Zum Inhalt springen

Tyr13

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    7.752
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Tyr13

  1. Es muss für Dich immer alles Beides und wenigstens noch einer mehr sein. Lass uns das ruhig auf die Weste beschränken, die im Übrigen auch nicht "sicher" ist sondern nur "schützt". Das Angst Argument zieht nicht: Wenn jemand die Platte schleppt hat er meistens KEINE Angst (mehr). Also kannst Du Dich auch wieder entspannen. Ansonsten musst Du Dich auch vor denen mit Schutzbrille und Gehörschutz fürchten, weil die sind ja auch ganz dolle angstzerfressen...Und Verbandskasten, Feuerlöscher und freiwillige Erste-Hilfe Kurse sind ja auch Dinge, die niemand braucht. Ich habe ein Problem damit, daß Du Dir anmaßt, zu bestimmen, was man braucht und was nicht. So eine Platte kostet relativ viel Geld, ist fürchterlich unbequem und sieht Schei$$e aus. Falls man sie jemals braucht, ist das Zeug unbezahlbar. Ich denke, es muss jeder selber wissen, aber eben auch selbst entscheiden dürfen. Ich denke im Moment, ich lasse das sein, die bisherigen Vorsichtsmaßnahmen waren ja ausreichend. Aber vielleicht ändere ich auch meine Meinung. Und wenn Du dann meinen Stand meidest, dann werde ich auch ohne Dich leben können.
  2. Ähhh.....Nein. Wie immer, bist Du verantwortlich für das was Du meinst, nicht für das, was ich verstehe. Ich wiederum habe das genommen, was Du geschrieben hattest und es wörtlich genommen. Das lief konträr zu meinem Verständnis Deines Posts ("Tu es..."), den ich für ironisch halte. Also bin ich der Meinung, wir meinen dasselbe. Aber ich kann mich irren. :drinks
  3. Ganz Provokativ: Warum ? Ich kann's ja ein Stück weit nachvollziehen, wer mit Platten auf dem Bauch und Buckel herumrennt, der sieht komisch aus und signalisiert irgendwie Misstrauen. Deshalb hab ich ja oben geschrieben: ich denke darüber nach. Ich habe zufällig schon eine Molle-Weste, die ich für Langwaffen-Mehrdistanz nutze, deshalb ist das Gedankenspiel bei mir fast schon naheliegend. Ich käme mir aber affig vor, das steht im Moment dagegen. Aber andererseits: Ist doch jedem sein Bier, wenn es ihm besser geht, weil er weniger Angst hat, und niemand dadurch beeinträchtigt wird, kann es doch auch egal sein. Deshalb verstehe ich Deine Aussage zur Angst vor dem Rüstungsträger jetzt nicht. Hast Du keine Angst vor Waffen, aber vor nahen Verwandten von Ziegelsteinen ? Kann man vielleicht sehen wie den Helm auf der Baustelle oder Sicherheitsschuhe in der Küche oder Werkstatt. Wenn man's aus dem Kontext reißt, sieht's komisch aus. Aber schlimm oder angsteinflößend ist es sicher nicht. Bei den Bezirksmeisterschaften höre ich es auch von anderen Aufsichten: das nächste Mal komme ich mit dem Plate Carrier. Ist halb im Scherz, sicher, aber freies Nachdenken muss erlaubt bleiben.
