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Standaufsicht – Online-Lehrgänge


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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe vor Kurzem den Waffensachkundelehrgang erfolgreich abgeschlossen und möchte nun gerne die Qualifikation zur Standaufsicht erwerben.

Leider bietet mein Schützenverein in nächster Zeit keinen entsprechenden Lehrgang an.

Bei meiner Recherche im Internet bin ich auf zahlreiche Online-Kurse gestoßen.

Daher wollte ich nachfragen, ob jemand weiß, ob solche Online-Lehrgänge vom DSB bzw. PSSB oder den jeweiligen Schützenvereinen anerkannt werden.

Falls ja, würde ich mich über Empfehlungen für seriöse und qualitativ gute Anbieter freuen.

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Freundliche Grüße
T. R.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Tobias Reineck:

Daher wollte ich nachfragen, ob jemand weiß, ob solche Online-Lehrgänge vom DSB bzw. PSSB oder den jeweiligen Schützenvereinen anerkannt werden.

Mach sie direkt bei deinem oder einem Landesverband des DSB, wie beispielsweise beim schon genannten BSSB.

Die Inhalte sind fast überall gleich scheiße, weil sich diese Lehrgänge, sofern sie nicht unmittelbar mit einem Sachkundelehrgang verknüpft sind, in aller Regel an nich sachkundige angehende Aufsichten im Schießsport mit erlaubnisfreien Waffen richten.

Lass sich die zwei Stunden abends berieseln und du hast den Zettel, die tatsächliche Tätigkeit als Aufsicht "lernst" du ohnehin erst auf deinem Stand in der Praxis, ergänzt durch etwas Selbststudium der Sportordnungen, Standordnungen etc.

Geschrieben

Hallo Tobias,

 

natürlich schadet es Dir nicht, wenn Du an dem Standaufsichtkurs teilnimmst.

Aber ich habe es so in Erinnerung, dass jeder, der die Sachkundeprüfung für Sportschützen oder den Jagdschein bestanden hat automatisch zur Aufsicht auf Schießständen berechtigt ist.

Gruß Martin

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb bdsschütze:

Aber ich habe es so in Erinnerung, dass jeder, der die Sachkundeprüfung für Sportschützen oder den Jagdschein bestanden hat automatisch zur Aufsicht auf Schießständen berechtigt ist.

Jein. Ja, grundsätzlich kann jede sachkundige Person durch den Standbetreiber zur Aufsicht bestellt werden. Das ist auch am Ende weit wesentlicher als den Zettel zu haben.

Den Zettel setzen aber einerseits einige Vereine dafür voraus, und insbesondere Verbände für die Aufsicht bei Wettkämpfen über Vereinsebene.

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