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Lest vielleicht nochmal den Eingangspost. Es gab keine Verurteilungen. Es gab keine Strafen nach Tagessätze, Freiheitsentzug oder sonstige Auflagen. Zumindest lese ich das hier heraus, kann ja sein, daß das nur eine stromlinienförmige Formulierung war. Dementsprechend verbleiben nur die Ermittlungen der StA. Das ist mMn dann zwar für die Prognose heranzuziehen, aber insgesamt relativ wenig. Alles nur Spekulation, es kommt ja auf das Amt und den speziellen SB an sowie auf die Akte, die dort gelesen wird. Hinweise zu Versuchsballons sind gegeben, zum Umgang mit dem SB auch, jetzt liegt es beim Thread-Ersteller, zu handeln.
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Nein ! Doch. Oohh ! Ja, genau. Bei der Tresorkontrolle von 1/2 h sollen bei allen Langwaffen mit festem Magazin Kapazitäts-Überprüfungen stattfinden. Dazu werden passende Dummy-Patronen in jedem möglichen Kaliber durch die Beamten mitgebracht. Ich möchte nämlich nicht, daß meine Waffen mit "echter" Munition zu Hause geladen werden, das widerspricht meinem Sicherheitsempfinden. Das macht ja gerade die Lachnummer aus: Magazine mit "normaler" Größe sind bisher frei erhältlich und nicht registrierungspflichtig. Falls die Kombination "LW+normales Mag" angetroffen wird, dann verliert der WBK-Inhaber seine Erlaubnis. Aber der Sammler oder ein Unbeteiligter (Ehe-Partner) darf sie schadlos besitzen. Ich stelle mir das so vor: Kontrolleur: "Oh, da liegt ja ein ganzer Haufen von M16-Magazinen mit 30 Schuss Kapazität. Na da ham'se sich aber disqualifiziert, ich beabsichtige, Ihnen die Erlaubnis zum Besitz ihrer Waffen zu entziehen." LWB: "Äh, das sind gar nicht meine, die gehören meiner Frau" Kontrolleur: "Achso, na dann ist ja alles in Ordnung. Aber gehen Sie da nicht dran, Sie wissen ja, das ist jetzt verboten." Eine dermaßen untaugliche Regelung mit einer doppelt vorgeschobenen Begründung: - Zur Vereinfachung des Binnenhandels - Eigentlich aber zur Terror-Abwehr gerichtet gegen die unbeteiligten Personen ist eine Lachnummer. Es ist so als ob der Ehemann seiner Frau das Fremdgehen verleiden will. Deshalb verbietet er den Nutten im Bordell seiner Stadt, sich Reizwäsche in Ihrer Größe zu kaufen. Die Komission bringt das EU-Parlament dazu, eine Richtlinie zu beschließen. Damit sollen Terroristen davon abgehalten werden, Anschläge zu verüben. Deshalb verbietet man den LWB, normalgroße Magazine zu besitzen. Ist total logisch und wirksam, echt. NICHT. Und damit da überhaupt keine Unklarheit aufkommt: genau so ist das. (mMn)
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Logorhoe ist immer schwierig. Allerdings meinst Du wahrscheinlich: Der SB kriegte Dinge zu hören, die ihn direkt etwas angingen, aber nachteilig für den Gesprächspartner waren. Aber andererseits kann man im persönlichen Gespräch 2 positive Aspekte nutzen: Einmal kann (eventuell notwendige) Klärung direkt und ohne den Zeitverlust von Schriftverkehr erfolgen, zweitens gibt man seine non-verbalen Kommunikations-Informationen weiter, die sonst verloren gehen. Da muss man auch hier im Forum achten, niemand hört die Ironie bereits am Tonfall und wenn's eine lustige redewendung sein soll, kriegt's bestimmt einer in den falschen Hals.
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Es gibt einige Problemkonstellationen: - Ich verwende blockierte 20er - In ein 10er Mag in 6,8 SPC passen wohl 25 .223 Patronen - Die Beretta 92 Magazine passen in meine CX4 Außerdem ist es grober Humbug, daß ich mir Verwaltungsrechtliche Konsequenzen einhandele, während mein nicht WBK Nachbar sein Beta-C Magazin besitzen darf. Alles wegen nicht regulierten Teilen.
