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Tyr13

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  1. Du zäumst Das Pferd falsch herum auf. Wir im demutsdämlichen 'Schland haben uns durch den §6AWAffV bereits daran gewöhnt, daß in HA-Langwaffen keine Magazine von üblicher Kapazität eingesetzt werden dürfen sondern nur speziell Umgebaute Mags. Wie willst Du das einem Tschechischen Schützenbruder erläutern ? Es ist für den Trainingsablauf extrem Nervig, wenn man für Fallplatte 6 Magazine mit je 10 Schuss befüllen muss, statt eine Trommel mit 60 Murmeln zu füllen. Knappe 2 Minuten Schießen, 10 Minuten Rest-Entladen und wieder füllen.... Vor Allem: Für wie dämlich halten uns die Kommissionäre, wenn Sie uns verkaufen wollen, daß durch das Verbot der großen Magazine die Feuerkraft von Terroristen eingeschränkt würde ? Wer auf Menschen schießen will, der hält sich nicht an Gesetze. So simpel ist das nun einmal.
  2. Tyr13

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    Sonst Bist Du Dir zu fein, um auf irgendeine hilflose Frage zu antworten und gibst Dich mit einem RTFM zufrieden, und hier dröselsts Du Dir mit großer Mühe den Gesetzestext und seine Notwendigkeiten auf. Du verwirrst mich. Vom Inhalt find' ich den Post super und an Deinen Umgangston hab' ich mich gewöhnt, weiter so...
  3. Die gegebene zweiteilige Antwort ist richtig: a) den Anweisungen der Standaufsicht ist Folge zu leisten b) Das Aufsammeln von Hülsen oder Munition durch den Schützen ist während des Schießens nicht erlaubt. (Sporthandbuch BDS) Das ist (so die Erklärung im Kurs) deshalb so rigoros und klar geregelt, damit keine Unklarheit (=Diskussionsbedarf) besteht. Sonst kriecht jemand vor die Feuerlinie um ein paar Hülsen aufzuklauben.
  4. Wird ein bisschen OT hier... Also ich auch: Kennt Ihr den hier, Sie: "kommst Du ins Bett Schatz ?" Er: "Nein, geht jetzt nicht, da ist im Internet einer, der hat UNRECHT"
  5. Tyr13

    Wechselverschluss

    Im bisherigen Entwurf steht davon jetzt nichts drin. Insofern: wenn jemand etwas wüsste wäre es Neu.
  6. In Köln sind wir am absolut untersten Ende, da muss endlich mal was getan werden. Aber wenn ich das gegenrechne, dann muss es von meiner Sorte mindestens noch 1-3Tausend Andere geben, damit von 1 Million auch jeder 35. eine Kanone kriegt. (Breiter Daumen...)
  7. Wurden sie das bisher ? Maßgeblich ist die Anzahl gebrauchsfertige Waffen, die zusammengebaut werden können. Es gibt da zwei herrliche Gedankenexperimente: 1. nimmst Du zwei Pistolen üblicher Bauart und darfst sie in einem kleinen B-Schrank ablegen. Dann zerlegst Du sie und hast je zwei Griffstücke, Läufe und Verschlüsse also 6 wesentliche Teile, die den Schusswaffen gleichgestellt sind und zerlegt nicht mehr in den Schrank passen. (Nein, es sind maximal 2 Pistolen) 2. Du Zerlegst 20 Pistolen in Griffstück und Verschluss und legst sie in zwei kleine B-Schränkchen, so überkreuz, daß sie nicht zusammengesetzt werden können, z.B. in einem Schrank nur Wechselsysteme , in dem Anderen nur Griffstücke. Wäre konforme Aufbewahrung...(Nein, bei so einer Häufung kann dir die Behörde wahrscheinlich vorschreiben, daß Du einen Waffenraum einrichtest)
  8. Tyr13

