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IGNORED

Auch so lassen sich Kritiker mundtod machen - was aber nicht immer funktioniert.


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Lars W hat mit diesem SPIEGEL-Hinweis ganz gut gepunktet (ich kenne ihn persönlich aus jahrelanger, vertrauensvoller  Zusammenarbeitet, und die Hamburger Kripo/Staatsanwaltschaft hat so ihre eigenen Regeln).

 

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/lars-winkelsdorf-wie-die-justiz-einem-journalisten-zusetzte-a-e8c99d71-9b3f-4bb3-be24-c1d22c902382

Bearbeitet von Ulrich Eichstädt
Geschrieben

Ich hab den Text jetzt 2x gelesen und verstehe immer noch nicht, was die Straftat sein soll?

 

Darf man keinen Schauspieler engagieren, der einen Waffenhändler spielt? Darf der seine eigenen Waffen nicht transportieren? 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb AmericanDad:

Ich hab den Text jetzt 2x gelesen und verstehe immer noch nicht, was die Straftat sein soll?

 

Darf man keinen Schauspieler engagieren, der einen Waffenhändler spielt? Darf der seine eigenen Waffen nicht transportieren? 


 

Ich verstehe es auch nicht hundertprozentig. Anscheinend soll Winkelsdorf den Waffenhändler beauftragt haben, Waffen im Kofferraum zu transportieren.

Was daran aber verboten sein soll, erschließt sich mir nicht. 
Dem Artikel fehlen Informationen.

Geschrieben

Lars ist sicher ein sehr guter Experte und ich mag sein Buch "Waffenrepublik Deutschland". Sein Gutachten zu den Tingle-Pistolen war wirklich erste Sahne.

Aber er ist schon ein wenig unvorsichtig gewesen, nimmt vor laufender Kamera illegale (vollautomatische) Maschinenpistolen in die Hand (ich habe ihn irgendwo mit einer Scorpio gesehen). Das ist in meinen Augen rechtlich gesehen Umgang mit einer verbotenen Waffe, zumal die Waffe nach Aussage des kriminellen Waffenhändlers sogar geladen war. 

Ich habe bereits etliche Anzeigen wegen Kleinigkeiten kassiert, alles Dinge, die Leute in meinen Videos gesehen haben. Ich konnte bisher alles bereinigen, aber das ist teuer und kostet Nerven - zumal auch bei mir der kleinste Strafbefehl existenzgefährdend wäre. 


Wer mit Waffen zu tun hat und sich damit vor eine Kamera stellt, der muss extrem vorsichtig sein. So wie die Stachelschweine beim Rudelbumsen. :)

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Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb JoergS:

Aber er ist schon ein wenig unvorsichtig gewesen, nimmt vor laufender Kamera illegale (vollautomatische) Maschinenpistolen in die Hand (ich habe ihn irgendwo mit einer Scorpio gesehen).

 

Nur, dass ich das richtig verstehe: Ihr könnt bestraft werden, weil ihr einen Gegenstand in der Hand habt? Wie funktioniert das denn rechtstheoretisch? 

Geschrieben (bearbeitet)

Der Umgang mit vollautomatischen Waffen ist in Deutschland verboten.

 

 

Quote

Verbotene Waffen
Der Umgang, ... mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
...
1.2.1.1
Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.2 sind

 

Was ist Umgang?

 

Quote

(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt

 

Hat er eines dieser Dinge getan?

 

Quote

Im Sinne dieses Gesetzes
1.
erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt,
2.
besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt,

 

Ja, so wie ich das sehe hat er die tatsächliche Gewalt darüber erlangt. Somit hat er vor laufender Kamera eine verbotene Waffe erworben und besessen. Ganz schön leichtsinnig. Hätte er eigentlich besser wissen müssen.

 

 

Natürlich wissen wir nicht, ob das ganze Video evtl. Fake war. Von daher gehe ich natürlich davon aus, dass es sich um eine Softair Waffe gehandelt hat. 

 

https://www.kotte-zeller.de/asg-cz-scorpion-vz61-softair-springer-6mm-bb-schwarz

Bearbeitet von JoergS
  • Gefällt mir 3
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Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb cz75sp:


 

Ich verstehe es auch nicht hundertprozentig. Anscheinend soll Winkelsdorf den Waffenhändler beauftragt haben, Waffen im Kofferraum zu transportieren.

Was daran aber verboten sein soll, erschließt sich mir nicht. 
Dem Artikel fehlen Informationen.


Er soll den „Waffensammler / -Händler“ beauftragt haben, der im Rahmen dieses Drehs gegen geltendes Recht verstoßen hat.

