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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tyr13 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Meiner Lesart nach nicht, hier wird "automatisch" als Vollautomatisch verwendet, also: einmal abziehen, oft BUMM Also: Du hast recht, Jedes aktuelle Gesetz in allen Einzelheiten zu kennen, das das Waffenrecht berührt, ist keine gesetzliche Verpflichtung. Allerdings liegt es beim Tanz durch das Minenfeld der Waffenkontrollobrigkeit im Interesse des privaten Waffenbesitzers sich fortzubilden. Hier stellt sich nach meiner laienhaften Lesart folgende Situation dar: Halbauto-Waffen, wie Benelli Argo oder Sauer 303 oder Walther PP für Fallenjagd sind von Jägern nach alter Rechtssprechung Verwaltungspraxis erworben worden. Dazu gibt es die laut Gesetz vorgeschriebene Erlaubnis zum Erwerb (hier: z.B. JJS) und den Eintrag in die WBK (für Besitz). Jetzt gibt es im Gesetz einige Formen des Umgangs, die darauf beschränkt sind, daß sie "Im Rahmen des Bedürfnis" erfolgen. Dazu gehört die erlaubnisfreie Variante des "Führens", für Jäger ungeladen auf dem Weg zum Revier etc. pp. Jetzt hat sich durch das besserwissende BVerwG herausgestellt, daß diese Waffen für die Jagd gar nicht zulässig wären, weil sie gegen die Berner Artenschutz-Konvention verstoßen. Die Waffen-Behörde hätte jetzt auf einen Schlag alle waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen müssen, die sich auf solche Waffen beziehen, denn: huch, damit darf man ja gar nicht Jagen. Dazu war man zu faul und erstaunlicherweise zu vernünftig. Jetzt tut sich dabei aber eine Fallgrube auf: Falls die Waffen nicht zum Jagen brauchbar (i.S.d.G.) sind, dann darf man sie auch nicht im Rahmen des Bedürfnis "Jagd" führen. Auch die Fahrt zum Training auf dem Schießstand fällt damit flach, es sei denn man hat auch noch den Bedarf eines Sportschützen...aber das ist eine andere Geschichte und soll ein anderes Mal erzählt werden. -
Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"
Tyr13 antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Danke Dir Uwe für Deine Beiträge aus dem echten Leben eines Polizisten. Ich denke aber, daß sich nur eine Minorität von Polizisten aus den Zwängen ihres Mikrokosmos befreien kann. Grundsätzlich ist die HD dann abgeschlossen, wenn der gesuchte Gegenstand gefunden wurde. Und rein logisch kann die HD auch keine Entlastung bringen, wenn nichts gefunden wird, wurde vielleicht nicht gründlich genug oder nicht umfassend genug gesucht. Es kann sein, daß sich jemand mit dem negativen Ergebnis zufrieden gibt und auf weitere Nachforschung verzichtet. Wenn derjenige aber seine Investition von Manpower und Zeit rechtfertigen muss, um bei der Beförderung gute Chancen zu haben, wird er eher Richtung Beifang agieren. "Wir haben bei Ihnen nach Drogen gesucht und nix gefunden. Aber das Fallmesser zeigt ja, daß Sie schuldig sind. Außerdem sind da die fast schon pornographischen Nacktbilder Ihrer Kinder, wir behalten Sie im Auge und mucken'se jetzt nicht auf, wenn wir wollen, kriegen wir sie dran, und wenn es mit der Steuerfahndung ist. Jeder ist verdächtig." -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tyr13 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Der Unterschied ist, daß die Brücke versagt, wenn der nächste 18-Tonner drüberfährt. Das BVerwG hat nur den halben Träger weggesprengt, die Brücke hält noch, bis die Verwaltungsbehörde den LKW drüberschickt. Besonders Pikant ist, daß derjenige der den "kriminalisierten" Gegenstand besitzt eine erteilte Erlaubnis besitzt. Deshalb sind die relevanten Fallstricke das Führen des Gegenstands, nicht der Besitz allein. -
Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"