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Totaler Spekulatius, niemand weiß etwas. In der Vergangenheit hat sich der Gesetzgeber vor Entschädigungen gedrückt, indem er angeordnet hat, die nunmehr verbotenen Gegenstände an einen Berechtigten zu überlassen. Es gibt verschiedene denkbare Ausgestaltungen nach der RL, hier die möglichen Varianzen 1. Was ist böse und verboten - Jedes Magazin, das in die Waffe passt und mehr als 10 Schuss aufnehmen könnte. (Magazin-Körper ist größer) - Magazine, die mehr als 10 Schuss aufnehmen können. (Blockierte Mags sind OK) Untervarianz: nicht mit herkömmlichen Mitteln zu beseitigen... 2. Was ist mit Zusatz- / Ausnahme-Genehmigungen - Jeder, der "böse" Magazine hat, kriegt eine Ausnahmegenehmigung (voller Bestandsschutz) - Jeder Schütze kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen, muss aber Bedingungen erfüllen (IPSC international schießen, EFw-Pass vorhanden für die Waffe..) 3. Wie wird Dual-Use geregelt - Magazine, die in FFW und in Karabiner passen, dürfen bis zu 20 Schuss fassen oder nicht 4. Ist KK betroffen - auch feste Magazine wären böse, bei KK gibt's ein paar Modelle, die dann komplett nach Kat."A" wechseln. Da gibt es so viel Möglichkeiten, wie unsere Politikos das versauen können, das kann jetzt noch keiner voraussagen. Ich würde den HA kaufen und ausreichend viele Magazine von meiner Frau zu Weihnachten wünschen.
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Und genau das können wir kaum errätseln. Daher möchte ich Dich ermutigen, den Versuch dennoch zu starten. Probier's einfach aus, gib z.B. den Antrag persönlich ab, wenn Dein Amt das mitmacht, biete an, Dich vorzustellen etc. Die meisten SB in Waffenbehörden, die ich kenne, mögen Kundenkontakt, wenn er denn nicht "feindselig" erfolgt. Sind normale Menschen, die 'nen Job machen, nicht notwendigerweise die oft beschworenen (privaten) Waffenbesitzer-Hasser. Wenn es Dir hilft, Meine Prognose sieht eher positiv für Dich aus. Also: wenn's Dir wichtig ist, starte den Versuchsballon, dann ist die Ungewissheit weg.
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Die Fristen, die für die Begründung des Bedürfnis' notwendig sind. Ja, ist schon klar, mit etwas Mühe und Spucke kann man auch direkt die WBK beantragen, die Verbandsbescheinigung nachliefern etc. Und umgekehrt ist der KWS inzwischen so begehrt, daß es wahrscheinlich in der Bearbeitungsfrist keinen Unterschied macht.
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Hau in dieselbe Kerbe: Der Amtsmann, der beurteilen soll, ob Du ein zuverlässiger Mensch bist, der ist hier unbekannt. Auch wie dick die Akte sein wird, die er sich durchlesen wird, können wir nicht sagen. Es wäre also alles Spekulatius. Was man sagen kann, ist, daß Du genau mit den "einschlägigen" Fehlverhalten aufgefallen bist nämlich "Verstoß gegen WaffenGesetz" und "Straftat nach Betäubungsmittelgesetz". Damit steht sowohl Deine Zuverlässigkeit in Frage als auch Deine Eignung. Die Positive Dröhn-Probe ist jetzt auch erst knapp zwei Jahre her. Wir haben in der Vergangenheit hier im Forum öfters mal dazu geraten, einen Kleinen Waffenschein zu beantragen, als Versuchsballon. Denn bei der Erteilung wird (eigentlich) genau so eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt wie bei allen anderen Waffenrechtlichen Erlaubnissen. Es kostet 50,-€ und Du kannst mit einigem Zutrauen dann davon ausgehen, daß das Ergebnis bei der WBK ähnlich ausgeht. Wenn Du seit 2 Jahren ein neuer Mensch bist und den Drogen und Gewaltspielzeugs-Souvenirs abgeschworen hast, sehe ICH persönlich kein Problem auf Dich zukommen. Aber das kann ich per Internet-Ferndiagnose nicht besonders verlässlich beurteilen.
