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Tyr13

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  1. Der Weg zur Hölle ist halt gepflastert mit guten Vorsätzen. Die gute Absicht, möglichst präzise Schützen auszubilden, führt zu unnötigen Hindernissen bei den Anfängern. Auch die Hürde zwischen GK und LP/KK ist ja nicht klein, weniger Präzision, höhere Abzugsgewichte und viel mehr Rück-/Hochschlag. Aber: breiteres Grinsen... Bei uns muss man leider auch erst einmal mit den Vereinswaffen schießen und sich mit kleinen Kalibern begnügen. Das liegt aber daran, daß die Aufsichten nur EWB für 9x19 und .38/.357 haben. Für Flinte, Dicke Brummer, Magnum und Super-Magnum muss man dann Termine organisieren wo etwas mitgebracht wird. Für KK auch, btw.
  2. Es gab afair sogar Disziplinen für 4mmM20 im BDS, Abwandlungen der klassischen KW-Disziplinen..., scheinen aber wieder verschwunden zu sein. aber war da nicht etwas mit der Verfügbarkeit von Munition ? Mit den 4mmM20 ist aber auch viel Schindluder getrieben worden, so nach der Verfahrensweise: Kaufe Dir beim Vereinsfürst eine 4mmM20, der bringt Dir dann zum Training ein WS in 9mm Para mit... Da kenne ich jemand, dem das ganz fies auf die Füße gefallen ist, vor allem weil WS plötzlich eintragungspflichtig wurden... Ist aber ein anderes Thema.
  3. Damit ist fast alles gesagt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Waffenrechtliche Genehmigung fußen auf 4 Säulen: 1. Eignung 2. Zuverlässigkeit 3. Sachkunde 4. Bedürfnis Ad. 1.: Geeignet ist man, wenn man halbwegs gesund und alt genug ist. Drogensucht oder Schwere Psycho-Krankheit wären Ausschlussgründe, bei körperlichen Behinderungen gibt es durchaus Ausnahmen. Meistens wird nur auf das Alter geprüft, alle Waffen außer KK und Flinte erst ab 21, aber bis unter 25 nur mit med.-psych.-Untersuchung. Das führt zu der schönen Situation, daß ein 20jähriger Berufssoldat das Schießen mit Kriegswaffen erlernt, aber privat als ungeeignet eingestuft wird, eine Sportwaffe zu erwerben. Ad 2.: Zuverlässig ist man, wenn bei der behördlichen Überprüfung (unbeschränkte Auskunft aus Bundeszentralregister, Nachfrage örtliche Polizei, Verfassungsschutz) keine Tatsachen festgestellt werden, die einen schlechten Umgang mit Waffen vermuten lassen. Das wird durch die Behörde geprüft, wenn man dort den Antrag stellt. Ad 3.: Die Sachkunde erwirbt man in einem anerkannten Sachkunde-Kurs. Dort kriegt man Technik, Gesetzeslage (WaffG, AWaffV, BeschG), Notwehr/Notstand, Ballistik, beigebracht und muss die sichere Handhabung von Waffen demonstrieren. Der Kurs wird von privaten Anbietern und über Vereine organisiert. Ad 4.: Ein Bedürfnis als Sportschütze weist man durch Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband nach. Der Verband erteilt eine Bescheinigung, daß der Schütze regelmäßig mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen hat, lange genug Mitglied ist, die gewünschte Waffe für die Wettkämpfe des Verbands geeignet ist. Dazu muss dann der lokale Verein bestätigen, daß die Schießtermine erfüllt wurden, die Schießstätten der Vereins für die Waffe geeignet sind usw., das ist von Verband zu Verband unterschiedlich. Hier wäre vielleicht ein Diskussionsfaden für das Thema gewesen: Link
