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Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank


fw114

Empfohlene Beiträge

vor 59 Minuten schrieb Tommie:

einfach mit dem intellektuellen Niveau vieler Foristen, siehe eben auch die Beiträge die nach dir gepostet wurden, nix außer "Blah Blah", keine neue belastbare Info.

 

Auha, das klingt irgendwie nach Mitgliedern unserer Regierung, die auch immer meinen, man müsse ihre Politik nur besser erklären (also der Wähler sei zu dumm). Du hältst also diejenigen, die nicht Deiner Meinung sind, für suboptimal intelligent Deine Ansichten richtig einzuordnen?

 

vor einer Stunde schrieb Tommie:

Ne, callahan44er, es ist nix im Fernsehen, die Frage von Andrè1, ob man dich noch heilen kann, muß dein Psychiater beantworten, ebenso deine Probleme mit deinem Schulhof lösen (haben die anderen Kinder dich etwa seltsam gefunden, armer Bub) und wenn Josef Maier  Ausfluß hat tippe ich auf Darmprobleme, er sollte einen Proktologen aufsuchen.

 

Und mit so einem Dummfug landet man bei mir auf der schwarzen Liste.

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@Last_Bullet

 

Wo waren in deiner "Antwort" doch gleich die erwarteten neuen und das Ursprungsthema (EN 1143-1)  erhellenden Infos?  Ich such sie noch?

Im übrigen belastet es ich mich unsäglich auf deiner "schwarzen Liste" gelandet zu sein - obwohl, eigentlich sagt man wohl eher "entlastet es mich " bzw. "ehrt es mich".

 

Tommie

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vor 29 Minuten schrieb ChrissVector:

Wir drehen uns hier wieder mal im Kreis...

 

Nur wenn man nicht einsehen will, das in WaffG und AWaffV nicht alles in kleinen Häpperchen vorgekaut werden muss. Verschlossener Waffenschrank sage ich nur. Aber vermutlich auch wieder so eine obrigkeitshörige Sache...

 

vor 29 Minuten schrieb ChrissVector:

Dass eine Verankerungspflicht im Sinne des Gesetzgebers sei lässt sich auch nicht aus dem WaffG oder der AWaffV entnehmen,

 

§36 Abs 1.  

 

Wenn dich deine Behörde fragt, wie du das Abhandenkommen verhinderst, und dabei auf ein Gewicht unter 1000kg verweist, wie antwortest du dann?

 

Vorsicht, es gibt in waffenrechtlichen Urteilen zu gröblichen Verstößen den Terminus der Unbelehrbarkeit.

 

 

vor 29 Minuten schrieb ChrissVector:

sogar eher das Gegenteil. In der Verwaltungspraxis gibt es auch keinerlei Anzeichen, dass eine Verankerung vorausgesetzt würde.

 

Die Verwaltungspraxis ist nicht der Maßstab. Gelb wurde auch mal als unbegrenzt behandelt, was dem GG ausweislich der Entwürfe sauer aufgestossen ist.... 

 

 

 

 

 

 

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@ASE

 

Lass es bleiben, ist die Mühe und Überzeugungsarbeit einfach nicht wert, Perlen vor die S...

Igendwann wirst du hier in WO, oder einem Nachfolge- oder ähnlichen Portal, wieder von ihnen hören, wenn sie rumgreinen daß ihnen böserweise alles abgenommen wurde weil sie "doch nur ..." und doch "überhaupt nie und gar nie nicht gewusst hätten das" .... usw usw usw..

 

Ich geb´s auf.

 

Tommie

 

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Was lernen wir aus der ganzen Diskussion:

Wer nicht zufällig ein Bankgebäude mit Tresorraum im Keller gekauft hat oder einen Banktresor mit mindestens 1 Tonne Gewicht im Wohnzimmer oder Keller stehen hat oder in einem Betonhaus wohnt, wo er Dübel mit 50 kN Abreißkraft in die Wände einsetzen kann, ist für den Besitz von Waffen völlig ungeeignet, weil er diese nicht 100%ig gegen fremden Zugriff aufbewahren kann und sollte sich ein anderes Hobby suchen.

Zitat

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

....

