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Führen von Messern mit feststehender Klinge: Bearclaw erlaubt?
Tyr13 antwortete auf LordKitchener's Thema in Waffenrecht
Ja. OK, Auf Oder-Fragen mit Ja zu antworten macht Spaß aber ist nicht hilfreich, sorry. Es gibt Konstruktionseigenschaften bei Hieb- und Stichwaffen, die Klar Hinweise auf Waffeneigenschaft (also konstruiert um Angriffs- und Verteidigungsfähigkeit von Menschen zu zerstören) geben. Beidseitig geschliffene Klingen, Parierstangen, Hand-schutz, usw. Aber der Hirschfänger, der Nicker oder das Waidblatt sind Werkzeuge für die Jagd, eine Machete für den Garten und eine Axt fürs Camping, das Skalpell oder Amputiermesser für den Arzt. Deshalb kommt es immer auf den Einzelfall an. Da sich die Staatsmacht auf das Alltagswerkzeug "Messer" eingeschossen hat, will man es ganz aus der Volksmasse entfernen. Also kommt es dann auf den Richter oder Staatsanwalt an. Tendenz ist restriktiv, wo kein Widerstand zu erwarten ist, weil der hier Lebende etwas zu verlieren hat, geht der Angriff dann eben auch durch. Inzwischen wird für mich immer stärker die Maxime "verdeckt heißt verdeckt" zum Handlungsleitfaden. Ich trage häufig ein EDW von CRKT, montiert auf einem IWB Holster-Clip von Crossbreed. Zum Apfel-Zermessern muss dann eben mal das Hemd gezupft werden. -
@Slow Hand DonSorry, aber die Schere im Kopf wirkt schon. Menschen sind nun einmal facettenreich, Spezialisierung ist was für Insekten. Deshalb sind die Antworten nach meinem Verständnis völlig OK, und der Thread ist dadurch besser geworden, daß man sich nicht zu sehr eingeengt hat. Beim Jäger wird es sicher die Spezialisierung seiner Jagdgelegenheit wiederspiegeln, also bei Fallenjagd die .22 lr, für Niederwild 'ne Flinte, für Rehwild 'ne kleine Büchse, für Starkes Wild mehr Umpf und zur Bekämpfung der ASP Minen, PAK und schallgedämpftes MG mit Nachtsicht, Radarsteuerung und Stabilisierungslafette. Der Sportschütze ohne Spaß kauft eine hochgezüchtete KK-Büchse, der Techniker sein PSG, der Dynamische die Racegun, 3Gunner wollen mehr Auswahl, Magnumitis-Infizierte irgendwas mit Groß, Laut und Schwer, Die Historiker nehmen alles, Hauptsache es qualmt und stinkt, Cowboys sind mit dem SAA verwachsen usw. Daß man sich über Synergien, Vielseitigkeit, Kosten und Ästhetik Gedanken macht, ist nicht nur normal, sondern auch clever. Das führt beim Jäger zum Drilling, beim Schützen zur MSR mit Wechsel-Uppern oder Pistolen mit Wechselsystem. Und falls einem beim Nachdenken auch mal ein Gedanke über den Schirm huscht, wie: Was soll meine Hand füllen, wenn es in der Nacht "bump" geht, ist das nicht schlimm, soll sogar Leute geben, die dasselbe über Golf- Baseball- sowie Tennisschläger, Gewürz-Dosierer und Kochmesser denken. Da ist man noch lange kein Gunprepper, denn der legt schon mal Waffen und Munitionslager an und hat viel Spaß beim Buddeln und Konservieren. Viele Sportschützen haben hier geantwortet, und da kristallisiert sich eben auch heraus, daß der 686 von S&W oder ähnliche medium-Frames mit .357 /.38 Kaliber der beste Sportrevolver ist, bei den Pistolen sieht man das Marketing von Glock und die Genialität von J.M. Browning. Bei Jägern steht Tradition neben Moderne und das ist auch schön. Achja, hier mal meine Liste von Magnumitis-Kanonen: - Desert Eagle in .50 AE - 3,5 Zoll 686 in .357 - X-Frame (warte ich noch drauf, ist in Arbeit, wird .460 S&W) - Benelli Nova in 12/89 - 6" FA 83 in .454 Casull (zu viel für mich, von dem musste ich mich trennen. Aua.) - Savage 110 in .300 WinMag Wenn ich diesen Aspekt meiner Schießerei auf eine einzige Waffe eindampfen müsste, dann würde vermutlich die Flinte übrigbleiben. Die kann eben in den meisten Sport-Disziplinen eingesetzt werden, hat das größte Spektrum von Munition von Zart bis Hart Für Papier, Pappe, Fallplatten, Wurfscheiben. Und wenn in meinem Schrank jetzt Buckshot und Sauvestre FLGs rumliegen, die ich mir mal aus Interesse angeschafft habe, dann verweise ich auf meinen zweiten Satz in diesem Post, zweiter Halbsatz. Das stand aber für mich nie im Vordergrund, ich habe ja gar keinen Jagdschein.