  4. Jein. Die Versöhnung Deutschlands mit den Erbfeinden von ca. 300 Jahren Geschichte ist genial, ebenso die Überwindung des Kalten Kriegs und des eisernen Vorhangs mit Handel und Kooperation. Sinn macht auch gemeinschaftlicher Umweltschutz und Angleichung von Normen, Zollunion, Reisefreiheit und Völkerverständigung. Aber die EU wird im Moment von einem nicht repräsentativen Parlament und dem Senat der Regierungen geführt, die untereinander die abgehobene Clique der Kommissare ausgekungelt hat. Und speziell die Komissare halten sich mit ihrem Meer von Euro-Bürokraten für nahezu absolute Herscher und Lenker der Staaten Europas, allein ihren Launen verpflichtet. Du hast aber recht, wenn Du korrekt anmerkst, daß die interessierten Kreise der Gesetzwerdung sich hinter dem Feigenblatt der EU verschanzen, um Ihr eigenes Süppchen zu kochen. Speziell bei der Feuewaffenrichtlinie hat sich die deutsche Innenministerialbürokratie auf ganzer Linie durchgesetzt. Daß die Regelungen realitätsfern und unsinnig sind, wirkt irgendwie nur noch als Nebensatz fort. Es wurde EU-Weit etwas geregelt, was dem Quell einer bürgerfeindlichen Ideologie entsprungen ist, Voll auf der Linie der Etatisten liegt und den Prozess der Staatsabhängigkeit und Bevormundung vorantreiben soll. Das wird dann wieder vorgetragen mit den Krokodilstränen der Gefahrenabwehr von Bösen Terroristen. Bullshit ! Die EU-RL ist Nudging, nix weiter. Schlimm genug, daß die deutschen Abgeordneten zugestimmt haben, jetzt haben die Bürokraten es wieder in der Hand, mit der nationalen Regelung weit über die Befugnisse aus Brüssel hinauszuschießen. Und auch wenn der Zeitplan für eine Gesetzesänderung nicht eingehalten werden kann, wird hinterher eine Verordnungsreform kommen, mit der über Rechtsermächtigung mit einem Federstrich bestimmt werden kann, welcher Schütze/Jäger/Sammler was braucht (erst mal Weniger und letztlich:nix). Aber Kaffee-Satz-Deutung. Vielleicht kommt es nicht so schlimm, diese Ruhe im Prozess macht mich aber unruhig.
  5. Ist leider wieder das Schulmeister-Denken: Wir haben eines der schärfsten Waffengesetze der Welt...blablup Daß andere Europäische Länder durch die Ausweitung deutscher Gründlichkeit nun Freiheiten aufgeben müssen, das ist niemand hier bewusst. Die Summe der Ängste triumphiert über die Freiheit. Und uns Schafen wird verkauft: Niemandem wird etwas weggenommen. Dieses St. Floriansprinzip funktioniert erschreckend gut, irgendwie findet man es innerlich wohl schön, wenn es den Anderen genauso dreckig geht wie einem selbst.
  6. Das stimmt zwar aber: Dir WaffRL ist durch die Kommission eingebracht worden. Solange Du nur mit Ja oder Nein antworten darfst, bist Du irgendwie nicht richtig beteiligt. Das ärgert ja eben auch den deutschen BT, wenn das Küchen-Kabinett sich was ausdenkt, unjd dann per Fraktionsdisziplin abgenickt wird. Diejenigen, die bei diesem System nicht mitmachen (E. Steinbach) werden sanktioniert. Die RL wurde in Gremien erarbeitet, die nicht dem Parlament unterstehen, das ist der Kernpunkt. Das Parlament hat sich gewehrt und über die Ausschüsse ein wenig Milderung erreicht, aber letztendlich war es wieder nur Legitimationsstempel einer nicht-gewählten Regierung namens EU-Kommission. Der aufgebaute Druck, eine sofortige Abstimmung herbeizuführen war in diesem Zusammenhang auch seltsam, damit wurde ein zweites Verhandlungsverfahren vermieden.
  7. Ich vermute mal stark, daß das Thema "notwendige Waffenrechtsreform nach EU-Richtlinie" im Moment etwas in den Hintergrund tritt, da gibt es, dank Heißluft-Horst, dringendere Aufgaben. Eine weitere Vermutung von mir ist, daß sich in den Amtsstuben viele auf der Idee ausruhen, daß ja deutsches WaffG ausreicht, eine neue Kategorie für Vorderlader, ein erweiterter §6 AWaffV, diesmal auch für Jäger, der 10 als max-Kapazität für LW und 20 für KW vorgibt, fertig, so denkt man vielleicht. Sowas kompliziertes wie Registrierungspflicht für Magazine ist doch gar nicht zu realisieren, technische Richtlinien zum Umbau von Magazinen sin Quark, und dual Use wird noch nicht einmal verstanden.
