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Tyr13

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  1. Tyr13

    Entwurf WaffG 2018?

    Das stimmt zwar aber: Dir WaffRL ist durch die Kommission eingebracht worden. Solange Du nur mit Ja oder Nein antworten darfst, bist Du irgendwie nicht richtig beteiligt. Das ärgert ja eben auch den deutschen BT, wenn das Küchen-Kabinett sich was ausdenkt, unjd dann per Fraktionsdisziplin abgenickt wird. Diejenigen, die bei diesem System nicht mitmachen (E. Steinbach) werden sanktioniert. Die RL wurde in Gremien erarbeitet, die nicht dem Parlament unterstehen, das ist der Kernpunkt. Das Parlament hat sich gewehrt und über die Ausschüsse ein wenig Milderung erreicht, aber letztendlich war es wieder nur Legitimationsstempel einer nicht-gewählten Regierung namens EU-Kommission. Der aufgebaute Druck, eine sofortige Abstimmung herbeizuführen war in diesem Zusammenhang auch seltsam, damit wurde ein zweites Verhandlungsverfahren vermieden.
  2. Tyr13

    Entwurf WaffG 2018?

    Ich vermute mal stark, daß das Thema "notwendige Waffenrechtsreform nach EU-Richtlinie" im Moment etwas in den Hintergrund tritt, da gibt es, dank Heißluft-Horst, dringendere Aufgaben. Eine weitere Vermutung von mir ist, daß sich in den Amtsstuben viele auf der Idee ausruhen, daß ja deutsches WaffG ausreicht, eine neue Kategorie für Vorderlader, ein erweiterter §6 AWaffV, diesmal auch für Jäger, der 10 als max-Kapazität für LW und 20 für KW vorgibt, fertig, so denkt man vielleicht. Sowas kompliziertes wie Registrierungspflicht für Magazine ist doch gar nicht zu realisieren, technische Richtlinien zum Umbau von Magazinen sin Quark, und dual Use wird noch nicht einmal verstanden.
  3. Tyr13

    Entwurf WaffG 2018?

    Die ganze Richtlinie ist in ihrem Werdungsprozess erst in dem Moment konkret, wo sich die Innenministerialbeamten von Deutschland zur Komission an den Tisch gesetzt haben und denen das deutsche WaffG diktiert haben. Dann gab's noch das Schmankerl mit den Normal-Großen Magazinen dazu odendrauf, wobei niemand weiß ob es nun für KK auch gilt. Vorderlader werden registrierungspflichtig, Deko wird wie Originalwaffe genehmigt, mit dem Einsetzen eines Standard-Magazins wird ein Selbstlader zur Kat A. Wenn also das BMI nun durch das FWR verkünden lässt, das man von der Ministeriumsseite nicht weiter die LWB bedrängen will, so sage ich dazu: Nepper, Schlepper, Bauernfänger. Mein herzliches Beileid an die Funktionäre des FWR, die sich erstens mit solchen Furniergesichtern an einen Tisch setzen (müssen), zweitens wohlgesetzt und diplomatisch wohlwollend darüber schreiben (müssen) und dann drittens noch per vertrauensvoller Verhandlung die letzten Salamireste friedlicher Schusswaffennutzung verteidigen wollen. Glück auf, Kameraden...
