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Tyr13

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  1. Irgendwie läuft doch im Irak ein Bock-Gärtner-Kreislauf, Erst Saddam aufgerüstet gegen die Ayatollahs, dann Irak "befreit" und die Stämme an einen Tisch gedrängelt. Dann taucht Al Quaeda und IS(IS) auf und man rüstet die Kurden, es ist irgendwie abzusehen, daß das dann nicht das Ende der Fahnenstange ist. Das Ziel scheint immer noch eine Kleinstaatlichkeit bis hin zur abhängigen Bedeutungslosigkeit zu sein. Der feuchte Traum lautet wohl mit reiner Warenlieferung aus den Gönnerstaaten des "Westens" dort dann die Politik zu dirigieren, ähnlich der Entwicklungshilfe. Das ATT passt exakt in dieses Schema, solange die Staaten selbst die Definitionshoheit darüber haben, wer denn nun ein "staatlicher Akteur" ist, kann man mit voller Inbrunst sagen, man halte das ATT ein. Sobald jemand politisch nicht mehr passt, wird er zur nicht-staatlichen Gruppe und man kann eine "Räubermiliz-Entwaffnung" mit vorgefertigtem UN-Mandat aufstellen. Als ob es ein solches Feigenblatt bräuchte...Aber vielleicht ja schon, für die brave Presse im "Westen". Die Kurden sollen sicher ihren eigenen Staat aus dem zerfallenden Irak herausschneiden, am Besten mit Auswirkungen in den Iran hinein, aber bitte ohne der Türkei wehzutun. Das kann nicht so klappen, sondern da ist der nächste Knall dann vorprogrammiert. Alle Kurden, die ich in Side, Antalya und Alanya so kennengelernt habe, waren eigentlich sympathisch und hatten mit der PKK wenig am Hut, das war doch auch eine Organisation, die den Clanchef Öcalan befördern sollte und um Unterstützung (aus dem "Osten") zu kriegen, hat man sozialistische Parolen eingestreut. All diese Bewaffnungs- und Unterstützungsaktionen sind doch nichts anderes als Stellvertreter-Kriege des saudischen Gelds einerseits und der Nato/Russland Machtblöcke andererseits, mit allen Varianten. Es ist ein Wahnsinn, daß niemand aus der Erfahrung lernen will. Wenn man sich einen opportunen Verbündeten kauft (siehe Saddam H.), ihn unzuverlässig (siehe Schiiten im Irak) unterstützt, dann wird man erleben, wie aus dem ehemaligen Verbündeten dann der nächste Gegner erwächst. Ich erwarte nichts und befürchte nur Unheil. Mittlerweile ist's hier aber ganz schön OT.
  2. Tyr13

    Leihschein

    Der vom Bedürfnis umfasste Zweck ist ausschließlich relevant für das erlaubnisfreie Führen. Natürlich lässt sich dadurch ein Ausschluss konstruieren, der aber durch andere Ausnahmen wieder ausgehebelt werden kann. Diese Bedürfnisumfassung wird von restriktionsgeilen Kontrollettis herbeigerufen um durch die Brust ins Auge eine völlig unlogische Verknüpfung zwischen Erwerbsgrundlage und Verwenduntg der Waffe herzustellen, dabei ist sie doch glasklar einzig deshalb eingeführt worden um den Jäger als Nachtwächter oder den Schützen als Türsteher auszuschließen. Daß die ganze Chose grosser Unfug ist, wirst Du sicher noch besser als ich bestätigen können, handwerklich zumindest. Ich konstruiere mal: Der Leihgeber bringt die Waffe in die Wohnung des Leihnehmers. Der Leihnehmer übergibt die Waffe einem Transporteur seines Vertrauens (Taxifahrer), der ihn und die Waffe zum Schießstand fährt, dort schießt er und lässt sich und die Waffe dann wieder nach Hause bringen. Dann hat der Leihnehmer gar nicht geführt und Dein Einwand kommt gar nicht zum tragen. Hier im Fall unseres TE's @Thrawn scheinen