Tyr13 antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Wie @karlyman sehe ich objektiv keinen Bedarf, eine bereits definierte Straftat nochmals unter besondere Strafe zu stellen. Es gibt ein Vollzugsdefizit, wie man so schön sagt. Ich bin völlig bei Dir, daß es ein besonders schwerer Fall ist, wenn man Helfer attackiert, das Gaffen und Posten über die notwendige Hilfeleistung stellt oder sich feige im Halbdunkel der Internet-Anonymität ehrabschneidend äußert. Mit Sondergesetzen treibt man jedoch einen Keil zwischen Polizei/Rettung/Feuerwehr und den Rest der Gesellschaft. Das finde ich höchst bedenklich, weil es genau die "Ordnungskräfte" von der Gesellschaft entfremdet, aus deren Mitte und zu deren Wohl diese Bürger arbeiten sollen. Solch eine Entfremdung bindet dann nur die Exekutive noch stärker an deren weisungsgebende politische Herrschaft. Denk mal an Sluggy Brennekes Definition von Waffen (..die zur Durchsetzung der Gesetze gegen die Bürger eingesetzt werden...) und ersetze "Waffen" durch "Polizei". Das ist mindestens schon der zweite Schritt auf dem Weg der "besonderen Mütze" die letztlich in einem preußischen Obrigkeitsstaat mündet, die Geisteshaltung des "ich habe doch nur Befehle ausgeführt" gepaart mit dem bedingungslosen Gehorchen vor der "besonderen Mütze" war dann die vorgefertigte Diktatur, der sich der Braunauer dann bemächtigt hat. Empörung über Straftaten ist ein schlechter Ratgeber für Gesetzgebung. Gesetze sind eben das Handwerkszeug des Politikers, wenn man nur einen Hammer hat, dann sieht jedes Problem aus wie ein Nagel. -
Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"
Tyr13 antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Ich finde, der Beitrag war genau in die korrekte Richtung. Es ist doch tatsächlich so, daß der Staats-Apparat (und nicht nur der) den "Waffennarren" höchst mißtrauisch begegnet. Die Polizei findet es doof, wenn irgend jemand außer ihnen Waffen hat. Das ist sogar folgerichtig. Es lässt außer acht, daß die Waffenbesitzer in dieser Republik zertifiziert zuverlässig sind. Das kränkt uns natürlich in unserer gesetzestreuen Seele. Es existiert also ein Misstrauen "von oben" nach "unten" von Polizei, Gericht, Staatsanwaltschaft Verwaltungsbehörden und Politik gegen den Bürger mit privaten Waffen. Wir sind ein Dorn in Ihren Augen. Und umgekehrt wächst durch die Abgehobenheit von Politikern, die sich vom Wahlvolk weit entfernt haben das Misstrauen "nach oben" eben gegenüber Politikern, die nicht zum Wohl ihrer Wähler zu arbeiten scheinen. Besserwisserei und Küchenkabinette haben sich doch etwa jenseits der Lokalpolitik eingestellt, siehe Eidesformel für NRW, Alternativlosigkeit von Banken und Griechenrettung und "wir schaffen das"-Parolen. Wie Du schon sagst, in dem Moment wo dieses Misstrauen stark wächst, verlieren die bisherigen Machthaber an Einfluss, wobei die Alternative nicht immer besser ist, nur anders schlecht. Solange der Mechanismus funktioniert bleibt alles im Lot, aber wenn die ersten Machthaber auf die Idee kommen, die Mechanismen auszuhebeln, wird's ganz schnell kritisch. Die Sondergesetze für Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte gehen genau in diese Richtung, ebenso wie Gedankenpolizei bei Hasspostings... -
Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"
Tyr13 antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Etwas mehr als das. Es ist eine Selbst-Rechtfertigung der Polizei. Wir wurden informiert, wir haben etwas getan (SEK losgejagt) und damit man uns nicht nachsagen kann, wir würden den Bürger schikanieren, suchen wir solange, bis wir irgendeine Kleinigkeit finden, mit der wir begründen können, daß es unabdingbar war, den Bürger zu schikanieren. Selbsterfüllende Prophezeiung -
Ähhh.....Nein. Wie immer, bist Du verantwortlich für das was Du meinst, nicht für das, was ich verstehe. Ich wiederum habe das genommen, was Du geschrieben hattest und es wörtlich genommen. Das lief konträr zu meinem Verständnis Deines Posts ("Tu es..."), den ich für ironisch halte. Also bin ich der Meinung, wir meinen dasselbe. Aber ich kann mich irren. :drinks
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Ich entschuldige mich, wenn ich Dich beim Wort genommen habe obwohl Du das nicht wolltest. Ich denke, Deine Theorie, daß keine WaffRecht-Erlaubnis erteilt werden wird, könnte sich durch das vorgeschlagene Experiment erhärten lassen. So hatte Ich dich schon verstanden. Der Einsatz für den Feldversuch wäre aber überschaubar, insofern: "wissenschaftliche Erkenntnistheorie" ist nichts anderes als Versuch und Irrtum in schicken Klamotten.
