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IGNORED

Wegen Softair Pistole: Polizei schiesst 14 Jährigen nieder


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Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Cascadeur:

So etwas will man nicht noch mal in München.

 

Es ist egal, was man will.

 

  1. Ein PVB hat eine 14-jährige Person verletzt, ohne dass objektiv eine Notwendigkeit dafür bestand.
  2. Jetzt ist das Verhalten des PVB strafrechtliche zu analysieren und zu bewerten.
    • Hätte der PVB unter Anwendung der verkehrsnotwendigen Sorgfalt erkennen müssen, dass das Handeln (noch) nicht geboten war?
      • Hätte der PVB ... erkennen können, ...?
        • Gibt es entschuldigende Gründe für das Handeln des PVB?
          • Gibt es Gründe für Straffreiheit für das Handeln des PVB
  3. Dann das Gleiche noch einmal disziplinarrechtlich (mit Fokus auf obliegende Dienstpflichten des PVB; dient dazu die Funktionsfähigkeit des, die Integrität des und das Vertrauen der Allgemeinheit in den administrativen Staat zu sichern)
  4. Idealerweise das Gleiche auch noch einmal für den Dienstherrn [kannst'e praktische jedoch knicke - Dienstherr ist quasi gottgleich (unfehlbar und allmächtig)]
  5. nochmal idealerweise das Gleiche mit Fokus, derartiges künftig zu vermeiden (erfolgt eigentlich nur, wenn die Politik sowieso schon handeln wollte und den Grund begrüßt)
    • Änderung bei Ausbildung und Training der PVB
    • Änderung bei der Ausrüstung der PBV
    • Änderung von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Vorschriften (so haben wir ja die "Anscheinswaffen" bekommen - sogar damals nur fiktiv. Es war halt noch nicht verboten und somit nicht cool mit modernen Erbsenpistolen herumzulaufen*) )

 

Dein

Mausebaer

 

*) "Kampfhunde-Effekt - wenn die Halter sog. Kampfhunde statt des bösen Images von den Medien von lauter Omis stets gefragt worden wären, ob sie dem "Hundle" ein Leckerli geben dürften, gäbe es das Problem heute nicht. 

 

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Mausebaer:

 

Es ist egal, was man will.

 

  1. Ein PVB hat eine 14-jährige Person verletzt, ohne dass objektiv eine Notwendigkeit dafür bestand.
  2. Jetzt ist das Verhalten des PVB strafrechtliche zu analysieren und zu bewerten.
    • Hätte der PVB unter Anwendung der verkehrsnotwendigen Sorgfalt erkennen müssen, dass das Handeln (noch) nicht geboten war?
      • Hätte der PVB ... erkennen können, ...?
        • Gibt es entschuldigende Gründe für das Handeln des PVB?
          • Gibt es Gründe für Straffreiheit für das Handeln des PVB
  3. Dann das Gleiche noch einmal disziplinarrechtlich (mit Fokus auf obliegende Dienstpflichten des PVB; dient dazu die Funktionsfähigkeit des, die Integrität des und das Vertrauen der Allgemeinheit in den administrativen Staat zu sichern)
  4. Idealerweise das Gleiche auch noch einmal für den Dienstherrn [kannst'e praktische jedoch knicke - Dienstherr ist quasi gottgleich (unfehlbar und allmächtig)]
  5. nochmal idealerweise das Gleiche mit Fokus, derartiges künftig zu vermeiden (erfolgt eigentlich nur, wenn die Politik sowieso schon handeln wollte und den Grund begrüßt)
    • Änderung bei Ausbildung und Training der PVB
    • Änderung bei der Ausrüstung der PBV
    • Änderung von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Vorschriften (so haben wir ja die "Anscheinswaffen" bekommen - sogar damals nur fiktiv. Es war halt noch nicht verboten und somit nicht cool mit modernen Erbsenpistolen herumzulaufen*) )

 

Dein

Mausebaer

 

*) "Kampfhunde-Effekt - wenn die Halter sog. Kampfhunde statt des bösen Images von den Medien von lauter Omis stets gefragt worden wären, ob sie dem "Hundle" ein Leckerli geben dürften, gäbe es das Problem heute nicht. 

 

Und alles was du da forderst wird ja schon gemacht.

