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IGNORED

Bedürfnisse und Nachweise


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Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb alzi:

würde ich so nicht verallgemeinern, die landesverbände im DSB haben unterschiedliche beführwortungsrichtlinien

Ok, da hast du Recht. Ist wohl bei uns eine württembergische Spezialität.

Aber da wird in der Richtlinie zur Bedürfnisbestätigung extra darauf hingewiesen, mit dem Verweis auf den Erwerb.

Daher wird für die 4/6 wohl auch ein Tag für Lang- und Kurzwaffen anerkannt. 

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Geschrieben

Ich schiesse z.b. KM im DSB und LM im BDS. Bei der KM kann es passieren das ich für 3 KW alle drei Termine an einem Tag schiessen MUSS. Beim BDS habe ich letzten Samstag 4 ÜK KW  jeweils nacheinander geschossen. 4 termine mit ÜK Waffen an einem Tag. Gab noch nie Probleme bei weiteren Beantragungen. Abfragen zum weiteren Besitz hatte ich in über 20 Jahren noch nie . Im Saarland werden die ÜK Waffen z.Z. noch gar nicht abgefragt. Die 5 oder 10 Jahresabfragen kommen aber so langsam . Ich erfülle die " Wettkampfpflicht " mit meinen ÜK Waffen trotzdem. Zum Schiessen hab ich sie ja schliesslich auch geholt.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb alzi:

Entschuldige, aber auch wenn Du die Führerscheinprüfung vor 40 Jahren abgelegt hast und jetzt mit einem Auto unterwegs bist, hast Du die notwendigen Kenntnisse zu haben. Ob das damals gefragt oder geprüft wurde ist dabei doch absolut irrelevant!

Du übersiehst bei deinem Vergleich, dass gesetzliche Mindestanforderungen (wo ich der Pflicht zum "auf dem laufenden halten" zustimme) und die tatsächliche Auslegung in den Verbänden nicht identisch sind. Von der Tatsache das man bei den "sonstigen Sachkundearten" zwar im Hinblick auf Umgang und Sicherheit mindestens gleichwertiges Lernt, aber die bürokratischen Feinheiten der anderen Bedürfnisgründe ohne Einfluss auf die Sicherheit keine Rolle spielen.
Die Jägersachkunde zum Beispiel ist zwar insgesamt umfangreicher, deckt aber viele spezifische Detailfragen der Sportschützen, die ja auch überhaupt nicht sicherheitsrelevant sind – gar nicht ab. Wobei Jagd jetzt nur ein Beipsiel ist, wegen der Frage nach der Flinte und dem Mindestalter dafür würde ich mal ausschließen das ein Jagdschein vorhanden ist ;-)
 

Selbst in den Lehrgängen für Sportschützen wird in der Regel auch nur das gesetzlich Notwendige vermittelt, nicht aber die konkrete Praxis einzelner Verbände im Detail, die sich zudem ändern kann. Es wird vielleicht mal erwähnt, ist aber eher nicht Prüfungsstoff wenn von dem gesetzlichen Abweichend.

Wer also zusätzliche Bereiche nutzt (z. B. als Jäger auch als Sportschütze tätig wird), muss sich die entsprechenden Details eigenverantwortlich aneignen.

Genau das forderst du ja auch – Eigenverantwortung und selbstständiges Informieren.

Der TO macht aber doch genau das, indem er in einem Fachforum nachfragt.


Ihm dann gleichzeitig vorzuwerfen, dass er sich informiert, ist schlicht widersprüchlich.


Auch dann noch wenn man bedenkt das die meisten von uns mit diesen Fragen wohl einfach beim Verein nachgefragt hätten bzw. das sich mindestens die letzten beiden Fragen auch mit etwas Suchmaschinenbedienung problemlos selbst hätten klären lassen.  (Die erste im Prinzip auch, aber wegen der unterschiedlichen Handhabe je nach Typ und Anzahl vielleicht geringfügig komplexer für einen Neuling das auseinanderzuhalten)
  

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb TGB11:

Wenn ich also an einem Tag 9mm Pistole und 100m KK schieße, soll das wie ein Trainings-Termin zählen?
Das ist Schwachsinn, sorry.

 

Weil es denn die Experten gibt, die dann eintreten, 11 Monate nichts machen und dann am letzten Wochenende stündlich einen Termin angerechnet haben wollen. 

 

Die Maßgabe des Waffengesetzes ist es aber, bei Androhung von § 15 Abs. 4 WaffG namentlich der Verlust derAnerkennung als Schießsportverband (Nicht: Waffenbeschaffungsverband), das folgende:

 

Bt. Drs 14/7758, Seite 63 https://dserver.bundestag.de/btd/14/077/1407758.pdf

Zitat

Die uneingeschränkte Rechtstreue und Verlässlichkeit von Schießsportverbänden sowie deren Bereitschaft und Fähigkeit zur Aufsicht über ihre Mitgliedsvereine bilden eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass tatsächlich nur ernsthafte Sportschützen den Besitz von Schusswaffen erlangen und mit ihren Waffen sachgemäß und sorgsam umgehen.

 

Und da die Termine ohnehin über 12 Monate erbracht werden müssen ("das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreibt") ist die Terminhäufung ohnehin zwecklos...

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

Ich denke, bzgl. mehrere Termine an einem Tag muss man zwischen dem Bedürfnisantrag und dem Bedürfniserhalt unterscheiden. 

 

Für die Beantragung gilt die 12/18 Regel. Manche Verbände erkennen hier zwei Termine an einem Tag an.

