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mehrere Verfahren eingestellt - Trotzdem keine WBK?
Tyr13 antwortete auf dr.ing84's Thema in Waffenrecht
Piano, piano... Also: wir hatten das schon öfter. Üblich ist zum "checken" eben der Antrag auf KWS. @TE Da erhältst Du eine belastbare Auskunft darüber, ob Du im waffenrechtlichen Sinn "Zuverlässig" bist. Von hier aus ist das alles Rätselraten. aber nach den jetzt besprochenen Infos kann man weder klar "Entwarnung" geben, noch definitiv "Unzuverlässigkeit" feststellen. Alle Verstöße, bis auf den Verstoß nach §51WaffG , wären nach dem Gesetz eigentlich nicht mehr relevant, weil die zugehörigen Verwertungsfristen 5, bzw. 10 Jahre vorbei sind. Wie von @keks aber richtig hingewiesen: Wer ausgerechnet gegen das WaffG oder SprengG verstößt, der ist waffenrechtlich eben häufig unzuverlässig. Die anderen Verstöße sind eben auch "Rohheits-Delikte" und deswegen ganz besonders schädlich für die Beurteilung nach dem Aspekt "Zuverlässigkeit". Jemand wegen einer solchen nachgewiesenen Straftat Waffenbesitz zu verweigern ist mMn auch OK, die Möglichkeit zur grundlegenden Besserung ist durch die Fristen ja aber auch nicht ausgeschlossen.. Ich will da die Vergangenheit gar nicht bewerten, bin nicht zuständig und werde dafür nicht bezahlt. Man kann auch schlecht jemand so verkürzt beurteilen, wenn man nicht wirklich die Akten gelesen hat. Selbst dann freuen sich SBs häufig, wenn sie einen persönlichen Eindruck erhalten. Deshalb: erstmal den kleinen Waffenschein beantragen (vielleicht persönlich), dann weiß man mehr.- 162 Antworten
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- verfahren
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Ach hört doch auf. Erinnert Euch doch mal an die Vorgeschichte des §42a. Da wurde uns von den befürwortenden Politikern erklärt, das würde sich nicht gegen den Normalbürger richten. Sondern gegen die Gängsta-Brüda, Halbstarke, die sich früher an Springmessern, Balisong und NunChucks aufgegeilt haben. Der Nomenklatur-Wahnsinn, daß mit dem §42a plötzlich Nicht-Waffen vom WaffG geregelt werden ist doch schon wider jede Vernunft. Die Ausgestaltung mit dem "allgemein Anerkannten Zweck" ist ein Willkür-Freifahrtschein für einen "Büttel", der dem Bürger am Zeug flicken will. Der 42a setzt doch einen ekligen Trend fort: - Es werden nicht TATEN bestraft, sondern Gegenstände (gute und böse) und der Umgang damit reguliert. - Der Tatbestand wird schwammig definiert, um den Bürger zu verunsichern und der Staatsmacht Ermessensspielraum einzuräumen - Strafbar ist derjenige, der viel zu verlieren hat.
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Komm', jetzt wird's aber spitzfindig. Das Drohpotential ist immerhin dasselbe. Eine Theater-Requisite ist durchaus nicht nutzlos sondern für einen konkreten und sinnvollen Zweck gebaut. Genauso wie Sportgeräte (Rapier-fechten etc.). Die Waffeneigenschaft fehlt ganz, daher greift weder §42 noch §42a.
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Wenn das die Intention war, dann hab ich's nicht verstanden. Letztendlich: Europa hat das scharfe deutsche WaffG übernommen, viele Bürger müssen sich jetzt einschränken. Die EU knechtet den Bürger mit dem Feigenblatt von "Terrorismus-Bekämpfung". In Deutschland kommt jetzt an Verschärfung nur noch eine handwerklich schlechte Regelung für Magazine hinzu.
