-
Gesamte Inhalte
7.771 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Tyr13
-
7. .357er Revolver 8. UHR in passendem Revolverkaliber. 4. fehlt bei mir übrigens, und das bleibt auch so.
-
Da hast Du die falsche Hälfte vom gespaltenen haar genommen. Es gibt keine Berechtigung im WaffG, nur Berechtigte (Personen). Berechtigt ist der Erlaubnis-Inhaber. Da die AWaffV dem WaffG nachgeordnet ist, bleibe ich entweder bei dem Unterschied oder erkläre die Kongruenz, da es dann egal wäre. Es gibt wohl die Erwerbsberechtigung und die Besitzberechtigung, sind aber beides Erlaubnis-Dokumente. 2. Argument: Da das WaffG ein Verbotsgesetz ist, also Umgang mit Waffen unter Erlaubnisvorbehalt stellt, kann es kein Recht auf eine Waffe geben, sondern nur die Erlaubnis. Jetzt wird's aber wirklich klein-klein, wenn's ein Karo Muster wäre, sähe es Uni aus.
-
Meine (ebenfalls nicht juristische) Übersetzung Nach 1. Darf schießen, wer die Erlaubnis für die Waffen hat (eigene/geliehene), solange es in seinem Bedürfnis passiert Nach 2. Darf jeder Schießen der eine oder mehrere Bedingungen erfüllt. Dabei eben auch auf dem Stand erworbene Waffen. Problematisch: Eine "böse" Waffe nach §6 AWaffV kann für einige der Sachen nicht eingesetzt werden Nach 3. Wieder für "Jeden", aber nur mit §6 AWaffV konformen Kanonen Ich leite folgende Ausnahmesituationen als Beispiele ab: - Ich darf mit meinem 10/22 im Training auch ein Großes, böses, schwarzes (Ihr Rassisten) Magazin nutzen - Bei der Erlangung der Sachkunde dürfte ein kurzes AR benutzt werden - Wenn ich meine Rep-Büchse dabei habe, dann darf ich auch jemanden "nur mal ein paar Schuss" kniend auf eine KW-Scheibe im 50m Entfernung abgeben lassen.
-
Weil das ziemlich genau so im Gesetz steht. Siehe §12 WaffG iVm §9 AWaffV.
-
Stimmt, hatte ich (vielleicht überhastet) vorausgesetzt. Da @sidewayz hier im Forum aktiv ist, wird er nicht zu den Grünen gehören. Daher denke ich, daß er zu seiner Freundin keine pädophile Beziehung pflegt. Und weil er eigene GK-Waffen besitzt, wird er mindestens 21 Jahre alt sein. Das war für mich logisch, aber wie wir wissen ist Logik nur eine Krücke, mit der man mit Zuversicht falsch liegen kann. Logik ersetzt eben nur Zufalls-Fehler durch Irrtum.
-
Ich probiere es auch noch einmal, aber wenn ich mir wieder Pflaumen-Posts durchlesen darf, dann vereinfache ich meine Sichtweise im Forum um ein paar User. Es geht um drei Personen: - Freundin: Total Easy, die darf schießen, die dafür notwendigen Waffen für die Dauer des Schießens erwerben und ebenso die notwendige Munition, zum sofortigen Verbrauch. - @sidewayz: Ob Du die Befähigung zur Standaufsicht i.S.d. § 27.7 WaffG i.V.m. §10 und 11 AWaffV hast und ob Dich der Standbetreiber gebrauchen kann ist eher akademisch, da es nmV eine Frist zur Meldung gibt. - Standbetreiber = Erlaubnisinhaber: Er muss nach den Vorgaben seiner Erlaubnis Aufsicht stellen. Ob er Dich nehmen kann, wäre zu klären. Hingehen, reden mit Standbetreiber, fertig.
-
Ich dachte ihr hättet Klage wegen Untätigkeit eingereicht ?