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Ich will nicht den Stab über dem TS brechen, aber mir ist es unverständlich, wie man Bestellungen im Internet macht, das Gewünschte dann aus anderer Quelle kauft und vergisst, vom Kauf wieder zurückzutreten. Falls sich die mentale Verfassung des TS verbessert hat, dann kommt ihm solcher Schlendrian jetzt nicht mehr vor und er hat sich lediglich fahrlässig sein Leben versaut. Dann braucht er nur noch die Wartefristen des z.B. WaffG zu durchleben und seine Nase sauber zu halten. Genau deswegen gibt es diese Regelung. Wie jetzt ein Sachbearbeiter eine oder mehrere Verfehlungen in der Vergangenheit bewertet und wie die Zukunftsprognose dann aussieht, das wäre vermessen dazu zu spekulatiusieren. Insofern ist der Vorschlag von MarkF gar nicht mal so schlecht: Feldversuch... In der Vergangenheit haben wir auch ab und zu mal vorgeschlagen den kleinen WS zu beantragen, weil der ja auch mit einer Zuverlässigkeits-Überprüfung verbunden ist. Im Übrigen diskutieren wir ja hier nur über legale Themen, wer eine Waffe ohne Rücksicht auf Verluste beschaffen will, der hat wahrscheinlich gute Chancen. Lars Winkelsdorf hat dazu schon recherchiert.
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Meine Kombi wäre die Beretta 92 und die CX4, die Rugers hatten wir schon genannt, die AR-Varianten mit dem Glock-Magazin hatte ich nicht auf dem Schirm. Aber unter den deutschen Randbedingungen muss man dann die Pistole mit höchstens 10 Schuss betreiben, macht also nicht unbedingt wirklich Sinn. Es ist übrigens, weil's zum Thema passt kein Zufall, daß sowohl Polizei (MP5) als auch BW die Zwischenlösung des KW-Patronen Gewehrs eingeführt hat. Genau deswegen wurde ja auch der M1 Carbine entwickelt. Pistolenschießen lernt man langsamer.
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Die hohen Gasdrücke sind bei den klassischen Western-Waffen nicht unbedingt der Haltbarkeit förderlich, Das betrifft die 1873 Winchester und Ihre Vorgänger. Der kleine, schräge Revolvergriff des SAA und die kannellierte 6er-Trommel sind auch nicht wirklich dafür ausgelegt. Mit einem Bisley-Griff und einer 5er Trommel baut aber Freedom Arms oder Linebaugh Waffen für die stärksten Magnumpatronen am Markt, z.B. die .454 Casull. Im 1892er System sind auch die UHR für diese Patronen gut gerüstet. Aber mit dem großen Volumen der .44-40 kann man auch mit geringeren Gasdrücken enorm viel Feuer, Lärm, Rückstoß und Impuls-Stärke produzieren. Wie gesagt: Es macht logistisch Sinn und reicht bis 100m völlig aus. Und für Sportschützen ist es eine preiswerte Gaudi, ohne auf KK umzusteigen, die Stände sind dafür reichlich gesät, und die Disziplinen sind Spannend.
