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Selkie

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Alle Inhalte von Selkie

  1. Die DSU hat Disziplinen für Mehrladerepetierer und Selbstlader. Bei Energie steht da nur: Mündungsenergie über 7,5 Joule.
  2. Glaub ich noch nicht mal unbedingt, ich glaube die stochern genauso im Dunklen wie wir...
  3. Dir P99Q, mittlerweile PPQ M3 genannt entspricht der technischen Richtline der Polizei. Die wird auch weiter hergestellt und als Behördenwaffe angeboten.
  4. Auch jetzt, wo es eine Straftat ist, kann jemand dir die Karre kaputt fahren und abhauen. Entweder wird er erwischt, oder nicht. Ob du auf dem Schaden sitzen bleibst, hat ja nix mit Straftat oder Owi zu tun, deine Zivilrechtlichen Ansprüche bleiben doch bestehen, egal wie es verfolgt wird. Und es muss ja keine "kleine" Ordnungswidrigkeit sein, auch Owi`s können mit sehr hohen Geldbußen belegt werden. Auch ein verurteilter Straftäter wird nicht immer mit hohen Geldstrafen belegt. Sehe ich wie Cannon Balls, viel ändert sich nicht, aber StA und Gerichte werden entlastet.
  5. Selkie

    Lebt KK-IPSC noch?

    Welche Divisions außer Open und Standard wird es denn geben? Kann man das schon irgendwo nachlesen?
  6. Du meinst § 86a (1) Nr. 2 StGB Hast aber trotzdem recht, ist verboten wenn er es eingeführt hat, um es im Inland zu Verbreiten oder Verwenden. Ob es schon ein Verwenden ist, wenn ich es zu Hause in mein Regal stelle weiß ich nicht. Könnte also sein, dass er dafür gar nicht bestraft wird, da ihm womöglich gar nicht nachgewiesen werden kann, dass er dagegen verstoßen wollte/hat. Trotzdem ist der Durchsuchungsbeschluss rechtmäßig, weil er ja wegen des Verdachts einer Straftat ausgestellt wurde.
  7. Selkie

