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IGNORED

Schützenverein geschlossen - Brief vom Landkreis zur Rückgabe der WBK


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb Sal-Peter:

 

Das ist erst mal richtig - nur "was ist ein Verein" ??? - dass die Vereinseigenschaft aufgrund der eher imperialen als demokratischen Satzung vom Gericht verneint wurde, ist für ein Mitglied erstmal nicht offensichtlich.

 

 

Imperiale Satzung,  was für eine Wortschöpfung :king:

 

Was ein Verein ist,  ergibt sich aus dem BGB und zwar recht eindeutig. Natürlich mag das für das Einzelmitglied ärgerlich sein, aber eine gewisse Eigenverantwortung gibt es eben auch. Ist nur gewissen Zeitgenossen egal, alles was die wollen ist ein Zettel auf dem steht: darf Waffen kaufen. Rest egal. 

 

 Hier wurde natürlich die Passivität und ggf. Zielsetzung (Waffenbeschaffung) der vermeintlichen Mitgliedern zum Fallstrick. Nicht dass dies in den gemäß BGB konstituierten Vereinen so gänzlich anders wäre, was die Passivität anbelangt, aber  da besteht eben die vom Gesetzgeber geforderte Vereinsstruktur. Indes: Es muss nicht mal ein e.V. sein, das findet sich auch in den Satzungen der Verbände zur unmittelbaren Mitgliedschaft (=Vereine)  in der Regel  nicht.

 

vor 8 Stunden schrieb Sal-Peter:

Dass das Gericht (ich bin mal böse:) weisungsgemäß geurteilt hat, so dass die Behörde Recht hatte, ist ziemlich wahrscheinlich.

 

Ne, aus formaljuristischer Sicht  ist da nichts zu beanstanden.

 

Der Gesetzgeber wollte aufgrund waffenrechtlicher Spielchen der (Waffenbeschaffungs-)Vereine (BT.- Drucksache 14/7758, Seite 63/64) eine klare Struktur schaffen: Mitglied -> Verein -> Verband. 

Dabei war gerade die Unterbindung der reinen Waffenbeschaffung unter dem Deckmantel des Sportschützentums die Intention, der durch die Aufsichtsfunktion der Verbände und einem Mindestmaß an Organisation  (und damit auch Haftung) dieser und der Vereine entgegengewirkt werden sollte. Und beim vorliegenden Fall riecht es so stark nach reiner Waffenbeschaffung, das das Gericht den odeur nicht ignorieren konnte....

 

Zitat

Die uneingeschränkte Rechtstreue und Verlässlichkeit von Schießsportverbänden sowie deren Bereitschaft und Fähigkeit zur Aufsicht über ihre Mitgliedsvereine bilden eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass tatsächlich nur ernsthafte Sportschützen den Besitz von Schusswaffen erlangen und mit ihren Waffen sachgemäß und sorgsam umgehen. Seit geraumer Zeit ist festzustellen, dass sich ständig neue kleine und kleinste Verbände gründen, die immer neue Schießdisziplinen erfinden, um für sich die Vergünstigungen zu beanspruchen, die das Waffenrecht den etablierten Verbänden und seinen Sportschützen zugesteht. Die neuen „Verbände“ verfügen in der Regel über keine erkennbare Verbandsstruktur. Es fehlen regelmäßig sowohl Regional als auch Kreis- und Landesverbände. In einem konkreten Fall nennt sich ein örtlicher Verein mit ca. 120 Mitgliedern „Verband“, um seinen Mitgliedern die Möglichkeit zum Erwerb einer Fülle von Schusswaffen zu verschaffen.

 

Nach den Feststellungen der zuständigen Landesbehörden ist es in diesem Zusammenhang in der Praxis teilweise zu einer missbräuchlichen Ausnutzung der Regelung des bisherigen § 32 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 des Waffengesetzes gekommen. Es besteht der begründete Verdacht, dass die bestehenden waffenrechtlichen Vergünstigungen in einer Reihe von Fällen wesentlich zur Bildung neuer schießsportlicher Vereinigungen beigetragen haben und dass die ausgestellten Bescheinigungen teilweise nicht den an sie zu stellenden Anforderungen entsprachen. Dies kann– auch nach Auffassung des Bundesrates (vgl. Beschluss des Bundesrates vom 25. Februar 2000, Bundesratsdrucksache 764/99)– nicht länger hingenommen werden.