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Also die Kurzbahn-Disziplinen mit Karabinern machen einfach Spaß: Speed, Fallplatte und neuerdings Mehrdistanz sind interessant, kombinieren Zeitdruck mit Präzision ohne in völlig dynamische Hektik zu verfallen. Der üblichen Pappscheibe ist die zielballistische Eigenschaft der Patrone auch egal, KK-Munition wird schließlich auch noch verwendet. Die KW-Patronen sind immer noch preiswert gegenüber den Büchsenkalibern und die Combo von Kurzwaffe im gleichen Kaliber wie Langwaffe ist seit dem Pärchen Colt und Winchester 1873 in .44-40 ein logistischer Erfolgsschlager. In dieselbe Kerbe schlagen ja auch Anschlagschäfte für Pistolen wie die C96 oder 08 schon seit langer Zeit. Mit einem LW-Schaft kann man einfach schneller genau schießen als mit einer reinen Kurzwaffe. Bis zu 100m klappt das auch halbwegs mit der Präzision, wenn auch nicht mit der Energie. Dann ist es auch noch einfacher, "ausreichend" Munition mitzuschleppen, die KW-Patronen wiegen nicht ganz so viel wie die gleiche Anzahl Büchsenmunition und packen dichter. Die Krönung wären dann noch austauschbare Magazine zwischen der Kurz- und Langwaffe. Karabiner haben sich auch sonst recht gut bewährt, der M1 Carbine oder die MPi waren als Waffen einfach beliebter als die Battle-Rifles derselben Zeit. Die 9mm Langwaffen haben mMn ihren Platz, ich selbst schieße die Beretta CX4 Storm und bin froh, daß ich mich auf mehr Schießständen damit austoben kann als mit Büchsenkalibern. Ist ein anderer Aspekt des Schießens, nicht notwendigerweise besser oder schlechter, auf jeden Fall aber wieder abwechslungsreich.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tyr13 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Mir zumindest Erbauung, von der Seite hab' ich das noch nie gesehen. Also habe ich etwas hinzugelernt. Nicht, daß mich das vor den nächsten Schnitzern beim Verstehen-Versuchen von Gesetzen und/oder Urteilen bewahren wird. -
Der Bericht ist gut und spiegelt auch die Realität wieder. Aber: Die BW wollte seinerzeit kein leistungsfähiges Sturmgewehr sondern eine "billige", leichte Waffe, die man oft putzen kann, mit Zieloptik. Hat sie gekriegt. Auch bei der Nachbestellung wurden diese Anforderungen nicht nachgebessert. Davon will man heute nichts mehr wissen. Heute kann man sich auf den Kopf stellen und sagen: hätte, hätte Fahradkette. Dass die Beschaffung des G3-Nachfolgers jetzt nicht den Prinzipien von transparentem Vergabewesen entsprachen und die Anforderungen irgendwie dilettantisch formuliert sind, steht auf einem ganz anderen Blatt.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tyr13 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ist doch wie beim Fussball: Abseits ist: "Wenn der SchiRi pfeift"! Die Gesetze sind gemacht und sollen Spielregeln für Alle sein. Dass WaffG richtet sich auch nicht gegen die braven Bürger, sondern die bösen Buben, die eigentlich gar keine Waffen haben sollen. So wurde es hoch und heilig versprochen. Das ist dann wie "Im Zweifelsfall für den Stürmer". Mittlerweile dienen die Waffengesetze aber dem Durchpeitschen von ideologischen Grundsätzen, wenn ich diese Grundsätze formulieren sollte, dann komme ich zurück zur Sluggi-Definition von Waffen (Gegenstände, die zur Durchsetzung der Gesetze gegen die Bürger eingesetzt werden) und der Mönchs-Sichtweise der Gesellschaft im Mittelalter: "Die Menschen sind eine Herde von Schafen (Bauern), die von einem gütigen Hirten (Pabst) gehütet werden, bewacht von scharfen Hunden (Dominicaner)" Das hat man damals dann beliebig übertragen auf den örtlichen Potentaten und