-
Das Anscheinsproblem sehr deutlich verdeutlicht... HA-Waffen, die den Anschein einer VA-Kriegswaffe erwecken sind nach §6 AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen. Die Anscheins-Merkmale, die durch das BKA herangezogen werden, sind aus dem alten, nicht mehr gültigen §37 entnommen: - Mündungsfeuerdämpfer/Komp - freistehender Pistolengriff - Magazin länger als Griff hervorstehend - Vordergriff - Aufstütz-Vorrichtung - Klapp/Schubschaft - Kühlrippen / Hitzeschild Es kommt jedoch immer auf das Gesamterscheinungsbild an. Ein oder zwei Merkmale alleine sind nicht automatisch anscheinserweckend. Außerdem ist jeder für seine anscheinsfreie Waffe zuständig. Falls Du Dein schlechtes Gewissen beruhigen willst, kannst Du z.B. ein Dolphin/Tracker Zweibein verwenden und einen eventuellen Komp/MFD abschrauben. Ich hätte mit der Waffe kein schlechtes Gewissen, aber für die Beurteilung ist (nur) das BKA zuständig. ICH kann Dir also keine Absolution erteilen oder einen FB für DEIN Gewehr ausstellen. Andersherum könnte auch die von Dir aufgeschnappte Ächtung Deines armen Gewehrs tatsächlich eine Locusparole gewesen sein, es sei denn Du hättest es beim BKA auf der Toilette gehört. Ich rate also dazu, sich als Aktivist für die Rechte Deines Gewehrs einzusetzen, laut hinauszuschreien: "Kein Gewehr ist ILLEGAL" und alle Bedenkenträger kannst Du mit dem Argument mundtot machen: "Du hast ja nur was gegen mein Gewehr weil es nicht WEISS ist, Du alter Rassist" Achja: Nieder mit dem sinnlosen §6 AWaffV !!!
-
Siehe Slaughterbots. Der Übergang zwischen "less lethal" zu "lethal" ist so dermaßen fließend, ähnlich wie defensive und offensive Biowaffenforschung. Genau diese Technik ist ein Hebel, der es einer Elite mit einem gigantischen Datenvorrat ermöglicht, gewissenlose programmierte Killer-Drohnen gegen ihre Feinde einzusetzen. Das ist höchst gefährlich, diese Technik gehört ebenso kontrolliert und verbannt wie ABC-Waffen. Leider ist es (relativ) Low-Tech, jeder mit den entsprechenden Programmen, 3D-Druckern und Zugang zu Standard Chips kann Killer Drohnen bauen. Die Systeme, die die Drohnen steuern und mit Ziel-Informationen füttern können sind im Moment mMn der einzige Ansatzpunkt die Unterdrückung durch den Überwachungsstaat zu verhindern. Deshalb ist Datenschutz wirklich lebensnotwendig. Der Film von bankillerrobots.org zeigt nur Techniken die es bereits jetzt schon gibt. Das einzige SF-Element daran ist die Miniaturisierung und die Integration in ein Gesamtpaket. Und wenn die EU an autonomen Plattformen forschen will, dann höre ich den Superstaat schon schwer und feucht in meinem Ohr atmen. Wenn EINER bestimmt, was anständig ist, und das mit Taser-Robotern durchsetzen kann, dann kannst Du Dir Meinungsfreiheit ganz schnell schenken. Die Technik ist wie gemacht für totalitäre oder autoritäre Diktatur.
-
Du weißt, Daß wir dann nur gemeinsames Raten betreiben, oder ? Alleine die BKAler entscheiden. Aber wenn Du den MFD runternimmst, kannst Du unter diesen Randbedingungen vermutlich mit einem Dolphin-Zweibein antreten. Und: Nieder mit dem schwachsinnigen §6 AWaffV !!!
-
Ich zitiere mich mal selbst:
-
Dieser Bescheid wurde in einer anderen Zeit gestellt, damals wurde wirklich akribisch auf das "echte" Vorbild geachtet. Außerdem war da eine Firma Antragsteller, die behördliche Beschaffungsaufträge erfüllt, nicht von Privatpersonen oder Kleinen Bastelfirmen.
-
Die Merkmale hier sind: - freistehender Pistolengriff - Zweibein (Aufstütz-Vorrichtung) - Schubschaft - MFD Somit sind (selbst bei kleinem Magazin) schon 4 Merkmale vorhanden. Es zählt zwar der Gesamteindruck, aber ich sehe das auch kritisch. Mit Festschaft und ohne MFD wäre ich schon optimistisch wegen FDE statt Schwarz.
