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Wbk bei Behörde


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Geschrieben

Mann kann nicht auf der einen Seite zu Schiessterminen verpflichtet werden, und auf der anderen Seite wird einem die WBK über Wochen/Monate einbehalten. Erinnert an den Hauptmann von Köpenick . 

Hier bei uns stellt man den Antrag auf eine WBK/Voreintrag und wenn alles fertig ist fährt man aufs Amt und legt die WBK vor. Selbst innerhalb Coronazeiten warf ich meine WBK auf dem Amt ein und hab die ein paar Tage später wieder in Händen gehalten. Mit der Post verschicken ist mir ein Greul, wenn es um die WBK geht. Aber da war es nicht anders möglich.

Geschrieben (bearbeitet)

Kurzer Nachbrenner,

unsere Behörde ruft die WBK erst dann ab wenn die tatsächliche Bearbeitung stattfindet.

Mo.in die Post, Do. retour.

Ist in Ordnung und erspart lange Wartezeiten o h n e WBK.

 

(z.Z. Wartezeiten der Bearbeitung bis zu 6 Monaten)

LG B.

 

 

Bearbeitet von Bobafett
Ergänzung
Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb PetMan:

stempelt und was dazu schreibt hat sie die waffe auch eingetragen.................hat sie dann auch gemacht.

 

Die Taktik ist Weltklasse :rofl:

 

Außerdem zeigt es, dass die teilweise einfach nicht den Arsch hochbekommen.

Geschrieben
Am 30.11.2024 um 15:55 schrieb dasDavd:

Da ich aber jetzt doch gerne mal zum Training möchte, würde hierzu eine Kopie der WBK (beide Seiten) die Rechnung und der Waffenbrief ausreichen beim Transport, oder würde man da Probleme bekommen? 

 

 

Nein, reicht streng nach dem Gesetz nicht aus. Zum Führen (also zum Transport) ist die WBK obligatorisch. Ob Dir daraus bei einer Kontrolle eine Ordnungswidrigkeit gedreht wird oder nicht, liegt dann im Ermessen der Beamten bzw. der Behörde.

 

Daher: Anrufen beim Sachbearbeiter und fragen. Die können Dir das dann auch so erlauben. Meiner sagte dazu, dass ich problemlos mit einer Kopie zum Stand fahren darf, so lange die WBK bei ihm liegt. Wenn sie nicht bei ihm liegt, ist das nicht erlaubt.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Nakota:

Beglaubigte Kopie? Eine nicht beglaubigte Kopie dürfte nicht reichen.

 

Mir wurde vom Sachbearbeiter mitgeteilt, dass ich einfach eine Kopie machen soll, bevor ich das Ding an ihn abschicke und dann mit der Kopie ganz normal so lange herumfahren kann, wie das Original bei ihm liegt.

 

Der kann Dir auch erlauben, ganz ohne WBK oder irgendeine waffenrechtliche Erlaubnis mit einer erlaubnispflichtigen Waffe fröhlich durch die Gegend zu fahren. Wenn Du zum Beispiel so ein Ding gefunden hast und gern abgeben möchtest. Solltest halt nur VORHER anrufen und Dir die Erlaubnis geben lassen, bevor Du das Teil selber einpackst und zu ihm fährst.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb msk:

Der kann Dir auch erlauben, ganz ohne WBK oder irgendeine waffenrechtliche Erlaubnis mit einer erlaubnispflichtigen Waffe fröhlich durch die Gegend zu fahren. Wenn Du zum Beispiel so ein Ding gefunden hast und gern abgeben möchtest. Solltest halt nur VORHER anrufen und Dir die Erlaubnis geben lassen, bevor Du das Teil selber einpackst und zu ihm fährst.

Ja, das ist im §12 Abs 5 so beschrieben und darum kann der SB das dann natürlich auch machen und man sollte keine Probleme bekommen

 

vor 11 Minuten schrieb msk:

Mir wurde vom Sachbearbeiter mitgeteilt, dass ich einfach eine Kopie machen soll, bevor ich das Ding an ihn abschicke und dann mit der Kopie ganz normal so lange herumfahren kann, wie das Original bei ihm liegt.

Dies wiederum ist mir nicht bekannt das es irgendwo so erlaubt wird. Da, wie weiter oben schon zitiert, gefordert ist das immer die WBK mitgeführt werden muss sehe ich nicht das der SB dies einfach so erlauben kann eine Kopie zu verwenden. 

Jetzt kann man sich natürlich auf den Standpunkt stellen das der SB gar nicht die Kopie erlaubt und damit den §38 "umgeht" sondern er "befreit" einen von der Erlaubnispflicht und damit der Pflicht die Erwerbs Erlaubnis mittels der WBK nachzuweisen. Sehe ich als dünnes Eis, würde ich vorher eine entsprechende Rechtsberatung einholen ob dies so möglich ist und wie genau das schreiben des SB formuliert sein muss damit das "wasserdicht" ist falls ich jemals mit so einer situation konfrontiert wäre...