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Das ist zwar grundsätzlich richtig. Es geht aber offenbar auch um Marketing-Reflexe. Wenn man eine Marke darstellt, dann ist es wichtig, unverwechselbar zu sein. Man unterbindet dann Kopien der eigenen Identität. Außerdem hat die NRA sicher auch Geld in die Entwicklung ihrer Darstellung gesteckt, unser Verein ist billig weggekommen, weil die Schwester von unserem StellVV unser Logo entworfen hat. (Übrigens eine gute Arbeit, ausgezeichnet auf Kleidung darzustellen) Die GRA hat relativ frech einfach das Logo kopiert, wohl auch um die Assoziationen mit der mächtigen WaffenlobbyTM der USA auszunutzen und einen guten Start hinzulegen. Kann man nachvollziehen, und soweit ich weiß ist die Einigung auch relativ preiswert für die GRA ausgegangen. Ich will auch kein amerikanisches Wappentier als Maskottchen, selbst wenn ich mich damit als Chauvinist oute. Blöde, zu groß geratene Möwe, ich will meinen Steinadler... Hätte die GRA den Bundesadler gerippt, wäre es auch zu Zoff gekommen, wahrscheinlich. Das jetzt entworfene Logo ist zwar optisch klar mit Bundesfahne, Abkürzung und blauem Rand, mir aber eher zu knallig. Ich hätte mir eher etwas Wappen-ähnliches gewünscht, gekreuzte Gewehre wie eine Schützen-Rifle, also ein Feuerstutzen und 'ne MSR also ein schicker Halbautomat links, ein Adler rechts und Oben meinetwegen das Kürzel, Schwarz auf Weiß (aber bitte nicht rot, sonst denkt wieder jeder ans 12-Jährige Reich). Aber ich bin bestimmt kein Designer. Und es ist hier ziemlich OT. Aber das ist eben WO.
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Das habe ich letztens ausprobiert. WoooHoooo, ich habe mich gekringelt vor Lachen. So in jeder Trommel eine SP-geladene Murmel drin macht: Peng, Peng, Peng, Peng, BUMM und die Scheibe ist weg, bis die Lüftung nachgekommen ist. WAS für ein Spaß! Man kann auch glücklich mit historisch angehauchtem Zeugs sein, aber moderne Gewehre und Pistolen haben ebenfalls Ihre Faszination. Am Besten: Beides.
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Wo willst Du die Munition herkriegen ? Aber: Respekt. Ich hab' zwar auch eine 12/89, aber 89er Patronen mit 'ner Gänse-Vorlage von so 50 Gramm: Aua ! Braucht man eigentlich für die Jagd auf Flugsaurier...
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Also wenn @Jacko5000 will, daß wir unsere eigenen Listen machen, kann ich quasi meine erste WBK vorlesen: Pistole .45 ACP, eine STI Eagle 6.0 also die 6-zöllige Variante der 2011, samt Wechselsystem in 9 Para S&W 686-6 Oberland Arms OA-15 M1, mit kanneliertem 18" Lauf und Edelstahl-Bedienteilen Benelli Nova 12/89 mit Magazinverlängerung Garand M1 in .308 Tikka Supervarmint in .308, später in den Sporter-Schaft eingebaut Desert Eagle Mark IIXX in .50AE mit WS .357 Beretta CX4 in 9x19 CZ 75 SP01 .... Interessanter finde ich eigentlich die Frage: Wenn Ihr nur eine Waffe behalten dürftet, was wäre es ? Da geht natürlich erst einmal das große Heulen und Wehklagen los. Für meine persönliche Sport-Nische würde ich immer Richtung Kurzwaffenkaliber tendieren. Wenn ich also nur eine Waffe haben dürfte, nähme ich wahrscheinlich meinen Revolver. Wenn ich eine Lang- und eine Kurzwaffe haben dürfte, würde ich meine Beretta CX4 und meine CZ 75 SP01 haben wollen. Aber eher aus logistischen Gründen. Die meisten Disziplinen hätte ich sicher mit der 10/22 und einer 9mm Pistole, die schönsten Waffen sind meine Uberti 73 und ein zugehöriger Cattleman mit (großem) Schwarzpulver-Griffstück. Ich will aber gar keine meiner Schätzchen hergeben.