-
War halt 'ne Anfrage zwischen Kumpeln. Alleine deshalb ist das wertvoll. Achja: Nieder mit dem schwachsinnigen §6 AWaffV !!!
-
Was bin ich froh, daß wir nach dem Spalten dieses Haars nun endgültig Allgemeine Gültigkeit aller hier getätigten Aussagen garantiert haben. Boah Ey...
-
Es tut mir leid, recht gehabt zu haben. Auch ich hätte gesagt, daß die Enfield anders aussieht, aber da zeigt sich die Systematik des BKA eigentlich wie vorausgesagt. BTW: Wenn Du Heckeler & Köchin heißt, und den Antrag stellst, dann vermute ich, daß plötzlich keine Ähnlichkeit mehr feststellbar ist.
-
Da kommt wieder der Hang zur Schizophrenie der Behörde durch. Immer wollen Sie mich als zersplitterte Perönlichkeit, aufgeteilt in Schütze, Jäger, Erbe, Brauchtumspfleger, Sammler und Sachverständigen sehen. Man kommt dabei in zwei Zwickmühlen. zum Einen muss man ständig neue Waffen haben, um die verschiedenen in einem Selbst begründeten Bedürfnisse zu befriedigen, zum Zweiten wird man verwirrt. Ich würde von der Behörde die Eintragung in die WBK verlangen. Gegen sämtliche Zusätze und Beschränkungen kann man ja später klagen. Zum Eintrag einer Munitionserwerbsberechtigung für den .357er Revolver sollte eine Verbandsbescheinigung erlangbar sein. Aber doof ist das alles schon, mit der Zickigkeit von Behörden nach einem Sterbefall.
-
Das BKA hat ja auch mit der 9mm AR-Kanone von HERA Schwierigkeiten gemacht. Sie haben einen Bescheid erteilt für die Vorführwaffe mit rundem Vorderschaft und Festschaft hinten. In dem Bescheid stand dann bereits drin, daß man an dieses Gewehr kein Zweibein montieren darf, weil dann wär's böse. HERA hat das Gewehr dann mit einem achteckigen Vorderschaft mit Riffelungen ausgeliefert, und schon war das BKA wieder auf dem Dampfer: "Böses Gewehr" Wie gesagt: Löse Dich von den Realitäten des SKS, es muss alles keinen Sinn machen oder logisch oder folgerichtig sein. Bull-Pup Konstruktionen sind nicht erwünscht, wo man kann, wird der Nanny-Staat sie vergrämen.
-
Ich versuch's auch mal. Die BKA-Bescheide sind immer Einzel-Prüfungen. Das heißt, wenn Du ein Gewehr hast, das es so noch nicht gegeben hat, müsste überprüft werden, ob es (für den Laien) wie eine VA-Kriegswaffe aussieht und dann folgt die Prüfung auf die Kriterien des "kleinen" Anscheins. Dazu greift das BKA, wenn es kein reales Vorbild gibt, gerne auf die alten Kriterien des "alten" Anscheinsparagraphen zurück. Maßgeblich ist also nicht, ob der Schaft alleine zulässig wäre, oder die Grundwaffe in anderer Konfiguration OK wäre. In dem von Dir verlinkten Bild sehe ich die folgenden "alten" Merkmale: - Mündungsfeuerdämpfer - Rippen zur Kühlung des Laufs - Herausstehendes Magazin, Länger als der Griff - Vorrichtung zum Aufstützen (Zweibein) - Vordergriff vor dem Abzug - Freistehender Pistolengriff - verstellbarer Hinterschaft Das sind nach meiner Einschätzung zu viele einschlägige Kriterien, um auf die Frage "sieht's böse aus?" ein treues, aufrichtiges Kopfschütteln zu erlangen. Somit schlägt dann also doch der §6AWaffV zu, und dann kommt Bauart und Hülsenlänge hinzu und nehmen es dem Sport-Enthusiasten weg. Dasselbe Problem hast Du, wenn Du an die HK USC einen Klappschaft anbaust. Die USC ist OK, ein Klappschaft an einem Repetierer ist OK, Sogar ein Klappschaft an einem "bösen" Gewehr wie dem Bushmaster ACR wäre OK. Es ist doof, aber mach uns nicht dafür verantwortlich. wir berichten nur darüber, wie es läuft. Wenn Du es nicht glaubst, schick doch die Bilder zum BKA und zahle 50,-€ für einen Einzel-Bescheid.