  4. Zunächst mal gibt es nur einen Bericht (Hörensagen...). Aber dieser Bericht weist darauf hin, daß es böse Menschen gibt, die Schützenvereine als Quelle von Waffen ausgemacht haben. Wem das noch nicht klar ist, der lebt in einer sehr behüteten Welt. Das fängt an mit den versuchen der H.Angels, sich durch Eintritt in SV zu bewaffnen, weiter zurück gab es die Versuche der Wehrsportgruppen und schließlich auch den unseligen Robert S. in Erfurt. Die oben zitierten Beispiele von Suiziden auf dem Stand gibt es auch. Das alles ist Risiko. Immer noch viel wahrscheinlicher ist aber einen Verkehrsunfall auf dem Weg zum Stand zu haben, oder beim Benutzen falscher Leitern sich das Genick zu brechen. Schießen ist sicherlich weniger gefährlich als Tischtennis. Das Risiko lässt sich trotzdem durch vernünftiges Verhalten vermindern, ich gehe bei Anfängern immer auf Grabsch-Entfernung, wenn sie die ersten Serien schießen, letzthin musste ich auch zupacken, da war eine Hülse der Schützin in den Ausschnitt geworfen worden (frisch aus der Pistole vom Nachbarstand), vor Schmerz hat sie sich vorgebeugt und weggedreht und ich hatte plötzlich einen Revolver mit der Mündung vor dem Bauchnabel. Der Finger war lang am Abzug, btw. Ich denke jetzt auch über eine Weste nach. Die bei mir geholsterte Pistole wäre hier völlig sinn- und zweckfrei gewesen. Die 4 Regeln vom Colonel sind eine gute Basis und sollten UNBEDINGT an alle Schützen weitergegeben werden. Daß jemand mit krimineller Energie eine Waffe entwendet, lässt sich kaum sicher verhindern, aber doch erschweren, hier im Bericht hat es ja auch geklappt. Bei uns werden die Vereinswaffen von der Aufsicht mitgebracht und am Stand abgelegt, die Aufsicht packt sie dann auch ein, wenn die Schützen nach vorne gehen, bleibt die Aufsicht meist hinten. Letztlich arbeitet man aber auf einer Vertauensbasis, für mich ist dieses kriminelle Risiko damit erträglich.
  5. Ist schwer zu sagen. Wäre ich Polizist, dann würde ich vermuten: hier war einer beim Schießen und hat seine Rangebag verloren/ist ihm geklaut worden. Wenn der Besitzer Ami-Soldat ist, dann ist die Waffe in 'Schland vielleicht gar nicht registriert. Es wäre dann eventuell zu ermitteln, ob ein S&W-Revolver jetzt auf die Fahndungsliste gesetzt werden muss. Aber: Spekulatius
  6. Ich entschuldige mich, wenn ich Dich beim Wort genommen habe obwohl Du das nicht wolltest. Ich denke, Deine Theorie, daß keine WaffRecht-Erlaubnis erteilt werden wird, könnte sich durch das vorgeschlagene Experiment erhärten lassen. So hatte Ich dich schon verstanden. Der Einsatz für den Feldversuch wäre aber überschaubar, insofern: "wissenschaftliche Erkenntnistheorie" ist nichts anderes als Versuch und Irrtum in schicken Klamotten.
  7. Ich will nicht den Stab über dem TS brechen, aber mir ist es unverständlich, wie man Bestellungen im Internet macht, das Gewünschte dann aus anderer Quelle kauft und vergisst, vom Kauf wieder zurückzutreten. Falls sich die mentale Verfassung des TS verbessert hat, dann kommt ihm solcher Schlendrian jetzt nicht mehr vor und er hat sich lediglich fahrlässig sein Leben versaut. Dann braucht er nur noch die Wartefristen des z.B. WaffG zu durchleben und seine Nase sauber zu halten. Genau deswegen gibt es diese Regelung. Wie jetzt ein Sachbearbeiter eine oder mehrere Verfehlungen in der Vergangenheit bewertet und wie die Zukunftsprognose dann aussieht, das wäre vermessen dazu zu spekulatiusieren. Insofern ist der Vorschlag von MarkF gar nicht mal so schlecht: Feldversuch... In der Vergangenheit haben wir auch ab und zu mal vorgeschlagen den kleinen WS zu beantragen, weil der ja auch mit einer Zuverlässigkeits-Überprüfung verbunden ist. Im Übrigen diskutieren wir ja hier nur über legale Themen, wer eine Waffe ohne Rücksicht auf Verluste beschaffen will, der hat wahrscheinlich gute Chancen. Lars Winkelsdorf hat dazu schon recherchiert.