7a. entgegen § 36 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 36 Absatz 5 Satz 1 eine dort genannte Vorkehrung für eine Schusswaffe nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig trifft und dadurch die Gefahr verursacht, dass eine Schusswaffe oder Munition abhandenkommt oder darauf unbefugt zugegriffen wird,

Zitat

(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,

2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie    
 b)mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,

Und selbst dann, wenn alle oben genannten Vorgaben erfüllt wären, könnte ja dennoch etwas abhanden kommen, selbst Banktresore wurden ja schon geknackt.

Fazit: Gesetzeskonformer privater Waffenbesitz ist nach hiesiger Expertenmeinungen in Germanistan nicht möglich.

 

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vor 4 Stunden schrieb Tommie:

...

Negativ. die Verankerungspflicht gab es auch zu Zeiten der A und B Behältnisse schon.

 

Wo genau steht im WaffG, dass alle A/B (nach VDMA 24992) Waffenschränke unter 1000 kg zu verankern sind? Und wo steht das in welcher Norm?

 

vor 4 Stunden schrieb Tommie:

...

Außerdem zitierst du doch selbst:

Nach der Richtlinie VdS-3134-1 gilt dabei folgendes:

...Und im letzen Satz widersprichst du dir selbst, warum ?, um dem Pöb... zu gefallen?

Ja, ich zitiere aus den Richtlinien des Verbands deutsche Sachversicherer - eben NICHT aus der EN-1143-1.

Du setzt hier Montagehinweise eines Herstellers mit Gesetzestexten gleich und vermengst Richtlinien eines Versicherungsverbands mit dem Normtext einer europäischen Norm:

 

vor 4 Stunden schrieb Tommie:

Als Markenhersteller zum Beispiel ROTTNER, ist nur eines von vielen und die Ansagen sind EINDEUTIG.

 

Geprüfte Wertschutzschränke unter 1.000 kg Eigengewicht sind gemäß EN1143-1 am Verwendungsort zu Verankern. Geprüfte Wertschutzschränke sind werksseitig für die Bodenverankerung vorgesehen und werden inklusive Verankerungsmaterial ausgeliefert.

Richtig müsste es heißen: Geprüfte Wertschutzschränke unter 1000 kg Eigengewicht sind gemäß VdS am Verwendungsort zu Verankern.

Eine "Verankerung gemäß  EN 1143-1" gibt es nicht, weil die EN 1143-1 selber keine Vorgaben zur Verankerung macht, sondern nur zu Verankerungsöffnungen im Schrank.

Zudem habe ich 3 Schränke nach EN 1143-1 - bei keinem wurde mir Verankerungsmaterial mitgeliefert.

Schön, dass Rottner das macht, aber dieses ist ja nicht auf die jeweiligen bauseitig vorhandenen Böden/Wände abgestimmt.

 

vor 6 Stunden schrieb Tommie:

Es geht auch keineswegs um etwas was du in die EN hineininterpretierst, "In diesem Geiste der EN-1143-1 wäre - ..." sondern um den klaren und eindeutigen Wortlaut, so wie er vor Gericht Bestand haben wird, und zwar einzig und allein.

Es ist einfach nicht sachgerecht, nach VdS 2450/EN 1143-1 einen Aufbruchschutz von <5 Minuten mit relativ einfachem Werkzeug als ausreichende Schranknorm "0" anzusehen, aber beim "Wegtrageschutz" plötzlich turmhohe Anforderungen (5 Tonnen Ausreisswiderstand nach VDMA) einzufordern.  Das passt nicht zusammen.

 

Die EN 1143-1 schreibt selber keine zwingende Verankerung vor. Ein Versicherungsverband - VdS - hat Richtlinien erlassen, die diese vorschreiben. Zugegeben: VdS ist auch Akkreditierungsstelle. Allerdings bei weitem nicht die einzigste. Die AWaffV lässt auch solche aus dem EU/EWR-Raum zu. Wenn ein Waffenschrank die Norm EN 1143-1 erfüllt und z.B. vom  IMP (Instytut Mechaniki Precyzyjnej, polnische Akkreditierungsstelle) zertifiziert wurde, so spielen VdS Vorgaben keine direkte Rolle.

