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IGNORED

Bericht Aufbewahrungskontrolle (Berlin)


Ebert79

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vor 9 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

... mit dem Unterschied, dass dies eine für die Waffenbehörde verpflichtende Prüfung (mindestens alle drei Jahre) ist und deshalb diese durch den Waffenbesitzer veranlasst worden ist.

 

Deshalb ist dazu eine Gebührenerhebung zulässig (was auch vom BVerwG in 2008 oder so als korrekt bestätigt wurde)

 

Gruß Sbine

 

 

Ist trotzdem eine Sauerei. 

 

Hier in AT alle 5 Jahre (nur bei B) und es werden keine Gebühren verlangt.

 

Ihr seid Abzocker... :tease:

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vor 23 Stunden schrieb Ebert79:

Rechtlich gesehen hast du recht. Es war uns beiden aber in dem Moment egal und deshalb hat der Kollege der Maßnahme nicht ausdrücklich widersprochen. Das ist die Rechtsgrundlage. Ich muss dazu auch sagen, dass die Kontrolleurin das absolut professionell gemacht hat, deshalb habe ich auch im Nachgang keine Bedenken nicht ausdrücklich widersprochen zu haben.

 

Wenn du das bei einer Kontrolle durchziehen möchtest, dann solltest du in jedem Fall einen Zeugen haben, sonst könnte später im Protokoll stehen "Die Kontrolleure haben sich bedroht gefühlt" oder "Die Handhabung des WBK-Inhabers mit den Schusswaffen war unsicher".

Nicht falsch verstehen, ich wäre nicht per se auf Konfrontationskurs.

So wie ich meine Behörde und deren Sachbearbeiter kenne denke ich auch, dass das entspannt abgehen kann.

Allerdings würde ich das Prozedere, wie ICH die Waffen entnehme, mit abgesenkter Mündung das leere Patronenlager zeige, die Waffe zum Nummernabgleich hinhalte und ggflls. danach den Hahn abschlage schon an der Haustür/ vor Öffnen der Safes besprechen.

Gerne dürfen die sich auch über Typschilder der Safe vergewissern.

Aber das wars, keinesfalls langt da jemand rein und berührt oder öffnet irgendwas im Safe.

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19 minutes ago, David K said:

Zum Thema Verankerung: In Berlin wurde dahingehend nichts kontrolliert, dokumentiert. In Brandenburg dagegen schon. 

Doch Verankerung wurde jetzt in Berlin kontrolliert und im Protokoll vermerkt.

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Ich nehme an, nur innen die Schrauben gesehen?

In Berlin meinte man, dass Verankerung nicht nötig sei. Ob sie trotzdem vermerkt wurde, weiß ich nicht. In Brandenburg war man der Meinung, dass verankert werden müsste. Vielleicht sollte man die Herren und Damen hier zur Diskussion einladen. 

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vor einer Stunde schrieb MB69:

Aber das wars, keinesfalls langt da jemand rein und berührt oder öffnet irgendwas im Safe.

Das wäre dann auch schon eine Durchsuchung und hat nichts mehr der Kontrolle der Aufbewahrung zu tun!

 

vor 3 Minuten schrieb Ebert79:

Doch Verankerung wurde jetzt in Berlin kontrolliert und im Protokoll vermerkt.

Ja stimmt, augenscheinlich.

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Am 11.7.2024 um 10:11 schrieb Cannon Balls:

Ich habe sogar einen 35€ Bescheid bekommen, obwohl keiner bei mir war. Nur für die periodische Sicherheitsabfrage. Mit dem Bescheid. daß nichts gegen mich vorliegt

Der Spass kostet bei uns in Sachsen ( LK Görlitz ) mittlerweile 50 Euronen, erst letzten Monat bezahlt.

Bearbeitet von norbi4570
Ergänzung
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vor 32 Minuten schrieb norbi4570:

Der Spass kostet bei uns in Sachsen ( LK Görlitz ) mittlerweile 50 Euronen, erst letzten Monat bezahlt.