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Deinen Beitrag möchte ich kritisieren. Natürlich kann man sich alles schönreden, mit Floskeln wie: Wird schon nicht so schlimm kommen, Wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird, wo kein Kläger, da kein Richter. Die EU-Richtlinie wurde auf Betreiben der Kommission durchgepeitscht. Sie will vorgeblich den Terrorismus bekämpfen, indem sie Jäger, Schützen, Sammler kujoniert. Wer wie die Kommission erklärt, daß Verbrecher durch schärfere Gesetze zu bekämpfen sind, der demonstriert eine krankhafte Wirklichkeitsferne. Und wer grundlegende Zusammenhänge zwanghaft ignoriert ist mindestens ebenso in seiner Persönlichkeit gestört. Insofern ist eine handwerklich schlechte Regelung, selbst wenn sie die Gepflogenheiten von einer Mehrheit nicht einschränkt, abzulehnen. Speziell im Sportbereich des IPSC gibt es ohnehin schon durch deutsches Waffengesetz Sonderregeln für die IPSC-Region. Wenn ich aus der Büchse 6 Ziele mit je zwei Schuss beschießen soll, ist in D ohnehin schon mal ein Magazinwechsel eingebaut, durch die nutzlose Regelung des §6AWaffV. In Frankreich war das vor der EU_Richtlinie kein Problem, die Franzosen müssen sich nun "genauso" beschränken wie wir (und ebenfalls nutzlos). Im Training schieße ich gerne 5er Serien auch mal hintereinander. Da kann ein großes Magazin ebenfalls sinnvoll und nützlich sein. Aber selbst wenn ich keine sinnvollen Situationen konstruieren könnte: Ein Verbot, eine Einschränkung meiner Freiheit durch die Obrigkeit, muss begründet sein. Hier ist es unbegründet.
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Die Aufbewahrungsregeln für Private Waffenbesitzer: - Waffe in Tresor - Waffe getrennt von Munition, außer in höchster Sich-stufe dienen dazu, daß - keine Affekt-Handlungen mit einer frei zugänglichen Schusswaffe erfolgen (nur noch sorgfältig geplante...) - Bei einem überraschenden Besuch der Staatsmacht keine Gegenwehr erwartet werden muss - Die Familie des privaten WB vom Umgang ausgeschlossen wird Nur meine Meinung.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Tyr13 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Nach dem Tagesschau-Bericht: 1.: Ja, er war wohl Schütze, hatte zwei Pistolen und ein Gewehr. (Was das für ein Gewehr war: ???). Er hatte weitere 6 meldepflichtige Waffen (analog gelbe WBK ???) 2.: Die Waffen besaß er seit 2010, 2015 sollte Erlaubnis verlängert werden, die haben eine Expertise des Geheimdienst angefordert, der Geheimdienst hat gesagt: nicht die Erlaubnis entziehen, wäre nicht zielführend. (Ermittlungstaktik ? Nicht verschrecken ?) Aber Spekulatius, bzw immer noch Nachrichten, kein Ermittlungsbericht. -
getrennt reisen, vereint schlagen, ist mMn ein gutes Konzept.
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Das ist den meisten Usern hier bereits bekannt. Ich versteige mich mal zu einer Aussage, die hier mMn viele teilen: Das Problem ist nicht das Werkzeug. Deshalb muss man nicht den Zugang zu diesem einen speziellen Werkzeug noch weiter regulieren. Da wir hier nur über Melonenmord reden, wird man zuerst zugeben müssen, daß die meisten Melonen durch Messer umkommen, zumeist sogar gewöhnliche Haushaltsmesser. Von der rechtlichen Seite sind beim Melonenmord auf offener Straße mit SSW durch einen Minderjährigen Täter folgende Verstöße begangen worden: Überlassen an Unberechtigten (Straftat des Händlers) Besitz ohne Erlaubnis (Täter) Führen ohne Erlaubnis (Täter) Schießen ohne Erlaubnis (Täter) Erstaunlich: Es ist alles bereits schon verboten. Selbst wenn der Melonenmörder die Tat bei sich zu Hause im Garten vollführt, volljährig ist, bleibt: Schießen ohne Erlaubnis übrig. Es ist verboten, die Melone zu meucheln. Daß Problem sind also nicht die Werkzeuge, sondern Täter, die sich nicht an Gesetze halten.
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- waffe ab 18
- schreckschusswaffe
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Waffenscheine gegen Terroranschläge ! Neue Anschläge in London !
