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IGNORED

Gestern auf dem Schießstand...


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Geschrieben (bearbeitet)

Die Schützenstände dieses Standes unterliegen der Zeitmiete.

Schütze A legt seine schraubgehupte schisslapeng superduper mega-Holzklasse Jager-Knifte (Borovnik) auf seinem Stand ab und wollte die Kanone abkühlen lassen.

Von ihm unbemerkt machte sich zwei Stände weiter Schütze B mit seinem Halbautomaten fertig und das Unglück nahm seinen Lauf:

Die Hülsen des Halbautomaten wurden so ausgeworfen, dass sie die Waffe des Schützen A auch mit dem Hülsenmund trafen.

Ästhetisch ist der Schaft Schrott. Jagdlich spielt es keine Rolle.

 

Haftet Schütze B?

Wenn er haftet, müsste es eigentlich wie beim Auto einen neuen Schaft geben? Eine 100% Restauration ist ausgeschlossen. Dellen können gebügelt werden aber die Schnitte durch die Hülsenmünder kriegste nur mit Füller kaschiert...

 

Gruß,

 

frogger

 

 

 

Bearbeitet von frosch
Geschrieben

Zivilrechtlich eine Sachbeschädigung durch Halbautomaten-Schützen! Wenn Der Besitzer sein Jagdgewehr da abelegen durfte zahlt der der die Sachbeschädigung begangen hat. Dieser hätte absehen müssen, wohin seine Patronenhülsen fliegen und ob sie einen Schaden anrichten können.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 34 Minuten schrieb frosch:

Ästhetisch ist der Schaft Schrott. Jagdlich spielt es keine Rolle.

Das wäre mir scheißegal ob es jagdlich eine Rolle spielt oder nicht, die Waffe wurde durch einen Dritten beschädigt und der muss dafür gerade stehen, muss er es halt seiner Versicherung melden, wenn der keine hat muss er eben seinen Geldbeutel aufmachen. Wäre ja noch schöner.

 

Die " schraubgehupte schisslapeng superduper mega-Holzklasse Jager-Knifte" Aussage zeigt aber schon wohin es gehen soll...

Bearbeitet von farmer3
Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb frosch:

..

 

Haftet Schütze B?

Wenn er haftet, müsste es eigentlich wie beim Auto einen neuen Schaft geben? Eine 100% Restauration ist ausgeschlossen. Dellen können gebügelt werden aber die Schnitte durch die Hülsenmünder kriegste nur mit Füller kaschiert...

...



Der versierte Restaurator nimmt feinen Holzschliffschaub aus geeignetem Schaftholz, vermischt diesen mit etwas Sekundenkleber und füllt damit die Schnitte aus
Danach überschleifen und den Hinterschaft komplett aufpolieren.
Don´t panik!

Den Schaden wird der HA Rambo wohl bezahlen müssen....  er hätte ja auch einen Hülsenfangsack benutzen können.

Borovnik baut übrigens feinste Jagdwaffen....  Muss man sich halt leisten wollen können :) 

 

 

....

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb DVC1961:

Zivilrechtlich eine Sachbeschädigung durch Halbautomaten-Schützen! Wenn Der Besitzer sein Jagdgewehr da abelegen durfte zahlt der der die Sachbeschädigung begangen hat. Dieser hätte absehen müssen, wohin seine Patronenhülsen fliegen und ob sie einen Schaden anrichten können.

 

Auf was man nicht alles achten muss :unsure2:

Geschrieben

Wäre ich das HA Schütze, würde ich das mit meiner Haftpflichtversicherung besprechen. Wenn am Stand keine Hülsenfänger vorgeschrieben sind ist es aber fraglich, ob die zahlt.

