Das ist wieder Polemik. Die Verbote nach §41 betreffen Erwerb und Besitz von 41.1: nicht erlaubnispflichtigen und 41.2 erlaubnispflichtigen Gegenständen. Und die werden in Einzelfällen durch die Waffenbehörde erteilt, wenn eben "Nichts passiert ist" aber ein Verstoß vorliegt. Gibt der Behörde Zähne...
Die "Zuverlässigkeit" aus §5 greift ja auch ohne ein solches Verbot durch die Waffenbehörde automatisch. Ein Vergewaltiger, der zu 1 Jahr Gefängnis verurteilt wurde, darf keine Erlaubnis nach Waffenrecht erhalten, bis 10 Jahre nach seiner Entlassung. Und danach wird seine Zuverlässigkeit überprüft, im Licht der Vorstrafe, wenn er denn eine Erlaubnis haben soll.
Und es gibt für alle, die etwas lernen wollen über Schusswaffen, immer noch bestimmte Formen des Umgangs, die erlaubt sind. Zum Beispiel das Schießen auf einer Schießanlage unter Aufsicht, mit geliehenen Waffen. Oder ganz ohne Waffen, durch Gespräche mit Schützen, Jägern...Oder das Internet.
Trony muss sich um die Aufhebung seines Verbots kümmern. Da gibt's dann diese Zukunftsprognose, die der SB erstellt. Alles transparent und völlig OK, künstliche Aufregung ist fehl am Platz.