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"Bewaffnet Euch" - Waffen weg - Skandalurteil ?
Tyr13 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Wieder und Wieder werden hier Sachen in denselben Topf geworfen, die ZUNÄCHST nichts miteinander zu tun haben. Der Unsympath ist wegen WAFFENrechtlicher Verstöße verknackt worden ! Alles weitere in dem Zusammenhang wirkt (nur) strafverschärfend. Mir erscheint die Urteilsbegründung (im Original noch nicht gelesen) etwas herangezerrt, ganz wesentlich scheint dabei das Bewerben des deutschen Markts und die Einstufung als "Importeur" zu sein, und somit fühle ich schon eine gewisse Absicht bei der Findung von Fehlverhalten, mit dem man ihm aus Ungarn ein deutsches Vergehen nachweist. Lohnt aber nicht, sich deshalb den ganz großen Aufreger vorzunehmen. Interessant finde ich in dem Zusammenhang die @micky123 Beiträge. Irgendwo wird schon mit zweierlei Maß gemessen. Wenn es um WAFFENrecht und (am Besten "Rechte") Unsympathen geht, ist - in der Berichterstattung - in der Strafverfolgung - in der Urteilsbegründung Viel Enthusiasmus vom Staat zu spüren. Das vermisse ich in der Alltagskriminalität, bei Drogenhandel, Raub, Diebstahl und Einbrüchen scheint unser Staat machtlos gegen eine Wand von Schweigen, Täterschutz, Überlastung/Unterausstattung, organisierten Schutzgruppen (Clans, Familie, Sozialindustrie) anzurennen. Vom Ausländerrecht wollen wir gar nicht erst anfangen. Beim Steuerrecht habe ich subjektiv ebenfalls das Gefühl, daß der Staat hier bei der privaten Einkommensteuer richtig "heiß" ist, und bei den Unternehmenssteuern von viel besser bezahlten und ausgebildeten Experten vorgeführt wird. Die Politik macht fleißig mit. Wenn man das zusammenfasst, dann soll der Bürger wehrlos Steuern zahlen, das Ärgernis der Kleinkriminalität wird im Versicherungsverfahren auf die Gemeinschaft umgelegt, die organisierte Kriminalität findet ihren festen Wirtschaftsplatz und wird immer unangreifbarer und die Großkonzerne agieren mit Ihren Führungen schon längst international und haben mit dem Plebs nix mehr zu tun. Bei der Einordnung von diesem Urteil bleiben für mich ein paar Kernpunkte übrig: - Der Verstoß gegen das WaffG ist ziemlich einleuchtend. Sowohl beim Käufer als auch beim Händler. Beide haben etwas getan, was klar gegen die Prinzipien des Gesetz' verstößt. - Es ist erstaunlich schwierig, mit dem Gesetz den Händler zu kriegen. Erst in dem Moment, wo er zum Importeur wird, wird er strafbar, eben wegen des Tatorts im Ausland. - Wo ist der Schaden ? Wegen 167 Knallpistolen, die zu 80% sichergestellt wurden, wird hier 'ne ziemliche Welle gemacht. 30 sind im Umlauf, ich wette, jeder, der wirklich eine will, geht(ging) nach Ungarn und kauft(e) sich direkt eine, bei den "Grenzkontrollen" ist das Einschmuggeln kinderleicht. - Die Käufer waren ganz normale Bürger, die sich verunsichert fühlen. Unser WaffG ENT-waffnet sie, daraufhin suchen sie nach den verbleibenden legalen Möglichkeiten. Hier waren bei den Knallpistolen die Gesetze des Nachbarlands Ungarn besonders "lasch" und diese Diskrepanz wurde jetzt (kriminell) ausgenutzt. Der Fall vom redefreudigen Waffenhändler mit"bewaffnet Euch" haut in dieselbe Kerbe. Der wurde ja auch nicht strafrechtlich belangt sondern "nur" per Verwaltungs-Akt. Ich habe da auch schon was zu gesagt in dem entsprechenden Thread. Der Staat kann mit seinen Verwaltungen viel ungestörter und empfindlicher den Bürger drangsalieren als mit Strafgesetzen. Auch das war ein Zeichen von Verunsicherung, statt mit Verständnis hat der Staat mit administrativer Repression reagiert. Wie auch sonst ? -
"Bewaffnet Euch" - Waffen weg - Skandalurteil ?