  8. Tyr13

    Übler Scherz

    Nochmal: Der Tresor war verklebt (unten an der Türe...), jetzt reden wir über ein beschädigtes Schloss. Äh, erläutere das mal ein wenig näher, damit ich hier mitkomme. Und wenn im Tresor-Schloss der Führungsbolzen für den Schüssel zerfallen ist, dann wird's vermutlich auf eine gewaltsame Öffnung hinauslaufen. Ist ein Haftpflicht-Schaden mMn.
  9. Meine Kombi wäre die Beretta 92 und die CX4, die Rugers hatten wir schon genannt, die AR-Varianten mit dem Glock-Magazin hatte ich nicht auf dem Schirm. Aber unter den deutschen Randbedingungen muss man dann die Pistole mit höchstens 10 Schuss betreiben, macht also nicht unbedingt wirklich Sinn. Es ist übrigens, weil's zum Thema passt kein Zufall, daß sowohl Polizei (MP5) als auch BW die Zwischenlösung des KW-Patronen Gewehrs eingeführt hat. Genau deswegen wurde ja auch der M1 Carbine entwickelt. Pistolenschießen lernt man langsamer.
  10. Die hohen Gasdrücke sind bei den klassischen Western-Waffen nicht unbedingt der Haltbarkeit förderlich, Das betrifft die 1873 Winchester und Ihre Vorgänger. Der kleine, schräge Revolvergriff des SAA und die kannellierte 6er-Trommel sind auch nicht wirklich dafür ausgelegt. Mit einem Bisley-Griff und einer 5er Trommel baut aber Freedom Arms oder Linebaugh Waffen für die stärksten Magnumpatronen am Markt, z.B. die .454 Casull. Im 1892er System sind auch die UHR für diese Patronen gut gerüstet. Aber mit dem großen Volumen der .44-40 kann man auch mit geringeren Gasdrücken enorm viel Feuer, Lärm, Rückstoß und Impuls-Stärke produzieren. Wie gesagt: Es macht logistisch Sinn und reicht bis 100m völlig aus. Und für Sportschützen ist es eine preiswerte Gaudi, ohne auf KK umzusteigen, die Stände sind dafür reichlich gesät, und die Disziplinen sind Spannend.
  11. <Seufz> Ich habe mal Deine Beiträge zusammen-genommen. Die 18/12-Regel (übrigens willkürlich, nicht Gesetz) gilt für die ERTEILUNG einer Waffenrechtlichen Erlaubnis. Dein Bedürfnis bleibt bestehen, wenn Du im Verein & Verband bleibst und regelmäßig schießt. Das bestätigt Dir Dein Verein/Verband, falls die Behörde danach fragen sollte. Viel interessanter ist vermutlich für die Behörde, wie Du Die Waffen aufbewahrst, während Du im Ausland bist. Wer jetzt viel fragt (vor allem beim Falschen) der kriegt vielleicht Antworten, die ihm nicht passen. Melden macht nicht immer frei. Ist Dir der Unterschied klar ?
  12. Also die Kurzbahn-Disziplinen mit Karabinern machen einfach Spaß: Speed, Fallplatte und neuerdings Mehrdistanz sind interessant, kombinieren Zeitdruck mit Präzision ohne in völlig dynamische Hektik zu verfallen. Der üblichen Pappscheibe ist die zielballistische Eigenschaft der Patrone auch egal, KK-Munition wird schließlich auch noch verwendet. Die KW-Patronen sind immer noch preiswert gegenüber den Büchsenkalibern und die Combo von Kurzwaffe im gleichen Kaliber wie Langwaffe ist seit dem Pärchen Colt und Winchester 1873 in .44-40 ein logistischer Erfolgsschlager. In dieselbe Kerbe schlagen ja auch Anschlagschäfte für Pistolen wie die C96 oder 08 schon seit langer Zeit. Mit einem LW-Schaft kann man einfach schneller genau schießen als mit einer reinen Kurzwaffe. Bis zu 100m klappt das auch halbwegs mit der Präzision, wenn auch nicht mit der Energie. Dann ist es auch noch einfacher, "ausreichend" Munition mitzuschleppen, die KW-Patronen wiegen nicht ganz so viel wie die gleiche Anzahl Büchsenmunition und packen dichter. Die Krönung wären dann noch austauschbare Magazine zwischen der Kurz- und Langwaffe. Karabiner haben sich auch sonst recht gut bewährt, der M1 Carbine oder die MPi waren als Waffen einfach beliebter als die Battle-Rifles derselben Zeit. Die 9mm Langwaffen haben mMn ihren Platz, ich selbst schieße die Beretta CX4 Storm und bin froh, daß ich mich auf mehr Schießständen damit austoben kann als mit Büchsenkalibern. Ist ein anderer Aspekt des Schießens, nicht notwendigerweise besser oder schlechter, auf jeden Fall aber wieder abwechslungsreich.