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb BlackFly:

Dies wiederum ist mir nicht bekannt das es irgendwo so erlaubt wird. Da, wie weiter oben schon zitiert, gefordert ist das immer die WBK mitgeführt werden muss sehe ich nicht das der SB dies einfach so erlauben kann eine Kopie zu verwenden. 

Jetzt kann man sich natürlich auf den Standpunkt stellen das der SB gar nicht die Kopie erlaubt und damit den §38 "umgeht" sondern er "befreit" einen von der Erlaubnispflicht und damit der Pflicht die Erwerbs Erlaubnis mittels der WBK nachzuweisen. Sehe ich als dünnes Eis, würde ich vorher eine entsprechende Rechtsberatung einholen ob dies so möglich ist und wie genau das schreiben des SB formuliert sein muss damit das "wasserdicht" ist falls ich jemals mit so einer situation konfrontiert wäre...

 

Die genauen Regelungen kenne ich nicht, aber der SB hat mir das sowohl mündlich erlaubt und auch ein Dokument auf der Webseite der Waffenbehörde selber sagt das. Da steht sinngemäß, dass man so lange mit einer Kopie hantieren darf, wie die da auf der Behörde brauchen, um ihre Stempel da reinzusetzen.

 

Wie auch immer die rechtliche Seite dann konkret aussieht - ein waffenrechtliche Unzuverlässigkeit kann mir der Sachbearbeiter dann jedenfalls nicht unterstellen, wenn ich die von ihm aufgestellten Regeln befolge. Die Ordnungswidrigkeit selber (Papierchen nicht wie vorgeschrieben dabei, 10 Euro Strafe oder so) ist dann vielleicht ärgerlich, aber keine Katastrophe.

Geschrieben
Am 30.11.2024 um 18:02 schrieb ich-treff-nix:

falls eine Kontrolle käme, könnten sie ja bei Ihm anrufen und nachfragen.

Dienstzeiten 9-12 ud Donnerstags zusätzlich 14-16 Uhr.  :-)

 

Du solltest mindestens darauf achten, dass Du Deine NWR ID und die NWR ID Deiner Waffe zur Hand hast. Dann kann die Polizei eine gezielte NWR Registerabfrage machen.

Im Übrigen finde ich im Waffengesetz keine Ausnahme von der Verpflichtung die WBK beim Transport dabei zu haben...

 

Allerdings: Ich jage und Schieße seit über 30 Jahren. Trotz mehrerer Polizeikontakte beim Transport oder der Jagd, wollte niemand meine Papiere sehen.

 

 

frogger

 

Geschrieben

Hier mal die Erfahrungen aus NRW, Raum Neuss: auch wir hatten Vereinsintern diese Diskussion und sind zu dem Schluss gekommen, dass wenn man das Waffenrecht streng auslegt, die Waffe nicht transportieren darf, solange die WBK nicht vorhanden ist. 

Die schriftliche Aussage meines SB war dann: "Das ist kein Problem. Bei einer Kontrolle vor Ort können die kontrollierenden Beamten alle Informationen digital abrufen".

 

Ich empfehle jeden seinen Sachbearbeiter ein kurzes Statement aus den Rippen zu leiern. Auch ich habe vor kurzem eine KW erworben und nun liegt meine WBK bei der Behörde. Durch das neue Waffengesetz rechne ich aber mit einer erheblich längeren Bearbeitungsszeit als beim Erstantrag der WBK.

 

Als Nächstes kläre ich mit meinem SB die Frage nach dem Munitionserwerb. Als ich die KW erworben habe und bei einem Händler in der Nähe von Düren Munition erwerben wollte, wurde mir der Kauf verweigert, da die Waffe noch nicht eingetragen ist.

Man teilte mir mit, dass man das nicht durfte. Später stellte sich heraus, dass die zuständige Waffenbehörde für diesen Kreis der Meinung ist, dass das Siegel in der Erwerbsberechtigung nicht ausreicht, um Munition zu erwerben, solange die Waffe nicht eingetragen ist. 

Antwort steht noch aus.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb heinzaushh:

Für wen?

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/waffen/das-nationale-waffenregister/das-nationale-waffenregister-node.html

.....

Neben den Waffenbehörden können z.B. auch Polizeien auf Daten des NWR zugreifen. Dies erfolgt in der Regel automatisiert, sodass den Sicherheitsbehörden rund um die Uhr alle einsatz- oder ermittlungsrelevanten Informationen aus dem NWR zur Verfügung stehen

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb sonnyboy:

alle einsatz- oder ermittlungsrelevanten Informationen aus dem NWR zur Verfügung stehen

Hallo sonnyboy

 

Problem: viele Daten im MWR stimmen nicht.