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7. .357er Revolver 8. UHR in passendem Revolverkaliber. 4. fehlt bei mir übrigens, und das bleibt auch so.
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Da hast Du die falsche Hälfte vom gespaltenen haar genommen. Es gibt keine Berechtigung im WaffG, nur Berechtigte (Personen). Berechtigt ist der Erlaubnis-Inhaber. Da die AWaffV dem WaffG nachgeordnet ist, bleibe ich entweder bei dem Unterschied oder erkläre die Kongruenz, da es dann egal wäre. Es gibt wohl die Erwerbsberechtigung und die Besitzberechtigung, sind aber beides Erlaubnis-Dokumente. 2. Argument: Da das WaffG ein Verbotsgesetz ist, also Umgang mit Waffen unter Erlaubnisvorbehalt stellt, kann es kein Recht auf eine Waffe geben, sondern nur die Erlaubnis. Jetzt wird's aber wirklich klein-klein, wenn's ein Karo Muster wäre, sähe es Uni aus.
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Meine (ebenfalls nicht juristische) Übersetzung Nach 1. Darf schießen, wer die Erlaubnis für die Waffen hat (eigene/geliehene), solange es in seinem Bedürfnis passiert Nach 2. Darf jeder Schießen der eine oder mehrere Bedingungen erfüllt. Dabei eben auch auf dem Stand erworbene Waffen. Problematisch: Eine "böse" Waffe nach §6 AWaffV kann für einige der Sachen nicht eingesetzt werden Nach 3. Wieder für "Jeden", aber nur mit §6 AWaffV konformen Kanonen Ich leite folgende Ausnahmesituationen als Beispiele ab: - Ich darf mit meinem 10/22 im Training auch ein Großes, böses, schwarzes (Ihr Rassisten) Magazin nutzen - Bei der Erlangung der Sachkunde dürfte ein kurzes AR benutzt werden - Wenn ich meine Rep-Büchse dabei habe, dann darf ich auch jemanden "nur mal ein paar Schuss" kniend auf eine KW-Scheibe im 50m Entfernung abgeben lassen.
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Weil das ziemlich genau so im Gesetz steht. Siehe §12 WaffG iVm §9 AWaffV.
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Stimmt, hatte ich (vielleicht überhastet) vorausgesetzt. Da @sidewayz hier im Forum aktiv ist, wird er nicht zu den Grünen gehören. Daher denke ich, daß er zu seiner Freundin keine pädophile Beziehung pflegt. Und weil er eigene GK-Waffen besitzt, wird er mindestens 21 Jahre alt sein. Das war für mich logisch, aber wie wir wissen ist Logik nur eine Krücke, mit der man mit Zuversicht falsch liegen kann. Logik ersetzt eben nur Zufalls-Fehler durch Irrtum.
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Ich probiere es auch noch einmal, aber wenn ich mir wieder Pflaumen-Posts durchlesen darf, dann vereinfache ich meine Sichtweise im Forum um ein paar User. Es geht um drei Personen: - Freundin: Total Easy, die darf schießen, die dafür notwendigen Waffen für die Dauer des Schießens erwerben und ebenso die notwendige Munition, zum sofortigen Verbrauch. - @sidewayz: Ob Du die Befähigung zur Standaufsicht i.S.d. § 27.7 WaffG i.V.m. §10 und 11 AWaffV hast und ob Dich der Standbetreiber gebrauchen kann ist eher akademisch, da es nmV eine Frist zur Meldung gibt. - Standbetreiber = Erlaubnisinhaber: Er muss nach den Vorgaben seiner Erlaubnis Aufsicht stellen. Ob er Dich nehmen kann, wäre zu klären. Hingehen, reden mit Standbetreiber, fertig.
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Ich dachte ihr hättet Klage wegen Untätigkeit eingereicht ?