Und damit bleiben halt allgemeine Vorgaben wie aus §36,1 WaffG bestehen. Aus der waffenrechtlich wiederholt genannten Grenze von 200 kg könnte man ggf. ableiten, dass es gut wäre, Schränke < 200 kg zu verankern, wenn sie eine Verankerungsoption haben. Wobei dann aber Besonderheiten des Standorts und ggf. der Größe des Schranks, auch des Gesamtgewichts (inkl. Waffen+Munition), ferner der Art der Waffen noch weiter diskutabel wären.

 

Eine generelle Verankerungspflicht streng nach VdS-Richtlinien für alle Tresore bis 1000 kg Leergewicht kann ich im WaffG nicht erkennen und dies wäre auch ein Auskriterium für wohl 90% der Legalwaffenbesitzer, weil entsprechende dicke Betonwände/Böden mit hoher Güte im Privathausbereich oft nicht vorliegen.

Zudem hat die vorgeschriebene Bescheinigung nach VDS 3540 kaum ein LWB, bestimmt auch nicht @ASE oder @gunvlog , obwohl letzterer ja meint, die bräuchte man dann später im Ernstfall vor Gericht dann doch. Wenn ihr sie habt https://shop.vds.de/de/publikation/vds-3540 (nur die gilt!!!), bitte als Beweis anonymisierte Kopien Eurer streng nach VdS zertifizierten Verankerungen hier bei WO einstellen, sonst seid ihr als bloße Provokateure entlarvt! ;-)

 

 

 

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vor 9 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 

Eine "Verankerung gemäß  EN 1143-1" gibt es nicht, weil die EN 1143-1 selber keine Vorgaben zur Verankerung macht, sondern nur zu Verankerungsöffnungen im Schrank.

 

Doch. Genau weil die Norm die Öffnungen unter 1000kg vorschreibt.  Eine Tresornorm kann logischerweise nicht das tatsächliche Abreissgewicht festlegen, aber sie kann durch technische Vorgaben dafür sorgen, das der Tresor nur dann zertifiziert werden darf, wenn er als Leichtgweicht Verankerungsmöglichkeiten bietet, die  mit gehörigem Sicherheitszuschlag nicht das schwächste Glied in der Kette sind -> 5to Abreissgewicht. Wenn der Schrank abgerissen wird, liegt es dann nicht am Tresor selbst, das stellt die Norm sicher.

 

Für einen Richter ist glasklar zu erkennen was die technische Intention ist und was daraus für die zumutbaren Maßnahmen die vom Waffenbesitzer erwartet werden. Worüber reden wir hier eigentlich? Don Quijote vs einen Schwerlastdübel fü 10€ oder Zementdübel bei Hohlblock? WTF?

Das nimmt hier schon wieder autistische Züge an. Für 1000ende Knarren und Munition im Schrank, aber nen Dübel für nen 10er, ne da ist dann die Alamostellung erreicht....

 

vor 9 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Zudem habe ich 3 Schränke nach EN 1143-1 - bei keinem wurde mir Verankerungsmaterial mitgeliefert.

 

Ja und? steht in §36 Abs 1: "(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen, es sei denn der es ist kein Befestigungsmaterial mitgeliefert worden"? Nein? OH!

 

 

vor 9 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 

 

Es ist einfach nicht sachgerecht, nach VdS 2450/EN 1143-1 einen Aufbruchschutz von <5 Minuten mit relativ einfachem Werkzeug als ausreichende Schranknorm "0" anzusehen, aber beim "Wegtrageschutz" plötzlich turmhohe Anforderungen (5 Tonnen Ausreisswiderstand nach VDMA) einzufordern.  Das passt nicht zusammen.

 

Doch genau das ist es, abgesehen von deinem Strohmann mit den 5to.  Es ist dem Waffenbesitzer zuzumuten den Schrank<1000kg , der selbst 50kN Abreiskräften widerstehen muss,  nach den objektiven örtlichen gegebenheiten bestmöglich zu verankern.

 

 

vor 9 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 

 

Eine generelle Verankerungspflicht streng nach VdS-Richtlinien für alle Tresore bis 1000 kg Leergewicht kann ich im WaffG nicht erkennen

 

Dann schau genauer hin.

 

vor 9 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 

und dies wäre auch ein Auskriterium für wohl 90% der Legalwaffenbesitzer, weil entsprechende dicke Betonwände/Böden mit hoher Güte im Privathausbereich oft nicht vorliegen.