 

vor einer Stunde schrieb frosch:

Von ihm unbemerkt machte sich zwei Stände weiter Schütze B mit seinem Halbautomaten fertig und das Unglück nahm seinen Lauf:

Das ist natürlich auch komisch. Er wird doch hoffentlich nicht den Stand verlassen haben, während seine Waffe noch offen herumlag?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 32 Minuten schrieb Andor:

Er wird doch hoffentlich nicht den Stand verlassen haben, während seine Waffe noch offen herumlag?

Frag ich mich auch, bei uns auf dem Stand müssen die Waffen bei temporär begrenzter Pause offen in die entspr. Ständer, auf dem Stand liegen lassen ist nicht.

Sollte dem so sein würde ich zumindest eine Teilschuld sehen.

Das der Schaden durch den HA Schützen verursacht wurde steht für mich ausser Frage.

 

Dreh es mal rum -  der HA Schütze wäre bei vergleichbarer Beschädigung seiner Waffe ebenso wenig begeistert, typische Situation.

 

Ob repariert oder ersetzt werden muss (nach Klärung der Schuldfrage) wird ein SV im Auftrag der jeweiligen Versicherung feststellen, ähnliche Fälle landen auch immer wieder gern vor Gericht.

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben (bearbeitet)

Ich denke auch, dass der HA Schütze seine Haftpflicht in Anspruch nehmen muss. Durch sein fahrlässiges Unterlassen (Nutzung eines geeigneten Hülsenfängers o.ä.) ist einem Anderen ein Schaden entstanden.

 Vergleichbar mit schlecht gesicherter Ladung die vom LKW und dem Nachfolgenden ins Auto fällt.

Ich will nicht sagen, dass mir das nicht hätte passieren können, aber meistens stelle ich wenigstens meinen Rangebag als Hülsenfang auf. A: Weil ich Wiederlader bin und b: aus Höflichkeit, weil es ganz schön nervt, ständig die Hülsen vom Nachbarn an die Birne zu bekommen.

Ein kleines Aber: Wenn ich schon so ein Statussymbol (meine Meinung) auf den Stand mit anderen nehme, sollte ich auch drauf achten.

Mein Motorrad stelle ich auch nicht neben die Einkaufswagen bei ALDI.

Bearbeitet von Oneshot
Geschrieben

Sind die Schützenstände nicht normal baulich getrennt mit Zwischenwänden, Netzbahn o.ä.?

 

Wer seine Waffe offen da liegen lässt, ohne Zwischenwände und wem auffällt, dass auch andere Leute auf dem Stand schießen muss damit rechnen,

dass auch mal Hülsen fliegen...

Gäbe es die Diskussion auch wenn der Fall mit einer Pistole aufgetreten wäre?

Da würde kaum einer nach Hülsenfangsack schreien auch wenn der Hülsenauswurf da normal nicht so aggressiv ist.

Nur weil es theoretisch Hülsenfänger gibt (auch für Pistolen) sehe ich mindestens eine Teilschuld beim Jager, in keinem Fall Alleinschuld beim Halbautomatennutzer.

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Geschrieben

Warum eigentlich? Kennt der, der auf einen Schießstand geht, nicht das Risiko herumfliegender Hülsen durch gängige Halbautomaten? Musste er seine Krachovnik so offen liegen lassen, wenn er peinlichst auf den Schaftzustand wert legt?

 

Ich denke, da muss er seine Waffe so zwischenlagern, dass da nichts gegenfliegen kann. Der Halbautomatist wird seine Büchse nicht absichtlich so gehalten hat, dass heißes Messing mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Nachbarsbüchse trifft. Lenken lassen sich die Hülsen bekanntermaßen nicht. Der hat den Stand lediglich bestimmungsgemäß weiter genutzt.

 

Ich denke, das ist eigenverantwortetes Risiko seitens des Luxusbegeisterten. Was will er erwarten? Dass der Schießbetrieb aufhört, wenn er sein Spielzeug zum Abkühlen zur Seite legt, anstatt ins Futteral oder sonstwo aus dem Streubereich der Hülsen anderer Schützen heraus?