aber alle Voraussetzungen für einen ganz normalen erlaubnisfreien Erwerb und Besitz unter Sportschützen vorzuliegen und auch das Führen durch den Leihnehmer scheint erlaubnisfrei möglich, unter den bekannten Voraussetzungen nicht... und nicht... also ungeladen und verpackt. Jetzt einen kryptischen Hinweis in den Raum zu werfen war wirklich nicht nahrhaft. Ja, wenn man besonders vorsichtig sein will, dann kann man das abklopfen, der Vollständigkeit halber. Ein Schusstest einer Erbwaffe zur besseren Einschätzung des Marktwerts wäre mMn auch OK, oder auch, die Waffe einem Freund in dessen Wohnung zu zeigen, weil der dazulernen will, auch auf dem Weg hin und zurück darf man z.B. mit §13 oder §14 Bedürfnis beruhigt erlaubnisfrei führen, nur um noch etwas gegen den Stachel zu löken. Ja, ich bin nicht die herrschende Meinung und der Trend geht Richtung Restriktion. Also gut, denkt auch darüber nach: Habt Ihr als Leihnehmer auch wirklich im Rahmen Eures Bedürfnis einen sinnvollen Grund, die Waffe zu führen. Auf Eure Antwort kommt es an, ob ihr es macht. Auf die Meinung vom Richter, wenn Euch einer (*) Ärger machen will, (*: halt so ein restriktionsgeiler Kontrolletti TM ),gründet sich dann ein Urteil. Aber wenn Ihr so lebt, wie es der restriktionsgeile Kontrolletti gerne hätte, nur um auf der sicheren Seite zu sein, dann tut Ihr genau das, was der rK will, ohne daß der sich dafür anstrengen muss. Nur mal so zum Nachdenken. Wenn die Ampel grün ist, fahre ich los, wenn ich keinen sehe, der gefährdet ist oder gefährdet. Ich bleib nicht stehen, weil: Es könnte ja einer kommen...
  3. Tyr13

    Mehr als 2 KW

    Warte mal ab, nachdem der @c4te als Jäger noch Sportschütze werden wollte, um mehr KW's zu haben, sind ihm als Erbe noch ein paar Waffen zugeflattert. Jetzt braucht er nur noch bei den Brauchtumsschützen einzutreten, sich zum Sachverständigen für Waffen bestellen lassen und eine Waffensammlung beginnen, dann hat er alle Grundlagen außer §8 abgedeckt.
  4. Zum Verkaufen EGun, zum Kaufen VDB. Man macht keine "schnäppchen" beim Kauf und keinen Reibach beim Verkauf. Gundoo wurde doch grade wieder zum Kauf angeboten oder deute ich die Anzeige in der letzten Visier falsch ?
  5. Tyr13

    Leihschein

    Deine Frage: Ja! Sofern es sich nicht um Waffen/Munition handelt, die Du aus irgendwelchen Gründen nicht haben darfst. Sprengbrand/Hartkern, zu kurze Pumpflinte, zu dünne Pistolen, zu martialisch aussehende Gewehre... Es ist eher das Problem, sich für eine geliehene (Kurz-)Waffe beim Händler Munition zu erwrben, falls man das Kaliber nicht selbst hat/hben darf.
  6. Tyr13

    Mehr als 2 KW

    "DAS AMT" kann sich verhalten wie eine Frau, oder Politiker. Es ist deren Vorrecht, ihre Meinung zu ändern. Einmal erfolgte Verwaltungsakte zu ändern ist aber aufwendig. Ich würde das so einschätzen: Falls Du von deinem kundenfreundlichen SB einen "Eintrag" erhalten hast, ist die Hürde relativ hoch, daß solch ein gestempelter und verbeurkundeter Akt vernichtet wird. Hat Dir der SB lediglich seine Meinung mitgeteilt á la: Kommen Sie mit dem Antrag vorbei, dann machen wir das... Dann war noch nichts geschehen, und der Vertreter/Vorgesetzte kann das wieder GAAAANZ Anders sehen.
  7. Ist ein reines Logik-Raster, das abgeklappert werden muss. Die Probleme ergeben sich bei der Bewertung. Du kannst ja den Wiki-Artikel zitieren, der die Nutzung der Howa durch die Japanische Nationalpolizei erwähnt.