Tyr13 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Ich tät ja auch lieber in der Welt leben, von der Du träumst. Die Realität ist eine Andere. Die Parteien haben sich des Staats und seiner Geldquellen bemächtigt, sie machen nun Politik für die Lobbyisten, die ihnen am meisten Zucker in den A... blasen. Dazu gehört auch, daß eine ganze Alimentierungsindustrie von den verzeifelten Versuchen von Integration lebt, die am Unwillen der zu Integrierenden scheitert. Einem Imam, der in deutschen Moscheen in Deutschland lehrt, daß die Scharia über dem Grundgesetz steht, dem gehört die Gemeinnützigkeit aberkannt, wie eben einem Reichsbürger auch die WBK entzogen wird. Die Demographische Notwendigkeit (TM) für Einwanderung ist sowas von an den haaren herbeigezogen. Deutschland war dichtbevölkert und auf dem Weg der Schrumpfung, was viele Probleme z.B. der Umwelbelastung gelöst hätte. Was gefehlt hätte, wäre ein Überschuss an billiger Arbeitskraft. Wir haben uns lange ein Scheitern von 20% eines Jahrgangs geleistet. Da wären Fachkräfte zu holen gewesen, aber nicht mit 0,2% des BIP für Bildung. Egal. Wir haben jetzt doch schon Banlieus/Ghettos/NoGoBezirke. Und die Abschottung findet von beiden Seiten statt, einmal als "wir bleiben lieber unter uns, die haben uns nix zu sagen" und einmal wegen "wir möchten mit denen nichts zu tun haben, da haben wir nur Schaden von." Zuordnung frei nach Belieben. Es ist kein Rassismus, wenn man Probleme sieht und sie nicht ausschließlich an fehlender Vorleistung einer WirtsGastgeber-Gesellschaft festmacht sondern eben auch an Fehlern der Gäste. Und wenn wir schon von Gast und Gastgeber reden, dann muss es auch Lösungen für ungebetene Gäste geben. Wenn man mal genau zuhört, zum Beispiel gut integrierten Gästen, dann ist die völlig übliche Verschleppung aller (ungeeigneten) Verfahren des Aufenthalts-Rechts mit nur wenigen Erkenntnissen für die Gäste verbunden: 1. Hier wird das Recht nicht durchgesetzt, 2. Soziale Hängematte gibts für lau. 3. Bescheissen lohnt sich total, 4. Wer nicht bescheixxt, ist der Gelackmeierte. Wer im Moment ausgegrenzt wird, sind völkische Eltern, Industrie-Angehörige und rechte Parteien sowie ihre Wähler. Eigentlich Jeder, der nicht einer Meinung mit der Theologie der Bunten Welt-die-ein-besserer-Platz-werden-soll ist. Von systematischer Diskriminierung von Ausländern kenne ich nichts, nur daß das Gesetzeswerk besch....en ist. Eine Aufenthaltsgenehmigung erhält man nicht zum Arbeiten, aber man wird sofort geduldet, wenn man irgendwann mal Asyl gestammelt hat und drei Jahre lang nicht mehr weiß, wo man herkommt, außer beim Urlaub in der Heimat natürlich. Wir überlassen totalitären Regimes wie Saudi-Arabien oder der Türkei unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit ein Einfallstor zur Propaganda und der Parallel-Gesellschaftsbildung. Mit einer Steinzeit-Ideologie, von der man wehrlos hören muss, daß sie nun zu Deutschland gehört. Die höhere Auffälligkeit von Migranten bei Kriminalität liegt vermutlich an vielen Faktoren. Jung, männlich, arm, wurzellos, das werden Merkmale/Faktoren sein, die ein Mehltau-Ideologe akzeptieren kann. Rassismus, Clandenken, Frauenfeindlichkeit, Herrenmensch-Codex Islam, das ist viel schwieriger zu schlucken, aber leider genauso wahr. Was nicht zur höheren Auffälligkeit von Migranten beiträgt, ist eine fehlende Bereitschaft zur Integration seitens der Gesellschaft. Da sind wir in Deutschland ganz gut aufgestellt. -
"Bewaffnet Euch" - Waffen weg - Skandalurteil ?
