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Normalerweise bekommt niemand Probleme, außer es schwärzt Einer den Anderen an. Bei allen Waffen, die die Kriterien des §6AWaffV erfüllen: - Hülsenlänge - Lauflänge - Bull-Pup Konstruktion kommt es auf das Aussehen an. Somit kann eine Waffe mit Langem (>420mm) Lauf, einer Hülsenlänge von (>40mm) ohne Bull-Pup Konfiguration noch so martialisch Aussehen und alle Merkmale des alten 37er erfüllen, sie wird nicht "böse". Kritisch wird es, wenn der Hersteller auch für das Militär fertigt und zwischen den Fertigungslinien keine 100%ige Trennung besteht.
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Das sind Zahlen, die in der Diskussion um Kleinwaffen stets verheimlicht und/oder verschleiert werden. Man kann mal schätzen für Deutschland. Es ändern sich solche Zahlen manchmal mit einem Federstrich. Als ich Dienst an der Waffe geleistet habe, da hatte die BW eine Aufwachsstärke von ca. 1 Million Soldaten. Mit Verlusten, Vorräten und Altlasten können in den Arsenalen der BW vielleicht 4 Millionen Kleinwaffen eingelagert sein. Das sind allesamt leistungsfähige moderne Waffen, überwiegend mit Vollauto-Schussfolge. Die Länderpolizeien haben eine Stärke von ca. 200.000, ich schätze, die werden vielleicht 250.000 Kleinwaffen haben, sehr viel davon sind Halbauto-Pistolen und der kleinere Teil dann MP5 etc. Die Bundespolizei & Zoll und weitere Bewaffnete Einheiten tut nochmal 50.000 Personen und vielleicht 150.000 Waffen dabei. In Privatbesitz sind die registrierten Waffen bei rund 4 Millionen, das sind dann von WBK-pflichtigen Luftgewehren, KK-Einzellader-Matchbüchsen und Sportpistolen über Jagd-Büchsen mit Kipplauf oder Repetierbüchsen auch eine Handvoll Halbauto-Gewehre und Kurzwaffen. Der illegale Waffenbesitz wird seit Jahren vom Staat ohne irgendeine Grundlage auf 20 Mio. Waffen geschätzt, das sind dann alte Gewehre aus WK II, Schmuggelware aus dem Ostblock oder ehemals Jugoslawien. Waffen halten sich extrem lang, deshalb sind die Altlasten inklusive allem "Spielzeug" wie Gartenflinten, Flobert-Pistolen und Schwarzpulver-Waffen ohne historisches Vorbild auch immer noch in der Zählung drin. Als Fazit: Der Staat hat relativ wenige aber besonders leistungsfähige Waffen, Die Privatleute haben den ganzen alten Schrott, davon aber ziemlich viel. Diese Verteilung wird deshalb totgeschwiegen, weil man dann ja mehrere Mythen aufgeben müsste: - daß Waffen in staatlicher Hand irgendwie "sicherer" wären. - daß kriminelle Waffen von den privaten Waffenbesitzern in Umlauf gebracht werden - daß der Staat das Gewaltmonopol notfalls durchsetzen könnte - daß unsere Demokratie Wehrhaft ist
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Irgendwie hat sich das nicht rumgeschwiegen, daß man ziemlich viel organisieren kann indem man sich an entsprechende Spezialisten wendet. Wer also einen Sonderwunsch verspürt, eine spezielle AR zu haben, kann sich an Horner, Spartac, Planet o.ä. wenden. Aber die Quadratur des Kreises von wegen: Ich will eine auf meine speziellen Vorlieben und die deutschen WaffG zugeschnittene Waffe zum Einkaufspreis des US Discounters haben... Das wird nicht klappen. Qualität ist das Vorhandensein von vereinbarten Eigenschaften. Qualität, Dauer und Preis stehen in Beziehung. Viel Qualität zu niedrigem preis dauert gaaaaaanz lange.