  8. Die Idee des "level playing field" ist sicher attraktiv. Sie führt aber in mehrerer Hinsicht in die Irre. Erstmal ist es ein Irrglaube, daß man sich eine Platzierung "kaufen" könnte, vor allem nicht mit dem Material der Waffe alleine. Wie gesagt, die Ausnahme-Talente wie Eric Grauffel, Adam Tyc oder Jessie Duff können mit echtem OoTB-Waffen besser schießen als ich es mit einer getunten, auf mich abgestimmten Race Gun könnte. Speziell beim IPSC kommt ja nun auch die Hälfte der Platzierung von der Beweglichkeit auf dem Parcours, wie will man das mit Tuning verbessern ? Die tröstlichen Worte für den 4. bis vorletzten Platz sind ja auch immer dieselben. Und wenn es eben hilft, seine eigene Platzierung zu erklären, dann soll man ruhig auf Tuning, Sponsoring, Trainingsmöglichkeiten, Equipment, Wetter, Erdstrahlen, Stand-Bedingungen usw. schimpfen. Am ehrlichsten ist wohl, wenn man seine "schlechte" Platzierung auf das eigene fehlende Training schiebt. Aber die oft gehörte Maulerei "Ist ja klar daß der gewinnt, der ist ja gesponsort, und trainiert ja nichts anderes, mit so 'ner Super-Kanone kann ich das auch besser...." bringt mich regelmäßig zum Lachen. Wenn das jeder könnte, dann ist Schießsport durch Lotterie zu ersetzen, und wer es als unfair empfindet, wenn sich ein Anderer mehr anstrengt, der hat das mit dem sportlichen Wettkampf nicht verstanden. In diese Ecke gehört auch das Gegrummel über getunte Pistolen. Speziell bei IPSC ist die wichtigste Komponente für Erfolg nmM der Trainingseinsatz. Waffe und Bekleidung müssen einen Grundstandard erfüllen, mehr nicht. Wer dann nicht trainiert, bleibt im Mittelfeld. Und ganz vorne an der Spitze, wird dann nochmal am letzten Zehntel-Prozent gefeilt, weil das dann über die Reihenfolge in der Spitzengruppe entscheidet. Weil die Möglichkeiten für Training und Tuning endlich sind, ganz egal, wo man die Grenzen zieht, kommt letzten Endes dann doch das Talent des Athleten als entscheidendes Kriterium zur Geltung. So wie das sein sollte. Wer glaubt, sein Talent käme nicht zur Geltung, muss sich zuerst kritisch fragen, ob er denn ausreichend hart arbeitet, was sowohl Training als auch das Suchen von Unterstützung einschließt, btw. Wo Du die .30M1 Carbines ansprichst: Bist Du sicher, daß die Schützen "nichts" an ihren Waffen machen und die Waffen der Top10 noch OoTB sind ? Das ist wie Werksrennen im Motorsport, jedes Team kriegt denselben Grundwagen und darf dran arbeiten. Das gehört ja nachgerade zu dieser Art Wettkampf dazu. Das Gute an der IPSC Production Klasse ist, daß man (relativ) preiswert einsteigen kann. Das bedeutet nicht, daß man ohne Training und Tuning auch Titel erhält. Die Grenzen vom Tuning in der Production-Klasse sind ja auch ähnlich streng gesteckt wie bei 1-Waffentyp-Wettkämpfen. Aber "Nichts" an Waffe und sonstigem Material zu tun (innerhalb der Regeln), und sich dann über die Anderen beschweren, ist ein starkes Stück, und zur Länge hab' ich noch nichts gesagt.
  9. Es gab mal einen IPSC Wettkampf, wo die Production Cracks (Adam Tyc ?) einfach mit ihren Waffen 2 Starts gemacht haben, in Standard UND Production, und in beiden Divisions abgeräumt haben. An der CZ-75 SP01 wird ja häufig der "dicke Tank" bemängelt, außerdem der Abzug, der durch Ausbau von Sicherheitselementen ja sehr schöne Charakteristik hat. Man kann also tatsächlich auch in der OoTB-Klasse noch an seinem Wettkampfgerät einiges verbessern, was den Konkurrenten dann stinkt, vor Allem, wenn man besser ist als sie. Speziell beim IPSC kann man in der Production-Klasse relativ weit kommen, auch mit einer "einfachen" Dienstpistole. Was im Rahmen des Regelwerks an Verbesserung erlaubt ist, wird von irgendjemand gemacht werden, wahrscheinlich werden die Grenzen von irgendjemand auch überschritten. Falls man Talent hat und die Trainingsarbeit auf sich nimmt, dann wird man auch vordere Plätze belegen können, da kommt es letztendlich nicht auf das Material an. Aber wenn man diesen Weg geht, dann wird auch irgendwann mal etwas verbessert und ausprobiert an der Waffe. An der Munition auch, btw. Und am restlichen Equipment, wie Schuhe, Ober- und Unterbekleidung, Gehörschutz, Brille usw. Genauso wie die Thread-Frage wäre auch die Frage: Muss man Funktionswäsche anziehen, um zu gewinnen oder geht das auch mit Baumwoll-Polo? Muss man nicht machen, aber es hilft. Deshalb machen es viele. Den Meisten hilft es aber nicht auf die vorderen Plätze.