Tyr13 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Gleich wird Dir Eine(r) sagen, daß man daran dann sieht, daß die Gesellschaft schuld ist. Weil: Wenn die nicht wollen, dann sind wir schuld, weil wir die nicht lieb genug hatten um sie zu integrieren. Logisch, oder ? Grün bitte nach Bedarf.... -
mehr als 2 KW auf grüne WBK, geschickt argumentieren
Tyr13 antwortete auf YTours's Thema in Waffenrecht
Unter uns Pastorentöchtern: Es ist doch einfach folgerichtig: Wer eigene Waffen haben will und gleichzeitig mit der Beschränkung des WaffG konfrontiert ist, der macht sich Gedanken darüber, wie er seine Wünsche realisieren kann. Das ist nicht ehrenrührig, das ist ein ganz normaler Optimierungs-Vorgang, der bei so ziemlich Jedem abläuft, der mit dem Schießen beginnt und dann die Anschaffung von eigenen Waffen plant. Ich finde, es ist dann unfair, von "Waffenbeschaffung" zu schimpfen, denn letztlich IST der Verein/Verband derjenige, der den Kopf dafür hinhält, wenn sich der Schütze die eigenen Waffen beschafft. Hier im Thread war die Wunschliste jetzt schon sehr konkret und die Pistolen-Modelle waren einander sehr ähnlich. Na gut. Ob das sinnvoll ist, brauchen wir nicht zu diskutieren. Das Ergebnis hier war ja auch, daß eine solche Wunschliste mit "weiteren" Disziplinen nur schwer zu begründen ist. Das ist doch eben auch ein Ergebnis, das (aufrechte) Skeptiker von privatem Waffenbesitz zufriedenstellen sollte. Die Sportordnungen verhindern mit ihrer Systematik, daß sich ein Schütze "nur" Varianten seines Lieblingsmodells zulegt, sondern fordern 1.) Vielseitigkeit und 2.) Wettkampf-Teilnahme als "Gegenleistung" für mehr als das Minimum von Sportwaffen. Die Wettkämpfe im Schießen sind ja ohnehin stets Wettkämpfe gegen sich selbst. Die unterste Ebene von VM oder KM oder BM sind (je nach Verband) echte Breitensport-Veranstaltungen, ab der zweiten Teilnahme kennt man schon Einige Schützen, Kampfrichter und Organisatoren. Leistungsdruck und Verbissenheit bei der Jagd nach den meisten Ringen kenne ich dort nur äußerst selten. Die Wettkämpfe als "Auswürfeln" zu bezeichnen ist aber auch völlig am Thema vorbei. Das setzt sich ja auch fort, die Wettkampf-Gemeinschaft feiert im BDS dann immer Familientreffen in Phillipsburg und TROTZDEM müssen regelmäßig die Scheiben kleiner gemacht werden, weil die Top-Schützen in den Ergebnissen so nah an die 100% drankommen. Man kann eben auch mit Spaß und lockerem Umgang Höchstleistungen bringen. -
Ich bestreite diese Aussage jetzt mal genauso pauschal wie sie gemacht wurde: "Humbug !" Diese Worte: "Jeder, immer, stets, Alle, dauernd, Nie, Keiner, Niemand" führen immer dazu, daß jedes Argument "Falsch" sein muss. Ich WILL gar nicht "Jedem" den Zugang zu Waffen ermöglichen. Kinder könnten sich verletzen, beispielsweise. Und die Anzahl der Kloppis musst Du ins Verhältnis setzen zur Gesamtzahl. Wenn in 20 Jahren zwei Torfnasen Waffen klauen, dann ist es für Dich in Ordnung ALLE anderen zu gängeln ? Wie siehst Du das mit der Verhältnismäßigkeit bei Autos oder gar LKW ? Mit Kindern, Mode, Freier Meinungsäußerung, Wahlrecht ? Aber das führt uns meilenweit ins OT. Hier ging es um die konkreten Vorwürfe gegen diesen Typen. Solange wir da lediglich Spekulationen austauschen, lohnt die gesamte Aufregung nicht.