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Ganz einfach ist es wohl eher nicht. Hätte es die USC wie so oft angekündigt in 9mm gegeben, hätte ich sie eher gekauft als die Beretta. Heute bin ich glücklich. Nachfrage allein führt also nicht zum Angebot. Nun ist aber der deutsche Markt für Halbautomaten, zudem noch in KW-Kalibern eher als "unwesentlich" zu bezeichnen.
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Ich bin bei den Kreissparkassen immer gut bedient worden.
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Bei 50m Präzi bin ich nicht sicher ob eine separate Wertung (Klasse) erfolgt. Speed und Fallplatte ist Kurzwaffen-Klasse, MD wird nacht LW-Regeln ausgetragen. Es gibt keine separate Verbandsbescheinigung. Das Argument: Ich brauche eine Glock um mit dem RONI-System anzuterten, zählt nicht. Aber mit dem Triarii geht schon mehr, letztens bei der DM habe ich jemand mit der 08 und Anschlagsbrett sehr schicke Ergebnisse schießen sehen.
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Ich hatte auch bestellt und mein Becher ist gerade leer geworden. Ich finde das alte Logo auch nicht schlecht, daher hatte ich auch geschnäppelt. Man kann ja zur GRA stehen, wie man will, aber es gibt Argumente für diese Form der Vertretung. Entstehung aus Bottom-Up Entstehung von der Basis her, nicht wie das FWR Top-Down von den bestehenden Organisationen oder wie die FvLW hier aus dem Forumsdunstkreis. Vernetzung mit den Europäischen Nachbarn, viel stärker als bisher. Geprägt durch aufopferungswillige Führungspersönlichkeiten, die mit Leib und Seele hinter dem freiheitlichen Aspekt von Waffenbesitz stehen. So und jetzt muss mal gut sein mit dem Lanze-Brechen. Was mit der Recherche-Plattform gelaufen ist, hat zumindest zu lange gedauert. Mit dem Logo soll eben auch eine Eindeutige und unverwechselbare Identifikation erfolgen. Da die GRA und NRA nicht so weit auseinander-liegen hat man jetzt kooperativ die Änderung bei der GRA angestoßen, aber es soll weder auf der einen noch auf der anderen Seite zu Verwechselungen kommen. Der Steinadler sollte vielleicht nach vorne sehen, über gekreuzten Revolver und Pistole. Die Farbgebung ist eigentlich OK. Mal sehen, was rauskommt.
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BKA Feststellungsbescheid - Definition der "Modifikation"
Tyr13 antwortete auf Famas's Thema in Waffenrecht
*: Nochmal: NUR WENN die Waffe eines der Ausschluss-Kriterien (LL, Bul-Pup, Hülse) hat, wird das Aussehen interessant. Das führt dazu, daß man mit einer Exakten Aussehens-Kopie des M16 der Vietnam-Ära in .223 Rem starten darf, mit einem 9mm-AR aber (sicher) nur in der Ausführung, die das BKA als "zugelassen" bescheinigt hat. Es gibt Veränderungen, die vermutlich keine Auswirkung haben: - Statt Aluröhre eine Carbon-Röhre am Vorderschaft - Statt A1 Hinterschaft den MOE Rifle Schaft - Statt A1 Griff den Magpul MIAD. Die greifen aber nur bei den Varianten mit Hülsenlänge unter 40 mm. Oder Lauflängen von weniger als 420mm. Oder Bull-Pup Waffen. Sonst nicht. Eine 1928 Thompson in .45 Auto darf einen kurzen Lauf haben (dann hat sie 2 Ausschluss-Kriterien), aber weil sie keine Kriegswaffe