Tyr13 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Das ist ein üblicher Trend bei den Unfallzahlen in den westlichen Industrienationen. Auch sonst gehen Unfallzahlen zurück, nicht nur mit Waffen. Das ist ein Affen/Shakespeare-Problem. Nach ausreichend langer Zeit und ausreichend vielen Affen, die auf Schreibmaschinen herumhämmern kommen Shakespeare's Werke raus. Deutschland und Tschechien sind in den letzten 17 Jahren sicher vergleichbar. Man muss also tatsächlich mit einem Anstieg von Unfalltoten rechnen, während Terroranschläge in derselben Größenordnung sind. Es ist aber generell so, daß in allen Ländern mit CCW es mehr um die MÖGLICHKEIT geht, sich selbst zu schützen, was all denjenigen eine Beruhigung ist, die sich nicht auf einen Polizeistaat zum Schutz verlassen wollen. Die Polizei ist sicher voll bei der Sache und verhindert einen Gutteil von Verbrechen damit, daß sie die Täter ermittelt. Aber sie ist eben nicht für den Schutz rund um die Uhr zuständig, außer für ein paar wichtige Personen des öffentlichen Lebens. Unter dem Strich ist der Zugewinn an Sicherheit in einer ohnehin sicheren Welt eher klein. Aber der Zugewinn an Wehrhaftigkeit, Selbstvertrauen und Angst-Freiheit, der wäre groß. Ist aber eher nicht gewollt. -
Das ist auch nicht statthaft lt SpO BDS. Es gibt die Möglichkeit bei Pokal-Wettbewerben "eigene" Wertungsklassen zu erfinden alsa "alle Pistolen" statt Pistole bis und Pistole über... zu erfinden. Aber im offiziellen Reigen von BM, LM und DM ? afaik: Nein.
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Waffenscheine gegen Terroranschläge ! Neue Anschläge in London !
Tyr13 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Woher kommt denn diese Fixierung auf das staatliche, auf Bürokratie und auf die elementare Notwendigkeit von Scheinen ? Ich behaupte jetzt einmal ganz frech, daß staatliche Ausbildung nicht die bestmögliche ist, da der Staat üblicherweise haushaltet. Weiter behaupte ich, daß von Allen Waffenträgern in staatlichen Diensten nur ein Bruchteil die beste staatlich verfügbare Ausbildung erhalten hat. Und ich behaupte weiter, daß es in den staatlichen Einrichtungen keine Kapazitäten zur Ausbildung von hinreichend vielen Interessenten gibt. Wenn man also Deine "Erleichterung" für Waffenscheine umsetzt, dann wählt man aus einem eingeschränkten und nicht repräsentativen Grüppchen die Elite der Anwärter, verlangt von Ihnen den Erfolg in den knappen Ressourcen staatlicher Ausbildung mit den höchsten Anforderungen und weil man diesen Tropfen im Mittelmeer der Gesellschaft nicht wiederfindet, stellt man nach Deinem Pilotprojekt von 3 Jahren fest, das es nichts bringt. Das ist für mich kein "realistisches Konzept", daß ist die Reflexantwort des Bürokraten. Bereits in der Sachkunde werden die Grundlagen von Notwehr/Notstand sowie Jedermann-Paragraph abgefragt. Welche Aspekte willst Du denn noch neben vernünftiger Handhabung zur Hürde machen ? Was wären denn für Dich realistische Anforderungen an einen Kursteilnehmer für einen CCW-Kurs ? Wie lange geht so ein Kurs ? Was wäre der Inhalt ? Muss nicht im Detail sein, aber so mal grobe Richtung, damit wir nicht immer dieses Spiel von "Ich habe Mütze, deshalb habe ich Ahnung und verraten darf ich nix, wenn Du's nicht vorher weißt, bist Du kein Gesprächspartner" spielen müssen. Für mich wäre die Anforderung: 80% der Leistung von Streifenpolizisten in den Prüfszenarien für Waffenhandhabung. Ein Kurs für eine CCW-Lizenz müsste 5 Tage Dauern, 1 Tag Gesetzliches und Theorie, 4 Tage Waffenhandhabung, davon 80% praktisch auf dem Stand. Retention, Hintergrund, Abpraller. Wer bietet mehr ? -
Nein. Es ist wirklich die CrossOver-Klasse für die Western-Schützen, deshalb NUR SA-Revolver (man müsste Dich disqualifizieren, wenn due DA schießt) von der Bauart. Es sind sogar verstellbare Visierungen verboten und es muss mit Original-Visierung geschossen werden, das nachträgliche Anbringen einer festen Visierung ist nicht OK. (damit will man die modernen SA-Revolver wie Bisley-Blackhawk oder Freedom Arms oder BFR ausschließen, wie in Western ja auch.)
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Waffenscheine gegen Terroranschläge ! Neue Anschläge in London !