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Ich will Dir da nicht zu nahe treten. (oder ?) Aber die Kombination von "Ich weiß es zwar nicht, aber ich habe eine feste Meinung" ist für viele Rechtsstreits die Grundlage. Der Ami in Deinem Beispiel könnte sich, nicht nach dem WaffG seines Landes, aber sehr wohl nach dem Außenhandelsgesetz strafbar machen. Die im hier besprochenen Fall erhobenen Vorwürfe sind aber nicht sofort klar. Eingängig wäre für mich das Überlassen an nicht Berechtigte. Solange aber nicht klar ist, gegen welchen Paragraphen der Beschuldigte verstoßen haben soll, IST das hier alles Makulatur.
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Interessant ist sicher, wie man vor Gericht versucht, den Händler zu belangen. Diejenigen, die sich die Gummi-Geschoss-Pistölchen zugelegt haben, sind ja im Wesentlichen bereits verknackt worden. Wenn Ungarn keine Export-Beschränkung in deren WaffG hat, oder diese Pistolne nicht als Waffen gelten, dann war nach ungarischem Recht alles bis zur Grenze in Ordnung. In Deutschland fallen sie definitiv unters WaffG, wegen Geschoss durch Lauf und heiße Gase, wegen der E0 sind sie nicht von Erwerbsbeschränkungen freigestellt. Man bräuchte definitiv eine Verbringungserlaubnis und die entsprechende Erwerbserlaubnis für einen Import. Mir scheint jetzt ein Vorwurf konstruiert zu werden, der da lautet: Sie wussten, daß die Empfänger Erlaubnisse hätten haben müssen aber nicht hatten und deshalb war der Handel illegal. Ich kenne aber außer einem nebulösen "Verstoß gegen das WaffG" nicht die Details, waren die exakten Anklagepunkte schon genannt ? Bis dahin wäre sowieso alles Streit um Kaiser's Bart.
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"alter, abgehängter weißer Mann(Christ?)" ?
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Mittlerweile muss man sich darüber beklagen, wie Sinn-entstellend die Qualitäts-troll Nachrichten werden. Ich kann auch mal aus dem Komplettbeschluss zitieren: Die zunächst erfolglose Beschwerde der Behörde gegen den Aufschub des Vollzugs wurde durch das OVG aufgerichtet. Mal sehen, was in der Hauptsache rumkommt. Dann kann man ja mal nachlesen, was denn hieb- und stichfest zu einer Zuordnung zur Reichsbürger-Bewegung führt. Bis dahin: abwarten und Teetrinken. Mich überrascht es nicht, daß ein OVG die Behörde unterstützt und denn Vollzug nicht aufschieben lässt. zumal in der vorherigen Instanz Formfehler anzumerken sind, und die Akte der Waffenbehörde mittlerweile aufgepeppt worden ist.
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Scheixx "gesundes Volksempfinden", was Du da ablässt. Hättest Du das wirklich gern, daß die Systemfeinde ins Gulag wandern ? Gesinnungsjustiz, Gedankenverbrechen ? Bisher war ihm offenbar nichts Strafbares nachzuweisen, oder es wird zumindest nicht angeführt. Also gilt für ihn erstmal die Unschuldsvermutung, zumindest vor Gericht. Die Berichterstattung macht hier eine Vorverurteilung. Sie zahlt ihm also seine damalige Assoziationsnutzung vom "Migrantenschreck" mit gleicher Münze zurück. Ich dachte, die Journaille hätte an sich selbst höhere Ansprüche. Aber es ist wohl zu schön, wenn man die AfD gleich mit auf die Anklagebank setzen kann. Und sei es auch nur mit unbewiesenen Behauptungen "er soll beliefert haben". Gut formuliert und irgendetwas bleibt schon hängen. Das ist eben die (ver-)störende Komponente bei typischen MSM-Artikeln. Die lesen sich inzwischen wie die verschwurbelten Verschwörungstheoretiker, weil alles ins Weltbild passen muss.