  13. Mir zumindest Erbauung, von der Seite hab' ich das noch nie gesehen. Also habe ich etwas hinzugelernt. Nicht, daß mich das vor den nächsten Schnitzern beim Verstehen-Versuchen von Gesetzen und/oder Urteilen bewahren wird.
  14. Es macht überhaupt keinen Sinn, einen bundesdeutschen Polizisten mit den Unterdrückungsorganen eines Unrechtsstaats auf eine Stufe zu stellen, das ist ein dämlicher Vergleich zwischen Polizist (BRD) und Stasi (DDR) oder SS/GeStaPo (3.Reich). Als Utilitarist sage ich: Was soll der Quatsch, das ist nicht hilfreich. Lasst uns lieber froh sein, daß die Mechanismen von DA-Beschwerde, Aufsichtsbehörde, Gericht und Petition uns als Bürger zur Verfügung stehen um uns gegen Willkür durch Beamte des Staats zu schützen. Das ist natürlich keine Garantie für ständige und immerwährende Gerechtigkeit in allen Lebenslagen. Die Anregung oben, "wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus" ist sicherlich richtig. Wenn bei einer Kontrolle meines Autos (bisher noch 0 gehabt, in 26a Fahrer) die Sprache auf beförderte Waffen kommen sollte, sag ich die Wahrheit. Zum Ausweisen und (Erlaubnis-)Papiere vorzeigen bin ich schon verpflichtet. Wenn dann weiter gebohrt wird ("Bitte zeigen sie mal die Seriennummern Ihrer Waffen vor"), wird mir unbehaglich, falls aber eine Bitte kommt wie "Boah, kann ich mal sehen..." dann vertraue ich vermutlich darauf, daß mir nicht mit Heimtücke eine Anleitung zur strafbaren Handlung gegeben wird. Wahrscheinlich würde ich dann im zweiten Fall kurz nachfragen, ob das denn OK ist, wenn ich auspacke und im ersten Fall würd ich erklären, daß ich ja gerne helfen würde, mich aber so unwohl fühle und auf gar keinen Fall gegen die Erlaubnispflicht bei Führen verstoßen möchte und deshalb Der Herr Amtsmann doch sich selbst bedienen kann. Bin mal gespannt, wie das bei den nächsten Lesern falsch ankommen wird.
  15. Als ahnungsloser Polizist kannst Du dann mit der bekannten DA-Beschwerde rechnen. Ja und ich weiß, formlos, fristlos fruchtlos. Bei dem Selbstverständnis von Polizei-arbeit am zuverlässigen, sachkundigen Bürger bin ich froh, Dir nicht begegnet zu sein.
  16. Ich würde meine Waffen nur sehr ungerne bei einer Kontrolle selbst auspacken. Das hat natürlich auch mit einem Verstoß gegen die Erlaubnispflicht beim Führen zu tun. Eine dermaßen detaillierte und gründliche Kontrolle, daß eine SN-Abgleich nötig wäre, das ist dann schon so heikel und konfrontativ, an einem solchen Punkt angekommen, da werde ich dann schon sehr vorsichtig. Auf öffentlichem Bereich würd' ich deshalb auch sagen: Ich weiß zwar nicht, weshalb das notwendig sein sollte, wenn Sie darauf bestehen, dann können Sie die Tasche bitte selbst auspacken.