ist (nach heutiger Sicht), ist sie sportlich zugelassen. Einzig die Magazinkapazität ist dann noch ein Ausschlussgrund. Zum Schießen auf dem Schießstand: Es ist korrekt, daß die Standordnungen das DSB auf den Ständen, wo sie gilt, ohnehin die §6 Waffen ausschließt. Das ist aber eine zusätzliche, freiwillige Hürde, die sich der Betreiber und Benutzer gegenseitig antun. Die DJV Vorschrift ist da zum Beispiel etwas freizügiger und soll meiner Lesart nach dafür sorgen, daß (Nur-)Sportschützen nicht mit §6 Waffen schießen (Auch-)Jäger das aber dürfen. Meine Lesart des §9 AWaffV: - Wenn ich mit meinen Waffen trainiere, dann ist nach der Ziffer 1 egal, ob es sich um §6 Waffen handelt (Bei mir nur großes Magazin denkbar, kein kurzer Lauf an KW) - Wenn man einen Sachkundelehrgang macht, dann dürfte man sich dafür sogar eine kurze Kashi ausleihen nach Ziffer 2. Bei den anderen Ausnahmen beißt sich die Katze in den Schwanz, ich darf nach SportOrdnung nicht mit §6 Waffen schießen (nach StandOrdnung auch nicht) also kann ich da nicht recht ausweichen. - Wenn es sich nicht um §6 Waffen handelt, darf man im Prinzip frei schießen. -
BKA Feststellungsbescheid - Definition der "Modifikation"
Tyr13 antwortete auf Famas's Thema in Waffenrecht
Du könntest zum Beispiel aus Faulheit ein großes Magazin mit 10+ Schuss verwenden, um mehr schießen zu können und nicht so oft nachladen zu müssen. Trotzdem würdest Du ja mit Entfernung, Ziel und Ablauf das üben, was auch im Wettkampf gefordert ist. Oder Du könntest mit einem zu kurzen Fangschussrevolver mal Mehrdistanz ausprobieren, auch wenn's nicht auf dem Wettkampf statthaft ist. Wäre von der Schießübung her "nach Sportordnung", aber mit Waffen, die nach §6 verboten vom Schießsport ausgeschlossen sind. -
BKA Feststellungsbescheid - Definition der "Modifikation"
Tyr13 antwortete auf Famas's Thema in Waffenrecht
Ein weites Feld... Soweit man das von Außen beurteilen kann, verwendet das BKA für die Beantwortung der Frage, ob eine vorgelegte Waffe den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe nach KrWKG erweckt, neben der unglaublich schwammigen Definition der "äußeren Typidentität" immer noch die objektiven (wenn auch zusammenhanglosen) Merkmale des alten §37 WaffG (alt). Die werden auch hin- und wieder bei der Beurteilung vor Gericht herangezogen. Was aber dabei herauskommt sind Catch-22 Regeln: Ein Merkmal allein begründet nicht notwendigerweise den Anschein. Wie viele es sein müssen: keine Angabe. Umgekehrt kann der Anschein auch dann festgestellt werden, wenn nur ein Merkmal vorliegt. Ein Beispiel dafür ist das AUG-Z Sport. Das BKA hat 2010 für OA verneint, daß diese Version den Anschein erweckt. Wenn man jetzt einen Vorderschaft-Griff montiert, wäre dieselbe Waffe plötzlich "unsportlich". Hier werden die Kriterien genannt (Quelle ist ein Forums-Post auf CO2-Air von @Gunimo ich weiß nicht ob er mit unserem User identisch ist) Ich habe mehrere zusätzliche Erläuterungen gehört, z.B. ein Magazin gilt erst als "lang" wenn es weiter als der Griff heraussteht. Als "Kühl-Einrichtungen" gelten übrigens auch die durchbrochenen oder mit Prismenschienen ausgestattete modernen Schäfte... Aber: Es zählt der "Gesamteindruck" Da ist also reichlich "Ermessensspielraum" oder böser formuliert "Gummi", gegeben. Genau deshalb lehne ich es persönlich ab, eine wehrlose Waffe als "anscheinsbehaftet" oder "anscheinsfrei" einzustufen. Ich erkläre also hiermit meine Inkompetenz eine solche Frage zu beantworten, das kann ja auch laut Gesetz nur das BKA. Ich kann nur mit anderen Interessierten darüber Filosovieren, was denn wohl das BKA sagen würde, wenn man es fragen tun täte. -
BKA Feststellungsbescheid - Definition der "Modifikation"
Tyr13 antwortete auf Famas's Thema in Waffenrecht
Du meinst also, der Verstoß gegen §2.2 bleibt hier unberücksichtigt und §52.2.b kommt nicht zur Anwendung ? -
BKA Feststellungsbescheid - Definition der "Modifikation"
Tyr13 antwortete auf Famas's Thema in Waffenrecht
Feststellungsbescheid nach §2 Abs. 5 WaffG i.V.m. §48 Abs. 3 WaffG Steht jetzt auch korrekt da... noch konnte ich korrigieren -
BKA Feststellungsbescheid - Definition der "Modifikation"
Tyr13 antwortete auf Famas's Thema in Waffenrecht
Wie immer bei den gesammelten §6 AWaffV-Diskussionen zu HA-Langwaffen ist es extrem wichtig, sich die Reihenfolge der Checkliste anzusehen, es geht in zwei Richtungen: 1. Waffe mit Ausschluss-Kriterien (Hülsenlänge, Lauflänge, Bull-Pup) - Hat sie den Anschein ? Wenn ja: ausgeschlossen vom sportlichen Schießen. Beispiel: HK USC, hat das Ausschluss-Merkmal "Hülsenlänge". An diesem Modell wäre es strunzdoof, den UMP-Klappschaft dranzuschrauben oder einen Vordergriff zu montieren. Dann kriegt sie gegenüber der "Bescheinigten" Version den Anschein. 2. Waffe mit Anschein (MFD, Pistolengriff, langes Magazin, Hitzeschild, Schubschaft, Zweibein/Vordergriff) - Hat sie (mindestens) eins der Ausschluss-Kriterien ? Wenn Ja: ausgeschlossen vom sportlichen Schießen Beispiel: Windham SRC, hat die Anscheins-Merkmale Pistolengriff, Schubschaft hinten, Hitzeschild vorne, MFD/Bremse. Ist sogar im Feststellungsbescheid nach §2 Abs. 5 WaffG i.V.m. §48 Abs. 3 WaffG so eingestuft. Wenn man da jetzt ein Ciener-Einstecksystem für .22lr verwendet, wäre sie nicht mehr zugelassen. Genauso wäre ein "kurzer" Austausch-Lauf nicht mehr in Ordnung. Beide genannten Waffen sind in der Grundversion zulässig. Das "Tuning" ist für den Fall 1 solange OK, wie keine der alten "Anscheins-Merkmale" aus dem alten §37 an der Waffe auftauchen. Das kann bei der USC bereits bei der Verwendung eines "langen" Magazins eintreten. Für den Fall 2 kann man sich mit Anbauteilen frei eindecken. Was man nicht machen darf, ist eines der Ausschluss-Kriterien einbauen. Als Aufsicht habe ich für mich die folgende (für mich tragbare) Lösung gefunden: Ich spreche den Schützen darauf an, daß ich denke, seine Waffe wäre nicht sportlich zugelassen. Zuständig für die Beurteilung ist aber das BKA, nicht ich. Bei einem größeren Wettkampf mit Waffenkontrolle würde ich dort mit dem Veranstalter eine Lösung finden. Falls möglich (z.B. Demontage MFD, Festlegen von Schubschäften, Ab-Tapen von Vorderschäften, Demontieren von Vordergriffen/Zweibein) würde ich so die Zweifel beseitigen. Das ist aber nur Prophylaktisch, denn man weiß ja gar nicht, ob die eigenen Zweifel