    Wechselverschluss

    Ich find's immer wieder höchst interessant. Wenn man mit Politikos redet /reden lässt, dann zeigt sich sehr schnell, daß die überhaupt keine Ahnung haben und das Gegenteil davon behaupten, was sie beschlossen haben. Und jetzt soll man sich noch auf eine Absicht ebendieser Politikerdarsteller verlassen ? Ich würd's nicht so felsenfest und unverbrüchlich behaupten. Man soll ja jedes Gesetz so auslegen, daß es den eigenen Interessen am Besten dienlich ist, wenn man ganz grob einteilt, dann will man als LWB eine Erlaubnis erhalten und die Behörde will keine Erlaubnis geben. Es ist daher kontraproduktiv, die Argumentation der Gegenseite zu übernehmen. Vor allem vorab, ohne Not und für alle Behörden, auch jene, die sich von meinen Argumenten hätten überzeugen lassen. Theorie und Praxis soll man dabei unterscheiden. Zwischen Nachdenken, Beantragen und Lösungsfindung sollte man noch nichts Strittiges tun. Man steht nämlich immer blöd da, wenn man vorher nicht gefragt hat. Dann kann man sich immer noch überlegen, es trotzdem zu machen (Einkaufen), kann aber die Folgen besser abschätzen und kann vorsichtshalber die tatsächliche Gewalt-Übernahme noch etwas vor sich her schieben. Es gibt blöde Regelungen im WaffG, keine Frage. Wieso kann man keinen kaliber-größeren Wechsellauf für eine Contender kaufen ? Es ist ein EL, als Komplettwaffe wäre der Erwerb kein Problem, als Austauschlauf schon.
  9. Tyr13

    Wechselverschluss

    Das es Instandsetzung ist, hat die Auswirkung, daß es durch einen lizensierten Waffenhersteller erfolgen muss und einen Beschuss erfordert. Es ist dennoch ein Erwerb, deshalb läuft das wesentliche Teil auch durch das Handelsbuch afaik. In der WBK muss nichts gemacht werden, aber Erwerb und Überlassen ist trotzdem erfolgt. Andere Grundlage, es galt nur, zu zeigen, dass Verschlüsse durchaus sinnvoll einzeln erworben werden können.
  10. Ich habe auch häufig das Gefühl, daß die Waffenbehörden (und auch andere Behörden) manchmal checken wollen, wie ernsthaft denn der Antrag vorgetragen wird. Wenn man als SB mit einem Augenaufschlag und ein bisschen Grummeln den Bürger wieder nach Hause schicken kann, hat man weniger Arbeit und kann sich seelisch damit trösten, daß es wohl nicht so dringend und ernsthaft war. Wobei man das nicht verallgemeinern soll. In meiner Behörde kenne ich von SB's die selbst LWB sind bis hin zu Privatwaffengegnern fast das komplette Spektrum an Einstellungen und die reden sogar freundlich miteinander. Aber bei mir haben sie auch nachgefragt, ob ich Flugsaurier mit der Flinte in 12/89 jage, wie denn die .44 Magnum in die Pistole (Desert Eagle) passt, und wie der Revolver die Pistolenmunition .45 ACP verdaut. Ich sehe das sportlich, man muss halt sein Anliegen vernünftig vertreten. Meistens ist das so, daß der SB ja einmal seine Bedenken vorträgt und dann wie auf dem Marktplatz ein Angebot macht, wie man die Bedenken ausräumen kann. Hier ist jetzt (Ver-)Handeln angesagt, macht doch einfach einen Gegenvorschlag und bringt ein Argument. (...er will nicht feilschen....)
  11. Tyr13

    Wechselverschluss

    Wenn Du das so siehst, dann handle danach. Das Schöne ist ja, dass man durchaus unterschiedlicher Meinung sein kann. Es ist auch nicht immer notwendig, jeden Sachverhalt höchstrichterlich klären zu lassen. Ich: - verstehe Deine Argumente, - kritisiere, daß Du lediglich den absolut buchstabengetreuen Wortlaut herunterbetest, ohne auf die Intention (weniger Waffen durch Auswechseln statt Neuwaffe) einzugehen, - lege dar, das bei einer Repetierbüchse oder einem AR durchaus mal ein Austausch von Kammer oder Verschlusskopf erfolgen kann, ohne gleich den Lauf zu tauschen. - gestehe Dir zu, das anders zu sehen. - schlafe nicht unruhig, weil Du anders handelst als ich der Meinung bin es wäre RICHTIG. - muss nicht RECHT haben. Wenn unser TE das mit seiner Behörde über die Bühne kriegt, ist alles gut und preiswert gelaufen. Falls meine Behörde das anders sähe, würde ich kaltlächelnd die nächste Verbandsbescheinigung für eine zusätzliche Waffe organisieren und einreichen. Wenn ein Waffenhändler mir sagt, daß er das nicht will (einzelnen Verschluss verkaufen), werde ich ihn nicht zwingen, gibt bestimmt jemand anderen.
  12. Tyr13