  8. Die ganze Richtlinie ist in ihrem Werdungsprozess erst in dem Moment konkret, wo sich die Innenministerialbeamten von Deutschland zur Komission an den Tisch gesetzt haben und denen das deutsche WaffG diktiert haben. Dann gab's noch das Schmankerl mit den Normal-Großen Magazinen dazu odendrauf, wobei niemand weiß ob es nun für KK auch gilt. Vorderlader werden registrierungspflichtig, Deko wird wie Originalwaffe genehmigt, mit dem Einsetzen eines Standard-Magazins wird ein Selbstlader zur Kat A. Wenn also das BMI nun durch das FWR verkünden lässt, das man von der Ministeriumsseite nicht weiter die LWB bedrängen will, so sage ich dazu: Nepper, Schlepper, Bauernfänger. Mein herzliches Beileid an die Funktionäre des FWR, die sich erstens mit solchen Furniergesichtern an einen Tisch setzen (müssen), zweitens wohlgesetzt und diplomatisch wohlwollend darüber schreiben (müssen) und dann drittens noch per vertrauensvoller Verhandlung die letzten Salamireste friedlicher Schusswaffennutzung verteidigen wollen. Glück auf, Kameraden...
  9. Nochmal BTT: Wenn man über Gesetze redet, dann wird bei der Auslegung vor Gericht häufig der Teleologische Ansatz verfolgt: Was wollte der Gesetzesmacher erreichen ? Das unterliegt dann leider häufig der Auslegung des Gerichts, das auch gerne mal einen gesunden Volkswillen aus sich selbst heraus formuliert. Bei der Einführung des §42a WaffG haben wir genau darüber bis zum Erbrechen gezetert: Der vorgeschobene Grund war gesellschaftliche Verrohung, wo Streitigkeiten nicht mit wüsten Beschimpfungen, hochroten Köpfen und schlimmstenfalls blauen Flecken endeten, sondern mit Messerwunden und Tritten an den Kopf. Weil man die Treterfüße nicht so einfach prophylaktisch amputieren sollte, hat man das Dabeihaben von Messern unter Strafe gestellt. Das ging natürlich viel zu weit, man kriminalisierte die absolute Mehrzahl von menschlichen Werkzeugnutzern. Statt am kurzen Ende den möglichen Strafrahmen für Täter auszuschöpfen ging der fürsorgliche Entmündigungsstaat an all seine fehlgeleiteten Untertanen heran und verbot mit viel Getue das bloße Dabeihaben von bestimmten Messern. Erinnert mich an den König im Dornröschen-Märchen, der geblendet von Fürsorge alle Spinnräder und Spindeln einsammeln und verbrennen ließ. Die Amnestie zum WaffG sollte es jetzt dem Bürger ermöglichen, Altlasten loszuwerden, die er entgegen dem Waffengesetz besaß, mit denen aber (wie so oft) keine Straftaten begangen, geplant oder sonstwie verbunden waren. Ist zwar auch eine Lösung für ein Nicht-Problem, aber die Absicht war in Ordnung. Nun hat man nur das Waffengesetz im Auge gehabt und wieder ist ein gutgläubiger Bürger auf die Erklärungen guten Willens von seinen Politikos hereingefallen. Ich kann nach den Erfahrungen mit solchen Amnestien eigentlich nur jedem Waffenbesitzer raten, der seinen Besitz aufgeben will, das Zeug nachts im Mondschein in einen tiefen Fluss zu werfen. Das von der Politik so oft wiederholte und wiederholt gebrochene Versprechen, die Gesetze würden sich nicht gegen den braven Bürger richten muss man endlich mal als freche Lüge bloßstellen. Gesetze richten sich gegen Alle. Täten sie es nicht, wären es Unterdrückungsmechanismen oder Privilegien-Verschaffung. Hmmm, mir kommen so langsam Zweifel... Von der Polizei kann man durchaus verlangen, Interpretationsspielraum zu nutzen. So könnte das gefundene Messer ja vielleicht doch nur zweihändig zu öffnen sein und daher nicht unter das Führverbot fallen. Oder eine abgegebene Langwaffe könnte ja doch keine Kriegswaffe sein. Ein Irrtum ist ja noch nicht einmal ehrenrührig. Aber stattdessen scheint die Erfolgsmeldung einer entdeckten, angezeigten Straftat wichtiger zu sein als Gefahrenabwehr und Bürgerhilfe. Wenn Polizisten so handeln, dann ist es schlecht um unser Verhältnis zur Gesellschaft bestellt. Wenn jetzt diejenigen, die etwas zu verlieren haben, zu den Opfern der Gesetzesdurchsetzung durch die Ordnungsmacht werden, und diejenigen, die sich zusammenrotten und Gefangenenbefreiungen durchführen, spucken, prügeln und beschimpfen straffrei bleiben, dann schwindet der Rückhalt für Polizisten dahin. Dann sind sie nur noch eine Gang unter vielen.