 

Vielmehr muss gesetzlich festgelegt werden, dass ein Schießsportverband bestimmte Anforderungen hinsichtlich seiner Organisationsstruktur, Mitgliederzahl und sportlichen Betätigung erfüllen muss, um als Schießsportverband anerkannt zu werden. Nur deren Mitgliedern soll der Erwerb von Schusswaffen und Munition unter den Bedingungen des § 14 gestattet werden. Der Entwurf sieht daher künftig für die Inanspruchnahme der den Schießsportlern bei der Erwerbserlaubnis eingeräumten Vergünstigungen eine Verlängerung der Frist für die Zugehörigkeit zu einem Schießsportverein auf zwölf Monate vor und verlangt außerdem die Zugehörigkeit des Schießsportvereins zu einem überörtlichen schießsportlichen Verband.

 

Außerdem sollen die Vereine verpflichtet werden, ein Ausscheiden einzelner Mitglieder aus dem Verein oder dem aktiven Schießsport der zuständigen Behörde anzuzeigen (vgl. § 15 Abs. 5 des Entwurfs).

 

Mit diesem Mindestmaß an Ordnungsstruktur soll es einerseits ermöglicht werden, Gruppierungen zu erkennen, bei denen der Schießsport Vorwand für Waffenbeschaffung ist, andererseits soll es einen bundesweit einheitlichen Vollzug des Waffenrechts garantieren und schließlich die Verbände des Schießsports stärken, um mit weniger Staat den Vollzug des Waffenrechts zu sichern.

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb ASE:

Imperiale Satzung,  was für eine Wortschöpfung :king:

Ich kenne DSB Vereine, deren Vorstand irgendwann mal demokratisch gewählt wurde, der dann aber durchaus imperiale Züge entwickelt. Informationssteuerung, Schlüssel zum Standzutritt, Beitragshoheit, Mitgliedsneuaufnahmen, Abhängigkeiten durch wohlwollende Bedürfnisnachweise, all das kann sich noch einigen Jahren automatisch ergeben. 

Und die meisten Mitglieder sind damit durchaus zufrieden. Menschen wollen geführt werden und haben Probleme, Verantwortung zu tragen und Entscheidungen zu treffen. Wie sagte der große Filisof Westerwelle: auf jedem Schiff das dampft und segelt, gibts einen der die Putzfrau vögelt. :victory:

Bearbeitet von Cannon Balls
Geschrieben (bearbeitet)

Das Problem ist einfach, dass kaum jemand Vorstand sein will. Darum ist man auch mit Situationen zufrieden, die jetzt nicht unbedingt die Goldkanten-Lösung sind.
Die Einstellung, dass man zwar gerne fürs Schießen Geld zahlt (durchaus auch ein wenig mehr), sich dafür aber komplett aus der Vereinsarbeit raushält, hat stark zugenommen.
 

Bei mir im Verein ist, wenn es um entsprechende Posten geht, der 2. Schützenmeister (das bin ich) mit 53 Jahren der jüngste, und zwar mit Abstand der jüngste. Für einige Funktionen müsste man jetzt ganz dringend die Nachfolger einlernen, weil die entsprechnden Kameraden auf die 80 zugehen bzw. schon drüber sind.
Sehr schwer jemanden jüngeres zu finden, der da überhaupt Lust drauf hat und das dann auch halbwegs kann bzw. die Voraussetzungen dafür mitbringt.

Die erste Welle des Vereinssterbens betraf diejenigen, die außer einem 10 m LG Stand nichts hatten. Die zweite Welle wird kommen und das sind dann die, die keinen neuen Vorstand finden. 

Bearbeitet von chief wiggum
Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb Cannon Balls:

Ich kenne DSB Vereine, deren Vorstand irgendwann mal demokratisch gewählt wurde, der dann aber durchaus imperiale Züge entwickelt.

Solange die Satzung BGB konform ist, ist der rest sache der Mitlgieder

 

vor 46 Minuten schrieb Cannon Balls:

Informationssteuerung, Schlüssel zum Standzutritt, Beitragshoheit, Mitgliedsneuaufnahmen,

Sache der Mitglieder. Wie du sagst, den meisten ist es egal.

 

vor 46 Minuten schrieb Cannon Balls:

Abhängigkeiten durch wohlwollende Bedürfnisnachweise

Da ist die Grenze dann erreicht.

 

 

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