    Wechselverschluss

    Grundsätzlich gehe ich davon aus, daß hier auf der zitierten Grundlage übelassen wird. Das logische Argument kann ja nur lauten: Lauf & Verschluss sind abgedeckt und erlaubt, dann ist der Lauf ODER der Verschluss damit auch erlaubt. (kann ja nicht schlimmer sein, mehr Waffen als registriert und genehmigt lassen sich dadurch auch nicht zusammensetzen) Interessant ist dann das Tauschen von Läufen und Verschlüssen untereinander, macht man sich dann der unerlaubten Herstellung strafbar ? (ja...)
  13. Tyr13

    Wechselverschluss

    Die Behörde prüft nichts, warum sollte sie ? In diesem Fall brauchst Du niemand zu fragen, nur kaufen und anzeigen / eintragen lassen. Auch sonst (bei Waffen über Kontingent) interessiert es die Behöre nur am Rande, welche Disziplin mit welcher Waffe geschossen werden kann. Dort hat man genau diese Prüfung (Erforderlich = noch nix Geeignetes vorhanden) und geeignet (= nach Sportordnung zulässig) an den Verband delegiert.
  14. Einer Schusswaffe nimmst Du praktisch jede Gefahr, wenn Du sie in eine sichere Richtung legst. Wenn Du sachkundig bist, kannst Du sowas sicher selbst erledigen. Wenn das Einzige, was dann passiert, medizinische Versorgung ist, dann würde ich nicht weiter gehen. Wenn am Tatort aber Auflauf wäre, von besorgten Familienmitgliedern etc., dann würde ich zum Entladen raten, vielleicht sogar zum eigenen Kontrollieren der Waffe. Immer vorausgesetzt, Du wärst die Person, die dafür am Besten befugt und geeignet ist. Die Clubmitglieder von SC Grün-Weiß haben bessere Argumente. Das ist nur meine persönliche Einschätzung, die etwa soviel wert ist, wie Du dafür bezahlt hast. Rechtlich gebe ich auch noch meinen Senf hinzu: Führen wäre es, aber vermutlich erlaubnisfrei, weil Du wahrscheinlich nicht im öffentlichen Raum bist, und die Zustimmung des Hausrechtinhabers vorausgesetzt werden kann. Selbst wenn man diesen Vorwurf aufstellte, würde er, wie Du schon sagst, durch Notstand entschuldigt werden. Das ist also wie Körperverletzung bei einem Hilfe-Versuch, etwas, worum man sich keine Gedanken machen sollte.
  15. Das, was Marc in seinem Video anspricht, sollten wir verinnerlichen. JEDER, der ein Interesse an privatem Waffenbesitz hat, muss a) über jeden Anderen, der Schießsport betriebt, egal in welcher Form,sagen: Respekt vor Deiner Leistung. b) den Besitz und die Nutzung von erlaubnispflichtigen Waffen gutheißen, sie können nicht durch Taschenlampen ersetzt werden. c) Alle anderen Formen von Schießen und Treffen sind auch cool, Bogen, Armbrust, Softair, Papierscheiben, Bitumen-Frisbees, Stahlplatten, egal. Jäger sind wichtig, die schießen auch, pflegen Natur. Sammler bewahren Technik und Kultur. Selbstschutz wäre schön, müsste jeder selbst entscheiden dürfen, ob er das braucht.
  16. Boah Ey, immer nochmal das Haar längs spalten, darunter geht nur noch Rechtsschreibkorrektur, natürlich i.V.m. Herabwürdigung. Wem als Privatbürger eine Führ-Erlaubnis erteilt wird, weil man mehr als allgemein üblich bedroht ist und eine Waffe Schutz bieten kann, dem wird auch eine zugehörige WBK ausgestellt, so ist das übliche Prozedere, da die beiden Erlaubnisse zwei unterschiedliche Formen des Umgangs betreffen. Eine Schießerlaubnis ist eine weitere Erlaubnis zu einer weiteren Umgangsform, die aber üblicherweise nicht in Junktion ausgestellt wird. @alzi: Du bist raus !
  17. Viele Behörden verlangen vor der ERST-Ausstellung des gelben Formulars eine Bedürfnisbescheinigung. Der neueste Trend geht übrigens dahin, daß bei der Anzeige eines Erwerbs auf "Gelb" eine Disziplin angegeben werden muss. Jetzt verstehe ich auch, weshalb LR1 und LR2 im Sporthandbuch verankert wurden. Gibt's da egentlich Wettkämpfe zu ?
  18. Tyr13