 

Und ein weiterer Strohmann. Niemand verlangt 5to von der Verankerung. Aber selbst wenn es so wäre: Pech. Aus kann ich nicht erreichen folgt nicht eine andere Interpretation des Gesetzes. Nur weil es leider Leute gibt, die sich keinen Waffenschrank leisten können folgt analog  eben auch nicht, das man eigentlich keinen braucht. DAS war in D noch nie die Maßgabe.

 

Grundsätzlich überhaupt und den örtlichen gegebenheiten entsprechend bestmöglich zu verankern, kann verlangt werden. Wird der Waffenschrank<1000kg  einfach weggetragen ohne Gewaltanwendung muss man sich fahrlässigkeit vorwerfen lassen.

 

vor 9 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Zudem hat die vorgeschriebene Bescheinigung nach VDS 3540 kaum ein LWB, bestimmt auch nicht @ASE oder @gunvlog , obwohl letzterer ja meint, die bräuchte man dann später im Ernstfall vor Gericht dann doch. Wenn ihr sie habt https://shop.vds.de/de/publikation/vds-3540 (nur die gilt!!!), bitte als Beweis anonymisierte Kopien Eurer streng nach VdS zertifizierten Verankerungen hier bei WO einstellen, sonst seid ihr als bloße Provokateure entlarvt! ;-)

 

 

 

 

Strohhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhnmaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaannn

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vor 1 Stunde schrieb ASE:

 

....

Ja und? steht in §36 Abs 1: "(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen, es sei denn der es ist kein Befestigungsmaterial mitgeliefert worden"? Nein? OH!

Genau. 
Solche Vorkehrungen sind z. B. der Tresor an sich, aber auch die Haustüre!

Die wenigsten von Euch werden wohl den Tresor im Hof vor dem Haus stehen haben. 
 

Nochwas: da steht „Vorkehrungen“. Da steht aber nicht „hat mit Schwerlastankern gemäß der ASE Norm den Tresor zu verankern“.

Merkst du was?

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@Tommie

 

Das VDS Protokoll ist öffentlich kostenfrei zugänglich:

https://shop.vds.de/en/publikation/vds-3540

 

Aus meiner technischen Sicht ist unerheblich, ob ein Handwerker jetzt das Protokoll verwendet oder anderweitig dokumentiert.

 

• Darf denn aus deiner Sicht der angestellte Handwerker, der 40h die Woche Tresore nach VDS Protokoll 3540 für Entgelt befestigt dann abends als Privatmann mit 20€ Arbeitsmaterial seinen eigenen Tresor befestigen oder muss er da für 150€ seine Firma beauftragen?

• Was ist mit dem Chef des Unternehmens? Darf der seinen eigenen privaten Waffenschrank selbst befestigen?

 

Meine Frage zu deiner Befestigung zielte darauf ab, dass ich davon ausgehe, dass auch deine Befestigung keine 50kN Ausreißwiderstand hat.

 

Dass es schon vor 2017 eine Verankerungspflicht gegeben hätte ist nach meiner Lesart des WaffG und der damaligen AWaffV Unsinn, da dort extra für unverankerte 0er maximal 5 KW angegeben werden

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1 hour ago, ASE said:

Für einen Richter ist glasklar zu erkennen was die technische Intention ist

 

Die ist, die Möglichkeit zu bieten, eine Verankerung vorzunehmen. Das ist auch schon aus Gründen des Schutzes gegen Umfallen und Verletzung je nach Schwerpunktlage bei offener Tür und Verteilung der Last innen gar keine doofe Idee wenn sich die Möglichkeit bietet.

 

1 hour ago, ASE said:

Wenn der Schrank abgerissen wird, liegt es dann nicht am Tresor selbst, das stellt die Norm sicher.

 

Eine bestimmte geforderte Festigkeit der Verankerung folgt daraus aber gerade nicht, auch nicht, dass sie überhaupt vorgenommen wird. Deine Feststellung, dass der Tresor nicht das schwächste Glied in der Kette ist, trifft auch dann zu, wenn die Verankerung gar nicht benutzt wird, wenn sie lediglich in eine Leichtbauwand geht, oder wenn sie mit den billigsten Chinaschrauben vorgenommen wird.