seine Schergen. Aber das wird leicht OT. Das Problem ist hier im Thread, daß es eine professionelle Regelauslegung gibt, die der bisherigen Praxis widerspricht. Das ist unüblich, schlechtes Handwerk und mMn eine Anmaßung sondersgleichen durch das Gericht. Trotz meiner Meinung hat das Urteil jetzt erstmal Bestand, es gibt keine weitere Möglichkeit zur (gerichtlichen) Klärung. Mit dem Zustand vorher konnten alle halbwegs leben, plötzlich ist das von gestern nicht mehr wahr. Wenn man wieder zum "bequemen" Zustand vorher zurückkehren will, dann muss jetzt der Gesetzgeber eine Klarstellung machen, weil der unabhängige Richterprofi uns erklärt hat, daß wir alle keine Ahnung hatten und das alles immer schon falsch gemacht haben. Der Jäger, der einen Halbautomat besitzt, der große Magazine aufnehmen kann, besitzt nach der unanfechtbaren Meinung der Leipziger Richter eine Waffe, für die er aufgrund geltendem Gesetz eigentlich gar keine Erlaubnis hätte erhalten sollen. (Boah, Konjunktiv 2 im Plusquamperfekt). Die Erlaubnis ist gültig bis zum Widerruf, gilt aber nur für den Besitz. Die im Gesetz verankerten Ausnahmen von der Erlaubnispflicht des Führens stützen sich auf das zusammentreffen von "korrekte Waffe" und "korrekter Umgang" Also für Jäger: erlaubnisfreies Führen von Waffen für die Jagd auf der Fahrt ins Revier brav verpackt und ungeladen, im Revier gebrauchsbereit. Durch das BVerwG-Urteil ist genau dieser Zusammenhang jetzt aufgebrochen. Deshalb gibt es Unsicherheit und Ärger. Die Unsicherheit ist mMn gewollt. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tyr13 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
<Seufz> das URTEIL des höchsten zuständigen Gerichts liegt vor. Damit ist schon vorgegeben, wie an allen untergeordneten Gerichten geurteilt werden soll. Eine EGAL-Einstellung ist nicht wirklich angebracht. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tyr13 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ich find's ja gut, daß Ihr Euch durch ein letzt-instanzliches Urteil nicht beeindrucken lasst. Die Tragweite dieses Urteilsspruchs kann Euch dabei aber wirklich erwischen. Laut der höchstrichterlichen Argumentation sind ALLE Halbautomaten, die Magazine mit 2+ Schuss aufnehmen KÖNNEN nicht für die Jagd geeignet. Sie hätten nach dieser Lesart Euch gar nicht eingetragen werden DÜRFEN. Wenn Ihr sie trotzdem benutzt, dann macht Ihr Euch eines Vergehens schuldig, so wie wenn man mit Kurzwaffen Jagd, Posten benutzt oder zu schwache Munition verwendet. Das Urteil setzt sich über die beschworene Verwaltungspraxis von 30 Jahren einfach hinweg und schafft eine neue Rechtslage. Daß die erteilten Erlaubnisse nicht widerrufen werden ist der Faulheit der Behörden geschuldet, nicht Eurem starken Standpunkt. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tyr13 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Rechtliche Schritte sind vermutlich nicht die beste Lösung. Worauf sollte man auch klagen, "auf Erlaubnis zur Nutzung einer illegal besessenen Waffe" ? Die Einzige Variant des Widerstands ist jetzt, Druck auf die Politik auszuüben. Durch den Rundbrief des Landwirtschaftsministers, der wohl im Moment geflissentlich ignoriert wird, und die Zusicherung der Änderung im BJagdG, um den gewohnten Zustand wiederherzustellen ist dem Willen zur Äußerung geschickt ausgewichen worden. Die Forderungen der Verbandsvertreter sind ja weitestgehend erfüllt. Ohnehin ist die Jäger-Fraktion nicht durch politischen Aktivismus ausgezeichnet. Mit der Novelle des BJagdG käme ja auch das Schlamassel mit zertifizierter (bleifreier) Munition usw. aber mit