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Das Anscheinsproblem sehr deutlich verdeutlicht... HA-Waffen, die den Anschein einer VA-Kriegswaffe erwecken sind nach §6 AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen. Die Anscheins-Merkmale, die durch das BKA herangezogen werden, sind aus dem alten, nicht mehr gültigen §37 entnommen: - Mündungsfeuerdämpfer/Komp - freistehender Pistolengriff - Magazin länger als Griff hervorstehend - Vordergriff - Aufstütz-Vorrichtung - Klapp/Schubschaft - Kühlrippen / Hitzeschild Es kommt jedoch immer auf das Gesamterscheinungsbild an. Ein oder zwei Merkmale alleine sind nicht automatisch anscheinserweckend. Außerdem ist jeder für seine anscheinsfreie Waffe zuständig. Falls Du Dein schlechtes Gewissen beruhigen willst, kannst Du z.B. ein Dolphin/Tracker Zweibein verwenden und einen eventuellen Komp/MFD abschrauben. Ich hätte mit der Waffe kein schlechtes Gewissen, aber für die Beurteilung ist (nur) das BKA zuständig. ICH kann Dir also keine Absolution erteilen oder einen FB für DEIN Gewehr ausstellen. Andersherum könnte auch die von Dir aufgeschnappte Ächtung Deines armen Gewehrs tatsächlich eine Locusparole gewesen sein, es sei denn Du hättest es beim BKA auf der Toilette gehört. Ich rate also dazu, sich als Aktivist für die Rechte Deines Gewehrs einzusetzen, laut hinauszuschreien: "Kein Gewehr ist ILLEGAL" und alle Bedenkenträger kannst Du mit dem Argument mundtot machen: "Du hast ja nur was gegen mein Gewehr weil es nicht WEISS ist, Du alter Rassist" Achja: Nieder mit dem sinnlosen §6 AWaffV !!!
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Siehe Slaughterbots. Der Übergang zwischen "less lethal" zu "lethal" ist so dermaßen fließend, ähnlich wie defensive und offensive Biowaffenforschung. Genau diese Technik ist ein Hebel, der es einer Elite mit einem gigantischen Datenvorrat ermöglicht, gewissenlose programmierte Killer-Drohnen gegen ihre Feinde einzusetzen. Das ist höchst gefährlich, diese Technik gehört ebenso kontrolliert und verbannt wie ABC-Waffen. Leider ist es (relativ) Low-Tech, jeder mit den entsprechenden Programmen, 3D-Druckern und Zugang zu Standard Chips kann Killer Drohnen bauen. Die Systeme, die die Drohnen steuern und mit Ziel-Informationen füttern können sind im Moment mMn der einzige Ansatzpunkt die Unterdrückung durch den Überwachungsstaat zu verhindern. Deshalb ist Datenschutz wirklich lebensnotwendig. Der Film von bankillerrobots.org zeigt nur Techniken die es bereits jetzt schon gibt. Das einzige SF-Element daran ist die Miniaturisierung und die Integration in ein Gesamtpaket. Und wenn die EU an autonomen Plattformen forschen will, dann höre ich den Superstaat schon schwer und feucht in meinem Ohr atmen. Wenn EINER bestimmt, was anständig ist, und das mit Taser-Robotern durchsetzen kann, dann kannst Du Dir Meinungsfreiheit ganz schnell schenken. Die Technik ist wie gemacht für totalitäre oder autoritäre Diktatur.
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Du weißt, Daß wir dann nur gemeinsames Raten betreiben, oder ? Alleine die BKAler entscheiden. Aber wenn Du den MFD runternimmst, kannst Du unter diesen Randbedingungen vermutlich mit einem Dolphin-Zweibein antreten. Und: Nieder mit dem schwachsinnigen §6 AWaffV !!!
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Ich zitiere mich mal selbst:
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Dieser Bescheid wurde in einer anderen Zeit gestellt, damals wurde wirklich akribisch auf das "echte" Vorbild geachtet. Außerdem war da eine Firma Antragsteller, die behördliche Beschaffungsaufträge erfüllt, nicht von Privatpersonen oder Kleinen Bastelfirmen.
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Die Merkmale hier sind: - freistehender Pistolengriff - Zweibein (Aufstütz-Vorrichtung) - Schubschaft - MFD Somit sind (selbst bei kleinem Magazin) schon 4 Merkmale vorhanden. Es zählt zwar der Gesamteindruck, aber ich sehe das auch kritisch. Mit Festschaft und ohne MFD wäre ich schon optimistisch wegen FDE statt Schwarz.
