. Vielleicht hilft es Euch weiter, wenn Ihr mit der Behörde nicht so umgeht als wäre sie ein Gericht, das es zu überzeugen gilt. Deshalb würde ich versuchen, den Umfang des Streits zu reduzieren. Verweigert wird, wenn ich es richtig sehe, der Vor-Eintrag der zweiten P226 für unseren TE. Zuerst würde ich alle anderen beantragten Waffen mal unstrittig schalten, also den Antrag auf die Ersatzwaffe aus dem Sammelsurium herausnehmen. Dann würde ich den Antrag erneut einreichen: Hier Bedürfnis, hier Antrag. Falls die Waffenbehörde wiederum ablehnt, bleibt zur Durchsetzung dann nur: Rechtsmittelfähigen Bescheid über die Ablehnung des Antrags fordern. Gegen diesen Bescheid klagen. Alternativ: Zu der vorhandenen P226 kann man ein weiteres Oberteil (Wechselsystem) mit anderer Visierung kaufen, und im Griffstück kann der Büchser auch einen anderen Trigger einsetzen. So würdest Du dem Streit mit der Behörde aus dem Weg gehen. BTW: ich habe jetzt hier nicht alles gelesen, falls so ein Vorschlag schon kam, bitte ich um Nachsicht.
  20. Durchsuchungen müsste ein Richter anordnen, wahrscheinlich nicht für Verwaltungsrecht... Aber denkbar wäre es, wenn die Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung für einen HA (LW) mit Magazinen +10 Schuss (KatA-Waffe) nur dann erteilt wird, wenn die Magazine gekennzeichnet und registriert werden. Und diese Magazine bei der Nachschau zur Kontrolle der Aufbewahrung dann ebenfalls gezählt werden. Die erhöhten Kosten (350,-€) werden dem WB in Rechnung gestellt. Vergrämen mit Verwaltungsrecht ist doch eine der wenigen Stellen, bei der dem Staat nicht die Hände gebunden sind, keine Gesetze erlassen werden müssen und mit Anordnung ohne politische Kontrolle gearbeitet wird. Mit eingebauter Narrenfreiheit für den Beamten.
  21. Deine Argumentation erscheint mir plausibel.
  22. Look here: Brownells Norway They do not seem to have a 25 round Magazine on order, but they seem to have at least some parts.
  23. There are several gunshops that should be able to facilitate the Export into another Schengen-Country. A Specialist for Export is waffen-Bock , You might want to make Kontakt with them. Have You asked the People from the shop where You found the Magazine specifically ? Bevor I become commercially an legally liable, I'd have to Research that Problem further, haven't done that before.
  24. There are a couple of things that might enable us to make a more definite answer. What make and Model of Firearm ? What capacity of rounds in the Magazine ? What Country is the final Destination ? Do You have the required license for the Firearm ?
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