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Stefan.357

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Alle Inhalte von Stefan.357

  1. Ok, da hast du Recht. Ist wohl bei uns eine württembergische Spezialität. Aber da wird in der Richtlinie zur Bedürfnisbestätigung extra darauf hingewiesen, mit dem Verweis auf den Erwerb. Daher wird für die 4/6 wohl auch ein Tag für Lang- und Kurzwaffen anerkannt.
  2. Bevor wir aneinander vorbei reden. Die Anerkennung als ein Termin bezieht sich auf die 12/18 Regel zum Bedürfnisnachweis. Im DSB zählt das als ein Termin. Für die Überprüfung des Bedürfnisse und die 4/6 Regel kann ich es dir nicht 100% sicher sagen.
  3. In dein Schießbuch kannst eintragen was du willst. Nur erkennt es nicht jeder Verband als zwei Termine an, sondern nur als einen.
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