Hier auch 35 Euro. Letztens im Verein einer diese Rechnung bekommen.  6 Monate vorher wurde aber auch ein HA beantragt und genehmigt. Hab ihm geraten das auf der Behörde anzusprechen. " Das war ein Systemfehler , braucht er nicht zu bezahlen " , wurde ihm gesagt. Wieviele hätten nix gesagt und einfach bezahlt ? 

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Am 10.7.2024 um 23:52 schrieb Lusches:

Ich habe das nicht alles gelesen aber müssen die Tresore an der Wand oder auf dem Fußboden festgeschraubt sein ?

Und wenn ja gibt es da Vorschriften?

Es kommt auf das Gewicht des Tresors und die Anzahl der darin aufbewahrten Kurzwaffen an. Bis 2017 galt die Regelung, dass B-Schränke, deren Gewicht weniger als 200 kg beträgt, mit einem mit 200 kg vergleichbaren Gewicht gegen Abrisskräfte verankert sein muss, sofern man mehr als fünf Kurzwaffen (bis max. zehn) darin aufbewahren möchte. Bei B-Schränken über 200 kg, bzw. wenn man max. fünf Kurzwaffen dort aufbewahrt, sowie bei A-Schränken ist grundsätzlich keine Verankerung notwendig. 

Für die neuen Behältnisse mit Widerstandgrad 0 gelten dieselben Voraussetzungen, wie für B-Schränke, da die Regelung in der Verwaltungsvorschrift noch den Stand von 2012 hat und für die Kurzwaffenaufbewahrung in einem Tresor mit Widerstandsgrad 0 ebenfalls die 200 kg gelten. 

 

Zitat

WaffVwV, Nr. 36.2.4

In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B nach dem VDMA 24992 dürfen grundsätzlich nicht mehr als fünf erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung von mehr als fünf und bis zu zehn Kurzwaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B nach dem VDMA 24992 oder in einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 setzt voraus, dass das Sicherheitsbehältnis ein Gewicht von mindestens 200 kg hat oder es mit einem mit 200 kg vergleichbaren Gewicht gegen Abrisskräfte verankert ist. Alternativ hierzu ist auch die Aufbewahrung einer unbegrenzten Anzahl erlaubnispflichtiger Kurzwaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I möglich.

 

§ 13 Absatz 2 Nr. 3 und 4 AWaffV

Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:

  • in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 […] entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm unterschreitet:
    […] bis zu fünf […] Kurzwaffen […], für deren Erwerb und Besitz es ihrer Art nach einer Erlaubnis bedarf;
  • in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 […] entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses mindestens 200 Kilogramm beträgt:
    […] bis zu zehn […] Kurzwaffen […], für deren Erwerb und Besitz es ihrer Art nach einer Erlaubnis bedarf


 

Am 11.7.2024 um 00:19 schrieb weissblau:

Tja, dann sind wir durch - Kaffee und Papierkram?

Gerne!

20 Minuten geklönt, über die Fallstricke im Waffengesetzt gelästert und dann freundlich verabschiedet.

 

Warum glauben eigendlich alle das hinter jedem Beamten ein Mensch mir Waffenphobie steckt? Nett behandeln,

keinen Scheiss labern und vor allem seinen Kram in Ordnung haben!

 

Ich bin nur Gast - ich lach mich krumm, immer dieses ängstliche Gehabe..... 

 

Angenehme Kontrolle! Kaffee etc. dürfen sie evtl. auch gar nicht annehmen. Kommt wohl stark auf die Gegend an, wie das abläuft. :D

 

 

Am 11.7.2024 um 07:27 schrieb karlyman:

Egal wo - die Gebührenerhebung für eine anlasslose, ohne Beanstandung bleibende Aufbewahrungskontrolle ist ein Unding.

Und entspricht im Übrigen nicht der Intention des Gesetzgebers (WaffG). 

Zitat

WaffVwV, Nr. 36.7 Absatz 3

Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse, es sollten deswegen keine Gebühren erhoben werden.

 

Am 11.7.2024 um 08:04 schrieb MB69:

Ich lasse doch die nicht die Waffen aus dem Safe nehmen ?!?
 

Die fasst dort, wie alles andere da drin zum Rausnehmen nur einer an und dessen Name ist ICH.