  10. Nö, ich glaube die sind sehr froh, dass es GENAU SO gelaufen ist. An einem 88jährigen Rentner kann man als Staatsdiener seine Treue beweisen, wird im Kampf gegen RRrrächts belobigt, weil man einen Reichsbürger geschnappt hat, Zeigt dem Untertan wo der Hammer der Obrigkeit hängt, und das Beste: Das Opfer muckt nicht auf, man braucht keine Angst um die Familie zu haben.
  11. Durch das Ausscheiden der "Schaft" ist leider die Nebelkerze für eine parlamentarische Schnell-Aktion verstrichen.
  12. Schon 3 Seiten... Die vorgeblich und in "anonymisierter" Form abgefasste Fallschilderung des Eingangsposts enthält immer noch reichlich Wertung. Das Problem mit dem Abfeuern einer SSW als Notwehr-Handlung ist die Eskalation. Selbst wenn man vor Gericht Recht bekommen würde, ruft man sämtliche Reflexe der Obrigkeit auf den Plan. So kann man es vielleicht machen, aber dann ist es halt K*cke.
  13. Ergibt sich aus Eurer Moderatoren-Sicht der Informationen hier ein Hinweis ob der Verfasser bei Sonnenaufgang in Stein verwandelt ist ? Weil, ich hatte das in meinem Post ja schon angesprochen: Unwahrscheinlich, daß sich der "Echte" hier meldet... Sind weitere Sanktionen gegen die Person, die das Account des Neumitglieds erstellt hatte, möglich oder sinnvoll ? Weil: wenn das ein mieser Witz war, dann kann es sein, daß der Verfasser gute Freunde verliert.
  14. Das ist aber die Eigenheit des BDMP, eine eigentlich nicht notwendige Bescheinigung einzufordern. Aber gut, das ist Vertragsfreiheit und ich hab's auch akzeptiert. Außerdem: ist nur eine Momentaufnahme. Ich habe meinen Ausweis seit mittlerweile fast 10 Jahren. Da hätte bei mir einiges passieren können, und der Ausweis, der damals als Indiz für reine Weste war, wäre nur noch das Papier wert... Sich selbst zu beweihräuchern und dann feststellen zu müssen, daß man eine untaugliche Maßnahme für SUPER befunden hat, tut schon ein wenig weh, oder ? Falls sich ein Verein die Aufgabe aufbürden sollte, seine eigenen Mitglieder zu gängeln, um als verlängerter Arm der Ordnungsmacht zu agieren, dann müsste man schon eng mit der Waffenbehörde zusammenarbeiten. Und die wird Dir aufgrund von z.B. DSGVO herzhaft einen husten. Die Kontrollettis auf den Vereinsmeier-Stühlen können sich diese Allmachtsphantasien von mir aus feucht abwischen, bitte. Genausowenig wie ich Geschaftelshuber mit Privilegien auf Vorstandsposten sehen will, übrigens. Es bleibt aber nach dem letzten Bericht, den ich gelesen habe ein Zweifel, ob es hier um Vereinswaffen ging. Offenbar hat er den Zahlencode vom Schrank der Eltern genutzt. Sei es wie es mag, Das Einzige was ich von einem kameradschaftlichen verein erwarten würde, ist das menschliche Miteinander, so daß niemand, der private Probleme hat, alleingelassen wird. Aber wir in unserem Verein sind auch daran gescheitert, seinerzeit hat sich ein Kamerad erschossen, wegen privater Probleme. Probieren will ich das aber immer noch. Aber nicht mit den Mitteln der StaSi. Putz Euch sowas von der Backe.