Der Vorwurf ist mehr oder weniger, dass das Drehbuch von Winkelsdorf käme und dieser damit zu den Straftaten aufgefordert hat, obwohl er es als Sachverständiger besser wissen müsse. Laut Artikel stammt das Drehbuch aber von jemand anders, Winkelsdorf hat nur den Kontakt hergestellt. Er sei auch anderweitig nicht in verantwortlicher Position beteiligt, sondern nur Interviewpartner gewesen.

Geschrieben (bearbeitet)

Filme sind immer eine Illusion.

 

Wer sagt denn, dass die Aufnahmen nicht in so einem Studio gemacht wurden und nur der künstlerische Eindruck erweckt werden sollte?

https://www.vu.network/locations/las-vegas

 

Fällt dann alles unter künstlerische Freiheit. Wir Filmen nächstes Jahr fast alles in solchen künstlichen Umgebungen, kann man nicht von der Realität unterscheiden.

 

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb AmericanDad:

Jeder Postbote, der eine Waffe transportiert,...

 

... "transportiert im rahmen seiner tätigkeit als dienstleister und nimmt damit nicht in besitz"!

damit is alles "sauber"!

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb HangMan69:

 

... "transportiert im rahmen seiner tätigkeit als dienstleister und nimmt damit nicht in besitz"!

damit is alles "sauber"!

 

Was ist mit 

 

Zitat

(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt

 

?

 

Stellt das nicht explizit auf Dienstleister ab? Wenn euer Gesetzgeber das jetzt noch davon abhängig macht, ob jemand weiß, dass er eine Waffe verbringt oder mitnimmt, wird das ja gänzlich schizophren.

Geschrieben

Der Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz:

Zitat

Wer Waffen oder Munition einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 Nummer 1 an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Stunden schrieb JoergS:

Lars ist sicher ein sehr guter Experte und ich mag sein Buch "Waffenrepublik Deutschland". Sein Gutachten zu den Tingle-Pistolen war wirklich erste Sahne.

Aber er ist schon ein wenig unvorsichtig gewesen, nimmt vor laufender Kamera illegale (vollautomatische) Maschinenpistolen in die Hand (ich habe ihn irgendwo mit einer Scorpio gesehen). Das ist in meinen Augen rechtlich gesehen Umgang mit einer verbotenen Waffe, zumal die Waffe nach Aussage des kriminellen Waffenhändlers sogar geladen war. 

Ich habe bereits etliche Anzeigen wegen Kleinigkeiten kassiert, alles Dinge, die Leute in meinen Videos gesehen haben. Ich konnte bisher alles bereinigen, aber das ist teuer und kostet Nerven - zumal auch bei mir der kleinste Strafbefehl existenzgefährdend wäre. 


Wer mit Waffen zu tun hat und sich damit vor eine Kamera stellt, der muss extrem vorsichtig sein. So wie die Stachelschweine beim Rudelbumsen. :)

 

Beziehst du dich da auf einen anderen Fall? Soweit ich es dem Artikel entnehme, wurde er wegen Anstiftung zum Umgang mit verbotenen Waffen verurteilt:

 

...

Im Urteil heißt es, Winkelsdorf habe den »Waffensammler« Guido W. für einen TV-Beitrag für den Sender Kabel Eins gewonnen. Um vor der Kamera einen illegalen Waffenhändler zu mimen, habe W. auf Geheiß von Winkelsdorf Schusswaffen im Auto transportiert: Maschinenpistole, Selbstladepistole, Schießkugelschreiber.

...

 

Was Lars aber bestreitet, er hat nur den Kontakt zwischen dem Waffensammler und dem Produzenten Mark L. hergestellt und sei lediglich Interviewpartner gewesen; was Mark L. in einer eidesstaatlichen Versicherung bestätigt.

 

Nachtrag:

Dein verlinktes Video in dem anderen Beitrag war ja nicht Gegenstand der Verurteilung, wenn ich das richtig verstehe.

Bearbeitet von goodoldrebel
Geschrieben

Verstehe, aber ich denke, er hat/hatte als Sachverständiger die Erlaubnis des BKAs für den Umgang mit Vollautomaten.

Was ich noch nicht versehe, ist, dass er lt. Artikel zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt wurde und er 320,- € (?) zahlen musste.

Geschrieben

Der Herr Sachverständige schrub auch in Visier, die Alten sollten wegen Chinamannhusten nicht auf den Schießstand und - jetzt der Höhepunkt - sollten die ihrer unteren Verwaltungsbehörde erzählen (melden macht frei?) und um Gnade wg. Bedürfniswegfall oder nicht winseln. 

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