begründet sind. Man soll sich dann auch gleich die Konsequenzen klarmachen, die von der Feststellung ausgehen, eine Waffe sei nicht sportlich zugelassen: - Der Besitzer einer Waffe, für die er kein Bedürfnis hat, macht sich strafbar - Der Transport einer Waffe als Sonderform des "Führens" darf nur zum "vom Bedürfnis umfassten Zweck" geschehen Man kriminalisiert dadurch unnötigerweise den Schützen, macht sich aber als Veranstalter andererseits auch angreifbar. Bei normalem "freien Training" : Ansprechen und weitermachen (Das Schießen mit §6 Waffen ist mMn erlaubt) Bei öffentlichem Wettkampf: Merkmale beseitigen, soweit es geht und dann Starterlaubnis ODER Bei Zweifeln vom Schützen einen Nachweis fordern (z.B. BKA-Bescheid für genau diese Waffenkonfiguration) Das muss aber z.B. bei der zentralen Waffenkontrolle nach einheitlichen Regeln erfolgen. -
Naja, selbst wenn, dann hat man eine Gesetzeslücke gefunden, die in eine Sackgasse führt. Ich darf als Sporti ein böse aussehendes, kurzes Wechselsystem in .22 lr kaufen, erwerben und eintragen lassen. Aber: Beim Führen bin ich schon auf der Linie (nur im Rahmen des Bedürfnis ist es erlaubnisfrei) und beim Ausprobieren auf dem Stand einen Ticken drüber, selbst wenn es keine ausdrückliche Begutachtung meiner Gesamtwaffe durch das BKA gegeben hat. Also kann man sich das Wechselsystem durch einen Transporteur vom Händler nach hause liefern lassen und dort auf ewig im Schrank einschließen. Dann hat man Luxus: Man hat Geld ausgegeben um Sachen zu kaufen, die man nicht braucht und kann damit Leute beeindrucken, die man nicht mag.
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Wobei @schiiter sich bei seinen Schalldämpfern wahrscheinlich nicht auf den §14 (Sportschützen) konzentriert sondern auf den §13 (Jäger) bezieht. Und auch dort ist für Besitz und Erwerb die jagdliche Verwendbarkeit durch die Landesjagdgesetze geregelt. Das heißt ein Jäger kann den SD nur dann erwerben, wenn er ein Bedürfnis dafür nachweisen kann, soweit mein Verständnis seines Einwands. In Deinem Nachtrag nimmst Du ja genau darauf auch Bezug. Insgesamt ist es mMn müßig, sich darüber mit Gleichgesinnten zu streiten, beim Mopped-Fahren gilt (Für Chopper-Fahrer) auch der Satz: "Wer Schräglage sucht, wird Stress ernten." Wer als Sportschütze Wechselsysteme kauft, erwirbt und besitzt, die zusammengesetzt dem §6 AWaffW als "Böse" bekannt sind, mögen diesen Stress offenbar.
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Gähn. "Für die Beurteilung ist das BKA zuständig" Ein M4-Upper hat den typischen Kornträger und Handschutz sowie MFD. Damit sind auf jeden Fall Merkmale der "äußeren Typidentität" gegeben und auch eines der Merkmale aus dem alten §37 (Hitzeblech, Laufmantel) wird bejaht werden. Ich gehe davon aus, dass selbst mit Nill-Schaft oder CQR ein Anschein festgestellt würde. Die Beurteilungen sind regelmäßig so, daß man als "kleiner" Hersteller nur dann ein OK erhält, wenn wirklich alles koscher ist. Falls hier ein Anschein vorliegt, dann wäre der Lauf zu kurz. Mit glatter Alu-Röhre als Vorderschaft, Bull-Barrel ohne MFD und LoPro Gasblock wäre es OK, wenn nur kurze Magazine verwendet werden.