  15. Es hat 2 Seiten Wir wissen nur sehr wenig, aber die Quintessenz ist schon, daß Sportschützen eben auch nur Menschen sind, die ausrasten können. Dumm ist hier die Organisation des Vereins, der den Zugang für Waffen (aus welchen Gründen auch immer) nicht geändert hat, als der VorSi seine Erlaubnisser verlor. Ich hoffe auch inständig, daß im Moment seine Vereinskameraden sich um den Typen kümmern und ihn zur Vernunft bringen. Hoffentlich hat er ein Einsehen. Das ist aber eben nur die Eine Seite. Die umgekehrte Seite Die Erregung, wenn jemand tonnenschwere KfZ in seine Gewalt bringt und dann erweiterten Suizid auf der Autobahn bestenfalls und Massenmord schlimmstenfalls begeht, ist aber eine völlig andere. Wir als Schützen sind nun mal angreifbare Minderheit, vor Briefmarkensammlern fürchtet sich niemand. Der (irgendwie legal) bewaffnete Massenmörder wird als Pars pro toto für uns alle genommen, ob es nun fair und gerechtfertigt ist, oder nicht. Relativieren hilft nicht, man sollte aber dieses Schubladendenken bloßstellen und nicht unwidersprochen lassen. Denn genauso gerechtfertigt wie der elende Sportmordwaffenbegriff vom Grafe wäre potentieller Automobil-Killer, Terror-Fahrzeugführer oder Menschenmengen-Raser. Wenn schon Schublade, dann für alle
  16. Die Richtlinie drückt sich ja (mit Absicht) sehr schwammig aus, entscheidend wird sein, wie die nationale Umsetzung sein wird. Daß immer noch kein Testballon in die Umgebung abgesondert wurde, allein um rechtliche Prinzipien abzuklären, stimmt mich auch nachdenklich, denn egal welche Umsetzung dieser Richtlinie folgen wird, Es werden offenkundig Bestimmtheitsprinzip, Gleichbehandlungsgrundsatz, Notwendigkeit und Durchsetzbarkeit nicht mit Füßen getreten, sondern diese Grundsätze von Gesetzgebungstätigkeit werden Nachts von der GeStaPo entführt, im Morgengrauen füsiliert, Von 2-17 Panzerkolonnen überrollt und der letzte Rest mit Napalm verbrannt. Es gibt für alle Besitzer von Halbauto-Waffen ganz einfache, praktische Fragen: - Werden die blockierten "großen" Magazine weiter als "klein" akzeptiert ? Ist ein 10er .450 BM-Magazin böser als ein 20er .223er ? - Was passiert, wenn Karabiner und Pistole beim selben Besitzer sind ? (Beretta CX4 und Beretta 92 z.B.) - Wird KK wirklich von der Regelung ausgenommen ? - Wie soll die Verknüpfung mit Repetier-Waffen jetzt aussehen: In mein MVP Gewehr passen auch AR-Magazine, darf ich 30er haben, solange ich kein AR-15 habe, oder ist bereits der Besitz einer 10/22 dann verwaltungsrechtlich schädlich ? Der mMn gangbare Weg kann darauf hinauslaufen, daß es nur um Zentralfeuer-Patronenwaffen geht, daß blockierte Magazine OK sind, Dual Use akzeptiert wird, und erst bei gemeinsamen Besitz von normalgroßen Magazinen mit passender Waffe entweder Ausnahmegenehmigung notwendig wird (Bestandsschutz mit Registrierung) oder Verwaltungsstrafe: Wiederruf der Erlaubnis folgt. Das ist durchsetzbar. Alles dem vorgeblichen Zweck nicht förderlich, aber so werden die Hunde für die Taten der Wölfe geprügelt.