 

Überhaupt dient die Norm eben der Beschreibung von Eigenschafen eines Tresors und nicht der Beschreibung eines gesamten Sicherheitskonzeptes.

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vor 22 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Überhaupt dient die Norm eben der Beschreibung von Eigenschafen eines Tresors und nicht der Beschreibung eines gesamten Sicherheitskonzeptes.

 

 

Ja. Und?

Daraus leitet sich dann ab das man seinen 30kg Würfel garnicht anschrauben muss. Ah ja. Vermutlich haben sich die Autoren der Normen überlegt, das Schränke unter 1000 kg aus kosmetischen Gründen solche Löcher haben müssen.

 

Schon mal Urteile in Sachen Waffenrecht gelesen? 

 

 

 

WO-Vierkampf:

 

a) Aus Trotz etwas nicht machen,was offensichtlich ist aber nicht explizit für  den letztenSimpl ins Gesetz geschrieben wurde.

b) Entsprechendes Urteil kassieren

c) Unrechtsstaat11ELF!

d) Lerne nichts aus b) weil ja c)1Elf!! und man natürlich es besser gewusst hat als der Richter gehe zu a)

 

 

Bearbeitet von ASE
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vor 13 Minuten schrieb ASE:

 

 

Ja. Und?

Daraus leitet sich dann ab das man seinen 30kg Würfel garnicht anschrauben muss. Ah ja. Vermutlich haben sich die Autoren der Normen überlegt, das Schränke unter 1000 kg aus kosmetischen Gründen solche Löcher haben müssen.

 

Schon mal Urteile in Sachen Waffenrecht gelesen? 

 

 

 

WO-Vierkampf:

 

a) Aus Trotz etwas nicht machen,was offensichtlich ist aber nicht explizit für  den letztenSimpl ins Gesetz geschrieben wurde.

b) Entsprechendes Urteil kassieren

c) Unrechtsstaat11ELF!

d) Lerne nichts aus b) weil ja c)1Elf!! und man natürlich es besser gewusst hat als der Richter gehe zu a)

 

 

Du fährst bestimmt mit 100 km/h auf der linken Autobahn Spur, damit keiner schneller fährt als du es für richtig hältst.  

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vor 23 Minuten schrieb ASE:

Vermutlich haben sich die Autoren der Normen überlegt, das Schränke unter 1000 kg aus kosmetischen Gründen solche Löcher haben müssen.

 

Wie mehrfach gesagt - die Verankerung des genannten 30 kg-Würfels macht Sinn, warum erklärt sich aus der Sache.

Die Verankerung eines 500-kg-Klotzes... da fällt es mit Plausibiltät und Verständnis schon schwer.

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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

 

Wie mehrfach gesagt - die Verankerung des genannten 30 kg-Würfels macht Sinn, warum erklärt sich aus der Sache.

Die Verankerung eines 500-kg-Klotzes... da fällt es mit Plausibiltät und Verständnis schon schwer.

 

Vermutlich, da mit modernen Hilfsmitteln wie Sackkarren unterschiedlichster Varianten ein 500kg Tresor recht einfach abtransportiert werden kann.

Wie ich schon einmal erwähnte, habe ich beim Weihnachtsgassiegehen im Wald drei oder vier Tresore im Wald vorgefunden, manche aufgebrochen, andere mit großen Löchern in den Türen. Diese waren an unterschiedlichen Stellen im Wald platziert worden.

 

Auch Treppen stellen kein sonderliches Problem dar, da es ja Sackkarren für Treppen gibt, auch elektrisch.

 

Wir sollten aber auch eines nicht vergessen, ich denke wir sind uns alle einig, dass es alles mittlerweile oversized ist, was hier passiert und keiner wirklich begeistert ist.

Wir sehen leider auch, wie Gerichte aktuell urteilen, nicht immer in unserem Sinn, sehr selten sogar in unserem Sinn und unsere Verbände hüllen sich in Schweigen, egal ob es das Bedürfnisthema ist oder das Schlüsselurteil in NRW.

Bearbeitet von gunvlog
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vor 12 Stunden schrieb Tommie:

Ab meinen Tresor ... kan die 50kN also völlig unabhängig vom Aufbau der Wand gar nicht halten."