 

Für den Bedürfniserhalt im Überkontingent muss man Wettkämpfe / Meisterschaften mit genau dieser Waffe nachweisen. Wenn da jetzt mehrere an einem Tag stattfinden,  kannst du das persönlich nicht beeinflussen. Von daher wäre es aus meiner Sicht nur richtig, wenn hier mehrere Meisterschaften an einem Tag anerkannt werden. 

Geschrieben (bearbeitet)

Habe ich mit Langwaffen geschossen, habe ich mit Langwaffen geschossen. Habe ich mit Kurzwaffen geschossen, habe ich mit Kurzwaffen geschossen. Schieße ich auf der Bezirksmeisterschaft an einen Tag fünf meiner ÜK-Waffen, habe ich diese fünf ÜK-Waffen im Wettkampf geschossen. 

 

Das hat mit Terminen und Anerkennung nichts zu tun. Das sind Tatsachen die zu bestätigen sind.

Bearbeitet von Fyodor
Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Pistolen-Paule:

Wer also seine Aktivitäten darmaßen zurückfährt und meint, dass es reicht sich 4/6x im Jahr auf einem Stand einzufinden, wo alles geschossen werden kann, 

und dann da mit seinem ganzen Arsenal feuert, der kann dann ein Problem beim Bedürfniserhalt (insb. für Überkontingent-Waffen) bekommen. 

 

vor 4 Stunden schrieb Pistolen-Paule:

Sprich: das wären dann 3 Waffen, die man an einem Tag schießen müsste. Das könnte also - so oder so - knapp werden.  

 

Nein, hier wird wild und in Unkenntnis des WaffG fabuliert. Es gibt keinen Grund am selben Tag mit der dritten Waffe zu trainieren, denn 14.3 wird beim Trainig mit der ersten Waffe erfüllt, 14.4 spätestens mit der zweiten , wenn so Schiessen mit Kw und Lw erfüllt wurden.

14.3 regelt die Voraussetzungen für den Erwerb der nicht als  "Überkontingent" betrachteten Waffen

Der 14.4 regelt die Voraussetzungen für den Besitz der nicht dem "Überkontingent" zugeordneten Waffen.

14.5 regelt den Erwerb und Besitz der Überkontingentwaffen.

 

Wie der Besitz der Überkontingentwaffen nachgewiesen wird, darüber schweigt das WaffG seit 2020 und die völlig veralterte Verwaltungsvorschrift von 2012, ausser das es eben für weitere Disziplinen und Wettkampfsport sein soll. Entsprechend kannst Du gemeinsam mit Verbänden, Ämter und Gerichten mutmaßen ob zum fortgesetzten Besitz der Überkontingentwaffen die selben Voraussetzungen wie beim Erwerb vorliegen müssen, also

A) Teilnahme an Wettkämpfen mit den vorhandenen Waffen. Zu klären: Mit allen vorhandenen Waffen oder nur einem nicht definierten Anteil der Waffen oder nur den Überkontingentwaffen?

B) wie in 14.3 gefordert regelmäßige Ausübung des Sportes also 12/18, egal mit welche(r/n) Waffen.

C) die kreative Forderung mancher Behörden man müsse ab Überkontingent mit jeder einzelnen vorhandenen (Überkontingent-) Waffe 12/18. Somit die Anforderungen an Aufrechterhaltung Besitz höher als bei Erwerb.

D) das "Vertrauen in Seehofer" , der 14.5 ist nur aus Versehen falsch verortet und gehört eigentlich vor den 14.4.  Sprich in den ersten 10 Jahren nach Erwerb der  Grundkontingentwaffen reicht 4/6 mit Unterscheidung Kw/Lw und für die Überkontingentwaffen Teilnahme an Wettkämpfen (mit welchen Waffen?) danach reicht Mitgliedschaft im Verein/Verband für Besitz aller Waffen, auch für Überkontingent.

 

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben (bearbeitet)
vor 31 Minuten schrieb Fyodor:

Habe ich mit Langwaffen geschossen, habe ich mit Langwaffen geschossen. Habe ich mit Kurzwaffen geschossen, habe ich mit Kurzwaffen geschossen. Schieße ich auf der Bezirksmeisterschaft an einen Tag fünf meiner ÜK-Waffen, habe ich diese fünf ÜK-Waffen im Wettkampf geschossen. 

 

Das hat mit Terminen und Anerkennung nichts zu tun. Das sind Tatsachen die zu bestätigen sind.

 

Für den Besitz ist das beim WSV auch genau so geregelt.

 

Pro Tag:

 

Für Erwerb ( § 14 Abs. 3) : 1 Termin

Für Besitz (§ 14 Abs. 4) 1x KW + 1x LW

Für ÜK Erwerb& Besitz: Beliebig viele Wettkämpfe

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Fyodor:

Warum kommt in diesem Forum immer diese blöde Antwort. Wenn Du nichts schreiben willst, dann lass es! Nur den Post-Counter hoch treiben bringt auch nichts.

Bin ich normalerweise auch nicht so schnell bei.

Aber bitte.. lies nochmal die Eingangsfragen.

Sorry, kann ein LWB nicht ernsthaft stellen…

Geschrieben
12 hours ago, Fyodor said:

Warum kommt in diesem Forum immer diese blöde Antwort. Wenn Du nichts schreiben willst, dann lass es! Nur den Post-Counter hoch treiben bringt auch nichts.

Du bist also auf dem gleichen mässig Kenntnisstand wie der Fragesteller und kannst ansonsten auch nichts weiter beitragen was etwa EINEN  GESICHERTEN rechtlichen Betand hätte - oder?

 

Danke für deinen sehr erhellenden und hifreichen Beitrag

 

Templar

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