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IGNORED

Hausdurchsuchung bei Lars Winkelsdorf


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

In letzter Zeit dienen Hausdurchsuchngen doch mehr dem "Linken erzierischen Carakter"

Frei nach "Trällerst du nicht unser Lied, so bringen wir dir die Flötentöne bei ..." *

 

 

* kennt jemand einen Second Hand Shop für Bademäntel ...:help:

 

 

Bearbeitet von Heimschrauber
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb CiscoDisco:

Ist der Mann wichtig, warum braucht es für den einen Thread hier?

Hausdurchsuchungen gibt es hunderte täglich in Deutschland...

 

Der "Mann" ist hier wohl bekannt - und durchaus umstritten wie auch streitbar. Somit ist er "wichtig".

Ich bin kein großer Freund von L.W., aber als Bürger unseres geliebten demokratischen Staates genießt er auch die verfassungsmäßigen Grundrechte. 

Sollten die ihm verwehrt werden, gehören die Schuldigen geschreddert (aus dem Staatsdient geworfen und unter Verlust jeglicher Pensionsansprüche). Ganz rechtsstaatlich.

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb MT80:

1. Mit der "taz" spricht zwar der Normalbürger nicht, aber weil das nun mal sein Beruf ist, da wird er wird wohl ( im Nachhinein ein viel zu geringes )

ein Honorar dafür bekommen haben.

2. Wenn der Sachverhalt zu 100% stimmt, dann ist es eine riesen Sauerei...

3. "Ob Magazin und Schulterstütze illegal sind müssen Gutachter klären"....oje.. ohne Worte....

 

 

 

 

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Olt d.R.:

1. Mit der "taz" spricht zwar der Normalbürger nicht, aber weil das nun mal sein Beruf ist, da wird er wird wohl ( im Nachhinein ein viel zu geringes )

ein Honorar dafür bekommen haben.

2. Wenn der Sachverhalt zu 100% stimmt, dann ist es eine riesen Sauerei...

3. "Ob Magazin und Schulterstütze illegal sind müssen Gutachter klären"....oje.. ohne Worte....

 

 

 

 

Warum ist 3. ohne Worte? 

Geschrieben

Ja, die Waffenbehörde in Hamburg, da habe ich ähnliche Erfahrungen gesammelt:

Da ich einen Revolver für die Disziplin "Dienstsportpistole -revolver" suchte, benatragte ich mit Bescheinigung des Verbandes einen Voreintrag. Dann wurde ich bei eGun fündig. 

Ein Victory-Revolver von S&W in passablem Zustand sollte es sein und konnte zu einem güstigen Preis ersteigert werden.

Den Verkäufer angemailt: "Ich schicke Dir das Geld, WBK ist aber noch bei der Waffenbehörde zum Eintrag der EWB. Ist nur eine Formsache, aber es kann ein paar Tage dauern. Bitte laß das Teil im Tresor, ich melde mich schnellstens".

Etwa 8 Tage später muß ich zur Behörde um den Jagdschein zu verlängern (Behörde ist in Berlin für Jagdschein und WBKs zuständig).

Sachbearbeiter: "Ach guten Tag Herr ........ , kommen Sie doch bitte gleich mal mit zum Chef".

Der : " Warum beschaffen Sie sich eine Waffe ohne Berechtigung? Wir sind gerade dabei, die Durchsuchung bei Ihnen vorzubereiten....".

Nach dem ersten Schrecken stellte sich folgendes heraus:

Mein Verkäufer war sich unsicher über das Prozedere und fragt bei der Behörde in Hamburg nach:

"Wenn Sie verkauft haben, müssen Sie den Verkauf melden". 

Verkäufer: "Aber ich hab die Waffe ja noch".

Behörde: "Egal, muß binnen 14 Tagen gemeldet werden, wir können ja in der Akte vermerken, daß der Revolver noch bei Ihnen liegt."

Gesagt, getan, Hamburg meldet den Erwerb an Berlin und das Drama nimmt seinen Lauf.

Nach vielen Telefonaten mit den Herrschaften in Hamburg und Rückfragen durch meine Behörde hat sich die Sache geklärt.

