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Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb ASE:

deine völlig abwegige Theorie davon dass man als Aufsicht  seine Identität nicht nachweisen müsse aufrecht erhalten. 

 

vor 13 Minuten schrieb ASE:

die Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen;

 

Ich bin zwar - im Gegensatz zu @webnotar - kein Jurist, sondern Ingenieur, aber DU BIST AUCH KEIN JURIST - denn was du da rumkonstruierst, erfüllt in keinster Weise den Tatbestand der Logik. 

 

"AUSKÜNFTE ERTEILEN" ist nicht das selbe, wie einen Ausweis vorzeigen. 

 

Du hast in EINEM Recht: Ein vorgezeigter amtlicher Ausweis (Perso oder Reisepass) erspart dem Überprüften unnötigen Aufwand - ABER - eine OWI, den nicht dabei zu haben, wenn man nicht gleichzeitig Waffen dabei hat, ist es nicht.

 

Das hat @webnotar  100%ig richtig dargestellt. Glaub es oder spring rum wie Rumpelstilzchen, deine Entscheidung. Für mich hast du deine Reputation vollkommen verspielt.

Geschrieben
Am 1.5.2026 um 15:28 schrieb Tobias Reineck:

Daher wollte ich nachfragen, ob jemand weiß, ob solche Online-Lehrgänge vom DSB bzw. PSSB oder den jeweiligen Schützenvereinen anerkannt werden.

 

Das war übrigens die Ausgangsfrage. Die nur der jeweilige Verband oder Standbetreiber beantworten kann.

 

Was DSB, PSSB oder BDS oder DSU anerkennen oder nicht, ist vollkommen Wumpe, solange sie nicht - z.B. als Ausrichter eines Schießsportevents temporär oder dauerhaft Standbetreiber sind. Denn NUR der Standbetreiber überprüft die jeweilige Qualifikation und beauftragt dann - als seine Erfüllungsgehilfen - entsprechend qualifizierte Personen als vAP - das genaue Prozedere für privilegierte Standbetreiber bitte der Handreichung entnehmen, die @webnotar verfasst hat.

 

Für MEINEN Verein kann ich verneinen - wir erkennen solche windigen Onlinekurse NICHT an - sondern nur die Kurse von Anbietern, denen wir bezüglich ihrer Kompetenz und Seriosität trauen. Ab liebsten natürlich denen, die wir selbst geschult oder nachgeschult haben - denn es sind ja für die vAP auch viele standspezifische Faktoren einzuhalten, die bei fremden Lehrgangsträgern aus nachvollziehbaren Gründen nicht vermittelt werden konnten.

Geschrieben (bearbeitet)

Jaja, und wenn es dann das nächste Urteil gibt das dem ollen ASE (mal wieder) recht gibt,  heisst es wieder Rechtsbeugung !!!111Elf!!!!

 

Absolut typisch fürs Waffenrecht, wenn man sich nur die Mühe macht, genügend Urteile zu lesen. Wortlautakrobatik seitens Kläger und Top-Anwalt , weil man nicht begreifen will, dass die teleologische Auslegung zählt. Wenn das dann krachend scheitert..Urteilsschelte.

 

Ein auffälliges Muster: Anwalt X hats gesagt, dann muss es ja Stimmen. Und jetzt zeigen wir es denen da oben mal richtig in dem wir den Identitätsnachweis bei der Kontrolle der Aufsicht verweigern. Wenn es dann ausgeurteilt nicht stimmt, lag der Richter falsch oder hat gleich das Recht gebeugt. Schlüsselfrage, Magazinaufbewahrung , Waffenkontrolle, Umgang mit Waffen im privaten etc. Immer das gleiche.

 

Und bei der Ausweisfrage vollends absurd. Schon nach PAauswG eine Ordnungswidrigkeit, verbreitet man nun allen ernstes jetzt die Groteske, ein Zettel vom Verein sei ausreichend sich im Falle einer Kontrolle zu legitimieren:

 

"Guten Tag, Landratsamt X, sind sie die Aufsicht?"

 

"Ja"

 

"Zeigen Sie uns bitte ihren Ausweis, Nachweisdokument zur Bestellung zur Aufsicht, die Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten"

 

"Hier ist das Nachweisdokument!!! Mehr gibts nicht!!!"

 

"Herr Y,  wir müssen schon feststellen können, wer sie sind und ob das ihr Nachweisdokument ist"

 

"Da haben kein Recht dazu, der webnotar hats gesagt!! Wieder keine Ahnung!!'

 

 

Wird bestimmt funktionieren....:rolleyes:

 

Und jetzt um Moment überlegen sich ein paar Schlaumeier, dass es doch genügt, einen zum Standaufsichtenkurs zu schicken und das Zeugnis ins Schützenhaus zu legen. Den unqualifizierten Aufsichten sagt man, sie sollen einfach behaupten das sei Ihres und das Vorzeigen des Ausweises verweigern. Denen zeigen wir es...die können uns garnichts"

 

Infantiler Trotz.

 

 

 

 

 

Bearbeitet von ASE

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