  17. Der Bericht ist gut und spiegelt auch die Realität wieder. Aber: Die BW wollte seinerzeit kein leistungsfähiges Sturmgewehr sondern eine "billige", leichte Waffe, die man oft putzen kann, mit Zieloptik. Hat sie gekriegt. Auch bei der Nachbestellung wurden diese Anforderungen nicht nachgebessert. Davon will man heute nichts mehr wissen. Heute kann man sich auf den Kopf stellen und sagen: hätte, hätte Fahradkette. Dass die Beschaffung des G3-Nachfolgers jetzt nicht den Prinzipien von transparentem Vergabewesen entsprachen und die Anforderungen irgendwie dilettantisch formuliert sind, steht auf einem ganz anderen Blatt.
  18. Ist doch wie beim Fussball: Abseits ist: "Wenn der SchiRi pfeift"! Die Gesetze sind gemacht und sollen Spielregeln für Alle sein. Dass WaffG richtet sich auch nicht gegen die braven Bürger, sondern die bösen Buben, die eigentlich gar keine Waffen haben sollen. So wurde es hoch und heilig versprochen. Das ist dann wie "Im Zweifelsfall für den Stürmer". Mittlerweile dienen die Waffengesetze aber dem Durchpeitschen von ideologischen Grundsätzen, wenn ich diese Grundsätze formulieren sollte, dann komme ich zurück zur Sluggi-Definition von Waffen (Gegenstände, die zur Durchsetzung der Gesetze gegen die Bürger eingesetzt werden) und der Mönchs-Sichtweise der Gesellschaft im Mittelalter: "Die Menschen sind eine Herde von Schafen (Bauern), die von einem gütigen Hirten (Pabst) gehütet werden, bewacht von scharfen Hunden (Dominicaner)" Das hat man damals dann beliebig übertragen auf den örtlichen Potentaten und seine Schergen. Aber das wird leicht OT. Das Problem ist hier im Thread, daß es eine professionelle Regelauslegung gibt, die der bisherigen Praxis widerspricht. Das ist unüblich, schlechtes Handwerk und mMn eine Anmaßung sondersgleichen durch das Gericht. Trotz meiner Meinung hat das Urteil jetzt erstmal Bestand, es gibt keine weitere Möglichkeit zur (gerichtlichen) Klärung. Mit dem Zustand vorher konnten alle halbwegs leben, plötzlich ist das von gestern nicht mehr wahr. Wenn man wieder zum "bequemen" Zustand vorher zurückkehren will, dann muss jetzt der Gesetzgeber eine Klarstellung machen, weil der unabhängige Richterprofi uns erklärt hat, daß wir alle keine Ahnung hatten und das alles immer schon falsch gemacht haben. Der Jäger, der einen Halbautomat besitzt, der große Magazine aufnehmen kann, besitzt nach der unanfechtbaren Meinung der Leipziger Richter eine Waffe, für die er aufgrund geltendem Gesetz eigentlich gar keine Erlaubnis hätte erhalten sollen. (Boah, Konjunktiv 2 im Plusquamperfekt). Die Erlaubnis ist gültig bis zum Widerruf, gilt aber nur für den Besitz. Die im Gesetz verankerten Ausnahmen von der Erlaubnispflicht des Führens stützen sich auf das zusammentreffen von "korrekte Waffe" und "korrekter Umgang" Also für Jäger: erlaubnisfreies Führen von Waffen für die Jagd auf der Fahrt ins Revier brav verpackt und ungeladen, im Revier gebrauchsbereit. Durch das BVerwG-Urteil ist genau dieser Zusammenhang jetzt aufgebrochen. Deshalb gibt es Unsicherheit und Ärger. Die Unsicherheit ist mMn gewollt.
  19. <Seufz> das URTEIL des höchsten zuständigen Gerichts liegt vor. Damit ist schon vorgegeben, wie an allen untergeordneten Gerichten geurteilt werden soll. Eine EGAL-Einstellung ist nicht wirklich angebracht.