  4. Nochmal BTT: Wenn man über Gesetze redet, dann wird bei der Auslegung vor Gericht häufig der Teleologische Ansatz verfolgt: Was wollte der Gesetzesmacher erreichen ? Das unterliegt dann leider häufig der Auslegung des Gerichts, das auch gerne mal einen gesunden Volkswillen aus sich selbst heraus formuliert. Bei der Einführung des §42a WaffG haben wir genau darüber bis zum Erbrechen gezetert: Der vorgeschobene Grund war gesellschaftliche Verrohung, wo Streitigkeiten nicht mit wüsten Beschimpfungen, hochroten Köpfen und schlimmstenfalls blauen Flecken endeten, sondern mit Messerwunden und Tritten an den Kopf. Weil man die Treterfüße nicht so einfach prophylaktisch amputieren sollte, hat man das Dabeihaben von Messern unter Strafe gestellt. Das ging natürlich viel zu weit, man kriminalisierte die absolute Mehrzahl von menschlichen Werkzeugnutzern. Statt am kurzen Ende den möglichen Strafrahmen für Täter auszuschöpfen ging der fürsorgliche Entmündigungsstaat an all seine fehlgeleiteten Untertanen heran und verbot mit viel Getue das bloße Dabeihaben von bestimmten Messern. Erinnert mich an den König im Dornröschen-Märchen, der geblendet von Fürsorge alle Spinnräder und Spindeln einsammeln und verbrennen ließ. Die Amnestie zum WaffG sollte es jetzt dem Bürger ermöglichen, Altlasten loszuwerden, die er entgegen dem Waffengesetz besaß, mit denen aber (wie so oft) keine Straftaten begangen, geplant oder sonstwie verbunden waren. Ist zwar auch eine Lösung für ein Nicht-Problem, aber die Absicht war in Ordnung. Nun hat man nur das Waffengesetz im Auge gehabt und wieder ist ein gutgläubiger Bürger auf die Erklärungen guten Willens von seinen Politikos hereingefallen. Ich kann nach den Erfahrungen mit solchen Amnestien eigentlich nur jedem Waffenbesitzer raten, der seinen Besitz aufgeben will, das Zeug nachts im Mondschein in einen tiefen Fluss zu werfen. Das von der Politik so oft wiederholte und wiederholt gebrochene Versprechen, die Gesetze würden sich nicht gegen den braven Bürger richten muss man endlich mal als freche Lüge bloßstellen. Gesetze richten sich gegen Alle. Täten sie es nicht, wären es Unterdrückungsmechanismen oder Privilegien-Verschaffung. Hmmm, mir kommen so langsam Zweifel... Von der Polizei kann man durchaus verlangen, Interpretationsspielraum zu nutzen. So könnte das gefundene Messer ja vielleicht doch nur zweihändig zu öffnen sein und daher nicht unter das Führverbot fallen. Oder eine abgegebene Langwaffe könnte ja doch keine Kriegswaffe sein. Ein Irrtum ist ja noch nicht einmal ehrenrührig. Aber stattdessen scheint die Erfolgsmeldung einer entdeckten, angezeigten Straftat wichtiger zu sein als Gefahrenabwehr und Bürgerhilfe. Wenn Polizisten so handeln, dann ist es schlecht um unser Verhältnis zur Gesellschaft bestellt. Wenn jetzt diejenigen, die etwas zu verlieren haben, zu den Opfern der Gesetzesdurchsetzung durch die Ordnungsmacht werden, und diejenigen, die sich zusammenrotten und Gefangenenbefreiungen durchführen, spucken, prügeln und beschimpfen straffrei bleiben, dann schwindet der Rückhalt für Polizisten dahin. Dann sind sie nur noch eine Gang unter vielen.
  5. Nö, ich glaube die sind sehr froh, dass es GENAU SO gelaufen ist. An einem 88jährigen Rentner kann man als Staatsdiener seine Treue beweisen, wird im Kampf gegen RRrrächts belobigt, weil man einen Reichsbürger geschnappt hat, Zeigt dem Untertan wo der Hammer der Obrigkeit hängt, und das Beste: Das Opfer muckt nicht auf, man braucht keine Angst um die Familie zu haben.
  6. Durch das Ausscheiden der "Schaft" ist leider die Nebelkerze für eine parlamentarische Schnell-Aktion verstrichen.
  7. Schon 3 Seiten... Die vorgeblich und in "anonymisierter" Form abgefasste Fallschilderung des Eingangsposts enthält immer noch reichlich Wertung. Das Problem mit dem Abfeuern einer SSW als Notwehr-Handlung ist die Eskalation. Selbst wenn man vor Gericht Recht bekommen würde, ruft man sämtliche Reflexe der Obrigkeit auf den Plan. So kann man es vielleicht machen, aber dann ist es halt K*cke.
  8. KK, auch das kann man nachvollziehen. good Work...
  9. Ergibt sich aus Eurer Moderatoren-Sicht der Informationen hier ein Hinweis ob der Verfasser bei Sonnenaufgang in Stein verwandelt ist ? Weil, ich hatte das in meinem Post ja schon angesprochen: Unwahrscheinlich, daß sich der "Echte" hier meldet... Sind weitere Sanktionen gegen die Person, die das Account des Neumitglieds erstellt hatte, möglich oder sinnvoll ? Weil: wenn das ein mieser Witz war, dann kann es sein, daß der Verfasser gute Freunde verliert.