Da sind oft Waffen nicht aufgelistete, die legal besessen werden, aber im NWR nicht vorkommen.

Genauso sind Waffen im NWR aufgenommen, die der angegebene Besitzer nicht besitzt.

 

Steven

 

Geschrieben (bearbeitet)

@steven Problem: viele Daten im (N)WR  stimmen nicht.

 

Da hast Du ja Recht. Also ist es vom Vorteil, seine Unterlagen immer dabei zu haben.

Diese sollten aber mit den NRW Eintragungen übereinstimmen. Über die Richtigkeit Deiner Unterlagen, die Du

mit Deiner Behörde abstimmen musst, bist Du selbs verantwortlich!

Bearbeitet von sonnyboy
.
Geschrieben

Der Beamte, der am PC die Abfrage macht, erkennt, daß er einen Waffenbesitzer vor sich hat.

 

Wenn Bedarf ( Notwendigkeit, also ein guter Grund! ) dazu besteht, dann kann er auch den

sämtlichen gespeicherten Bestand und die Erlaubnisse dazu sich anzeigen lassen.

 

Wenn also der Streifenbeamte vor Ort über Funk vom Leitstellenbeamten am PC wissen will,

ob der Bürger Hans Meyer eine Pistole Ruger, Kal. .45 ACP; Nr. 0815 haben darf und aufgrund

welchen Bedürfnisses, dann sagt ihm der Mensch am PC das auch.

Geschrieben

@heinzaushh @Wolfgang Seel ich weiß ja nicht wie das bei euch abläuft. Bei einer normalen Kontrollez.B. KFZ Kontrolle, wird

ja normalerweise eine Halterabfrage gemacht. Der Dispatcher in der Zentrale ruft über INPOL die Daten ab.

In der Regel ist dort vermerkt (gekennzeichnet durch eine bestimmte "Markierung" im System:

Inhaber von "Waffen?". Somit kann man im NRW abfragen. Das kann jeder "Mützenträger" durch den Dispatcher veranlassen!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 40 Minuten schrieb sonnyboy:

In der Regel ist dort vermerkt (gekennzeichnet durch eine bestimmte "Markierung" im System:

Inhaber von "Waffen

Das ist mir bekannt und war schon vor NWR so.

 

vor 40 Minuten schrieb sonnyboy:

Somit kann man im NRW abfragen. Das kann jeder "Mützenträger" durch den Dispatcher veranlassen!

Das war mir bis jetzt nicht bekannt, aber interessant.

Da sollte dann auch die nötige Fachkunde auf Behördenseite/ beim "Dispatcher"/ Streifenbeamten vorhanden sein, ansonsten wirds schwierig.

 

Beim überlassen/erwerben im privaten Bereich allerdings auch nur mit Zeitverzug möglich, somit Pech wenn die Abfrage im "schwebenden" Zeitraum stattfindet.

Mal ganz abgesehen von den 14 Tagen Frist, werden diese ausgenutzt ist auch nichts im NWR.......

 

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb heinzaushh:

...

Da sollte dann auch die nötige Fachkunde auf Behördenseite/ beim "Dispatcher"/ Streifenbeamten vorhanden sein, ansonsten wirds schwierig.

...

 

Ich erinnere mich an eine Fahrt übers große deutsche Eck, mit einem Pickup mit 3 Leuten und der Ladefläche voller Waffen und Munition. An der Grenze wurden wir dann um Mitternacht von der deutschen Polizei kontrolliert.

Das ganze hat eine halbe Stunde gedauert und zum Schluss standen 7 Polizisten um uns herum - die ganze Besatzung des Grenzpostens. Was wir da zu hören bekommen haben war einfach nur zum totlachen - ich würde schwören für jeden einzelnen von denen war das der erste Kontakt mit privaten Waffen. Zur Durchfahrt braucht man EFP, WBK und Einladung - sie haben jede Nummer in unseren EFPs kontrolliert, jede Waffe und jedes Behältnis befingert, aber dass man WBK und Einladung auch braucht wussten sie nicht.

 

Die Chance, dass jemals ein Streifenpolizist eure Waffen zu sehen bekommt, wenn ihr zum Schießstand fahrt, gehen gegen null. Sollte das gegen alle Wahrscheinlichkeit doch passieren, wird er nach aller Wahrscheinlichkeit nicht wissen, dass eine WBK-Kopie nicht reicht.

Geschrieben
Am 30.11.2024 um 20:57 schrieb Bettina Fischer:

Bei mir gibt's regelmäßig nur ne mündliche Verwarnung, wenn Dokumente nicht dabei sind

 

Wie oft hast du das denn, dass du jemanden kontrollierst, der Waffen dabei hat, du das weißt und der die entsprechenden Dokumente nicht dabei hat? 

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