  20. Ich find's ja gut, daß Ihr Euch durch ein letzt-instanzliches Urteil nicht beeindrucken lasst. Die Tragweite dieses Urteilsspruchs kann Euch dabei aber wirklich erwischen. Laut der höchstrichterlichen Argumentation sind ALLE Halbautomaten, die Magazine mit 2+ Schuss aufnehmen KÖNNEN nicht für die Jagd geeignet. Sie hätten nach dieser Lesart Euch gar nicht eingetragen werden DÜRFEN. Wenn Ihr sie trotzdem benutzt, dann macht Ihr Euch eines Vergehens schuldig, so wie wenn man mit Kurzwaffen Jagd, Posten benutzt oder zu schwache Munition verwendet. Das Urteil setzt sich über die beschworene Verwaltungspraxis von 30 Jahren einfach hinweg und schafft eine neue Rechtslage. Daß die erteilten Erlaubnisse nicht widerrufen werden ist der Faulheit der Behörden geschuldet, nicht Eurem starken Standpunkt.
  21. Rechtliche Schritte sind vermutlich nicht die beste Lösung. Worauf sollte man auch klagen, "auf Erlaubnis zur Nutzung einer illegal besessenen Waffe" ? Die Einzige Variant des Widerstands ist jetzt, Druck auf die Politik auszuüben. Durch den Rundbrief des Landwirtschaftsministers, der wohl im Moment geflissentlich ignoriert wird, und die Zusicherung der Änderung im BJagdG, um den gewohnten Zustand wiederherzustellen ist dem Willen zur Äußerung geschickt ausgewichen worden. Die Forderungen der Verbandsvertreter sind ja weitestgehend erfüllt. Ohnehin ist die Jäger-Fraktion nicht durch politischen Aktivismus ausgezeichnet. Mit der Novelle des BJagdG käme ja auch das Schlamassel mit zertifizierter (bleifreier) Munition usw. aber mit dem Bonbon der HA-Erlaubnis würde die Jägerschaft denn vielleicht doch die Neuerungen akzeptieren ? Die Sportschützen sind (noch) nicht betroffen. Ich denke, die Entwaffner im Staat haben nach dem Terrorismus jetzt die Gelegenheit beim Schopf gefasst. Wenn das mit der schlagartigen Kriminalisierung nicht funktioniert, dann wird es über die Hintertür des EU-Rechts kommen. Vielleicht sollte man es noch einmal sagen: Es geht um HA-Langwaffen. KEINE der Terror-Waffen war vorher in privater Hand von Jägern oder Sportschützen. Mit solchen Waffen gibt es 2-3 Taten pro Million Gewaltverbrechen. Es gibt gar keinen kriminalistischen oder für innere Sicherheit plausiblen Grund, bei Jägern oder Schützen die Schraube zu drehen. Es kann hier also nur um eine Mischung von irrealen Motivationen geben: - Ideologie: (Waffen gehören in die Hände des Staats... Jawohl Herr Obersturmbannführer) - Angst: (solch gefährliche Dinge muss man Entschärfen... Dornröschen hat sich auch gestochen) - Neid: (wenn ICH nicht darf, dann soll es KEINER dürfen... Geh los und kauf's Dir, wir seh'n uns dann am Stand) Im Moment habe ich das Gefühl, daß die Obersturmbannführer die Dornröschen-Eltern und Neidhammel ausnützen. Und das ist der Moment, wo ich so langsam in die paranoide Überlegung einsteige: Wissen/Ahnen die etwas, was noch kommen soll und wollen jede letzte Möglichkeit zu zivilem Widerstand unterbinden ? Oder ist das mal wieder der Beamten-Gründlichkeit geschuldet ?