-
Arte TV über Waffenrecht "Jedem seine Waffe?"
Tyr13 antwortete auf ford34coupe's Thema in Waffenrecht
Vermutlich wird der Deutsche am liebsten eine illegale Knarre haben, um sich vor all den ihn umgebenden Idioten mit illegalen Knarren zu schützen.... Das ist vermutlich ein Problem des deutschen Gemüts: Er gönnt es anderen nicht (Projektion ?) und ist deshalb bereit auch auf seine eigenen Rechte zu verzichten. Daran scheitern auch Steuerreformen: Wenn irgendjemand mehr entlastet wird als ich, ist das ungerecht, lieber bleibt alles wie es war und der zahlt weiter mehr Steuern als ich. -
in der Kombination wird das Kaliber des Wechselsystems das Kaliber der Waffe?
Tyr13 antwortete auf Onkel's Thema in Waffenrecht
Der komplexeste Fall wäre erreicht, wenn der Schütze die 9Para hat und die .45 Auto will. Waffenrechtlich wäre dann zu tun: Verbandsbescheinigung für eine .45 Auto holen und entsprechenden Voreintrag in WBK bei Behörde beantragen. 9 Para Waffe beim Händler abgeben und austragen lassen. Mit Voreintrag die .45 Auto erwerben und samt dem Wechselsystem in 9 Para eintragen lassen Der Händler/Hersteller muss die Waffen(teile) in seinem Handelsbuch eintragen und korrekte Seriennummern vergeben. Z.B. dieselbe SN in das Blanko .45 ACP System einschlagen wie das Griffstück hat, an die SN des 9Para-Systems ein /a ergänzen. Dann sollte es klappen. Da ohnehin eine Verbandsbescheinigung notwendig ist, wäre es aber ebenso einfach, direkt eine Zweitwaffe in .45 Auto zu kaufen. -
Ist nach meiner Lesart eine Halb-Auto-Flinte. Das "Pumpe" führt in die Irre. OK, war zu spät.. sry
-
Du schleppst Eisen umher. Waffenrechtlich hast Du Umgang mit Deiner Waffe. Weil: Du bist nah dran und übst die tatsächliche Gewalt darüber aus. Es scheint sich hier um eine Gesetzeslücke zu handeln (Uiuiui...) Sicher ist: Ein Kind oder ein Jugendlicher dürfte diesen Umgang nicht haben (Alleine weil dazu ein Erwerb gehören würde). Es handelt sich aber nicht um "Führen". Dafür, für das "Führen" hat der fürsorgliche Staat die Führerlaubnis eingeführt, die sonst als Waffenschein bekannt ist. Diese Erlaubnis kann für Führsituationen Zielführend sein oder aber fürweg für den kundigen Waffenführer fürchterlich egal werden, solange die Führaussetzungen für den Entfall der Führerlaubnis fürwahr beachtet werden. Menno, gibbet eigentlich nix wichtigeres ?
-
Nein ! OOOoooHHH. Bleibe bitte bei den WaffG Definitionen. Geführt wird wenn "tatsächliche Gewalt" ausgeübt wird außerhalb von "eigener Wohnung, Geschäftsräumen, eigenem befriedeten Besitztum und Schießstätten". Nur dann muss man a) eine Erlaubnis haben oder b) die Voraussetzungen für die Erlaubnisfreiheit (12.3, 1-6 ) erfüllen. Schwierig, aber machbar.
-
Sofort hat Dich der Kontrolletti am Haken, weil Du ein Sabot-Geschoss aus einem gezogenen Lauf verfeuert hast. Vielleicht sollten wir nur noch Pfefferminz-Geschosse verwenden statt so eklig harten Materialien wie Blei oder Messing. Oder Berührungslos die Geschosse beschleunigen wie eine Railgun. Wenn so'n Lauf das nicht aushält, dann wäre er mal besser nicht Waffe geworden.