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Bedürfnisse und Nachweise


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Geschrieben

Ich schiesse z.b. KM im DSB und LM im BDS. Bei der KM kann es passieren das ich für 3 KW alle drei Termine an einem Tag schiessen MUSS. Beim BDS habe ich letzten Samstag 4 ÜK KW  jeweils nacheinander geschossen. 4 termine mit ÜK Waffen an einem Tag. Gab noch nie Probleme bei weiteren Beantragungen. Abfragen zum weiteren Besitz hatte ich in über 20 Jahren noch nie . Im Saarland werden die ÜK Waffen z.Z. noch gar nicht abgefragt. Die 5 oder 10 Jahresabfragen kommen aber so langsam . Ich erfülle die " Wettkampfpflicht " mit meinen ÜK Waffen trotzdem. Zum Schiessen hab ich sie ja schliesslich auch geholt.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb alzi:

Entschuldige, aber auch wenn Du die Führerscheinprüfung vor 40 Jahren abgelegt hast und jetzt mit einem Auto unterwegs bist, hast Du die notwendigen Kenntnisse zu haben. Ob das damals gefragt oder geprüft wurde ist dabei doch absolut irrelevant!

Du übersiehst bei deinem Vergleich, dass gesetzliche Mindestanforderungen (wo ich der Pflicht zum "auf dem laufenden halten" zustimme) und die tatsächliche Auslegung in den Verbänden nicht identisch sind. Von der Tatsache das man bei den "sonstigen Sachkundearten" zwar im Hinblick auf Umgang und Sicherheit mindestens gleichwertiges Lernt, aber die bürokratischen Feinheiten der anderen Bedürfnisgründe ohne Einfluss auf die Sicherheit keine Rolle spielen.
Die Jägersachkunde zum Beispiel ist zwar insgesamt umfangreicher, deckt aber viele spezifische Detailfragen der Sportschützen, die ja auch überhaupt nicht sicherheitsrelevant sind – gar nicht ab. Wobei Jagd jetzt nur ein Beipsiel ist, wegen der Frage nach der Flinte und dem Mindestalter dafür würde ich mal ausschließen das ein Jagdschein vorhanden ist ;-)
 

Selbst in den Lehrgängen für Sportschützen wird in der Regel auch nur das gesetzlich Notwendige vermittelt, nicht aber die konkrete Praxis einzelner Verbände im Detail, die sich zudem ändern kann. Es wird vielleicht mal erwähnt, ist aber eher nicht Prüfungsstoff wenn von dem gesetzlichen Abweichend.

Wer also zusätzliche Bereiche nutzt (z. B. als Jäger auch als Sportschütze tätig wird), muss sich die entsprechenden Details eigenverantwortlich aneignen.

Genau das forderst du ja auch – Eigenverantwortung und selbstständiges Informieren.

Der TO macht aber doch genau das, indem er in einem Fachforum nachfragt.


Ihm dann gleichzeitig vorzuwerfen, dass er sich informiert, ist schlicht widersprüchlich.


Auch dann noch wenn man bedenkt das die meisten von uns mit diesen Fragen wohl einfach beim Verein nachgefragt hätten bzw. das sich mindestens die letzten beiden Fragen auch mit etwas Suchmaschinenbedienung problemlos selbst hätten klären lassen.  (Die erste im Prinzip auch, aber wegen der unterschiedlichen Handhabe je nach Typ und Anzahl vielleicht geringfügig komplexer für einen Neuling das auseinanderzuhalten)
  

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb TGB11:

Wenn ich also an einem Tag 9mm Pistole und 100m KK schieße, soll das wie ein Trainings-Termin zählen?
Das ist Schwachsinn, sorry.

 

Weil es denn die Experten gibt, die dann eintreten, 11 Monate nichts machen und dann am letzten Wochenende stündlich einen Termin angerechnet haben wollen. 

 

Die Maßgabe des Waffengesetzes ist es aber, bei Androhung von § 15 Abs. 4 WaffG namentlich der Verlust derAnerkennung als Schießsportverband (Nicht: Waffenbeschaffungsverband), das folgende:

 

Bt. Drs 14/7758, Seite 63 https://dserver.bundestag.de/btd/14/077/1407758.pdf

Zitat

Die uneingeschränkte Rechtstreue und Verlässlichkeit von Schießsportverbänden sowie deren Bereitschaft und Fähigkeit zur Aufsicht über ihre Mitgliedsvereine bilden eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass tatsächlich nur ernsthafte Sportschützen den Besitz von Schusswaffen erlangen und mit ihren Waffen sachgemäß und sorgsam umgehen.

 

Und da die Termine ohnehin über 12 Monate erbracht werden müssen ("das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreibt") ist die Terminhäufung ohnehin zwecklos...

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

Ich denke, bzgl. mehrere Termine an einem Tag muss man zwischen dem Bedürfnisantrag und dem Bedürfniserhalt unterscheiden. 

 

Für die Beantragung gilt die 12/18 Regel. Manche Verbände erkennen hier zwei Termine an einem Tag an.

 

Für den Bedürfniserhalt im Überkontingent muss man Wettkämpfe / Meisterschaften mit genau dieser Waffe nachweisen. Wenn da jetzt mehrere an einem Tag stattfinden,  kannst du das persönlich nicht beeinflussen. Von daher wäre es aus meiner Sicht nur richtig, wenn hier mehrere Meisterschaften an einem Tag anerkannt werden. 

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