So ist es denke ich auch richtig. Die Kontrolleure sollten nicht prüfen, ob sich die Waffe gut in der Hand anfühlt, sondern den Ladezustand prüfen und die Daten abgleichen. Das sollte der Waffenbesitzer selbst machen und die entsprechenden Daten vorlesen. Am Ende geht etwas kaputt und dann ist das Geschrei groß. 

 

Am 11.7.2024 um 08:08 schrieb MB69:

Kann hier mal jemand, der entsprechende juristische Kenntnisse, dezidiert Stellung zu beziehen ?

Ich würde das nicht zulassen und mich würde es schwerstens wundern, wenn die Dame auf irgendeiner

Rechtsgrundlage agiert hat !

Die entsprechenden Vorschriften für die Verwaltungsbehörden (vor allem WaffVwV) wurden seit über 10 Jahren nicht mehr aktualisiert. Damals hat man, aufgrund eines Amoklaufs, "schnell" eine neue Regelung erlassen, um den Waffenbehörden Kontrollen zu ermöglichen. Hierbei gab es keine klare Definition, wer was zu tun hat und ob die Behörde selbst Hand anlegt. Eventuell ist das in einer Kommentierung zum Waffengesetz oder einem Gerichtsurteil mal entschieden worden. 

Meinem Verständnis nach sollten die Kontrolleure die Gegenstände im Schrank nur anfassen, wenn man auch das Einverständnis gibt. Dort können ja auch Wertsachen oder Bargeld gelagert sein. Da würde ich als Behörde lieber die Finger von lassen. 

 

Zitat

 

WaffVwV, Nr. 36.7 Absatz 2

§ 36 Absatz 3 Satz 2 räumt der Behörde die Möglichkeit ein, verdachtsunabhängig die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen überprüfen zu können. Bei den durchzuführenden Kontrollen ist nicht nur der Waffenschrank sondern auch der Inhalt zu überprüfen und mit dem aktenkundigen Bestand abzugleichen. 

 

 

 

Am 11.7.2024 um 08:51 schrieb neon38:

Ich uebergebe nix, ich halte hin zum Abgleich der Nummer. Wenn ne Pufferpatrone rauspurzelt beim oeffnen, erwaehne ich das explizit. Wenn fertig, kommt die wieder schrankfertig rein (Verschluss geschlossen und entspannt oder mit Pufferpatrone abgeschlagen-was ich auch vorher nochmal explizit erwaehne.

Das Übergeben von Waffen ist vor allem dann notwendig, wenn eine Sicherstellung erforderlich ist (sollte bei legalen, eingetragenen Waffen ja nicht der Fall sein :D). Ansonsten nur auf freiwilliger Basis, wenn man die Daten nicht selbst vorlesen möchte. 

 

Am 11.7.2024 um 10:11 schrieb Cannon Balls:

Ich habe sogar einen 35€ Bescheid bekommen, obwohl keiner bei mir war. Nur für die periodische Sicherheitsabfrage. Mit dem Bescheid. daß nichts gegen mich vorliegt. Ich warte jetzt auf einen Bescheid des Verkehrsamtes, daß ich in den letzten 3 Jahren nicht falsch geparkt habe. 

Das hat nichts mit der Aufbewahrungskontrolle zu tun. Du wirst durch die Behörde alle paar Jahre im Hintergrund auf deine Zuverlässigkeit geprüft. Die Abfragen bei den Sicherheitsbehörden stellen natürlich einen gewissen Aufwand dar. Das ist mit Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nicht zu vergleichen. Vielmehr könntest du den Vergleich so ziehen, dass du für deine Fahrerlaubnis keine weiteren Nachweise erbringen musst, und der Behörde daher keinen weiteren Aufwand bereitest. Bei einer WBK ist das nunmal anders.

 

Am 11.7.2024 um 11:29 schrieb Mateusz:

Was machen sie bei einem Wiederlader? So kann ich ziemlich jede Munition zu hause haben, wenn ich sie selbst wiedergeladen habe.