Nach Erhalt der WBK konnte ich auch den Verkäufer beruhigen und habe das Schätzchen dann ein paar Tage später in den Händen.

 

In Hamburg war man sich trotz der "Belehrung" meiner Behörde aber sicher, alles richtig gemacht zu haben. Mein Einwand, daß der Verkäufer den Revolver nach der Überlassungsanzeige ja nicht mehr ganz legal im Tresor hatte, machte bei den Damen wenig Eindruck.....

 

Auch in Bezug auf Herrn Lars W. habe ich eigene Erfahrungen machen können, die waren jedoch nicht so erfreulich, daß man sie hier verbreiten müsste.

 

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb CZM52:

Warum ist 3. ohne Worte? 

Nun,

ich hielt das für selbsterklärend, denn man braucht keinen "Gutachter",

um die waffenrechtliche ( Nicht- ) Relevanz einer Schulterstütze festzustellen.

 

Und selbst bei den seltsamen Magazinbestimmungen in D ist dies auch schnell möglich,

denn er hat keine weiteren WBK pflichtigen Waffen für die es "zu viel Mun aufnehmen könnte"

und wenn selbst wenn dies ein anmeldepflichtiges Magazin wäre, hätte man mit einem Anruf vor Ort

bei der Waffenbhörde feststellen können, ob er es gemeldet hat oder nicht.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Olt d.R.:

.......................... hätte man mit einem Anruf vor Ort

bei der Waffenbhörde feststellen können, ob er es gemeldet hat oder nicht.

 

 

jo, träum weiter 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Olt d.R.:

Nun,

ich hielt das für selbsterklärend, denn man braucht keinen "Gutachter",

um die waffenrechtliche ( Nicht- ) Relevanz einer Schulterstütze festzustellen.

 

Und selbst bei den seltsamen Magazinbestimmungen in D ist dies auch schnell möglich,

denn er hat keine weiteren WBK pflichtigen Waffen für die es "zu viel Mun aufnehmen könnte"

und wenn selbst wenn dies ein anmeldepflichtiges Magazin wäre, hätte man mit einem Anruf vor Ort

bei der Waffenbhörde feststellen können, ob er es gemeldet hat oder nicht.

 

 

zum einen ist es egal ob er ne Waffe hat oder nicht, zum anderen wird sich sicher keiner das an den Schuh binden, und etwas vor Ort entscheiden, dazu gibt es Experten die dann zum einen die Beschaffenheit und zum anderen die rechtliche Einordnung feststellen und im weiteren Schritt dann prüfen ob EWrlaubnisse sofern nötig vorliegen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb CZM52:

 dazu gibt es Experten 

Klar gibt es diese Experten und wenn man bei jemandem durchsucht

( und das lange im Voraus geplant wird ) und es um Waffen geht,

nimmt man sich natürlich keinen davon mit oder steht mit ihm in Kontakt.

 

PS: wir reden hier nur von einem Magazin und einer Schulterstütze und nicht davon,

ob z.B. ein HA auch Dauerfeuer schießen kann oder ob ein falscher Verschluß verbaut wurde

oder ob ein 8 mm langes Laufstück waffenrechtliche Relevanz hat.

 

Und bezüglich des Magazins: es ist nicht unbedingt egal, ob er noch Waffen besitzt,

denk mal drüber nach...

Bearbeitet von Olt d.R.
Einfügung
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Olt d.R.:

Klar gibt es diese Experten und wenn man bei jemandem durchsucht

( und das lange im Voraus geplant wird ) und es um Waffen geht,

nimmt man sich natürlich keinen davon mit oder steht mit ihm in Kontakt.

 

Und bezüglich des Magazins: es ist nicht unbedingt egal, ob er noch Waffen besitzt,

denk mal drüber nach...

wenn du meinst, dann ist ja gut

 

 

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb jaegerpeter:

"Wenn Sie verkauft haben, müssen Sie den Verkauf melden". 

 

So ein Schwachsinn! Kaufen kann ich immer! Erwerben ist was ganz anderes. Das nimmt dir jeder Anwalt auseinander.

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