dem Bonbon der HA-Erlaubnis würde die Jägerschaft denn vielleicht doch die Neuerungen akzeptieren ? Die Sportschützen sind (noch) nicht betroffen. Ich denke, die Entwaffner im Staat haben nach dem Terrorismus jetzt die Gelegenheit beim Schopf gefasst. Wenn das mit der schlagartigen Kriminalisierung nicht funktioniert, dann wird es über die Hintertür des EU-Rechts kommen. Vielleicht sollte man es noch einmal sagen: Es geht um HA-Langwaffen. KEINE der Terror-Waffen war vorher in privater Hand von Jägern oder Sportschützen. Mit solchen Waffen gibt es 2-3 Taten pro Million Gewaltverbrechen. Es gibt gar keinen kriminalistischen oder für innere Sicherheit plausiblen Grund, bei Jägern oder Schützen die Schraube zu drehen. Es kann hier also nur um eine Mischung von irrealen Motivationen geben: - Ideologie: (Waffen gehören in die Hände des Staats... Jawohl Herr Obersturmbannführer) - Angst: (solch gefährliche Dinge muss man Entschärfen... Dornröschen hat sich auch gestochen) - Neid: (wenn ICH nicht darf, dann soll es KEINER dürfen... Geh los und kauf's Dir, wir seh'n uns dann am Stand) Im Moment habe ich das Gefühl, daß die Obersturmbannführer die Dornröschen-Eltern und Neidhammel ausnützen. Und das ist der Moment, wo ich so langsam in die paranoide Überlegung einsteige: Wissen/Ahnen die etwas, was noch kommen soll und wollen jede letzte Möglichkeit zu zivilem Widerstand unterbinden ? Oder ist das mal wieder der Beamten-Gründlichkeit geschuldet ? -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Tyr13 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ich lese da die "Kombi" aus HA+Mag(XL) soll "verboten" sein. HA+Mag(S) bleibt erlaubt und Mag(XL) darf erlaubt werden. Aber das ist so auf Kante genäht, daß nach dem nächsten BVerwG Urteil ein automatisches Verbot erfolgt. "Wir konnten ja nichts machen, es ist EU-Recht" In der ganzen Diskussion um Details geht doch die "Gesamt-Richtung" unter. Die Staaten verkaufen nach wie vor Waffen, am liebsten Großgeräte und Systeme aber die Kleinwaffen nimmt man eben mit. Gleichzeitig werden die Bürger entwaffnet. Geschieht das jetzt aus dem Prinzip einer "gewaltfreien Gesellschaft" oder liegt dahinter eine tiefere Methodik. Ein bewaffneter Mensch kann seinen Willen mehr als ( ~1) anderen Menschen aufzwingen. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Tyr13 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ich habe gerade ein wenig gelesen. Bis auf den Unfugsquatsch mit den Magazinen hätten wir dann im Wesentlichen deutsches Waffenrecht in ganz Europa. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tyr13 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Es gibt aber jetzt auf jeden Fall mehr Meta-Posts zu dem Thema als Ursprungs-Nachrichten: Ja, Nein, Doof, Unwichtig, schon gesagt, Doch wichtig, wohl unwichtig, hilfreich, Quatsch, überflüssig, Wäre ja wohl noch schöner, wenn hier jeder käme Es stimmt ja, es gibt im Moment noch keine Nachrichten aus dem Sport-Schützen Sektor. Aber die vorher verlachten Befürchtungen zu SL-Pistolen für Jäger sind mittlerweile konkret(er) geworden. Keine Nachrichten heißt gute Nachrichten. Für mich heißt das, daß man sich mehr Selbstlader zulegen sollte, solange es noch geht. Je mehr ich durch meine Gewehre geschossen habe, desto besser habe ich die gemeinsame Zeit genutzt... -