Das kann natürlich auch geprüft werden, denn je nach Art der Erlaubnis darf man dann auch nur bestimmte Kaliber herstellen/besitzen. Natürlich darfst du das da haben, was du da haben darfst. :)

 

Am 11.7.2024 um 14:00 schrieb Last_Bullet:

Ich habe nie eine Kontrolle bestellt. Die kam erst weit nach Ausstellung meiner WBK mit einer Verschärfung des WaffG "ins Haus". Man darf nie vergessen, hier wird ein Grundrecht eingeschränkt, das ist keine Kleinigkeit.

Ich finde den Bericht aus Berlin gruselig. Durchsuchung ist schon eher der Begriff, der mir dabei in den Kopf kommt. Aber es liegt auch beim LWB, hier Grenzen zu setzen. Sein Haus. Seine Waffen.

Du hast keine Kontrolle bestellt, sondern "musst sie über dich ergehen lassen", wenn du erlaubnispflichtige Schusswaffen zu Hause aufbewahren willst. Mit Antragstellung bei der Behörde solltest du dich mit den Regelungen des WaffG befasst haben (Stichwort Sachkunde) und dir im Klaren sein, dass es gewisse Rechte und Pflichten gibt. Auch wenn man sich so eine Kontrolle lieber sparen würde, es gehört halt dazu. Du kannst natürlich die Kontrolle begründet verweigern, was bei glaubwürdiger Begründung keine Folgen haben sollte, aber wenn das häufiger vorkommt, fällt es irgendwann auf. Dann wird die Behörde denken, du hast etwas zu verstecken. 

 

Am 11.7.2024 um 14:55 schrieb Josef Maier:

Gab es eine Erklärung, warum er das sollte oder gar müsse?

Ich kenne das (auch von anderen Kontrollabläufen) so, dass i.d.R. ein erfolgter Termin immer mit Unterschrift von beiden Seiten protokolliert wird, damit beide Seiten einen Nachweis haben. Daher solltest du auch eine Durchschrift bekommen. Dass es eine Pflicht zur Unterschrift gibt, will ich nicht behaupten, aber es ist bei behördlichen Terminen eher Standard. Natürlich kann man die Unterschrift verweigern, was sich aber vermutlich nicht so positiv in der Akte macht. Muss man also selbst entscheiden. Spricht ja nichts dagegen, sich das Protokoll einmal durchzulesen, dass da kein Unsinn geschrieben wurde. 

 

vor 4 Stunden schrieb norbi4570:

Der Spass kostet bei uns in Sachsen ( LK Görlitz ) mittlerweile 50 Euronen, erst letzten Monat bezahlt.

Soweit ich weiß, werden die Rahmengebühren für Zuverlässigkeitsprüfungen von den Bundesländern vorgegeben, sodass das tatsächlich regional sehr unterschiedlich sein kann. Dass es gar nichts kostet, wäre mir allerdings neu. 

 

vor 3 Stunden schrieb Josef Maier:

Sonderfall Altbestand B 200 kg > 5KW oder alle nach "BISS"?

Ich denke, die Behörde will einfach den aktuellen Stand aufnehmen. Denn wer weiß, vielleicht habe ich irgendwann mal mehr als 5 Kurzwaffen, und dann hat die Behörde das bereits in der Akte. Ansonsten müsste das wieder einzeln geprüft und nachgewiesen werden. Wichtiger ist bei der Kontrolle aber, dass das richtige Behältnis verwendet wird. :grin:

 

vor 3 Stunden schrieb TTG:

Ich habe seit Jahren nichts mehr bekommen. Ist das ein Zeichen dafür, dass ich beobachtet werde?

Tatsächlich habe ich das schon mal gehört, dass man durch das System "rutschen" kann. Denn je nachdem, wie die Behörde arbeitet, laufen die Zuverlässigkeitsprüfungen automatisiert ab. Vielleicht wurdest du in den letzten Jahren einfach nicht überprüft? :D

Bearbeitet von Pfefferspray
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vor 20 Minuten schrieb Pfefferspray:

Es kommt auf das Gewicht des Tresors und die Anzahl der darin aufbewahrten Kurzwaffen an. Bis 2017 galt die Regelung, dass B-Schränke, deren Gewicht weniger als 200 kg beträgt, mit einem mit 200 kg vergleichbaren Gewicht gegen Abrisskräfte verankert sein muss, sofern man mehr als fünf Kurzwaffen (bis max. zehn) darin aufbewahren möchte. Bei B-Schränken über 200 kg, bzw. wenn man max. fünf Kurzwaffen dort aufbewahrt, sowie bei A-Schränken ist grundsätzlich keine Verankerung notwendig. 

