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Stefan.357

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Alle Inhalte von Stefan.357

  1. Lass gut sein, du kannst und willst es offensichtlich nicht verstehen. Es gibt Gesetzestexte und Urteile die gewisse Dinge definieren. Du versuchst es mit Logik und das geht bei dem Thema zu 99,9% leider schief.
  2. Solange du der Meinung bist, dass die Nutzung von Werkzeugen zum Stehlen noch unter einfache Mitnahme, bzw einfachen Diebstahl wie es korrekter Weise heißen müsste, fällt, erübrigt sich da jede weitere Diskussion.Da fehlen leider sämtliche Grundlagen die hier für eine zielführende Diskussion notwendig wären. PS: Über solche Begriffe müssen wir nicht mehr nachdenken, das haben Richter bereits entschieden, wie dies zu verstehen ist.
  3. Abhebeln mit dem Stemmeisen ist eben genau keine einfache Mitnahme. Lerne bitte die Basics, bevor du versuchst mit anderen über rechtliche Themen zu diskutieren. Und das Verständnis der Paragraphen ist durchaus wichtig, da hier immer versucht wird damit zu argumentieren. Aber du ergehst dich lieber in hohlen Phrasen, anstatt auch mal auf konkrete Fragen zu Antworten von daher scheint eine ernsthafte Diskussion wohl eher nicht gewünscht?
  4. Du bist eines dieser Paradebeispiele dafür. Kein Mensch spricht von einer Sicherung gegen Abhebeln etc. Die Verhinderung der einfachen Mitnahme ist alles was es benötigt, so das du als LWB nicht im Bereich der Fahrlässigkeit unterwegs bist. Aber du diskutierst lieber mit tollen Scheinargumenten und hängst dich an Paragraphen, Normen und Verordnungen auf, die 95% der Normalbürger eh nicht verstehen. Wo nochmal liegt das Problem, bei z.B. einem 150kg Schrank, die Boden oder Wandbohrung zu nutzen? Alleine als Umfallsicherung bei geöffneter Tür ist diese sinnvoll und verhindert gleichzeitig die einfache Mitnahme.
  5. Ich verstehe nicht, wieso man hier immer versucht sich den leichten Weg als zulässig und ausreichend hinzuargumentieren? Nicht nur in diesem Fall sondern ganz generell. Ja, er mag ausreichen, der einfache Weg, aber die Erfahrung sollte uns doch mittlerweile gelehrt haben, dass es immer wieder findige und böswillige Staatsanwälte, SB oder Richter gibt, die streng dem Grundsatz "so wenig Waffen wie möglich im Volk" dienen. Es sind doch schon genügend Andere böse auf die Nase gefallen, sei es beim Thema Aufbewahrung Tresorschlüssel, Überkontingentwaffen etc, etc. Das ließe sich endlos erweitern. Warum kann ich da als LWB, von dem umsichtiges Handeln erwartet wird, nicht einfach eine der beiden Bohrungen im Tresor benutzen? Sollte das in Ausnahmefällen nicht möglich sein, Rücksprache mit dem SB und die Lösung, wie auch immer die aussehen mag, schriftlich bestätigen lassen. Ich verstehe einfach diese Revoluzerverhalten von einigen nicht, die meinen sich bei jeder Gelegenheit mit dem Staat anlegen zu müssen, woher kommt das? Doch noch zu viele Waffen in den Händen von Reichsbürgern & Co.?
  6. Woher kommt die irrsinnige Annahme, dass mir die Standaufsicht die Nachweise für den WSV unterschreiben muss? Die Standaufsicht unterschreibt im Schießbuch, den Nachweis für den WSV unterschreibt der Schießleiter=Sportleiter, wenn er es richtig macht nach Kontrolle des Schießbuches für die Einzeltermine
  7. Die Frage stellt sich nicht wirklich. Zwei eingetragene Personen auf einer WBK bedeuten nur dass beide berechtigt sind. Sie werden deshalb bezüglich des Erwerbsstreckungsverbotes und bei der Grünen WBK bezüglich des Grundkontingents nicht wie zwei verschiedene Personen behandelt. Hierzu muss jeder eine eigene WBK besitzen.
  8. Sachkunde schon gemacht? Wenn nein, machen, dann erübrigen sich solche Fragen. Wenn ja, mach sie nochmal 😉
  9. Ok, da hast du Recht. Ist wohl bei uns eine württembergische Spezialität. Aber da wird in der Richtlinie zur Bedürfnisbestätigung extra darauf hingewiesen, mit dem Verweis auf den Erwerb. Daher wird für die 4/6 wohl auch ein Tag für Lang- und Kurzwaffen anerkannt.
  10. Bevor wir aneinander vorbei reden. Die Anerkennung als ein Termin bezieht sich auf die 12/18 Regel zum Bedürfnisnachweis. Im DSB zählt das als ein Termin. Für die Überprüfung des Bedürfnisse und die 4/6 Regel kann ich es dir nicht 100% sicher sagen.
  11. In dein Schießbuch kannst eintragen was du willst. Nur erkennt es nicht jeder Verband als zwei Termine an, sondern nur als einen.
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