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IGNORED

Schützenverein geschlossen - Brief vom Landkreis zur Rückgabe der WBK


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Fyodor:

Das wird hier gerne erwähnt, ist aber Unsinn. Wenn die Behörde dem Vorgang alle vier Wochen auf die andere Seite des Schreibtisches schiebt, war sie daran tätig, nur konnte der Vorgang noch nicht abgeschlossen werden.

 

Die Aussage ist genau so Unsinn! Von links nach rechts schieben reicht nämlich genau nicht!

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb MoeWe_Waffen:

 

Trotzdem gilt : Wer unsere Hilfe braucht, einfach melden. Gerne könnt ihr in allen Fällen eure Waffen bei uns Einlagern lassen wenn die Behörde Druck macht. 

 

Für die User im Forum ist das Gratis, wir müssen zusammenhalten :)

 

Ich hoffe das beste für alle Betroffenen :s75:

 

Gruß MoeWe W.

Das super kameradschaftlich!!!

Vielen vielen Dank!:s75:

Geschrieben

kein Ding.

 

machen wir gerne. Manchmal erledigen sich "Angelegenheiten" nach kurzer Zeit, die Behörden sind Tiefenentspannter wenn sie wissen das die Eisen erstmal in sicheren Händen sind (Behördensprache)

 

Gruß

 

 

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb MoeWe_Waffen:

kein Ding.

 

machen wir gerne. Manchmal erledigen sich "Angelegenheiten" nach kurzer Zeit, die Behörden sind Tiefenentspannter wenn sie wissen das die Eisen erstmal in sicheren Händen sind (Behördensprache)

 

Gruß

 

 

 

 

Trotzdem muss man eure Hilfe sehr lobend erwähnen.

 

Das sind die Kleinigkeiten, die euch hoffentlich einen treuen Kundenstamm bringen werden.

 

:pro:

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb Giraffe:

Untätigkeitsklage?

 

EL Heat ist ja offenbar anwaltlich vertreten und sollte demzufolge auch beraten werden.

Grundsätzlich dürfte es oft günstiger sein, so etwas außergerichtlich zu klären, wobei das dann auf Augenhöhe laufen sollte.

 

Wen es interessiert: die Grundlage für eine "Untätigkeitsklage" ist § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

 

https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__75.html

 

In der Praxis wird es dann wahrscheinlich so laufen, daß das Gericht die Behörde zur Stellungnahme auffordert und wahrscheinlich auch die Akte anfordert.

Das wird sicherlich auch innerhalb der beklagten Behörde Kreise ziehen, die wenigsten Vorgesetzten werden erfreut sein, wenn des öfteren solche Aufforderungen eingehen (sofern es nicht belastbare Gründe gibt).

Ein Vorteil für den Kläger: die Behörde muß "Farbe bekennen" und man kann bei Gericht die Verwaltungsakte einsehen.

 

Nachteil: Behörde ist vermutlich "sauer" und wird sich richtig anstrengen, um die eigene Position zu verteidigen.

 

Letzlich wird das Gericht wohl - wie im o. g. § vorgesehen - eine Frist setzen, innerhalb derer die Behörde entscheiden muß.

 

Von dem eigentlichen Fall abgesehen, ist dann später die Frage, ob die Behörde dem Kläger bei späteren Angelegenheiten zu "vorkommender bedient" oder noch stingenter nach allen denkbaren Vorschriften handelt.

Geschrieben
15 hours ago, EL Heat said:

Bei allen Mitgliedern, welche dort (in dem Verein) ihre SK abgelegt haben, wurde diese aberkannt, dass wiederum ist ein eigener Vorgang (nicht davon betroffen).

 

Auch wenn du (zum Glück) nicht betroffen bist: Wer hat denn in diesen Fällen die Waffensachkundeprüfung abgenommen?

 

In meinem Sachkundezeugnis steht das Aktenzeichen eines Bescheids einer Polizeibehörde nach welchem der Lehrgang staatlich anerkannt sei.

 

Kann ein Verein auch die Waffensachkundeprüfung abnehmen?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Giraffe:

...

Kann ein Verein auch die Waffensachkundeprüfung abnehmen?

 

Ja, die Möglichkeit besteht.

Da hat der Verein eine eigene Sachkundekommission, welche natürlich auch behördlich zugelassen sein muss. Die dürfen dann die Sachkunde allerdings nur für Vereinsmitglieder schulen. Da kann es u.U. aber schon sein, dass diese von Behörden außerhalb des Kreises, wo der Verein gemeldet ist, nicht anerkannt werden.

Sollte dass so sein, wissen das die Vereine aber und berücksichtigen das bei der Anmeldung der Teilnehmer.

 

Bearbeitet von Lavendel
Geschrieben

Bzgl der SK, da muss ich tatsächlich passen. 

Ich kenne tatsächlich auch nicht das Schriftstück welches die Behörde verfasst hat =/

Ich meine aber dass "Alle" SK die vom Verein durchgeführt wurden, aberkannt wurden.

 

BG

EL Heat

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Giraffe:

 

Auch wenn du (zum Glück) nicht betroffen bist: Wer hat denn in diesen Fällen die Waffensachkundeprüfung abgenommen?

 

 

In aller Regel wohl ein anderer nach § 3 Abs. 2 AWaffV staatlich anerkannter Sachkundeausbilder.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

In aller Regel wohl ein anderer nach § 3 Abs. 2 AWaffV staatlich anerkannter Sachkundeausbilder.

 

 

In der Realität im Verein eher nach AWaffV §3 (5)

Geschrieben

Hi...

Alle Waffensachkunde zurück bis 2017 wurden aberkannt. 

Meine z.b. blieb weiter gültig, hab sie aber trotzdem wiederholt, wer weiß schon was Die sich dort noch einfallen lassen.

Geschrieben

Kurzes Update,

 

mein/unser Anwalt hat uns mit einer Rundmail informiert:

 

Die Behörde wird nun prüfen ob Sie Bescheide hins. der Rücknahme der WBK erlässt.

Bis dato heißt es warten und dann ggf juristisch Vorgehen.

 

Viel Energie für die Betroffenen!

 

BG 

EL Heat

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