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Und wenn dir die heissen Hülsen an den Schädel fliegen ist das auch dein Problem? Würde gern mal sehen wie du dann reagierst, musst ja mit rechnen wenn du daneben sitzt, also selber schuld.

Aber ich kann deine Erklärung nachvollziehen, heutzutage gehts eben nur noch um "ich", was interessieren andere und deren Eigentum.

Dabei ist es bezogen auf das hier geschilderte völlig egal ob "Luxuswaffe" oder 20€ Plempe.

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb Sebastians:

Sind die Schützenstände nicht normal baulich getrennt mit Zwischenwänden, Netzbahn o.ä.?

 

...

Nicht immer und nicht auf jedem Schießstand

Deswege stelle ich zum Schutz unserer Monitore eine Plexiglasscheibe auf, wenn ein HA Benutzer kommt.

Geschrieben

Ich verstehe die ganze Diskussion nicht .

Es hat jeder eine Haftpflichtversicherung auf dem Stand .

Die soll sich um die Regulierung kümmern .

Müssen dafür dann Sportschützen und Jäger sich in die Haare bekommen ? 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 54 Minuten schrieb schopy:

Warum eigentlich? .....



Grundsatzdiskussion... :confused:

Kennt der HA Benutzer nicht das Risiko, dass aus seiner Waffe die heißen Hülsen in die Umgebung geschleudert werden und Verletzungspotential für andere Standbenutzer haben?

Ist er eventuell dafür verantwortlich, Sicherungsmaßnahmen dagegen zu treffen  :confused:

Bearbeitet von gipflzipfla
Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb Anmark52023:

Waffe zum Abkühlen in den Kühlder

Bloß nicht! Das ist nicht gut für den Lauf. Da gab es mal eine wissenschaftliche Untersuchung - wurde glaube ich sogar hier im Forum diskutiert. Seitdem bleiben meine Waffen weit weg von jedem Kühler/Bläser/Darkroom.

 

Dafür haben wir alle Haftpflichtversicherungen. Daher sollte es müßig sein, über Schuld und Unschuld zu diskutieren.

... hoffe doch, dass sie dafür bezahlt, wenn der eine "dringend auf die Toilette musste" und der ander "ausnahmsweise" seinen Hülsenfangsack vergessen hat. 2x Fahrlässigkeit, läuft (drücke zumindest die Daumen, könnte jedem passieren).

 

 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb gipflzipfla:

Kennt der HA Benutzer nicht das Risiko, dass aus seiner Waffe die heißen Hülsen in die Umgebung geschleudert werden und Verletzungspotential für andere Standbenutzer haben?

Darum wartet man mit den HA bis der Stand nebenan frei ist und schießt davor Repetierer, nimmt den Stand gaaaaanz rechts oder hat einen Hülsenfangsack.

 

Aber die Hülsen sind fiese Charaktere, lassen sich immer wieder Mittel und Wege einfallen irgendetwas zu erwischen. Sollte jeder noch wissen, der Dienen durfte.

Geschrieben

2.3.6 Schiesstandrichtlinie

 

Allerdings kann darauf verzichtet werden, wenn Schutzbrillen vorgeschrieben werden....

 

...die aber auch nichts gegen heisse Hülsen im Rücken nutzen.

 

Ideal hat man optionale hülsenfänger, z.B. nach machart eines Rollos

 

Haftungsfrage wird interessant: Fliegende Hülsen sind jetzt nichts ungewöhnliches/ unerwartbares auf Schießständen. Würde mich nicht wundern wenn die Haftpflicht zickt...

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Mal ne Gegenfrage. Beim MD Fertigkeit bekommst du eine heiße Hülse auf den Fuß oder in den Kragen vom Nebenschützen........ist das dann Körperverletzung oder geht man das Risiko bewusst ein. Man weiß ja dass das nicht zu verhindern ist?

 

Mir ist das schonmal beim Präzi DSB passiert. Hülse fällt mit bei Sneakersocken auf die Zunge vom Schuh und zack Brandblase.