Postiv, kann alles so sein, interessiert aber weder den NORMEN- und den Gesetzgeber noch das Verwaltungsgericht."

Die 50kN sind einzig für die Öse am Schrank von Bedeutung.

 

In meinem Beispiel habe ich geschrieben dass es nicht möglich ist, und daher auch nicht vorgesehen, dass die Schraube die 50kN hält. Die reißt bei 40kN ab, und wenn sie mit der Wand aus einem Stück gefräst wurde.

 

Die 50kN sind wichtig für die Öse. Diese hält mehr aus als die Schraube. Absichtlich, damit beim abstemmen von der Wand eben die Schraube reißt, und nicht die Rückwand des Tresors wie eine Sardinenbüchse geöffnet wird.

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vor 26 Minuten schrieb gunvlog:

ich denke wir sind uns alle einig, dass es alles mittlerweile oversized ist, was hier passiert und keiner wirklich begeistert ist.

 

Vergrämung, mehr kann man dazu nicht sagen. Von Bürokratieabbau keine Spur. 

 

vor 8 Stunden schrieb thomas.h:

Wer nicht zufällig ein Bankgebäude mit Tresorraum im Keller gekauft hat oder einen Banktresor mit mindestens 1 Tonne Gewicht im Wohnzimmer oder Keller stehen hat oder in einem Betonhaus wohnt, wo er Dübel mit 50 kN Abreißkraft in die Wände einsetzen kann, ist für den Besitz von Waffen völlig ungeeignet, weil er diese nicht 100%ig gegen fremden Zugriff aufbewahren kann und sollte sich ein anderes Hobby suchen.

 

Das wäre die Quintessenz, wenn man eine Pflicht zum Verankern aus einer Norm herauslesen, dem ein oder anderen Hersteller folgen und der Gesetzgeber das konkretisieren würde. Ohne definierten Betonbau keine Chance. Das würde sicherlich Nancy und vielen anderen politischen Akteuren gut in den Kram passen, aber ob das alles so rechtmäßig wäre?

 

Solider Menschenverstand ist hier eindeutig besser angebracht. Meine Schränke sind befestigt, weil sie mir zu leicht sind. Genauso kann man darüber nachdenken, wenn der 300Kg Safe ebenerdig aus dem Haus transportiert werden kann. Ich finde meinen 155Kg Holzspalter schon sperrig und muss aufpassen, wenn ich den von A nach B bewege, bin aber auch kein hochgerüsteter Profi. Hat man eine Alarmanlage, Hund, scharfe Nachbarn, ergibt sich aus der Wohnsituation bereits eine hohe Hürde für den unbemerkten Abtransport schwerer Schränke, ist es vielleicht etwas anderes.

 

Dadurch, dass ich gerade selbst auf der Suche bin, beschäftige ich mich mit dem Thema. Was mir vor einigen Jahren noch als schwer und unüberwindbar wegzutransportieren erschien, sehe ich heute mit anderen Augen. Was ich nicht bewegen kann, muss nicht für jemand anderen gelten, besonders, wenn Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Auf der anderen Seite habe ich keinen definierten Betonbau, somit kann es nur eine zusätzliche Erschwernis und Kippschutz darstellen. Aus dem Schlüsselthema könnte demnächst ein Verankerungsthema entstehen. Weitere Hürden bei der Aufbewahrung...

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vor 36 Minuten schrieb gunvlog:

unsere Verbände hüllen sich in Schweigen, egal ob es das Bedürfnisthema ist oder das Schlüsselurteil in NRW.

Der RSB im DSB wird das Urteil nicht ändern können, hat aber einen Termin mit dem NRW-Innenminister vereinbart, um die Auslegung der einzelnen Behörden abzuklären. Manche setzen im Anschreiben eine Frist mit Rückmeldung, andere eben nicht. Und keiner weis, ob die notwendige Menge an Tresoren bis wann geliefert werden kann, Zudem ist es ein Millionen Euro Aufwand.

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@Last_Bullet Du setzt da mit deutlich zu viel gesundem Menschenverstand an. Der ist bei der Materie schon lange nicht mehr gefragt.

 

Wie gesagt, die Marschrichtung geht hier bei der Aufbewahrung von Sport- und Jagdwaffen (zugespitzt, aber klar) in Richtung Werttresor/Betonbau/Cheopspyramide...