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Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
Tyr13 antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Im Ernst, jetzt ? Das einzigste durchgestrichene Wort dient Dir als Anknöpfungspunkt ? Am Besten Du unterstreichst alle meine in diesem Post eingebauten Rächtzschreibfehler und diskutierst darüber mit Deinem Nachbarn. Aber bitte nicht mehr mit mir. -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
Tyr13 antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Sag ich doch: einleuchtend. Interessanter wird es, wenn die Verfolgung staatliche Maasregelung der "Reichsbürger"(TM) einen gewissen Anspruch an Etikettenschwindel nicht aufrecht erhalten kann. Ich finde es herrlich, wie mit einfachen Sätzen das Dilemma offenbar wird. Wer den deutschen Staat nicht anerkennt, dem gehören waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen. Wer Gesetze, Gerichtsbeschlüsse und Verwaltungsentscheidungen nicht beachtet: dito. Die Begründung für die Ablehnung und Missachtung bleiben individuell begründet und für das Verwaltungshandeln unerheblich, es reicht der Tatbestand. Soweit so gut, alles heile Welt. Aber geprüft werden nur die WB, die sich mit verwerflichen Begriffen wie von Dir zitiert verdächtig machen. Wieso nur die RUStAG'ler nicht auch die Trotzkisten/Maoisten/Autonome/Scientologen/Rocker ? Da lassen sich doch auch Begriffsraster aufstellen, die dann, wie Klatschasen bestätigen, einwandfrei, unzweifelhaft und mit 100%iger Zuverlässigkeit die Staatsfeinde herausfiltern ? Die spinnerten "Reichis" sind doch nur der Anfang. -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
Tyr13 antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Ich lese jetzt aus dem letzten Post heraus, daß viele verschiedene Sorten Spinner, die aus den unterschiedlichsten Gründen mit dem Staat Rosinenpickerei betreiben, alle als Reichsbürger behandelt werden. Ein linksautonomer Wohnungsinstandbesetzer, der den Scheißbullenstaat als verlängerten Arm des militärisch industriellen Komplex versteht (und mithin ablehnt), ist also auch ein Reichsbürger, auch wenn er an einem Kampf-gegen-Rächtz Projekt teilnimmt und HartzIV bezieht. Ganz ernsthaft: das klingt einleuchtend und es wird damit auch die richtige Statistik wieder erhöht. -
Es entscheidet sich immer über den "Anschein" ! Wenn Anschein: Checken ob Hülsenlänge, Lauflänge koscher sind oder ob Bullpup-Bauweise vorliegt. Beispiel Beretta CX4: kein Anschein, also ist es egal, ob 9x19 Para, 10 Zoll Lauf und Bullpup Beispiel Windham SRC: Anschein, also nur mit langem Lauf und nur in Kalibern mit Hülsenlänge +40mm Ein KK-Wechselsystem darf also keinen Anschein haben. Ein kurzes WS eben auch nicht.
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Umzug nach Schottland (Was mich ich mit meinen deutschen Waffen, Jagdschein, was gibts vor Ort)
Tyr13 antwortete auf XXL's Thema in Waffenrecht
Schießsport wird wohl hauptsächlich mit KK-Büchsen betrieben, gerne auch SL, ich meine die BDMPler hätten auch eine Partnerschaft. Jagen in Schottland geht wohl ziemlich gut, die züchten geradezu Rotwildherden, aber zu den Modalitäten kann ich nix sagen. Die Waffen kannst Du bei Deinen Eltern in geeigneten Behältnissen einlagern, die Eltern dürfen halt keinen Schlüssel haben. Zuständig für solche Modalitäten ist das Bundesverwaltungsamt afaik. -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