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War halt 'ne Anfrage zwischen Kumpeln. Alleine deshalb ist das wertvoll. Achja: Nieder mit dem schwachsinnigen §6 AWaffV !!!
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Was bin ich froh, daß wir nach dem Spalten dieses Haars nun endgültig Allgemeine Gültigkeit aller hier getätigten Aussagen garantiert haben. Boah Ey...
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Es tut mir leid, recht gehabt zu haben. Auch ich hätte gesagt, daß die Enfield anders aussieht, aber da zeigt sich die Systematik des BKA eigentlich wie vorausgesagt. BTW: Wenn Du Heckeler & Köchin heißt, und den Antrag stellst, dann vermute ich, daß plötzlich keine Ähnlichkeit mehr feststellbar ist.
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Da kommt wieder der Hang zur Schizophrenie der Behörde durch. Immer wollen Sie mich als zersplitterte Perönlichkeit, aufgeteilt in Schütze, Jäger, Erbe, Brauchtumspfleger, Sammler und Sachverständigen sehen. Man kommt dabei in zwei Zwickmühlen. zum Einen muss man ständig neue Waffen haben, um die verschiedenen in einem Selbst begründeten Bedürfnisse zu befriedigen, zum Zweiten wird man verwirrt. Ich würde von der Behörde die Eintragung in die WBK verlangen. Gegen sämtliche Zusätze und Beschränkungen kann man ja später klagen. Zum Eintrag einer Munitionserwerbsberechtigung für den .357er Revolver sollte eine Verbandsbescheinigung erlangbar sein. Aber doof ist das alles schon, mit der Zickigkeit von Behörden nach einem Sterbefall.
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Das BKA hat ja auch mit der 9mm AR-Kanone von HERA Schwierigkeiten gemacht. Sie haben einen Bescheid erteilt für die Vorführwaffe mit rundem Vorderschaft und Festschaft hinten. In dem Bescheid stand dann bereits drin, daß man an dieses Gewehr kein Zweibein montieren darf, weil dann wär's böse. HERA hat das Gewehr dann mit einem achteckigen Vorderschaft mit Riffelungen ausgeliefert, und schon war das BKA wieder auf dem Dampfer: "Böses Gewehr" Wie gesagt: Löse Dich von den Realitäten des SKS, es muss alles keinen Sinn machen oder logisch oder folgerichtig sein. Bull-Pup Konstruktionen sind nicht erwünscht, wo man kann, wird der Nanny-Staat sie vergrämen.
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Ich versuch's auch mal. Die BKA-Bescheide sind immer Einzel-Prüfungen. Das heißt, wenn Du ein Gewehr hast, das es so noch nicht gegeben hat, müsste überprüft werden, ob es (für den Laien) wie eine VA-Kriegswaffe aussieht und dann folgt die Prüfung auf die Kriterien des "kleinen" Anscheins. Dazu greift das BKA, wenn es kein reales Vorbild gibt, gerne auf die alten Kriterien des "alten" Anscheinsparagraphen zurück. Maßgeblich ist also nicht, ob der Schaft alleine zulässig wäre, oder die Grundwaffe in anderer Konfiguration OK wäre. In dem von Dir verlinkten Bild sehe ich die folgenden "alten" Merkmale: - Mündungsfeuerdämpfer - Rippen zur Kühlung des Laufs - Herausstehendes Magazin, Länger als der Griff - Vorrichtung zum Aufstützen (Zweibein) - Vordergriff vor dem Abzug - Freistehender Pistolengriff - verstellbarer Hinterschaft Das sind nach meiner Einschätzung zu viele einschlägige Kriterien, um auf die Frage "sieht's böse aus?" ein treues, aufrichtiges Kopfschütteln zu erlangen. Somit schlägt dann also doch der §6AWaffV zu, und dann kommt Bauart und Hülsenlänge hinzu und nehmen es dem Sport-Enthusiasten weg. Dasselbe Problem hast Du, wenn Du an die HK USC einen Klappschaft anbaust. Die USC ist OK, ein Klappschaft an einem Repetierer ist OK, Sogar ein Klappschaft an einem "bösen" Gewehr wie dem Bushmaster ACR wäre OK. Es ist doof, aber mach uns nicht dafür verantwortlich. wir berichten nur darüber, wie es läuft. Wenn Du es nicht glaubst, schick doch die Bilder zum BKA und zahle 50,-€ für einen Einzel-Bescheid.