  10. Das ist aber die Eigenheit des BDMP, eine eigentlich nicht notwendige Bescheinigung einzufordern. Aber gut, das ist Vertragsfreiheit und ich hab's auch akzeptiert. Außerdem: ist nur eine Momentaufnahme. Ich habe meinen Ausweis seit mittlerweile fast 10 Jahren. Da hätte bei mir einiges passieren können, und der Ausweis, der damals als Indiz für reine Weste war, wäre nur noch das Papier wert... Sich selbst zu beweihräuchern und dann feststellen zu müssen, daß man eine untaugliche Maßnahme für SUPER befunden hat, tut schon ein wenig weh, oder ? Falls sich ein Verein die Aufgabe aufbürden sollte, seine eigenen Mitglieder zu gängeln, um als verlängerter Arm der Ordnungsmacht zu agieren, dann müsste man schon eng mit der Waffenbehörde zusammenarbeiten. Und die wird Dir aufgrund von z.B. DSGVO herzhaft einen husten. Die Kontrollettis auf den Vereinsmeier-Stühlen können sich diese Allmachtsphantasien von mir aus feucht abwischen, bitte. Genausowenig wie ich Geschaftelshuber mit Privilegien auf Vorstandsposten sehen will, übrigens. Es bleibt aber nach dem letzten Bericht, den ich gelesen habe ein Zweifel, ob es hier um Vereinswaffen ging. Offenbar hat er den Zahlencode vom Schrank der Eltern genutzt. Sei es wie es mag, Das Einzige was ich von einem kameradschaftlichen verein erwarten würde, ist das menschliche Miteinander, so daß niemand, der private Probleme hat, alleingelassen wird. Aber wir in unserem Verein sind auch daran gescheitert, seinerzeit hat sich ein Kamerad erschossen, wegen privater Probleme. Probieren will ich das aber immer noch. Aber nicht mit den Mitteln der StaSi. Putz Euch sowas von der Backe.
  11. Es hat 2 Seiten Wir wissen nur sehr wenig, aber die Quintessenz ist schon, daß Sportschützen eben auch nur Menschen sind, die ausrasten können. Dumm ist hier die Organisation des Vereins, der den Zugang für Waffen (aus welchen Gründen auch immer) nicht geändert hat, als der VorSi seine Erlaubnisser verlor. Ich hoffe auch inständig, daß im Moment seine Vereinskameraden sich um den Typen kümmern und ihn zur Vernunft bringen. Hoffentlich hat er ein Einsehen. Das ist aber eben nur die Eine Seite. Die umgekehrte Seite Die Erregung, wenn jemand tonnenschwere KfZ in seine Gewalt bringt und dann erweiterten Suizid auf der Autobahn bestenfalls und Massenmord schlimmstenfalls begeht, ist aber eine völlig andere. Wir als Schützen sind nun mal angreifbare Minderheit, vor Briefmarkensammlern fürchtet sich niemand. Der (irgendwie legal) bewaffnete Massenmörder wird als Pars pro toto für uns alle genommen, ob es nun fair und gerechtfertigt ist, oder nicht. Relativieren hilft nicht, man sollte aber dieses Schubladendenken bloßstellen und nicht unwidersprochen lassen. Denn genauso gerechtfertigt wie der elende Sportmordwaffenbegriff vom Grafe wäre potentieller Automobil-Killer, Terror-Fahrzeugführer oder Menschenmengen-Raser. Wenn schon Schublade, dann für alle
  12. Die Richtlinie drückt sich ja (mit Absicht) sehr schwammig aus, entscheidend wird sein, wie die nationale Umsetzung sein wird. Daß immer noch kein Testballon in die Umgebung abgesondert wurde, allein um rechtliche Prinzipien abzuklären, stimmt mich auch nachdenklich, denn egal welche Umsetzung dieser Richtlinie folgen wird, Es werden offenkundig Bestimmtheitsprinzip, Gleichbehandlungsgrundsatz, Notwendigkeit und Durchsetzbarkeit nicht mit Füßen getreten, sondern diese Grundsätze von Gesetzgebungstätigkeit werden Nachts von der GeStaPo entführt, im Morgengrauen füsiliert, Von 2-17 Panzerkolonnen überrollt und der letzte Rest mit Napalm verbrannt. Es gibt für alle Besitzer von Halbauto-Waffen ganz einfache, praktische Fragen: - Werden die blockierten "großen" Magazine weiter als "klein" akzeptiert ? Ist ein 10er .450 BM-Magazin böser als ein 20er .223er ? - Was passiert, wenn Karabiner und Pistole beim selben Besitzer sind ? (Beretta CX4 und Beretta 92 z.B.) - Wird KK wirklich von der Regelung ausgenommen ? - Wie soll die Verknüpfung mit Repetier-Waffen jetzt aussehen: In mein MVP Gewehr passen auch AR-Magazine, darf ich 30er haben, solange ich kein AR-15 habe, oder ist bereits der Besitz einer 10/22 dann verwaltungsrechtlich schädlich ? Der mMn gangbare Weg kann darauf hinauslaufen, daß es nur um Zentralfeuer-Patronenwaffen geht, daß blockierte Magazine OK sind, Dual Use akzeptiert wird, und erst bei gemeinsamen Besitz von normalgroßen Magazinen mit passender Waffe entweder Ausnahmegenehmigung notwendig wird (Bestandsschutz mit Registrierung) oder Verwaltungsstrafe: Wiederruf der Erlaubnis folgt. Das ist durchsetzbar. Alles dem vorgeblichen Zweck nicht förderlich, aber so werden die Hunde für die Taten der Wölfe geprügelt.