    Schieß-SPORT

    Warum sollte sowas (ähnliches) in Deutschland nicht möglich sein? Ist doch nicht soviel anders als Sommerbiathlon, halt nur dass die Waffe mitgenommen wird. Und beim Sommerbiathlon wird halt "nur" gelaufen, hier mit Hindernissen. Könnte man ganz toll in Philippsburg machen. Gewehr, Pistole und Munition müssten halt auf der Bahn auf dich warten. Und die Teilnehmer rennen immer die Straße um die Anlage rum im Kreis und überwinden verschiedene Hindernisse. Wäre machbar, aber würde wohl an der Teilnehmerzahl scheitern. Find ich aber seeehr cool! Ich wäre dabei!
  8. Ganz einfach: IPSC muss endlich olympisch werden!!
  9. Klar, vor 20 Jahren als der Lauf gekürzt wurde gab`s mal eine Rechnung, aber heute? Und was du uns mit den letzten beiden Zeilen sagen willst, weißt du wohl selber nicht. Wo hab ich denn was geschrieben dass ich es mir mit ihm nicht verscherzen will? Liest du überhaupt was die anderen schreiben, oder kommt bei dir sowieso nur an was du verstehen willst? Und warum gleich ausfällig werden? Redest du in der echten Welt auch so mit anderen Menschen oder traust du dich das nur im Internet? Aber an die Schreiber der sinnvollen Antworten vielen Dank!
  10. Mir wurde von privat eine ältere Kleinkalieberbüchse angeboten. Der Lauf wurde irgendwann mal gekürzt. Der Verkäufer sagt, die Waffe wäre danach auch neu beschossen worden, ich bin mir aber nicht so sicher... Nun meine Frage: Was für ein Beschusszeichen kommt nach dem Neubeschuss auf die Waffe, und wohin kommt das Zeichen? Auf der Waffe ist das Geweih des Ulmer Beschussamtes, das Beschussjahr und der Adler mit dem "N". Müsste nach dem Neubeschuss dann nicht noch ein Adler daneben sein, oder wie wird nach Neubeschuss gestempelt? Kennt sich da einer aus? Will ja keine Waffe ohne Beschuss kaufen.
  11. Mit dem Preis ist ja dann auch so eine Sache... Wenn eine Behörde mehrere 1000 Stück kauft, werden dann ja ganz andere Preise verhandelt. Wobei in diesen Verträgen dann ja auch noch mitunter eine Ersatzteilversorgung mit verhandelt wird. Die Preise die auf dem Zivilmarkt für die Waffen aufgerufen werden dürften nicht die Preise sein, die die Behörden dann zahlen. Und wenn z.B. H&K seine Waffen los werden will, werden die das mit dem Preis schon machen...
  12. Wenn dein "Geschädigter" sich vielleicht ja doch als Täter herausstellt, dann hoffentlich nix... Falls noch einer gerade eben Spiegel TV geschaut hat, da waren ein paar Bilder vom Tatort und der Anwalt des Angeschossenen hat auf die Tränendrüse gedrückt. Seiner Ansprache nach habe die Polizei ja völlig versagt, weil der Zugriff in der Nähe eines Kindergartens stattgefunden hätte ?!? (Na wenn man sonst keine Argumente hat...) Außerdem gab er zu, dass das Auto des Angeschossenen nach dem Anhalten vielleicht noch ein "wenig" gerollt sei... Auf den Bildern war aber ziemlich deutlich zu sehen, dass eine offene Fahrertür eines Polizeifahrzeugs komplett nach vorne umgeklappt und stark beschädigt war. Darum gehe ich mal davon aus, dass das Auto nicht nur gerollt ist. Daraus ergibt sich dann wahrscheinlich die Gefährdungslage, die den Polizisten zum Schusswaffengebrauch gebracht hat. Ist natürlich alles nur meine Interpretation...
  13. Natürlich wäre auch das Sofa im rechtlichen Sinne gefährlich wenn es so verwendet würde. Konsequent bis zum Ende durchgedacht müsste eigentlich das ganze Haus abgerissen werden um die Gefahr endgültig zu bannen. Die Leute könnten ja Steine aus der Wand reißen und runterwerfen... Aber das Haus abreißen geht ja nun mal nicht. Und nein, der Laster wäre nicht "böse". Er ist nämlich nur ein unbelebtes Ding. Aber wenn zu vermuten wäre, dass der Laster von einer Person so eingesetzt werden soll, könnte man ihn durchaus natürlich auch als gefährlichen Gegenstand sicherstellen. So schwer ist das doch jetzt echt nicht zu verstehen...
  14. Was soll daran hochnotpeinlich sein? Bei der vorausgegangenen Situation dürfte ja nicht davon auszugehen sein, dass die die Hantel und die Feuerlöscher so verwenden wie der Hersteller das mal vorgesehen hat. Lass dir doch mal eine Hantel vom Dach eines mehrstöckigen Hauses auf den Kopf fallen. Aus dem Krankenhaus kannst du uns dann schreiben, ob`s gefährlich war oder nicht...