  17. Ich will auch einen Verein, in dem ich 5-50 m Kurzwaffe/LW im KW-Kaliber Mehrdistanz schießen darf, 15m Schrot auf Fallplatte, 50m, 100m und 300m mit der Büchse. Immer mit betreutem Schießen, Vereinswaffen zur Leihe bei jedem Training, preiswerter Munitionsversorgung und Anleitung zum sicheren Schießen. Hab' ich auch fast geschafft, nur 300m ist noch nicht so weit. Wir haben als Verein - 8x / Monat KW-Training, sind bei Partnerverein 1 auf der Anlage eingemietet. - 2x / Monat LW für 50m und 15m, ebenfalls Partnerverein 1 - 1x / Monat 100m Büches bei Partnerverein 2 - 1x / Monat 100m Büchse bei Partnerverein 3 Geht alles. - Für die Erteilung der Verbandsbescheinigung (vulgo: "Bedürfnis") ist gegenüber dem Verband das regelmäßige Training durch geeignete Nachweise zu belegen - Der Verein bestätigt gegenüber dem Verband: Mitgliedschaft, regelmäßiges Training, die Möglichkeit die beantragte Waffenart auch einzusetzen - Falls der Verein das nicht kann und will, weil auf dem KW-Stand sowohl Schrot als auch Slugs verboten sind, beispielsweise, dann muss der Schütze selbst nachweisen, daß er Nutzungsmöglichkeiten für eine Flinte hat. - Die Behörde erteilt einem Sportschützen eine WR-Erlaubnis (z.B. Voreintrag, Gelbe WBK) nach Prüfung, ob alle Voraussetzungen gegeben sind: Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde, Bedürfnis. Letzteres belegt durch die erteilte Verbandsbescheinigung.
  18. Machst 'nen Guten Job. Aber die Antwort auf die Frage: "Wie legalisiere ich eine manipulierte Waffe ?" lautet tatsächlich: gar nicht. Grundsätzlich braucht man ein Bedürfnis, neben allen anderen Voraussetzungen wie Eignung, Sachkunde und Zuverlässigkeit. Auf welcher Grundlage soll dieses Bedürfnis denn aufbauen ? Eine nicht beschossene Waffe taugt sicherlich nicht für Jagd und Sport, ebensowenig für Brauchtum. Als Erbe einer solchen illegalen Waffe wird man wohl kaum über die emotionale Bindung und erinnerung eine Legalisierung erreichen können. Mit gaaanz viel Phantasie könnte man ein Sammelthema sich ausdenken, oder ein Belegexemplar für einen Sachverständigen. Aber für diesen Personenkreis gibt es ja deutlich einfacher den Weg der wiederhergestellten Unbrauchbarkeit oder statt des Eintrags auf WBK eine Besitzerlaubnis mit Ausnahmegenehmigung. Den Weg zur Legalisierung über einen nachträglichen Beschuss und die Eintragung auf (reguläre) WBK wird wohl niemand beschreiten.
  19. Achja, auch von mir ein Update: Voreintrag für Revolver: 3 Wochen Einfuhrgenehmigung: 4 Wochen Zuständig: PP Köln Die Amtsleiterin hatte sich dort schon einen Ruf geschaffen, aber die Mitarbeiter dort sind bis auf eine Ausnahme in Ihrer Einstellung professionelle Verwaltungsbeamte und nicht die Hüter des Staates zum Schutz vor marodierenden Schützenhorden.
  20. Naja, irgendwie ist es aber schon sinnig statt dem verschwurbelten Ausdruck "die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist," ein griffiges Wort wie "böses Aussehen" zu verwenden. Einhandmesser sind ja auch nicht "verbotene Waffe" i.S.d. WaffG, sondern lediglich mit einem Führverbot belegt. Im täglichen Umgang ist es aber gefühlt ein Verbot, eine Kriminalisierung des Trägers und der gewollte Effekt ist ein Verdrängen des Werkzeugs. Da man zur Beurteilung, ob denn jetzt der Anschein hervorgerufen wird, auf den mittlerweile abgeschafften Anscheinsparagraphen des alten Waffengesetzes zurückgreift, kommt man wiederum zu der unsinnigen "modischen" Beurteilung um eine vage "Gefährlichkeit" zu erfassen. Dahinter steht wieder der etatistische Wunsch daß "böse" Waffen nur der Staat haben darf, denn die Staatsdiener sind besser als die Bürger... Breivik hatte seinen Anschlag mit einer Mini-14 verübt, weil sie eben nicht unter ein solches modisches Regularium fällt. Wird irgendetwas für das Opfer eines Anschlags dadurch besser, daß die Abschussrampe "brav" aussieht ? Solange es unserer Gesellschaft nicht gelingt, Mörder und Totschläger angemessen zu behandeln, macht eine modische Trennung von Maschinen in gute und böse Maschinen nur für diejenigen Sinn, die sich davon ein Privileg erhoffen, daß sie Anderen etwas verbieten können. Polizisten wollen nur selbst MP5 haben, die darf kein Bürger besitzen. Jäger wollen nicht, daß Sportschützen kurze Büchsen haben, weil ja sonst ihr Vorrecht weg wäre. Sportschützen gönnen den historischen Bruderschaften keine echte Waffen, denn die machen ja gar keine "ernsthaften Wettkämpfe". Wie immer: nicht Alle, aber es gibt genug davon, daß man sich als Mitglied der Gruppe mal an die Nase fassen darf. Zum Thema: Alles was zu kurz ist und böse aussieht, darf nicht sportlich verwendet werden, der Sportschütze kann somit kein Bedürfnis für solche Linearbeschleuniger nachweisen.