    CX4 - Red Dot

    Ich habe mir das GECO 1-6 ZF geholt und in eine vorgeneigte Recknagel-Blockmontage gesteckt. Damit passt es ziemlich gut zwischen die Höcker von Kimme und Korn auf die Montageschiene. Der beleuchtete Mittelpunkt macht Zielauffassung recht fix. Auf 50m sind 280 unter Zeitserie-Bedingungen drin.
  19. Tyr13

    Flinten und der BDS

    Lest den BDS-Kommentar... gezogene Flintenläufe sind nicht zugelassen ! Sonderprofil: Das verschießen von UnterkalibrigerMunition aus gezogenen Läufenist verboten. Deshalb sind alle Kal12 Läufe glatt, so kommt man nicht auf das Sabot-Verbot.
  20. Was war nochmal die Frage ? Zu den WBK's: Es äußert sich der Unterschied im Einkaufs-Verhalten. Der Jäger kann mit Jagdschein Langwaffen einkaufen und die Auf seiner (grünen) WBK eintragen, spontan. Ausgegrenzt sind dabei die Kurzwaffen. Der Sammler kann mit seiner roten WBK alles kaufen und eintragen lassen, was zum Sammelthema gehört. Der Sportschütze mit gelber WBK kann auch spontan einkaufen, aber eben nur die nicht-deliktrelevanten Waffen wie einschüssige Einzellader-Pistolen, Vorderlader-Revolver, Repetier-Büchsen oder Bock und Querflinten. Allerdings nur 2/Halbjahr. Mit der Grünen WBK braucht man als Sportschütze erst den Voreintrag, dann den Anmelde-Eintrag, das kostet Zeit, Mühe und Papierkrieg. Fast genauso geht es dem Jäger beim Kauf von Kurzwaffen. Brauchtums-Schützen und Waffenträger sind nochmal eine ganz eigene Gruppe. Wichtiger als die Waffensachkunde ist ein sicherer Umgang, also der praktische Teil. Wenn ich sehe, wie hier im Forum nach bestandenen Prüfungen immer noch Verwirrung um Notwehr herrscht, und wie wenig Mündungskontrolle gelehrt wird...
  21. Tyr13

    Muß das denn sein?

    Auch ich wünsche viel Erfolg. Das mit der Langsamkeit ist so eine Sache. Ursprüngliche Idee und die jetzt als notwendig angesehene Gesamtlösung sind ja deutlich unterschiedlich. Es wird ja eine gepflegte Datenbankapplikation entwickelt, weil man schlauer geworden ist. Keep Swinging !
  22. Dabei geht es um den Unterschied geboren/gekoren. Die acoustic Weapons entsprechen in Etwa den Salut-Waffen. Da gibt es jetzt ENDLICH eine einheitliche Deaktivierungsrichtlinie zu Salut und Deko. Die von Anfang an auf Kartuschenmunition konstruierten Knallpistolen sind typisch Deutsch und nicht betroffen, sollen auch nicht nach Kategorie D rutschen. Umgebaute Waffen natürlich schon. Aber: das lese ich aus dem Text der Richtlinie. Es bleibt auch hier abzuwarten, was der gesetzgeber bei der Umsetzung in nationales Recht zusammenschustert.
  23. Ja, Wildcatter-Bezeichnungen sind seltsam. Ich wollte nur darauf hinweisen, daß nicht alles in Stein gemeißelt ist, und man eben immer auf eine Ausnahme stößt. Von den 210 Patronen, die bei Ammoguide aufgelistet werden sind es ziemlich genau diese 3, die eine halb-metrische Bezeichnung führen, in der dann die metrische Kaliberangabe mit der Eltern-Hülse vermischt wird. Denke auch an meine Lieblings-Patrone: .22 Eargesplittenloudenboomer, der Versuch über 5.000 fps V0 zu kommen. Hat nicht geklappt, bei 4.600 fps war schluss
  24. .224 x 284 ALS 6,5 x .250 Bush 6,5 x .300 Weatherby-Wright-Hoyer Scheint sich als neue Wildcatter-Bezeichnung herumzugeistern, statt dem Bindestrich.
  25. 6mm XC.. Ach und .30-40 Krag ist eine Patrone mit 0,3 Zoll Kaliber und Kapazität für 40 grains Schwarzpulver, wobe diese dann für rauchloses Nitropulver entwickelt war .30-06 Springfield ist eine Patrone mit gleichem Kaliber aus dem Jahre 1906 7mm-08 ist eine Patronem mit Kaliber 7mm, die aus der Winchester .308 umgeformt wurde Habt Euch nicht so...
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