  10. Tyr13

    Mehr als 2 KW

    @Godix: Das ist aber ein Streit um Kaiser's Bart. Letztlich wird es sich auf die Kurzwaffen beschränken, da sogar bei "freundlicher" Haltung des Sportverbands der Jäger üblicherweise seine Langwaffen auf Grundlage des JJ erwerben wird, ohne Verwaltungsgebühren und -aufwand. Jäger-Kurzwaffen sind häufig mit anderen Verwendungszwecken konstruiert als Sportwaffen, Lauflänge, verstellbare Visierung, angepasste Griffe, Gewicht sind ja nun typische Unterscheidungsmerkmale. Was aber verbleibt ist ein Schlechterstellungs-System, wenn entweder die Jäger-Kurzwaffen für Verbandsbescheinigungen angerechnet werden oder umgekehrt dem Jäger Kurzwaffen verweigert werden, weil bereits sportliche Kurzwaffen vorhanden sind. Vor allem wird ein sowohl/als auch-Schütze/Jäger durch die Verquickung beider Erwerbsgrundlagen über den Bestand schlechter gestellt (stärker beschränkt) als ein Nur eins von Beiden Schütze/Jäger. Das ist geradezu widersinnig, denn der Erstere besitzt ja nun nachweislich ein breiter gefächertes persönliches Interesse am Umgang mit Waffen, als sein Konterpart mit nur einer Grundlage. Daher gehe ich davon aus, daß sehr wohl der Verband prüfen sollte, ob denn wirklich ein Bedürfnis besteht, aber nicht den Doppelpack-WB auch stärker beschränken muss. Außerdem schränkt doch eine Kombination der Restriktionen die Handlungsfreiheit zu sehr ein, so mein Empfinden. Für Rehwild mag der Jäger vielleicht mit der 9mm Kurz zufrieden sein, bei der Sauenjagd lieber den kurzen .357er Revolver einstecken. Und wenn er mit dem Hund auf Nachsuche geht, ist es vielleicht sogar günstig, sich den 8 3/4-Zölligen .44 Magnum Kawennsmann umzuschnallen, den man "eigentlich" für "Super Magnum" gekauft hat. Die .22 Hornet Jagdmatch-Büchse eignet sich auch wunderbar für 100m Präzision "Jagdgewehr" und zur Fuchsjagd ist der Selbstlader in .223 Remington praktisch. Künstliche Barrieren sollten hier genau nicht errichtet werden, erstmal macht das keinen utilitaristischen Sinn und zweitens verstößt es gegen zwei Rechtsprinzipien (Dein/Euer Kung Fu ist besser: wie sagt man Gleichbehandlung und unnötige Einschränkung von Grundrechten auf juristisch?)
  11. Tyr13

    Mehr als 2 KW

    Diese Formulierung ist irreführend. Wie bereits gesagt wurde: DU hast ein Bedürfnis, zum Umgang mit Waffen. Wenn Du sowohl Jäger als auch Schütze bist, stehen Dir zum Beleg Deines Bedürfnis' beim Erwerb die Wege nach §§13 und 14 WaffG offen. Bei der Nutzung der Waffen vereinigst Du beide Bedürfnis-Grundlagen in Deiner Person. So meine Rechtsmeinung. Als Jäger stehen Dir 2 Kurzwaffen zu und Langwaffen sofern sie für Jagd nicht verboten sind. Bedingung ist Jagdschein gelöst. Als Schütze wiederum 2 mehrschüssige Kurzwaffen, 3 HA-Langwaffen, darüber hinaus mit zusätzlicher Bescheinigung, 2/6 beachten und Option auf Gelbe WBK. Mit 1 Jahr Wartezeit=Verbandsmitgliedschaft vor 1. Bescheinigung, 18/12 Trainingsterminen und weiterem Zinnober. Du erhälst also durch Deine Mitgliedschaft im Schießverein ein weiteres Törchen durch die Barriere des Waffenverbots für Privatleute. Ist so, als ob Du einen Zwilling hättest, Du wärst Jäger, Er ist Schütze und die Waffen teilt ihr Euch....