Für die neuen Behältnisse mit Widerstandgrad 0 gelten dieselben Voraussetzungen, wie für B-Schränke, da die Regelung in der Verwaltungsvorschrift noch den Stand von 2012 hat und für die Kurzwaffenaufbewahrung in einem Tresor mit Widerstandsgrad 0 ebenfalls die 200 kg gelten. 

 


 

 

Angenehme Kontrolle! Kaffee etc. dürfen sie evtl. auch gar nicht annehmen. Kommt wohl stark auf die Gegend an, wie das abläuft. :D

 

 

 

So ist es denke ich auch richtig. Die Kontrolleure sollten nicht prüfen, ob sich die Waffe gut in der Hand anfühlt, sondern den Ladezustand prüfen und die Daten abgleichen. Das sollte der Waffenbesitzer selbst machen und die entsprechenden Daten vorlesen. Am Ende geht etwas kaputt und dann ist das Geschrei groß. 

 

Die entsprechenden Vorschriften für die Verwaltungsbehörden (vor allem WaffVwV) wurden seit über 10 Jahren nicht mehr aktualisiert. Damals hat man, aufgrund eines Amoklaufs, "schnell" eine neue Regelung erlassen, um den Waffenbehörden Kontrollen zu ermöglichen. Hierbei gab es keine klare Definition, wer was zu tun hat und ob die Behörde selbst Hand anlegt. Eventuell ist das in einer Kommentierung zum Waffengesetz oder einem Gerichtsurteil mal entschieden worden. 

Meinem Verständnis nach sollten die Kontrolleure die Gegenstände im Schrank nur anfassen, wenn man auch das Einverständnis gibt. Dort können ja auch Wertsachen oder Bargeld gelagert sein. Da würde ich als Behörde lieber die Finger von lassen. 

 

 

 

Das Übergeben von Waffen ist vor allem dann notwendig, wenn eine Sicherstellung erforderlich ist (sollte bei legalen, eingetragenen Waffen ja nicht der Fall sein :D). Ansonsten nur auf freiwilliger Basis, wenn man die Daten nicht selbst vorlesen möchte. 

 

Das hat nichts mit der Aufbewahrungskontrolle zu tun. Du wirst durch die Behörde alle paar Jahre im Hintergrund auf deine Zuverlässigkeit geprüft. Die Abfragen bei den Sicherheitsbehörden stellen natürlich einen gewissen Aufwand dar. Das ist mit Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nicht zu vergleichen. Vielmehr könntest du den Vergleich so ziehen, dass du für deine Fahrerlaubnis keine weiteren Nachweise erbringen musst, und der Behörde daher keinen weiteren Aufwand bereitest. Bei einer WBK ist das nunmal anders.

 

Das kann natürlich auch geprüft werden, denn je nach Art der Erlaubnis darf man dann auch nur bestimmte Kaliber herstellen/besitzen. Natürlich darfst du das da haben, was du da haben darfst. :)

 

Du hast keine Kontrolle bestellt, sondern "musst sie über dich ergehen lassen", wenn du erlaubnispflichtige Schusswaffen zu Hause aufbewahren willst. Mit Antragstellung bei der Behörde solltest du dich mit den Regelungen des WaffG befasst haben (Stichwort Sachkunde) und dir im Klaren sein, dass es gewisse Rechte und Pflichten gibt. Auch wenn man sich so eine Kontrolle lieber sparen würde, es gehört halt dazu. Du kannst natürlich die Kontrolle begründet verweigern, was bei glaubwürdiger Begründung keine Folgen haben sollte, aber wenn das häufiger vorkommt, fällt es irgendwann auf. Dann wird die Behörde denken, du hast etwas zu verstecken. 