  22. Ich lese da die "Kombi" aus HA+Mag(XL) soll "verboten" sein. HA+Mag(S) bleibt erlaubt und Mag(XL) darf erlaubt werden. Aber das ist so auf Kante genäht, daß nach dem nächsten BVerwG Urteil ein automatisches Verbot erfolgt. "Wir konnten ja nichts machen, es ist EU-Recht" In der ganzen Diskussion um Details geht doch die "Gesamt-Richtung" unter. Die Staaten verkaufen nach wie vor Waffen, am liebsten Großgeräte und Systeme aber die Kleinwaffen nimmt man eben mit. Gleichzeitig werden die Bürger entwaffnet. Geschieht das jetzt aus dem Prinzip einer "gewaltfreien Gesellschaft" oder liegt dahinter eine tiefere Methodik. Ein bewaffneter Mensch kann seinen Willen mehr als ( ~1) anderen Menschen aufzwingen.
  23. Ich habe gerade ein wenig gelesen. Bis auf den Unfugsquatsch mit den Magazinen hätten wir dann im Wesentlichen deutsches Waffenrecht in ganz Europa.
  24. Es gibt aber jetzt auf jeden Fall mehr Meta-Posts zu dem Thema als Ursprungs-Nachrichten: Ja, Nein, Doof, Unwichtig, schon gesagt, Doch wichtig, wohl unwichtig, hilfreich, Quatsch, überflüssig, Wäre ja wohl noch schöner, wenn hier jeder käme Es stimmt ja, es gibt im Moment noch keine Nachrichten aus dem Sport-Schützen Sektor. Aber die vorher verlachten Befürchtungen zu SL-Pistolen für Jäger sind mittlerweile konkret(er) geworden. Keine Nachrichten heißt gute Nachrichten. Für mich heißt das, daß man sich mehr Selbstlader zulegen sollte, solange es noch geht. Je mehr ich durch meine Gewehre geschossen habe, desto besser habe ich die gemeinsame Zeit genutzt...
  25. Erstens möchte ich darauf hinweisen, daß es (so ungefähr) 3 Standards gibt: - Regeln der Technik - Stand der Technik - Stand von Wissenschaft und Forschung Regeln der Technik wären bekannte und bewährte Modelle, etwa die AR-15, AK-47, G3. Stand der Technik wären damals AUG, StGw 90, Galil gewesen (haut mich nicht wegen exakter Daten, soll nur ein Beispiel sein) Stand von Wissenschaft und Forschung: P 90, G10 Es ist von ganz entscheidender Bedeutung, welche Standards vereinbart waren, danach richtet sich nämlich auch die Verpflichtung des Auftragnehmers. Außerdem sind die übergeordneten Regularien, die bei dem Geldausgeben der BW beachtet (oder eben nicht beachtet) worden sind. Bei Bauleistungen MUSS verpflichtend das Vergabehandbuch des Bundes benutzt werden, das die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) nach sich zieht. Das heißt nicht, daß es dann keine Elbphilharmonie oder BER-Projekte mehr gibt, aber in diesen Projekten lässt sich ziemlich schnell feststellen, daß auf AuftragGEBER-Seite alle wohlmeinenden Regularien narkotisiert, verprügelt, erschossen und einbetoniert auf dem Grund des nächsten Sees versenkt wurden. Vielleicht mit grinsendem Nicken des AN, aber immer aufgrund von Erwägungen, die mit der Technik nichts zu tun haben, hat sich der AG entschieden: - seine Anforderungen im laufenden Projekt zu ändern - keinen Wettbewerb zuzulassen - seine Prüfpflichten nicht zu erfüllen - vertragliche Konsequenzen von Verstößen des AN nicht zu verfolgen Falls das im Rahmen des Gerichtsverfahrens aufgedeckt wird, lehrt uns das etwas über das Beschaffungswesen, nicht über HK. Außerdem: wer erwartet denn ernsthaft, daß eine mittelständische Firma die Verschwendung der BW alimentiert ? Da ist das G36 vielleicht nicht das beste Gewehr, aber es tut ja in etwa das, was es soll. Anders als nicht fliegende Hubschrauber, Transportflugzeuge, Drohnen, U-Boote etc. Meine Erinnerung an den AFG Einsatz aus den Medien war, daß nicht das "ungenaue" G36 das Hauptproblem war, sondern Mangel an gepanzerten Fahrzeugen, weil der TÜV abgelaufen war. Das soll aber jemand berufeneres als ich kommentieren.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.