  12. Der DSB zum Beispiel erteilt keine Verbandsbescheinigung für Mehrlade-Flinten. Bei den drei Großkaliber-Verbänden sind diese Waffen nicht beschränkt, allerdings gibt es Richtlinien, die eine Bescheinigung mit der Teilnahme an Wettkämpfen verknüpfen oder mit dem Vorhandensein geeigneter Stände verbinden.
  13. Macht da nicht den Fehler von wegen "es war nicht ALLES schlecht". Die NS-Diktatur hat sehr wohl Ihre Widersacher wie KP und ihre zukünftigen Opfer wie Juden entwaffnet und zwar unter dem Beifall bis zur grummelnden Duldung des Rests der Gesellschaft, mit dem Schleier eben der Sicherheit & Ordnung. Der Slogan von "wer nicht für uns ist, der ist gegen uns" war damals Leitlinie. Heute verbrämt man das anders und schwingt lieber die ach so vernünftige Moralkeule von "das braucht kein Mensch". Mißtrauen ist viel gesünder als naive Vertrauensseligkeit.
  14. Dieses Spiel "Ist die Munition böse oder gut" Haben wir ja schon bei den Waffen selber in Bezug auf §6 AWaffV. Das kann also nur eine Einzelüberprüfung jeder Slug-Munitionssorte durch das BKA nach sich ziehen, mit entsprechenden Bescheiden, und der damit einhergehenden Diskriminierung und Kriminalisierung der bereits im Umlauf befindlichen Patronen. Besser ist mMn die Generalabsolution wie in der VwV vollzogen. Gut wäre, wenn dieser Quatsch abgeschafft werden könnte, wie 75% vom Rest des WaffG.
  15. zu 1. ) Explizit nur in der VwV. hier wird die Slug-Munition für Flinten(kaliber) geheilt. zu 2. ) Das Problem an dieser Stelle ist ja nicht eine neuerliche Unterscheidung von Flinten in die Unterkategorien gezogen/glatt. Es geht vielmehr darum, ob denn Munition, die sicherlich Treibspiegel besitzt (nichts anderes wäre ein Schrotbecher! übrigens auch) verboten oder frei erwerblich ist. Deshalb kommt ja diese "durch die Brust ins Auge" Verklausulierung. In dem Moment, wo das klassische Brenneke FLG bestimmt ist, durch gezogene Läufe verschossen zu werden, wäre es verboten, was dann ALLE Besitzer solcher Munition betrifft. Diese Slugs waren mal das Haupt-Handwerkszeug der Jäger in der DDR, nur zur Erinnerung. Also deklariert man drallstabilisierende Läufe im Kaliber 12, 16, 20 usw. zu Sonderprofilen des Flintenlaufs. Das hat den enormen Vorteil, daß man die Mehrzahl der Besitzer nicht drangsalieren muss, Jäger mit den fortentwickelten Konstruktionen aus Amerika arbeiten können und niemand einen echten Nachteil hat, außer eben den Sportschützen, die eine Slug-Gun auf Gelb haben-wollenTM Wie gesagt, das ist eine der Argumentationsketten, die Hinweise darauf liefert, daß dieser Erwerbsweg "doof" ist. Aber NullProblemo, wer die Eintragung kriegt, darf sich freuen. Wer die Ablehnung kriegt, soll sich nicht ärgern, wer sportlich eingestellt ist, Geld und Zeit hat, kann auch einen Rechtsstreit vom Zaun brechen. Die Argumente pro und contra sind hier zu finden. Nachtrag: @Gruger, die Aussage der Leitstelle NWR ist bekannt. Ich bezweifle aber - Die Zuständigkeit dieser Leitstelle, über die Anwendung des Waffenrechts in diesem Fall zu entscheiden - Die Konsistenz der dort gegebenen Definition mit den sonstigen Begriffen und Definitionen im Waffenrecht Im Übrigen ist die dort gegebene Antwort in der FAQ ein "Rohrstopfen" für die Slug-Guns, wenn's nämlich Büchsen sind, vergiss das Verschießen von Slugs. Dreht sich im Kreis.