 

Ich kenne das (auch von anderen Kontrollabläufen) so, dass i.d.R. ein erfolgter Termin immer mit Unterschrift von beiden Seiten protokolliert wird, damit beide Seiten einen Nachweis haben. Daher solltest du auch eine Durchschrift bekommen. Dass es eine Pflicht zur Unterschrift gibt, will ich nicht behaupten, aber es ist bei behördlichen Terminen eher Standard. Natürlich kann man die Unterschrift verweigern, was sich aber vermutlich nicht so positiv in der Akte macht. Muss man also selbst entscheiden. Spricht ja nichts dagegen, sich das Protokoll einmal durchzulesen, dass da kein Unsinn geschrieben wurde. 

 

Soweit ich weiß, werden die Rahmengebühren für Zuverlässigkeitsprüfungen von den Bundesländern vorgegeben, sodass das tatsächlich regional sehr unterschiedlich sein kann. Dass es gar nichts kostet, wäre mir allerdings neu. 

 

Ich denke, die Behörde will einfach den aktuellen Stand aufnehmen. Denn wer weiß, vielleicht habe ich irgendwann mal mehr als 5 Kurzwaffen, und dann hat die Behörde das bereits in der Akte. Ansonsten müsste das wieder einzeln geprüft und nachgewiesen werden. Wichtiger ist bei der Kontrolle aber, dass das richtige Behältnis verwendet wird. :grin:

 

Tatsächlich habe ich das schon mal gehört, dass man durch das System "rutschen" kann. Denn je nachdem, wie die Behörde arbeitet, laufen die Zuverlässigkeitsprüfungen automatisiert ab. Vielleicht wurdest du in den letzten Jahren einfach nicht überprüft? :D

Ich habe vier Tresore für fünf LW und einen für KW und die habe ich vor ca 30 Jahren an einer Stahlbeton Wand verschraubt. Ich wurde vor ca 15 Jahren von der Behörde von meiner Aufbewahrung gebeten Fotos von den Schränken und Typenschildern zu machen. Das habe ich der Behörde mitgeteilt und wie ich das nächste mal dort war habe ich gefragt ob das alles ok ist. Der SB hat nachgesehen und hat gesagt Herr J bei ihnen ist alles ok ich habe so einen grünen Reiter auf seinen Rechner bekommen und seid dem habe ich nie wieder was gehört. Unsere Behörde ist sehr gut zu ihren Arbeitgeber das sind ja wir denn wir zahlen ihre Löhne darüber sollten sich alle SB mal drüber nachdenken. 
 

Schöne Grüße 🖖 

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vor 30 Minuten schrieb Pfefferspray:

"musst sie über dich ergehen lassen",

 

Genau so ist es, denn die gab es zu Zeiten meiner ersten WBK noch gar nicht. Der Gesetzgeber wollte die Kontrolle, nicht der LWB, der hat hier nichts "veranlasst". Es geht um die öffentliche Sicherheit, also ist sie aus Steuermitteln zu bestreiten. So mein Rechtsempfinden. Dreistellige Summen für eine ein paar Minuten andauernde Kontrolle ist schlicht Wucher, leider bei uns vom OVG abgesegnet, mit genau dieser - sorry - dämlichen Begründung der Veranlassung. Es geht nicht um eine Verweigerung, weil man mich dann nötigen würde, durch Aberkennung meiner Zuverlässigkeit meine WBK zu verlieren. Hier wird schon sehr massiv in die Rechte der LWB eingegriffen, und weil das noch nicht schlimm genug ist, auch teils kräftig abkassiert.

Bearbeitet von Last_Bullet
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vor 25 Minuten schrieb Lusches:

Ich habe vier Tresore für fünf LW und einen für KW und die habe ich vor ca 30 Jahren an einer Stahlbeton Wand verschraubt. Ich wurde vor ca 15 Jahren von der Behörde von meiner Aufbewahrung gebeten Fotos von den Schränken und Typenschildern zu machen. Das habe ich der Behörde mitgeteilt und wie ich das nächste mal dort war habe ich gefragt ob das alles ok ist. Der SB hat nachgesehen und hat gesagt Herr J bei ihnen ist alles ok ich habe so einen grünen Reiter auf seinen Rechner bekommen und seid dem habe ich nie wieder was gehört. Unsere Behörde ist sehr gut zu ihren Arbeitgeber das sind ja wir denn wir zahlen ihre Löhne darüber sollten sich alle SB mal drüber nachdenken. 
 