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In Deutschland sind nur PTB geprüfte Knallpistolen zugelassen. Das Inverkehrbringen von Zeugs auf Polenböller-Niveau hätte eine deutsche Lizenz erfordert, weil es ein "Verbringen in den Geltungsbereich..." beinhaltet. Mal ganz zu schweigen von Ausfuhr- und Einfuhr-Erlaubnis. Im deutschen WaffG ist das Überlassen an Unberechtigte außerdem verboten. Die Waffen wären WBK-Pflichtig gewesen. Ist schon juristisch korrekt. Die ständige Hetze auf den Händler und jeden, der ihn jemals gekannt hat, hätte man sich vielleicht kneifen können. Hier mein Link zum Tagesspiegel
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mehr als 2 KW auf grüne WBK, geschickt argumentieren
Tyr13 antwortete auf YTours's Thema in Waffenrecht
Grundsätzlich ist das wohl möglich. Allerdings wird eine aktive Wettkampfteilnahme gefordert. Dafür ist es definitiv notwendig, sich mit dem LV auszutauschen, da hilft WO nur "begrenzt" weiter. Außerdem hast Du genügend Zeit dafür, denn 2/6, also das Erwerbsstreckungsgebot wird geltend gemacht werden. Nach meinem Verständnis wird aber nicht zwischen Minor oder Major Wertung unterschieden, sondern nur nach den Divisions: Open, Standard, Classic, Production und die hier uninteressanten KK-Divisions. Also wäre für die 1911 die Classic Division richtig und die HK für Production ???, da bin ich aber überfragt. Im Standardprogramm wäre es schwierig zu begründen, solch ähnliche Waffen zu verwenden. Als dritte Waffe die 9mm wegen "bis" und die 1911 als Dienstpistole ginge vielleicht... beim Ausreizen der Richtlinien wegen "haben wollen" musst Du Dich mit denjenigen abstimmen, die dafür den Kopf hinhalten, das ist schon irgendwie plausibel. -
Da trennst Du den Deckel mit einer Gummidichtung vom Unterteil. Damit hast Du nicht mehr den vollen Schutz. Aber vermutlich wär's besser als nichts. Du kannst den dann noch an den Potentialausgleich/Erdung des Aufbewahrungsgebäudes anschließen, dann ist nochmal eine innere Zone erreicht. Die Stromtragfähigkeit muss nicht mal besonders hoch sein, Alufolie wird im Gebäude vermutlich ausreichen.
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Da ist das XWaffe Werkzeug echt daneben. 2.1 Kurze Repetierwaffen (Revolver) fallen in Kat B 2.6 Langwaffen mit glattem Lauf bei Lauf Unter 60cm Länge Nach meiner Lesart müsste es dann Kat B (Repetier-/Selbstlade-)Flinte heißen Ist aber auch hepp. Die Verwaltung wird schon wissen, wie es richtig ist.... Lalalala
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Es bezieht sich auf die inzwischen Europaweite Klassifizierung von Feuerwaffen. In der Kategorie B ist alles drin, was 'gerade noch' zivil erlaubt ist. Also mehrschüssige Kurzwaffen, halbautomatische Langwaffen etc. nachzulesen im WaffG, Anlage 1 Abschnitt 3
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Ich denke, dank der Allmacht der Cloud und Schwarmintelligenz wird dieser MiMimi-Post auf WO jetzt völlig neue Verhältnisse in Hochwang schaffen. Nicht. Aber dem TE geht's jetzt hoffentlich besser.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Tyr13 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Man kann ja nicht in die Köpfe schauen. Aber ich denke, da gibt es eher Gedanken wie: Boah, ey, die Amis. Geschenke ? Von der Firma ? Cool. Aber Kanonen ? Für mich wär's ja OK, aber ich hab' da so'n paar Kollegen, denen besser nicht. Dann also besser für keinen. Und so haben auch unsere EU-Vertreter gedacht: Dann kriegen Sie jetzt alle Deutschland...