Tyr13 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Ich finde es auch sehr interessant, welche Gewaltphantasien auf mögliche Waffenträger projiziert werden, häufig durch die entschiedenen Gegner von privatem Waffen-Besitz und -Gebrauch. Bei staatlichen Waffenträgern (außer bei der Wehrdienst-Armee) kommt es niemals zu solchen Befürchtungen. Solange an Zuverlässigkeit und Sachkunde festgehalten wird, wird es mit privaten Waffen nicht mehr Probleme geben. Diese These zu widerlegen wird schwierig, wenn man den privaten Kfz-Gebrauch ertragen kann. Ob die private Bewaffnung den Terrorismus stoppen kann ist wieder eine ganz andere Frage. Solange aber fundamentale Dinge wie die finanzielle Unterstützung der Nährboden-Ideologie international ungelöst bleiben und staatliche Akteure weiter ein vitales Interesse am Waffenhandel haben und ihn für politische Zwecke gebrauchen, wird es mMn keinen Vollschutz für die offenen westlichen Gesellschaften gegen fanatische Mörder geben. Ich denke, daß private Bewaffnung einen Zuwachs von Lebensqualität für diejenigen geben kann, die es wollen. Deshalb würde ich für mehr Freiheit beim Waffentragen eintreten. Mit Waffenführerschein und Wiederholungsprüfungen. Warum denn nicht, machen Piloten oder Gefahrstofftransporteure auch. Ich fürchte eigentlich, daß eine solche Befreiung des Bürgers momentan nicht gewollt ist. Die Abhängigkeit vom Staat soll gefördert werden, nicht die Selbstständigkeit des Bürgers. Für Freiheit gibt es im Moment keine Mehrheit, weil die Angst zu sehr geschürt wird. -
Echt jetzt, 11 Seiten...wow.
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Wie gesagt, es geht um einen SCHIESS-Betrieb, der gerade läuft. Das ist die Zeit bei einem Wettkampf mit "Feuer frei...." und VOR "Sicherheit!" Dann darf gesammelt werden. Und fürsorglich soll man erstmal FRAGEN, bevor man vor die Feuerlinie tritt. Und das mit dem "Fass" ist jetzt auch nicht so wahnsinnig ernst. Erst ist der Schütze zu verwarnen. Erst wenn er nach der Verwarnung erneut WÄHREND des Schießens Hülsen oder Munition aufsammelt, erfolgt eine Disqualifikation. Wieso ist es so verdammt wichtig, die Patrone auf gar keinen Fall länger als 3 sekunden rumliegen zu lassen ? Man könnte ja einfach warten, bis ALLE Waffen entladen in sicherer Richtung abgelegt sind, und DANN die Patrone aufheben. Wenn man als Schießleiter für die Sicherheit versucht zu sorgen, dann sind alle Dinge, die der Schütze tut, die man nicht erwartet, total aufregend. Lasst Euch und den Schießleitern Zeit, hebt die Hand, sucht den Blick-Kontakt, sagt was ihr vorhabt und wartet die Antwort ab. Danach könnt Ihr wie ich nach den Hülsen geiern.
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Du zäumst Das Pferd falsch herum auf. Wir im demutsdämlichen 'Schland haben uns durch den §6AWAffV bereits daran gewöhnt, daß in HA-Langwaffen keine Magazine von üblicher Kapazität eingesetzt werden dürfen sondern nur speziell Umgebaute Mags. Wie willst Du das einem Tschechischen Schützenbruder erläutern ? Es ist für den Trainingsablauf extrem Nervig, wenn man für Fallplatte 6 Magazine mit je 10 Schuss befüllen muss, statt eine Trommel mit 60 Murmeln zu füllen. Knappe 2 Minuten Schießen, 10 Minuten Rest-Entladen und wieder füllen.... Vor Allem: Für wie dämlich halten uns die Kommissionäre, wenn Sie uns verkaufen wollen, daß durch das Verbot der großen Magazine die Feuerkraft von Terroristen eingeschränkt würde ? Wer auf Menschen schießen will, der hält sich nicht an Gesetze. So simpel ist das nun einmal.
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Sonst Bist Du Dir zu fein, um auf irgendeine hilflose Frage zu antworten und gibst Dich mit einem RTFM zufrieden, und hier dröselsts Du Dir mit großer Mühe den Gesetzestext und seine Notwendigkeiten auf. Du verwirrst mich. Vom Inhalt find' ich den Post super und an Deinen Umgangston hab' ich mich gewöhnt, weiter so...