  13. Ich will auch einen Verein, in dem ich 5-50 m Kurzwaffe/LW im KW-Kaliber Mehrdistanz schießen darf, 15m Schrot auf Fallplatte, 50m, 100m und 300m mit der Büchse. Immer mit betreutem Schießen, Vereinswaffen zur Leihe bei jedem Training, preiswerter Munitionsversorgung und Anleitung zum sicheren Schießen. Hab' ich auch fast geschafft, nur 300m ist noch nicht so weit. Wir haben als Verein - 8x / Monat KW-Training, sind bei Partnerverein 1 auf der Anlage eingemietet. - 2x / Monat LW für 50m und 15m, ebenfalls Partnerverein 1 - 1x / Monat 100m Büches bei Partnerverein 2 - 1x / Monat 100m Büchse bei Partnerverein 3 Geht alles. - Für die Erteilung der Verbandsbescheinigung (vulgo: "Bedürfnis") ist gegenüber dem Verband das regelmäßige Training durch geeignete Nachweise zu belegen - Der Verein bestätigt gegenüber dem Verband: Mitgliedschaft, regelmäßiges Training, die Möglichkeit die beantragte Waffenart auch einzusetzen - Falls der Verein das nicht kann und will, weil auf dem KW-Stand sowohl Schrot als auch Slugs verboten sind, beispielsweise, dann muss der Schütze selbst nachweisen, daß er Nutzungsmöglichkeiten für eine Flinte hat. - Die Behörde erteilt einem Sportschützen eine WR-Erlaubnis (z.B. Voreintrag, Gelbe WBK) nach Prüfung, ob alle Voraussetzungen gegeben sind: Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde, Bedürfnis. Letzteres belegt durch die erteilte Verbandsbescheinigung.
  14. Machst 'nen Guten Job. Aber die Antwort auf die Frage: "Wie legalisiere ich eine manipulierte Waffe ?" lautet tatsächlich: gar nicht. Grundsätzlich braucht man ein Bedürfnis, neben allen anderen Voraussetzungen wie Eignung, Sachkunde und Zuverlässigkeit. Auf welcher Grundlage soll dieses Bedürfnis denn aufbauen ? Eine nicht beschossene Waffe taugt sicherlich nicht für Jagd und Sport, ebensowenig für Brauchtum. Als Erbe einer solchen illegalen Waffe wird man wohl kaum über die emotionale Bindung und erinnerung eine Legalisierung erreichen können. Mit gaaanz viel Phantasie könnte man ein Sammelthema sich ausdenken, oder ein Belegexemplar für einen Sachverständigen. Aber für diesen Personenkreis gibt es ja deutlich einfacher den Weg der wiederhergestellten Unbrauchbarkeit oder statt des Eintrags auf WBK eine Besitzerlaubnis mit Ausnahmegenehmigung. Den Weg zur Legalisierung über einen nachträglichen Beschuss und die Eintragung auf (reguläre) WBK wird wohl niemand beschreiten.
  15. Achja, auch von mir ein Update: Voreintrag für Revolver: 3 Wochen Einfuhrgenehmigung: 4 Wochen Zuständig: PP Köln Die Amtsleiterin hatte sich dort schon einen Ruf geschaffen, aber die Mitarbeiter dort sind bis auf eine Ausnahme in Ihrer Einstellung professionelle Verwaltungsbeamte und nicht die Hüter des Staates zum Schutz vor marodierenden Schützenhorden.