Schöne Grüße 🖖 

Nicht schlecht, das ist doch mal positiv! 😊 

Da du mit den alten Tresoren unter den Bestandsschutz fällst, solltest du auch eine Weile Ruhe damit haben.

Grüße zurück, schönes WE!

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vor 27 Minuten schrieb Last_Bullet:

 

Genau so ist es, denn die gab es zu Zeiten meiner ersten WBK noch gar nicht. Der Gesetzgeber wollte die Kontrolle, nicht der LWB, der hat hier nichts "veranlasst". Es geht um die öffentliche Sicherheit, also ist sie aus Steuermitteln zu bestreiten. So mein Rechtsempfinden. Dreistellige Summen für eine ein paar Minuten andauernde Kontrolle ist schlicht Wucher, leider bei uns vom OVG abgesegnet, mit genau dieser - sorry - dämlichen Begründung der Veranlassung. Es geht nicht um eine Verweigerung, weil man mich dann nötigen würde, durch Aberkennung meiner Zuverlässigkeit meine WBK zu verlieren. Hier wird schon sehr massiv in die Rechte der LWB eingegriffen, und weil das noch nicht schlimm genug ist, auch teils kräftig abkassiert.

Dass das so viel kostet, finde ich ehrlich gesagt auch nicht okay. Denn der Gesetzgeber sieht das nicht vor und ein Großteil der Behörden scheint sich auch daran zu halten. Aber die Kontrollen an sich finde ich schon wichtig. 

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vor 6 Stunden schrieb PetMan:
vor 6 Stunden schrieb norbi4570:

Der Spass kostet bei uns in Sachsen ( LK Görlitz ) mittlerweile 50 Euronen, erst letzten Monat bezahlt.

Hier auch 35 Euro. Letztens im Verein einer diese Rechnung bekommen.  6 Monate vorher wurde aber auch ein HA beantragt und genehmigt. Hab ihm geraten das auf der Behörde anzusprechen. " Das war ein Systemfehler , braucht er nicht zu bezahlen " , wurde ihm gesagt. Wieviele hätten nix gesagt und einfach bezahlt ? 

Bei uns leider gängige Praxis.

KoBe1.jpeg

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vor 3 Stunden schrieb Pfefferspray:

Aber die Kontrollen an sich finde ich schon wichtig. 

 

Ich nicht. Hier werden alle in Kollektivhaft genommen. Wegen einiger Einzelfälle. Einzelfall sind doch auch diese Hobbymetzger, oder? Kann also nicht so schlimm sein. Wenn es "nichts" kosten würde, wenn man geschultes Personal bekäme und nicht, wie beim Threadstarter, das Gefühl bekommt, die suchen nur irgendetwas. Wenn sie vernünftige Ausweise hätten. Wenn man die kennen würde (bei uns nicht der Fall - jedes Mal anderes Personal). Wenn man diejenigen mehr in Ruhe lassen würde, bei denen nie etwas beanstandet wurde. Nein, erhalten genauso oft Besuch wie diejenigen, die Fehler gemacht haben.

 

Die Kontrollen könnten sogar gefährlich werden. Hat die Waffenbehörde eine "Laus im Pelz"? Wo werden die Daten gesichert? Elektronisch? In einer Cloud? Wie sicher ist das? Wer weiß sonst noch alles, dass man LWB ist? Plötzlich stehen zwei Leute vor der Tür, die behaupten, eine Waffenkontrolle durchführen zu wollen. Ruft jeder bei der Behörde an und verifiziert das? Sind die Kontrolleure persönlich bekannt? Man öffnet diesen Leuten seinen Waffenschrank. Da wird jeder Widerstandsgrad, jedes Kilo Masse zu Coladose...

 

Bei uns kommen sie nur noch drei Tage die Woche bis kurz nach Mittag. Da ist die Masse der Leute auf der Arbeit. Also Termin. Wer dann nicht seine 7 Sachen auf Zack hat, hat die WBK auch nicht mehr verdient. Mit Termin ist diese Kontrolle für den Zweck, wofür sie gedacht wurde, quasi nutzlos.

Bearbeitet von Last_Bullet
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