  21. Und das Gesundheitsamt täglich deinen Blutzucker ? Die Müllabfuhr darf präventiv Deine Grüne-Punkt-Trennung checken ? Die Werkstatt übermittelt Deine Profiltiefe direkt an das KBA ? Das Umweltamt installiert Geruchssensoren in Deiner Toilette ? Es gibt einen guten Grundsatz: Staatliches Handlen nur wenn notwendig. Das haben wir inzwischen ausgehöhlt, mittlerweile reichen auch schwachsinnige Gesetze. Die Waffenbehörden schaffen hier ein Verfahrens-Nadelöhr durch überflüssige Abfragen, es führt dazu, daß die Behörde nicht so schnell handelt, wie man es von ihr erwarten kann. Das ist nur noch Schikane, wenn ich höre: "12 Monate Wartezeit für KWS" dann weiß ich, das es nicht um eine Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Nutzen der öSiO geht sondern um Vergrämung von lästigen Bürgern, denen man leider (noch) nicht vorschreiben kann, was sie zu tun und zu lassen haben.
  22. Tyr13

    Schießbuch-Vorlage

    Hier kann man auch mal als Kunde die DSGVO auspacken. Der Verein ist verpflichtet einen Nachweis zu führen, wer geschossen hat. Hat er das überprüft, dann bestätigt er das mit einem Schreiben. Die Weitergabe (ist eine der Formen von Datenverarbeitung) von personenbezogenen Daten (vor allem: Anderer Personen) an die Waffenbehörde in Form der Schießkladde ist ziemlich verboten. Das Schreiben des Vereins reicht mMn völlig aus. Das mit dem Pissen und Regnen ist ebenso korrekt. Für besonders Bürgerfeindliche Behörden geben die Verbände (zumindest mein LV4) auch (in diesem Fall kostenfreie) Verbandsbescheinigungen aus. Lob. Es ist ja nicht zweckführend, stets die gerichtliche Konfrontation zu suchen, aber genau an dieser Stelle würde ich versuchen, die Begehrlichkeiten der Behörde abzuwehren. Ich selbst führe übrigens ein Schießbuch, aber nur weil ich noch ein paar Projekte zur Anschaffung am Laufen habe. Außerdem ist das mittlerweile ein schönes Dokument meiner Einsätze bei Wettkämpfen und ein Souvenirsammler für die netten Leute, die ich auf den verschiedenen Ständen so angetroffen habe.
  23. Das wäre mir vollständig neu. Hast Du auch Belege, oder wolltest Du den BS-Quotient wieder in geWOhnte Höhe treiben ? Was ich wohl schon mal gehört habe, ist der Wunsch nach persönlichem Erscheinen auf der Behörde, zum Kennenlernen. Das ist aber nichts NRW-typisches afaik. Ich habe das aus Neugier ohnehin selbst gemacht, im Gespräch geht außerdem einfach vieles besser zu klären als durch den Austausch von Papier/Mail.
  24. 1. und nicht ganz ernst: Geht das bei Behördens ? 2. ist das vielleicht gewollt ? dann wäre es ja nicht unnötig sondern eine erwünschte Verlangsamung von Prozessen, die man sich vom Hals schaffen will, ähnlich der langen Wartezeiten für KWS.
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