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IGNORED

Lange Wartezeiten beim WBK Antrag


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
  Am 30.10.2024 um 05:41 schrieb CZM52:

Aufs Datenblatt ohne WBK?

 

😂😂😂😂

 

der SB ist lustig 

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Ich stand am letzten Freitag mit druckfrischem Datenblatt und einem Schreiben meiner zuständigen Behörde, dass die WBK immer noch auf dem Postweg zu mir und ich für dieses und jenes erwerbsberechtig sei, bei einem Händler in Norddeutschland. Nach einigem hin und her und dem erfolglosen Versuch, bei der Behörde anzurufen (Freitag, 13:15 :ridiculous:) wurde mir das Spielzeug endlich überlassen. Überzeugt hat den Verkäufer wohl eher die Vorlage der vollen Roten und einem weiteren Dutzend WBK'n i.V. mit dem o.a. Schreiben, auf das ich am Vortag live ond vor Ort "ohne Präsenztermin" bestanden hatte.

Geschrieben
  Am 10.11.2024 um 00:39 schrieb farmer3:

Da Zoll und BuPol nichts mit den Zuverlässigkeitsabfragen anfangen können passiert derzeit in Sachen Zuverlässigkeitsprüfung gar nichts.

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Warum nicht? Man tippt Hans Müller in den PC und siehe da, kennen wir nicht. 

Was soll bei denen eigentlich stehen was im Staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsregister nicht steht?

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 10.11.2024 um 06:07 schrieb callahan44er:

 

Warum nicht? Man tippt Hans Müller in den PC und siehe da, kennen wir nicht. 

Was soll bei denen eigentlich stehen was im Staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsregister nicht steht?

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Nur weil Gesetz A sagt, das Behörde A die Daten anfragen soll, heißt das noch lange nicht dass Gesetz B der Behörde B die Rausgabe der Daten erlaubt. :rtfm:

 

Da muss es erst noch Verordnungen über Form, Umfang und Schriftfarbe geben. 

Bearbeitet von Qnkel
Geschrieben
  Am 10.11.2024 um 00:39 schrieb farmer3:

Da Zoll und BuPol nichts mit den Zuverlässigkeitsabfragen anfangen können passiert derzeit in Sachen Zuverlässigkeitsprüfung gar nichts.

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Und der MAD löscht seine Daten alle 5 Jahre. Jeder neue Antrag auf Ü2 dauert dann Monate. Mußte dann mit Zeugenangabe (und auch Befragung) beweisen, daß es mich überhaupt gibt. Obwohl ich vorher schon im Einsatz Ü2 hatte und vor laaanger  (aktiver) Zeit sogar Zugang zu IFF Codes und Nuk Freigabe hatte. 

Geschrieben
  Am 10.11.2024 um 13:48 schrieb Cannon Balls:

Und der MAD löscht seine Daten alle 5 Jahre. Jeder neue Antrag auf Ü2 dauert dann Monate. Mußte dann mit Zeugenangabe (und auch Befragung) beweisen, daß es mich überhaupt gibt. Obwohl ich vorher schon im Einsatz Ü2 hatte und vor laaanger  (aktiver) Zeit sogar Zugang zu IFF Codes und Nuk Freigabe hatte. 

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Ja, so sagt der „Herr Meier“ das…

 

meine Erfahrungen mit dem Laden sagen was anderes …..  

Geschrieben
  Am 10.11.2024 um 06:07 schrieb callahan44er:

 

Warum nicht? Man tippt Hans Müller in den PC und siehe da, kennen wir nicht. 

Was soll bei denen eigentlich stehen was im Staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsregister nicht steht?

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Vielleicht hast Du‘s ja noch nicht mitbekommen…

Dieses Deutschland, wo das nach normalem Menschenverstand auch kein Problem sein dürfte, gibt‘s NICHT mehr !

Geschrieben

WBK im Briefkasten: Fehlanzeige. Bislang auch keine wirklich konkrete Aussage was hierfür der Grund ist. Wartezeit wie berichtet über 4 Monate (der Bearbeitungszeitraum von 3 Monaten also deutlich überschritten). Anfangs war ich noch geduldig aber das schlägt mittlerweile in Verärgerung um. Habe sogar kurzfristig erwogen mich anwaltlich vertreten zu lassen was einem dann natürlich nicht zum Vorteil gereicht.

Geschrieben
  Am 13.11.2024 um 19:52 schrieb SchPat:

Schwierig. Man will sich mit der Behörde ja auch nicht überwerfen.

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Das wurde mir auch von den " Schützenkameraden " gesagt, als ich gegen meine Behörde Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde stellte. Am Ende bekam ich recht und seit dem hatte ich auch keinerlei Probleme mehr mit der Behörde. Mein Eindruck ist eher das die jetzt " freundlicher " sind.

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Geschrieben

Ich hatte es ja damals schon empfohlen Untätigkeitsklage zu erheben.

Aber das ist halt typisch Deutsch, den Schwanz einziehen aus Angst vor möglichen Konsequenzen......

 

Wie es oben schon steht.

Entweder du hörst auf zu Heulen und dich zu beschweren und lässt es dir gefallen, oder du forderst dein Recht endlich ein.

Notfalls halt auch mit einem Anwalt.

 

Die Behörde hatte genug Zeit und jetzt so langsam wäre meine Geduld auch am Ende.

Aber es liegt an dir was du machst 🤷

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 13.11.2024 um 19:52 schrieb SchPat:

Schwierig

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Nein, im Gegenteil, bekommt jeder Anwalt hin.

 

  Am 13.11.2024 um 19:52 schrieb SchPat:

Man will sich mit der Behörde ja auch nicht überwerfen.

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Ich frag mich oft wo dieses Denken herkommt. Hast du dazu Beispiele?

 

Jeder wie er möchte, auch das ausweinen in Foren ist eine Art der Problembewältigung.

 

Bearbeitet von heinzaushh

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