 

Eine Waffe hat dort nicht zu liegen. Und schon garnicht ohne einen der drauf aufpasst! Rechtliche hin oder her. Das sollte sich Schütze A mal überlegen!

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb farmer3:

Das wäre mir scheißegal ob es jagdlich eine Rolle spielt oder nicht, die Waffe wurde durch einen Dritten beschädigt und der muss dafür gerade stehen, muss er es halt seiner Versicherung melden, wenn der keine hat muss er eben seinen Geldbeutel aufmachen. Wäre ja noch schöner.

 

Die " schraubgehupte schisslapeng superduper mega-Holzklasse Jager-Knifte" Aussage zeigt aber schon wohin es gehen soll...

Typische Vollkasko Mentalität. 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb callahan44er:

....

 

Eine Waffe hat dort nicht zu liegen. Und schon garnicht ohne einen der drauf aufpasst! Rechtliche hin oder her. Das sollte sich Schütze A mal überlegen!

 @callahan44er , Du hast das Eingangstopic nicht richtig gelesen... :confused:

 

vor 4 Stunden schrieb frosch:

....

Schütze A legt seine schraubgehupte schisslapeng superduper mega-Holzklasse Jager-Knifte (Borovnik) auf seinem Stand ab und wollte die Kanone abkühlen lassen.

 

Von ihm unbemerkt machte sich zwei Stände weiter Schütze B mit seinem Halbautomaten fertig und das Unglück nahm seinen Lauf:

Die Hülsen des Halbautomaten wurden so ausgeworfen, dass sie die Waffe des Schützen A auch mit dem Hülsenmund trafen.

....




Ich begebe mich auf den Stand, packe mit dem Rücken anderen Schützen zugewandt meine Knarre aus, lege sie vor oder neben mir auf den Tisch, packe meine restlichen Sachen aus meiner Tasche und schon währenddessen können mir Hülsen aus einem HA um die Ohren fliegen...

Ist mal nicht so unvorstellbar abwegig!

Geschrieben

Es ist ein jagdlich geprägter Stand. Normal wird da nur mit Kippllaufwaffen oder Repetierern geschossen.

Irgendwo steht so gar, dass jeder Schuss einzeln geladen werden soll (ala DJV). Das hat da aber noch nie jemanden interessiert.

 

Ich tendiere schon dazu, dass ein HA-Schütze sich schon Gedanken machen sollte, wie seine Hülsen abgehen.

Jedenfalls nehme ich mir vorzugsweise die möglichst rechts gelegene Bahn, wenn ich HA schieße. Auf BW Ständen ist es fast egal; da ist genug Platz.

Nur für meine Ruger minis lege ich meine Hand nicht ins Feuer ;-)

 

Schütze B will den Vorfall seiner Versicherung melden und Schütze A ist natürlich angepisst. Mal sehen was wird.

 

Zumindest in der Autoversicherung sind Haftpflichtschäden ja kein Spass mehr. Eine Dame hat meine Fahrertür beim Ausparken geschrottet. Da mein Auto schon recht alt ist, will ich mir die Kohle auszahlen lassen.

Gutachten 4700 Euro netto; zur Auszahlung kamen nur 2700 Euro. Unglaublich, mit welchen Tricks da gearbeitet wird. Egal, mein Anwalt reicht dann jetzt Klage ein. Unter´m Strich lohnt es sich für die Versicherung trotzdem, weil nur ein kleiner Teil der Geschädigten wirklich klagt.

Die Prozesskosten sind so hoch und viele können es sich nicht leisten. Mir egal, dank RSV ohne Selbstbeteiligung.

 

frogger

 

Geschrieben (bearbeitet)

Gelöscht, weil da vorher nicht stabd, dass es sich um einen solchen Stand handelt.

 

Aber bei uns auf dem Stand dürfte der nie sein🤣

 

Bearbeitet von MB69

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