 

"Oversized" bzw. "over the top".

Ich möchte wirklich wissen, wie viele Entwendungen von Jagd-/Sportwaffen pro Jahr in D aus aktuellen 0er-/1er Schränken noch erfolgen; d.h. durch Einbruchstäter, unter Überwindung der verwendeten technischen und baulichen Hindernisse.

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vor 11 Minuten schrieb schuster:

Der RSB im DSB wird das Urteil nicht ändern können, hat aber einen Termin mit dem NRW-Innenminister vereinbart, um die Auslegung der einzelnen Behörden abzuklären. Manche setzen im Anschreiben eine Frist mit Rückmeldung, andere eben nicht. Und keiner weis, ob die notwendige Menge an Tresoren bis wann geliefert werden kann, Zudem ist es ein Millionen Euro Aufwand.

Vollkommen richtig.

Der Präsident des BDMP hatte auch ein Gespräch mit Herbert Reul zum Thema Bedürfnisprüfung geführt.

Geholfen hat es jedenfalls nicht.

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vor 18 Minuten schrieb schuster:

.... Auslegung der einzelnen Behörden ....Manche setzen im Anschreiben eine Frist mit Rückmeldung, andere eben nicht. Und keiner weis, ob die notwendige Menge an Tresoren bis wann geliefert werden kann

 

Mitunter hat ma das gaanz leise Gefühl, vielen Behörden sei es recht, wenn da etwas nicht wirklich umsetzungsfähig ist...

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vor 20 Minuten schrieb karlyman:

deutlich zu viel gesundem Menschenverstand an.

 

Das ist eigentlich das, was bleibt, wenn etwas in die Verantwortung des Einzelnen gelegt wird. Finde ich nicht verkehrt. Ob nun zu viel oder zu wenig, jeder präferiert anders. Ich stecke das in die Schublade "Sorgfaltspflicht". Um zu denken, wie ein Täter, müsste man einer sein.

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vor 13 Minuten schrieb karlyman:

 

Mitunter hat ma das gaanz leise Gefühl, vielen Behörden sei es recht, wenn da etwas nicht wirklich umsetzungsfähig ist...

Glaub ich noch nicht mal unbedingt, ich glaube die stochern genauso im Dunklen wie wir...

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Habe da auch ein interessantes Youtube-Video dazu gefunden:

Muss ein Waffenschrank nach DIN/EN 1143-1 verankert werden?

Bitte auch unbedingt den ersten angepinnten Kommentar dazu lesen....

 

Den Urheber würde ich für meinen Teil als durchaus qualifiziert betrachten:

Über Thomas Sadewasser

 

So klingt das für mich alles logisch! Stichwort gesunder Menschenverstand (...und ja, ich weiß, der scheint in mancher Waffenbehörde zu fehlen)

Die DIN definiert demnach welche Anforderungen der Befestigungspunkt am Tresor erfüllen muss (damit dieser eben nicht das schwächste Glied in der Kette ist).

Sie definiert NICHT, das dieser auch genutzt werden muss um die Einstufung zu erfüllen.

 

Was Versicherer, Waffenbehörden etc. fordern, hat damit nix zu tun.

Daraus folgt für mich:
Besteht die Gefahr, dass mein 35Kg Tresor einfach unter dem Arm rausgetragen wird > Verankerung erforderlich (Einleuchtend!)

Machen potentielle Einbrecher/Räuber die halbe Nachbarschaft aufmerksam, weil sie schweres Gerät und 30 Minuten Zeit benötigen um meinen 250 Kg Tresor über zwei Holztreppen buxieren zu müssen, kann das auch unterbleiben, weil nicht gesetzlich gefordert. Stichwort: "Verhältnismäßigkeit" und "erforderlichen Vorkehrungen"

 

Manchmal sind Gesetze bewusst nicht bis ins Detail geregelt um Spielräume zu haben. Das kann Vor- und Nachteile für Bürger wie Verwaltung haben.

Leider tendiert der Deutsche dazu genau das Gegenteil zu tun (nämlich alles inkl. jeder möglichen Variante bis ins Kleinste durchregeln).

 

 

Just my 2 cents!

 

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