  16. Wir hatten das zwar schon, und Du hattest es, wenn ich mich recht entsinne selbst Zitiert (#549), ohne rot zu werden hast Du aber den für Deine Position kritischen Teil fallengelassen. Hier mal das komplette Zitat von Dir (Wiki ?) mit Hervorhebung in Rot von mir (gern geschehen ) Dir steht einfach nicht die Deutungshoheit zu, die Du hier beanspruchst, was denn nun ein Sonderprofil eines Flintenlaufs sei. (Wiki übrigens auch nicht...) Ich hatte mir in #309 dazu mal einen abgebrochen, wie es "einfach" ginge, Dir ist das nicht recht und das hatte ich vorausgesehen, und ich habe auch keine Deutungshoheit. Was uns bei dieser Diskussion unterscheidet, ist Deine Rechthaberei, die arrogante Annahme, jede von Deiner abweichende Meinung sei falsch. Mich iss Eeens, Ob jemand die Slug Gun auf dem einfachen Weg kriegt. Nur: wer das versuchen will, soll sich besser absichern und VORHER seine Behörde fragen, und wenn er's darauf ankommen lassen will, dann lass die Flinte mal besser BEIM HÄNDLER stehen, dann wird wenigstens das Verfahren eingestellt (Falls die Behörde ein solches einleitet). Alles sachliche, technische und rechtliche ist mittlerweile (mehrfach) vorgetragen, diskutiert und korrigiert worden. Falls wir aber das Thema schließen kommt innerhalb der nächsten 4 Wochen der nächste mit dieser Frage "geht die Slug-Gun auch auf Gelbe WBK ?" Wir können das ja wie die Ameisen hier fortführen, dann bleibt das Thema immer schön aktuell sichtbar und wir verhindern den nächsten neuen Thread.
  17. Naja, Sooo Neu ist das auch nicht. Die Verknüpfung von regulierten Privatwaffen mit der "Begründung" von Kriminalitätsbekämpfung und zum Schutz von öffentlicher Sicherheit und Ordnung in der Gesellschaft geht ja nun wirklich auf Rotzbremse-Bart Adolf Hitler zurück. Das scheint so gut zu funktionieren, daß die nachfolgenden Waffengesetze immer genau diese Elemente enthalten. Und in Deutschland, da scheint sich wirklich mal wieder das Vorurteil der genetischen Obrigkeitshörigkeit aus Preußen's Zeiten zu bestätigen. Waffen in der Hand des Staates und seiner Organe sind gut, sicher und zum Wohle des Bürger's bestimmt. Oleg Volk hatte doch da ein Bild zu: Das ist natürlich Übertreibung und Satire, oder ?
  18. Ich denke, alle vernünftigen Teilnehmer sind schon länger auf diesem Stand. @schiiter lässt uns weiter über Stöckchen springen, in Deinem Post würd' er wahrscheinlich aufregend finden, daß es doch gar nicht um Flinte/Büchse geht, sondern um glatten und gezogenen Lauf. Steinhäuser's Mariner war ja mit "nur" Pistolengriff, die Einbeziehung der Repetierer in die "einfache" WBK ist der Arbeit von Fritze Gepperth und dem FWR geschuldet, die sich damals mit den Ministerialen gefetzt haben. Damals hat noch niemend von den Entscheidern über Slug-Läufe nachgedacht (weil sie sich vermutlich nicht gut genug auskannten), oder über andere Repetierflinten als Slide-Action, so daß die anderen Bauformen wie Unterhebler (1887 Winchester), Revolverflinten (Circuit Judge von Taurus) oder Zylinder-Verschlüsse (Savage 212) überhaupt nicht berücksichtigt worden sind. Genau solch einem Unwissen ist dann auch die "Gesetzeslücke" der gezogenen Flintenkaliberläufe geschuldet. Von der technischen Seite sind wir uns alle vermutlich einig, daß die Unterscheidung zwischen guten "nicht deliktrelevanten" Waffentypen mit erleichterten Erwerbsbedingungen und bösen Waffentypen mit formell aufwendigerem Erwerbsprozedere und Streck-Bremse unbegründet ist, fast so unbegründet wie die Diskriminierung von "sportlichen" und "unsportlichen" Waffen durch den §6 AWaffV allein nach dem Aussehen. Von der gesellschaftlichen Seite sind registrierte und nach WaffG erworbene private Schuss-Waffen sowieso "nicht deliktrelevant". Mord, Totschlag und Körperverletzung sind seltene Verbrechen. Bei diesen Verbrechen sind Schusswaffen seltene Tatmittel, vermutlich weil sie so intensiv reguliert sind und der Anteil der registrierten Schusswaffen an diesen Verbrechen ist dann nochmal ein kleiner Anteil, der selbst bei der Annahme einer Vielzahl von unregistrierten Schusswaffen signifikant kleiner ist als das Verhältnis "legal/illegal" erwarten ließe. In der PKS wird leider dieser Zusammenhang mit allen Mitteln der Statistikfälschung verschleiert. Die Kriminalität mit Waffen-Zusammenhang besteht aus einem dicken Haufen Verbrechen die gar nicht mit Waffen i.S.d. WaffG begangen werden (Schreckschuss, AirSoft, Messer, Gegenstände...), einem weiteren dicken Haufen von Vergehen, die es ohne WaffG gar nicht gäbe (unerlaubtes Führen, unerlaubter Besitz, Verstoß gegen Aufbewahrung) einem kleineren Häuflein von Verbrechen mit Schusswaffen, die kriminell beschafft wurden und einem Krümel von Verbrechen, die tatsächlich mit registrierten privaten Waffen begangen werden. Und öffentlichkeitswirksam dreht man an allen regulatorischen Schrauben, um den Krümel zu bekämpfen. Weinen könnt' ich, weinen.