  16. Naja, irgendwie ist es aber schon sinnig statt dem verschwurbelten Ausdruck "die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist," ein griffiges Wort wie "böses Aussehen" zu verwenden. Einhandmesser sind ja auch nicht "verbotene Waffe" i.S.d. WaffG, sondern lediglich mit einem Führverbot belegt. Im täglichen Umgang ist es aber gefühlt ein Verbot, eine Kriminalisierung des Trägers und der gewollte Effekt ist ein Verdrängen des Werkzeugs. Da man zur Beurteilung, ob denn jetzt der Anschein hervorgerufen wird, auf den mittlerweile abgeschafften Anscheinsparagraphen des alten Waffengesetzes zurückgreift, kommt man wiederum zu der unsinnigen "modischen" Beurteilung um eine vage "Gefährlichkeit" zu erfassen. Dahinter steht wieder der etatistische Wunsch daß "böse" Waffen nur der Staat haben darf, denn die Staatsdiener sind besser als die Bürger... Breivik hatte seinen Anschlag mit einer Mini-14 verübt, weil sie eben nicht unter ein solches modisches Regularium fällt. Wird irgendetwas für das Opfer eines Anschlags dadurch besser, daß die Abschussrampe "brav" aussieht ? Solange es unserer Gesellschaft nicht gelingt, Mörder und Totschläger angemessen zu behandeln, macht eine modische Trennung von Maschinen in gute und böse Maschinen nur für diejenigen Sinn, die sich davon ein Privileg erhoffen, daß sie Anderen etwas verbieten können. Polizisten wollen nur selbst MP5 haben, die darf kein Bürger besitzen. Jäger wollen nicht, daß Sportschützen kurze Büchsen haben, weil ja sonst ihr Vorrecht weg wäre. Sportschützen gönnen den historischen Bruderschaften keine echte Waffen, denn die machen ja gar keine "ernsthaften Wettkämpfe". Wie immer: nicht Alle, aber es gibt genug davon, daß man sich als Mitglied der Gruppe mal an die Nase fassen darf. Zum Thema: Alles was zu kurz ist und böse aussieht, darf nicht sportlich verwendet werden, der Sportschütze kann somit kein Bedürfnis für solche Linearbeschleuniger nachweisen.
  17. Und das Gesundheitsamt täglich deinen Blutzucker ? Die Müllabfuhr darf präventiv Deine Grüne-Punkt-Trennung checken ? Die Werkstatt übermittelt Deine Profiltiefe direkt an das KBA ? Das Umweltamt installiert Geruchssensoren in Deiner Toilette ? Es gibt einen guten Grundsatz: Staatliches Handlen nur wenn notwendig. Das haben wir inzwischen ausgehöhlt, mittlerweile reichen auch schwachsinnige Gesetze. Die Waffenbehörden schaffen hier ein Verfahrens-Nadelöhr durch überflüssige Abfragen, es führt dazu, daß die Behörde nicht so schnell handelt, wie man es von ihr erwarten kann. Das ist nur noch Schikane, wenn ich höre: "12 Monate Wartezeit für KWS" dann weiß ich, das es nicht um eine Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Nutzen der öSiO geht sondern um Vergrämung von lästigen Bürgern, denen man leider (noch) nicht vorschreiben kann, was sie zu tun und zu lassen haben.
  18. Tyr13

    Schießbuch-Vorlage

    Hier kann man auch mal als Kunde die DSGVO auspacken. Der Verein ist verpflichtet einen Nachweis zu führen, wer geschossen hat. Hat er das überprüft, dann bestätigt er das mit einem Schreiben. Die Weitergabe (ist eine der Formen von Datenverarbeitung) von personenbezogenen Daten (vor allem: Anderer Personen) an die Waffenbehörde in Form der Schießkladde ist ziemlich verboten. Das Schreiben des Vereins reicht mMn völlig aus. Das mit dem Pissen und Regnen ist ebenso korrekt. Für besonders Bürgerfeindliche Behörden geben die Verbände (zumindest mein LV4) auch (in diesem Fall kostenfreie) Verbandsbescheinigungen aus. Lob. Es ist ja nicht zweckführend, stets die gerichtliche Konfrontation zu suchen, aber genau an dieser Stelle würde ich versuchen, die Begehrlichkeiten der Behörde abzuwehren. Ich selbst führe übrigens ein Schießbuch, aber nur weil ich noch ein paar Projekte zur Anschaffung am Laufen habe. Außerdem ist das mittlerweile ein schönes Dokument meiner Einsätze bei Wettkämpfen und ein Souvenirsammler für die netten Leute, die ich auf den verschiedenen Ständen so angetroffen habe.