 

Der Beamte ist Beschuldigter im Strafverfahren, höchstwahrscheinlich wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt. Die Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens wird alle Punkte die nötig sind untersuchen bzw. untersuchen lassen. Die Staatsanwaltschaft hat dazu sowohl be- als auch entlastend zu ermitteln. Sobald alle Ermittlungen beendet sind, wird die Staatanwaltschaft eine Entscheidung treffen. Entweder erkennt sie, dass der Polizeibeamte falsch gehandelt hat oder sie erkennt, dass der Polizeibeamte richtig gehandelt hat. Wenn diese Ermittlungen abgeschlossen sind, wird sie entweder Klage beim Gericht beantragen/einreichen, oder aber sie wird das Verfahren gegen den Beamten einstellen. 

 

Aus MEINER Sicht der Dinge hat der Beamte absolut richtig gehandelt. Nach den Informationen die uns zur Zeit vorliegen wurde ein junger Mann mit einer Waffe gemeldet. Die Beamten treffen den jungen Mann an. Der zieht eine Waffe, für die Beamten ist nicht erkennbar ob es sich um eine scharfe Waffe oder nicht handelt. Sie müssen davon ausgehen, dass die Waffe echt ist. Der junge Mann zieht die Waffe und "lädt" sie durch und zielt dann auf die Beamten. Diese gehen von einer Gefahr für Leib oder Leben aus. Das diese Gefahr besteht, das muss wohl nicht mehr diskutiert werden. Die Beamten können nicht darauf vertrauen, das es sich bei der Waffe um eine Softair handelt. Das ist in so einer Situation schlicht nicht möglich. Und dann schießt ein Beamter und verletzt den Angreifer. Letztendlich stellt sich heraus das es sich um eine Softair handelt. Somit lag zwar keine konkrete Gefahr für Leib oder Leben vor, aber das war nicht zu erkennen. Somit lag eine Anscheinsgefahr vor. Pech für alle Seiten, aber die Beamten haben nichts falsch gemacht.

 

 

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Geschrieben

@Mausebear

Zitat: "Ein PVB hat eine 14-jährige Person verletzt, ohne dass objektiv eine Notwendigkeit dafür bestand."

 

DAS ist jetzt nicht dein Ernst!? Soll der Polizist sich erstmal beschießen lassen bevor er schießen darf ...

Wenn jemand mit einem Gegenstand auf einen Polizisten zielt oder auch nur in seine Richtung zeigt, der auf den ersten Blick wie eine scharfe Schußwaffe aussieht, ist definitiv der Schußwaffeneinsatz angebracht und auch gerechtfertigt!

 

Nebenbei bemerkt (gilt für Bayern): Gegen den Schützen wird in der Regel, sofern der Schuß nicht eindeutig als rechtswidrig zu erkennen ist, ein sogenanntes Vorermittlungsverfahren eingeleitet/geführt, kein Strafverfahren!

 

Geschrieben

Für das Führen einer SSW in der Öffentlichkeit ist in Deutschland ein kleiner WS vorgeschrieben.

Den wird wohl ein 14 jähriger schon mal nicht bekommen.

Er ist einschlägig der Polizei bekannt.

Das sind schon mal 3 Punkte minus.

 

Er ist als Kurde wohl 2023 aus der Türkei gekommen und dürfte wissen, wie türkische Polizisten in der gleichen Situation reagieren würden. 

Mit vollsten Recht und da würde es möglicherweise nicht mir einen Loch enden.

Der Polizist hat vollkommen richtig reagiert, er soll uns beschützen und hat das Recht gesund und heil nach Hause zu seiner Frau / Eltern zu gehen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb fuzzy.77:

@Mausebear

Zitat: "Ein PVB hat eine 14-jährige Person verletzt, ohne dass objektiv eine Notwendigkeit dafür bestand."

 

Das Geheimnis ist eben das Wort "objektiv". Aus der -subjektiven- Sicht des Polizisten bestand sicher die Notwendigkeit. Davon ab muss man schon ein ziemlicher Schöpfungsverlierer sein, wenn man mit einer Spielzeugpistole antritt und die nicht mal dann wegwirft, wenn einem eine scharfe Waffe unter die Nase gehalten wird. Cousinen-Ehen haben nun mal Konsequenzen. 

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