  19. Vorsicht vor der Basta, aus!-Meinung Zitiert hast Du die Betriebsanleitung zum NWR. Das ist zwar auch eine verwaltungsrechtliche Quelle, aber noch lange nicht eine verbindliche Anweisung mit dem Gewicht beispielsweise der VwV. Diese schweigt sich aus, auch wenn es dort, in Bezug auf Slugs-als-Sabots eine eher Deiner Position widersprechende Auffassung gibt. Die Äußerung des LKA ist von ähnlichem Gewicht, was Du bisher standhaft ignorierst, diese Fähigkeit zur Aus- oder Ver-Blendung versetzt mich nachgerade in Erstaunen. Ich würd' Dir dafür sogar zurufen, wenn ich nicht so sehr in der Haltung gefangen wäre. Wie bereits angedroht zitiere ich mich selbst Und hier kommt er: Was ich nun wirklich nicht unwidersprochen lassen kann, ist diese ständige Widerholung einer arrogant vorgetragenen Extremposition. Das wird einfach der Sachlage (also der gelebten Verwaltungspraxis) nicht gerecht, und birgt für den unbedarften Leser die Gefahr, ins offene Messer zu laufen. Hört's endlich damit auf.
  20. @Knight: Bevor es wiederum abdriftet auf irgendeinen Nebenkriegsschauplatz, hier das Zitat aus der SprengLR 410: Der "Wille" manifestiert sich in "Geeignete Löscheinrichtungen", NICHT in den Beispielen. Beim 14.4 WaffG lässt sich der Wille durch die entsprechenden Bundesdrucksachen und den Werdegang des Gesetzes belegen, die Trombone-Action Flinten sollten gerade nicht auf die Sportschützen WBK... Aber egal.
  21. Wie jetzt ? Nochmal alles von Vorne ? @schiiter's Post ist wieder einer von denen, die trockene Füße versprechen. @Joe07 verspricht den sofortigen "Tod" Beide gehen mal wieder haarscharf an der Sache vorbei. Flinte/Büchse ist hier tatsächlich egal und das Gesetz ist nicht eindeutig. Wie dieser Konflikt ausgeht, kommt auch nicht auf uns als Experten an, sondern auf den lokalen, individuellen SB. Niemand von uns kann aus der Ferne sagen, welche Argumente dieser SB dann sich zu eigen macht. Aber wahrscheinlich taugt dieses Thema genau deshalb so gut, weil wirklich die Argumente ausgewogen sind und jeder seine eigene Meinung bis zum Hitzetod des Universums wiederholen kann. Wenn Ihr mal 'was Neues bringt, dann spiele ich wieder mit, oder wenn wir bis 30 Seiten kommen, zitier ich nochmal meinen Post #509.