  19. Das wäre mir vollständig neu. Hast Du auch Belege, oder wolltest Du den BS-Quotient wieder in geWOhnte Höhe treiben ? Was ich wohl schon mal gehört habe, ist der Wunsch nach persönlichem Erscheinen auf der Behörde, zum Kennenlernen. Das ist aber nichts NRW-typisches afaik. Ich habe das aus Neugier ohnehin selbst gemacht, im Gespräch geht außerdem einfach vieles besser zu klären als durch den Austausch von Papier/Mail.
  20. 1. und nicht ganz ernst: Geht das bei Behördens ? 2. ist das vielleicht gewollt ? dann wäre es ja nicht unnötig sondern eine erwünschte Verlangsamung von Prozessen, die man sich vom Hals schaffen will, ähnlich der langen Wartezeiten für KWS.
  21. Bestimmt kann Dir ein Richter erklären, dass laut WaffG die wesentlichen Teile den Waffen gleichgestellt sind und somit auch das Handeln mit Alt-Läufen, Verschlüssen und anderen Kleinteilen dem Handelsverbot der EU-RL unterliegt und aufs Schärfste bestraft wird. Ebenso wie zu lange oder zu praktische Messer, es sei denn es ist kulturhistorisch begründet.
  22. Warum ? Wenn ich auf eine Gelbe WBK kaufe und eintragen lasse: keine Neue Erlaubnis Voreintrag (gibts nur auf Grün): Neue Erlaubnis, Kladderadatsch... Ich fürchte, wir meinen dasselbe und haben uns missverstanden
  23. Ich habe in zwei Waffenrechtlichen Angelegenheiten im Moment mit der Behörde zu tun (PP Köln). Da es u.A. um einen Voreintrag für mehrschüssige Kurzwaffen für Patronenmunition geht (kriminellste Waffenart) wird da zumindest bei meiner Behörde bei diesen Vorgängen stets eine komplette Zuverlässigkeits-Prüfung durchgeführt. Macht irgendwie Sinn, ein Kauf auf gelbe WBK ist ja keine Neuerteilung einer Erlaubnis sondern die Pflege einer fortdauernden Erlaubnis. Der Voreintrag ist aber "neu" und somit löst er den Abfrage-Kladderadatsch aus. Mein SB (fairer Mann) sagte mir, daß es tatsächlich Probleme beim Abfrage-System gegeben hat, diese aber mittlerweile besser wären. Er bekäme Anfragen mittlerweile mit Laufzeiten von ~1-2 Wochen zurück. Anfragen, die vor mehr als 3 Wochen gestellt worden sind, werden aber noch vermisst. Die 2 Monate Untätigkeit in dem Thread-Auslösefall sind damit aber nicht zu erklären.
  24. Du kannst Dir auch die Befürwortungsrichtlinie des LV4 von deren Homepage herunterziehen, so als Vorbereitung auf das nette Gespräch. Da ja nicht von Bezirks- Landes- oder Deutschen Meisterschaften für "Standard"-Disziplinen gesprochen wird, sondern allgemein (so meine Lesart) weist Du jetzt ungefähr, welche Teilnahmen Pflicht sind. Berichte mal, welche Antwort Du erhalten hast. Mit der Teilnahme an einer LM IPSC sollte das Gröbste abgedeckt sein, aber ich mag gerne dazulernen, daher die Neugier.
  25. Da der KWS die einzige Möglichkeit für den Bürger ist, eine erlaubte Defensiv-Waffe überhaupt bei sich zu tragen, erübrigt sich die Diskussion über die Eignung. Ich würd' mir ja 'nen Gummiknüppel oder besser sogar einen Teleskopschlagstock einstecken, darf ich aber nicht mehr nach 42a. Messer ist immer Gratwanderung, Schusswaffen gehen nur für Bonzen, Taser sind durch Amnesty geächtet. Bleibt Pfefferspray und SRS. Wenn SRS nicht geeignet ist, kann man die ja mal verbieten, damit dem Letzten Bückling klar wird, daß der brave Bürger entwaffnet wird, um "Bullen" und "Ganoven" zu schützen. BTT: Untätigkeitsklage ! In NRW ist die Beschwerde gegen einen Bescheid (Fachaufsichtsbeschwerde) mWn ohnehin abgeschafft, man geht sofort vor Gericht. Bleibt die DA-Beschwerde mit drei kleinen f (formlos, fristlos, fruchtlos). Da ist die Untätigkeitsklage das schärfere Schwert.
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