Erstens möchte ich darauf hinweisen, daß es (so ungefähr) 3 Standards gibt: - Regeln der Technik - Stand der Technik - Stand von Wissenschaft und Forschung Regeln der Technik wären bekannte und bewährte Modelle, etwa die AR-15, AK-47, G3. Stand der Technik wären damals AUG, StGw 90, Galil gewesen (haut mich nicht wegen exakter Daten, soll nur ein Beispiel sein) Stand von Wissenschaft und Forschung: P 90, G10 Es ist von ganz entscheidender Bedeutung, welche Standards vereinbart waren, danach richtet sich nämlich auch die Verpflichtung des Auftragnehmers. Außerdem sind die übergeordneten Regularien, die bei dem Geldausgeben der BW beachtet (oder eben nicht beachtet) worden sind. Bei Bauleistungen MUSS verpflichtend das Vergabehandbuch des Bundes benutzt werden, das die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) nach sich zieht. Das heißt nicht, daß es dann keine Elbphilharmonie oder BER-Projekte mehr gibt, aber in diesen Projekten lässt sich ziemlich schnell feststellen, daß auf AuftragGEBER-Seite alle wohlmeinenden Regularien narkotisiert, verprügelt, erschossen und einbetoniert auf dem Grund des nächsten Sees versenkt wurden. Vielleicht mit grinsendem Nicken des AN, aber immer aufgrund von Erwägungen, die mit der Technik nichts zu tun haben, hat sich der AG entschieden: - seine Anforderungen im laufenden Projekt zu ändern - keinen Wettbewerb zuzulassen - seine Prüfpflichten nicht zu erfüllen - vertragliche Konsequenzen von Verstößen des AN nicht zu verfolgen Falls das im Rahmen des Gerichtsverfahrens aufgedeckt wird, lehrt uns das etwas über das Beschaffungswesen, nicht über HK. Außerdem: wer erwartet denn ernsthaft, daß eine mittelständische Firma die Verschwendung der BW alimentiert ? Da ist das G36 vielleicht nicht das beste Gewehr, aber es tut ja in etwa das, was es soll. Anders als nicht fliegende Hubschrauber, Transportflugzeuge, Drohnen, U-Boote etc. Meine Erinnerung an den AFG Einsatz aus den Medien war, daß nicht das "ungenaue" G36 das Hauptproblem war, sondern Mangel an gepanzerten Fahrzeugen, weil der TÜV abgelaufen war. Das soll aber jemand berufeneres als ich kommentieren.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tyr13 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Meldungen zu Sportschützen sind durchaus hilfreich. Erstens sensibilisiert man die weitaus größte Gruppe der Waffenbesitzer. Zweitens sind die Überlegungen nicht abwegig, siehe die parallel laufenden Überlegungen Europas zu Magazinen Drittens ist Solidarität wichtig, Wenn wir nicht zusammenhängen, dann hängen wir bald einzeln. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Tyr13 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Schön wär's. Für den Verwaltungsakt eines Erlaubniswiderrufs gilt nicht die Unschuldsvermutung, wie bei Gericht. Deshalb ja auch die Gummi-Formulierung "Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen..." In dem von Dir konstruierten Fall ist der Verwaltungsakt so sicher wie das Amen in der Kirche. Anders sieht es dann bei Bußgeldern entsprechend der Strafvorschriften aus, da ist man wieder vor dem Richter. Der allerdings auch zum Wohle des Volkes den Waffennarren mit voller Härte des Gesetzes treffen wird... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tyr13 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Hervorhebung von mir. Die WBK ist zunächst mal nur der Schutz vor dem Vorwurf des unerlaubten Waffenbesitz. Wenn doch nun höchstrichterlich festgestellt wurde, daß kein! Halbautomat mit der Möglichkeit zur Aufnahme von großen Magazinen zur Jagd zugelassen ist, dann begeht man möglicherweise Verstöße gegen das Jagdgesetz und das führt dann wieder zur Unzuverlässigkeit, Geschrei und Ärger. (Die Dinger sind wirklich teuflisch, ständig laden die sich selbstständig mit viel zu viel Munition und nehmen dann wie von Geisterhand das Arme Bambi TM unter Dauerbeschuss, ganz von alleine, ich schwör!)