Tyr13 antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Quark. Gehen wir's in Deiner Manier durch: - Fahrzeug als Waffe ist ganz schön doof. - Ich habe nicht behauptet, es gäbe Willkür. Mir fehlt nur Deine pawlowsche Befriedigung wenn irgendeine Aktion vom "Staat" kommt. - Ich verteidige nicht die Reichis, sondern Jedermann's Freiheit, die Du klaglos bereit bist im Kampf gegen die Reichis zu opfern, weil die sind ja alle Böse... - Falls jemand die FDGO und unser Rechtssystem ablehnt, egal weswegen, ist der Entzug von WR-Erlaubnissen die geringste Problematik. Wobei man sich dann fragt weswegen sie erstmal eine erhalten haben. Keine der Straftaten war übrigens in Verbindung mit Waffen i.S.d. WaffG, afaik. Nur der Einzelfall in Georgsmünd. - Bis zum Beweis gilt Unschuldsvermutung für den Staat. Deine private Vorverurteilung ist aber OK. Immerhin sind nicht alle geprüften WR-Erlaubnisse widerrufen worden, also habe ich völlig recht, wenn ich behaupte, daß Menschen in Verdacht gerieten, die schuldlos waren. Der auch medial geführte Kreuzzug gegen die Reichis ist mMn zum Einen ungerechtfertigt intensiv, wenn die tatsächliche Gefährlichkeit betrachtet wird und zum Anderen wird mMn mit diesem Kreuzzug der "Kampf gegen Rrächts" legitimiert und darüber hinaus noch die Aufmerksamkeit gebunden, damit wir nicht über andere Kriminalitätsursachen, Europäische Verhandlungen mit GB, Wirtschaftskrisen und Behördenversagen bei Staatskonzernen wie VW nachdenken. Der "Dieselgipfel" hat meinem Empfinden nach eine ganz ähnliche Funktion aber das wird OT. -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
Tyr13 antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Ich denke, du bist da sehr naiv und selbstgefällig, kommt mir im Moment echt vor, als würdest Du Jeder Behördenmaßnahme, die sich gegen angebliche Reichis richtet, vorab schon mal Beifall klatschen. Es tritt völlig in den Hintergrund, daß die registrierten Waffenbesitzer jetzt von einer Welle von Argwohn überschwemmt werden, die von einer zumindest teilweise aufgebauschten Hysterie genährt wird. @Lanzelot50 Beispiel aus S-H macht mir eher Obrigkeits-Angst als ein gutes Gefühl. Wieviele WR-Erlaubnisse in S-H ausgegeben worden sind weiß ich nicht, aber ich denke, knapp 20 überprüfte Personen ist doch schon mal was, bei insgesamt 10.000 Reichi-Dunstkreis Personen insgesamt von denen ca 700 WR-Erlaubnisse besitzen. "Echte Reichis" sollen von den 10K nur 600 sein. Die hohe Rate des Entzugs von Erlaubnissen, immerhin eine von vier macht mich eher misstrauisch. Wer mit dem Schmutz der Reichi-ideologie auch nur angeblich bespritzt ist, verliert wohl seine Zuverlässigkeit recht schnell. Ich weiß, Du findest das gut, weil Du Reichi-Nähe als Kündigung des GG empfindest. Die 42 Straftaten der Reichis, begangen von ca. 600 Leuten bundesweit haben diesen Aktionismus ausgelöst. Ist OK, es scheint ja auch halbwegs ausgewogen gearbeitet zu werden. Misstrauen und genaues Hinsehen ist aber zur Verteidigung von Bürgerrechten wichtig, Katschhasentum für Behördenwillkür wäre extrem kontraproduktiv in dieser Sache. Man fragt sich natürlich schon, weshalb eine relativ kleine und wehrlose Gruppe, ohne Medienpräsenz plötzlich bundesweit zum Buhmann mutiert, während AntiFA mit Samthandschuhen angefasst wird. Gibt ein Sprichwort: "Bellt ein kleiner Hund kriegt er einen Tritt. Bellt ein Großer, kriegt er einen Knochen." Wo bleibt die Aufregung über Verstöße gegen das WaffG bei den Demos gegen G20 ? Wer löst die Einzelfallüberprüfung für Zuverlässigkeit bei WB's aus, die durch anti-Globalisierungs oder Sozialismus-Sprüche aufgefallen sind ? Es ist nicht falsch, die Reichis zu durchleuchten. Es ist aber falsch, NUR die Reichis zu checken. Insofern finde ich das Verbot von Linksunten gar nicht falsch, btw. -