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Die gegebene zweiteilige Antwort ist richtig: a) den Anweisungen der Standaufsicht ist Folge zu leisten b) Das Aufsammeln von Hülsen oder Munition durch den Schützen ist während des Schießens nicht erlaubt. (Sporthandbuch BDS) Das ist (so die Erklärung im Kurs) deshalb so rigoros und klar geregelt, damit keine Unklarheit (=Diskussionsbedarf) besteht. Sonst kriecht jemand vor die Feuerlinie um ein paar Hülsen aufzuklauben.
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Wird ein bisschen OT hier... Also ich auch: Kennt Ihr den hier, Sie: "kommst Du ins Bett Schatz ?" Er: "Nein, geht jetzt nicht, da ist im Internet einer, der hat UNRECHT"
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Im bisherigen Entwurf steht davon jetzt nichts drin. Insofern: wenn jemand etwas wüsste wäre es Neu.
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Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Tyr13 antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
In Köln sind wir am absolut untersten Ende, da muss endlich mal was getan werden. Aber wenn ich das gegenrechne, dann muss es von meiner Sorte mindestens noch 1-3Tausend Andere geben, damit von 1 Million auch jeder 35. eine Kanone kriegt. (Breiter Daumen...) -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Tyr13 antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Wurden sie das bisher ? Maßgeblich ist die Anzahl gebrauchsfertige Waffen, die zusammengebaut werden können. Es gibt da zwei herrliche Gedankenexperimente: 1. nimmst Du zwei Pistolen üblicher Bauart und darfst sie in einem kleinen B-Schrank ablegen. Dann zerlegst Du sie und hast je zwei Griffstücke, Läufe und Verschlüsse also 6 wesentliche Teile, die den Schusswaffen gleichgestellt sind und zerlegt nicht mehr in den Schrank passen. (Nein, es sind maximal 2 Pistolen) 2. Du Zerlegst 20 Pistolen in Griffstück und Verschluss und legst sie in zwei kleine B-Schränkchen, so überkreuz, daß sie nicht zusammengesetzt werden können, z.B. in einem Schrank nur Wechselsysteme , in dem Anderen nur Griffstücke. Wäre konforme Aufbewahrung...(Nein, bei so einer Häufung kann dir die Behörde wahrscheinlich vorschreiben, daß Du einen Waffenraum einrichtest) -
Ich find's immer wieder höchst interessant. Wenn man mit Politikos redet /reden lässt, dann zeigt sich sehr schnell, daß die überhaupt keine Ahnung haben und das Gegenteil davon behaupten, was sie beschlossen haben. Und jetzt soll man sich noch auf eine Absicht ebendieser Politikerdarsteller verlassen ? Ich würd's nicht so felsenfest und unverbrüchlich behaupten. Man soll ja jedes Gesetz so auslegen, daß es den eigenen Interessen am Besten dienlich ist, wenn man ganz grob einteilt, dann will man als LWB eine Erlaubnis erhalten und die Behörde will keine Erlaubnis geben. Es ist daher kontraproduktiv, die Argumentation der Gegenseite zu übernehmen. Vor allem vorab, ohne Not und für alle Behörden, auch jene, die sich von meinen Argumenten hätten überzeugen lassen. Theorie und Praxis soll man dabei unterscheiden. Zwischen Nachdenken, Beantragen und Lösungsfindung sollte man noch nichts Strittiges tun. Man steht nämlich immer blöd da, wenn man vorher nicht gefragt hat. Dann kann man sich immer noch überlegen, es trotzdem zu machen (Einkaufen), kann aber die Folgen besser abschätzen und kann vorsichtshalber die tatsächliche Gewalt-Übernahme noch etwas vor sich her schieben. Es gibt blöde Regelungen im WaffG, keine Frage. Wieso kann man keinen kaliber-größeren Wechsellauf für eine Contender kaufen ? Es ist ein EL, als Komplettwaffe wäre der Erwerb kein Problem, als Austauschlauf schon.
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Das es Instandsetzung ist, hat die Auswirkung, daß es durch einen lizensierten Waffenhersteller erfolgen muss und einen Beschuss erfordert. Es ist dennoch ein Erwerb, deshalb läuft das wesentliche Teil auch durch das Handelsbuch afaik. In der WBK muss nichts gemacht werden, aber Erwerb und Überlassen ist trotzdem erfolgt. Andere Grundlage, es galt nur, zu zeigen, dass Verschlüsse durchaus sinnvoll einzeln erworben werden können.