  22. Das ist eigentlich auch falsch, bzw. erstmal nur eine Unterstellung. Diejenigen, die propagieren, daß der Erwerb einer Slug-Gun auf Gelbe WBK "problemlos" möglich wäre, sind ja extrem von Ihrer Auffassung überzeugt, und haben das Argument der Formulierung im Text des WaffG auf ihrer Seite. Dieses Thema ähnelt einem Sumpf und der Schütze der ihn durchqueren will, trifft am Wegesrand auf zwei Hinweisschilder: : "Hier können Sie trockenen Fußes passieren" : "Auf diesem Weg lauert der sichere Tod" Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen. Entweder unser Schütze nimmt auf dem Weg zu seiner Pump-Flinte den Umweg um diesen Sumpf herum, mit den Starpazen von Verbandsbescheinigung und Voreintrag, oder er traut sich in den Sumpf hinein, denn es ist wahr, wenn er nicht ertrinkt, ist dieser Weg wirklich kürzer, einfacher und billiger. Ich kann halt jedem solchen Wandersmann nur raten, sich vorsichtig zu bewegen. Da kann man erstmal mit einem Stöckchen stochern (seinen persönlichen SB fragen) wie fest denn der Boden ist oder sich eine Rettungsleine umbinden (Die Waffe bis zur erfolgreichen Eintragung beim Waffenhändler lassen). Und schließlich kann es sein, daß trotz erfolgreicher Durchquerung hinterher ein Sumpffieber entdeckt wird, falls die Behörde ihre Meinung ändert, die erteilte Erlaubnis also widerrufen wird. 26 Seiten und 500+ Beiträge wegen diesem Dauerbrenner-Thema. Haben wir eigentlich nichts wichtigeres zu tun ?
  23. Jetzt hört aber mal auf, hier immer Schwarz-Weiß Kontraste zu genießen. Diejenigen, die sich die Kal12 "Büchsen" auf Gelb ergattert haben, sind NICHT der Feind, insofern find' ich den Anwurf von @Joe07 etwas übertrieben, das klingt wie der Vorwurf des "vereinsschädigenden" Verhaltens, also dem Versuch jemand aus einer "Gemeinschaft" auszuschließen. Dafür müsste eine Gemeinschaft der Waffenbesitzer überhaupt mal existieren, die Bereitschaft jeden "unter den Bus zu werfen", der gegen die kleinste Bestimmung verstößt oder auch nur anderer Meinung ist, das ist das Hauptübel, das eine Interessensvertretung unmöglich macht. Ich nenne diese Schützen ja auch Besserwisser/Spezialisten/Wortklauber usw. aber ich wünsche Ihnen nicht die Pest an den Hals. Ich hoffe sogar darauf, daß sie für Ihre Waffen einen Bestandsschutz erhalten. Ich kann prima damit leben, daß sie ihre Pump-Flinten erworben haben. Noch besser wär's zwar, wenn endlich mal ein bisschen Konkurrenz auf den Wettkämpfen auftauchen würde, aber... Umgekehrt sind diejenigen Diskutanden, die eine Eintragung der Rep-Flinten mit Sonderprofilen auf Gelb kritisch sehen, nicht automatisch Waffengegner. Ich gehöre ja auch zu dieser Gruppe, meine Motivation ist halt, daß ich auf die Gefahr hinweise, die eventuell von solch einem Vorgehen ausgeht, hab' erst neulich diese Frage mit dem Händler diskutiert, dessen Kunde vom PP Köln wegen unerlaubtem Waffenbesitz verfolgt wurde. Verfahren eingestellt, da die Waffe nie bei ihm war, er hatte sie beim Händler stehengelassen (siehe weiter oben). Das Thema ist in einer Grauzone, wer behauptet, nur das Eine oder Andere sei richtig, der hat hier quasi automatisch Unrecht. Es gibt gute Argumente sowohl für 0 und auch 1 bei der digitalen Entscheidung "Eintragung oder nicht". Und weil die Entscheider in der gesamten Republik verteilt sind, gibt es einen Flickenteppich. Falls jetzt mit einer Änderung der VwV "Klarheit" käme, dann muss man sehen, wie mit dem Bestand umgegangen wird.
  24. Und wie...ich zufrieden bin. Ich wollte übrigens noch anmerken, daß die Bemühungen von den MEK-Schützen und von Computerfritze, solche Anlagen zu erschließen/zu bauen, richtig gut finde. Leider zu weit weg. Für mich bleibt also Schmittenhöhe, Alsfeld und P-Burg als +100m Stände in Reichweite. Aber das ist OK, wer weiß, was ich dann noch treffen könnte, wenn's auf 1000m geht.
  25. Never assume malice when everything might as well be explained by stupidity.... Once is a Fluke, twice a mistake, three times is Enemy action...
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