Wo es zwackt ist der "Zwang". Ich kann aus der Sicht des SB den Wunsch nachvollziehen, daß der Kunde auch mal persönlich vorbeikommt. Aus der Sicht des Kunden bin ich dem persönlichen Kontakt zum "Amt" auch nicht abgeneigt, ist doch interessant, wie die Leute sich geben, was in den Büros so herumsteht/hängt/liegt etc. Im persönlichen Gespräch kommen dann auch die sonst verkümmerten Kommunikationskanäle wie Gestik, Mimik und Tonfall zum Einsatz. Das ist intensiver als ein Schriftverkehr und reichhaltiger als ein Telefongespräch. Ein Besuch beim Amt ist natürlich auch Aufwand, und wenn man ohnehin das Gefühl hat, man wird von der Obrigkeit mit Misstrauen beäugt, drangsaliert und unnötigerweise unter generalverdacht gestellt, dann stellen sich bei einer solchen Einbestellung ins "Amt" schon die Nackenhaare auf und manch Einer wird dann "Rechtsgrundlage ?" bellen. Als erwachsene Menschen raten wir dazu, den Kontakt nicht generell zu meiden und im Tonfall verbindlich zu bleiben. Möglicherweise macht es auch Sinn, hier einen Kompromiss einzugehen und dem Wunsch des SB nachzukommen, auch wenn man nicht durch Gesetz dazu gezwungen werden kann. Wie der Bericht des TS zeigt, kann man sich auch wehren und seinen eigenen Willen durchsetzen. Manchmal ist man als LWB auch zu wenig forsch und achtet zu wenig auf seine eigenen Rechte und Interessen um "auf der sicheren Seite" zu bleiben. Man will ja geliebt werden und hegt leise die Hoffnung, daß dadurch ein Entgegenkommen auch von der Gegenseite erfolgt. Vielleicht kann man aus dem Thread auch mal mitnehmen, daß es OK ist, mal nicht zuvorkommend zum "Amtmann" zu sein. Warum die Diskussion unter Waffenrecht und nicht unter "Sozialverhalten" geführt wird, weiß ich nicht.
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Neben der sehr durchgeistigten Diskussion um mögliche Absichten des Verfassers, möchte ich mal zum Gedankenexperiment aufrufen: Wenn mich der Hafer sticht, und ich mit der ererbten PPK unbedingt MD schießen will, was muss alles passieren, bis mein missgünstiger SB der Waffenbehörde mir eine Anzeige schreibt: - Ich posaune überall auf dem Stand herum, daß ich das ja eigentlich gar nicht dürfte. - Ich gebe kund und zu wissen, daß ich die Munition auch nicht erwerben darf, aber noch eine Schachtel gefunden habe - Damit jeder weiß, worum es geht, hefte ich ein Verkaufsangebot ans schwarze Brett - Um meine Mitmenschen auch zur Mitarbeit zu motivieren, hinterlasse ich den Stand in heftig benutztem Zustand, zahle die Kaffeerechnung nicht und gröle noch ein paar unflätige Zeilen zum Abschied. - Tags drauf rufe ich aus Ungeduld noch bei meinem SB an, erkläre ihm, daß seine Ansicht völlig vermurkst ist, ich mich nicht daran halten werde und das gestern schon ausprobiert habe, es wäre auch nicht so schlimm gewesen. Selbst Wenn das örtliche PP eine Stichproben-Kontrolle auf meinem Stand machte und ich (mit der ererbten PPK) dabei wäre: Wie wollte der geneigte SB aufgrund der von mir mitgeführten Dokumente erkennen, Daß es sich nicht um eine Sportschützenwaffe, sondern eine Erbwaffe handelt ? (Nebenbemerkung: Wie unterscheidet sich die Jagd-Glock von der Sport-226 ?) Ich kann den Wunsch, alles korrekt zu machen, durchaus nachvollziehen. Aber irgendwann ist auch mal die Grenze des theoretischen erreicht. Ich will damit sagen: Falls Ihr Eure Erbwaffen unbedingt verwenden wollt, weil ihr der Meinung seid, das wäre OK, dann tut es, genießt. Ich fasse das mal provokant mit meinen Worten zusammen: Entweder man kann mit allen Waffen, die man rechtmäßig besitzt, weil man sie irgendwann mal erwerben durfte, alle Bedürfnisse der Feuerwaffenverwendung auch befriedigen, also mit Erbwaffen jagen, mit Jagdwaffen sportschießen usw. weil das Bedürfnis in der Person selbst liegt oder man macht es sich zu kompliziert. ich hätte kein schlechtes Gewissen dabei. Wahrscheinlich würde ich aber auch nicht mit beliebigen Gesprächspartnern ausführlich darüber reden.