  15. @Proud NRA Member, Beitrag 240 Zitat: Damit kommen wir doch schonmal weiter. Danke! Die Frage jetzt wäre ob sich im allgemeinen Fall (also außerhalb der separat geregelten Tatbestände im Straßenverkehr) daraus wirklich eine Anspruch auf Herausgabe der entsprechenden Gegenstände ergibt, ohne daß ein Verdacht vorliegt, daß mit den Dokumenten etwas nicht in Ordnung sei. Um ein Beispiel aus der Liste herauszugreifen, darf sich der Cop Warenmuster oder Kundenlisten in einem verschlossenen Behältnis anschauen, um zu überprüfen, ob eine ausgeübtes Reisegewerbe mit der Reisegewerbekarte übereinstimmt? Wenn es bei Waffen anders ist als bei Reisegewerbekarten stellt sich die Frage warum? Das Vorzeigen/ Herausgeben der Gegenstände ist damit explizit nicht geregelt, das stimmt. Aber es macht doch echt keinen Sinn wenn der Gesetzgeber sagen würde/ sagt: Du musst, um Gegenstand X zu transportieren einen Zettel dabeihaben, auf dem steht dass du Gegenstand X haben darfst. (WaffG) Den Zettel musst du der Polizei aushändigen. (POG) Die darf dann aber nicht schauen, ob du wirklich Gegenstand X, und nicht doch vielleicht Gegenstand Y dabeihast?? Das würde doch echt keinen Sinn machen... Und ich sehe schon einen Unterschied zwischen Waffen und Warenmustern. Um die Waffe zu transportieren MUSST du die WBK dabeihaben sagt der Gesetzgeber. Um Warenmuster zu transportieren brauchst du keine Reisegewerbekarte (auf jeden Fall soweit ich das weiß). Um mit den Waren zu HANDELN brauchst du die Reisegewerbekarte. Vielleicht transportierst du die Waren ja auch nur für deinen Kumpel, der die Reisegewerbekarte hat. Wenn du jetzt den Kofferraum mit einem Haufen Warenmustern voll hast, könnte aber der Polizist den Verdacht haben, dass du damit ohne Erlaubnis handelst. Dann wären wir ja aber nicht mehr bei einer verdachtsfreien Kontrolle, sondern der Verdacht ist ja schon da.
  16. Wenn ich mal Beitrag 256 beantworten dürfte, die Antwort bezieht sich auf das rheinland-pfälzische Polizeigesetzt (POG): § 10 Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen ... (3)Die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei können verlangen, daß ein Berechtigungsschein zur Prüfung ausgehändigt wird, wenn der Betroffene auf Grund einer Rechtsvorschrift verpflichtet ist, diesen Berechtigungsschein mitzuführen. Erläuterung zu § 10 POG ... 4Prüfung von Berechtigungsscheinen Berechtigungsscheine sind mitzuführende behördliche Urkunden, die bestätigen, dass bestimmte Tätigkeiten ausgeführt oder bestimmte Gegenstände mitgeführt oder benutzt werden dürfen. Die Pflicht zum Mitführen eines Scheins muss sich aus anderen Regelungen ergeben. Solche Regelungen gibt es z.B. in § 4 Abs. 2 S. 1 FahrerlaubnisVO für den Führerschein; § 11 Abs. 5 FahrzeugzulassungsVO für den Fahrzeugschein, § 38 WaffG für die Waffenbesitzkarte bzw. den Waffenschein, § 15 Abs. 1 BJagdG für den Jagdschein, § 33 Abs. 1 LFischereiG für den Fischereischein, § 55 Abs. 2 i.V.m. § 60c Abs. 1 S. 1 GewO für die Reisegewerbekarte usw. Dieser Berechtigungsschein muss auf Verlangen dem Polizeibeamten zur Prüfung ausgehändigt werden, ohne dass es dazu irgendeiner sonstigen Voraussetzung bedarf. Insbesondere bedarf es weder einer im einzelnen Falle bestehenden Gefahr noch auch nur eines Gefahrenverdachts. Im Straßenverkehrsrecht hat diese Vorschrift wegen der spezielleren Vorschriften, z.B. § 36 Abs. 5 StVO, § 60c GewO, §4 Abs. 2 oder § 48 Abs. 3 FahrerlaubnisVO, kaum Bedeutung. Wenn du also Waffen mitführst, musst du die WBK dabeihaben. Die WBK musst du ohne Wenn und Aber an die Polizei zur Überprüfung aushändigen. Um zu Überprüfen, ob die mitgeführten Waffen auch die sind, die du laut WBK mitführen darfst, müssen die Nummern abgeglichen werden. PS: warum werden hier so abwertende Bezeichnungen für die Polizei wie "Kontroletti", "Schnapper" oder "Mützenträger" verwendet. Ihr alle legt doch so großen Wert darauf, dass ihr höflich behandelt werdet. Bei anderen habt ihr das aber nicht nötig?? Gebt doch mal euren Beruf preis, vielleicht finden wir dafür auch ein paar beleidigende und abwertende Bezeichnungen...
  17. @ Robberot Dein Beitrag ist echt geil... "Ich selber habe zwar noch keine schlechten Erfahrungen mit der Polizei gemacht, aber weil eine Horde anonymer, mir völlig unbekannter Leute im Internet unter Verwendung von Pseudonymen schreibt, die Polizei sei böse glaube ich das!"
  18. Selkie

    Ärger mit dem Zoll

    Ach, jetzt lass doch mal die Kirche im Dorf. Waffenrecht ist für den Zoll halt nur ein kleines Randthema. Niemand kann alles alles wissen. Ist doch nur richtig, dass die sich dann informieren und erst selber ermitteln müssen, worum es sich genau handelt. Ist zwar ärgerlich, aber auch nur menschlich. Für uns Schützen ist das mit dem Waffenrecht natürlich alles ganz klar und präsent, aber wenn man damit privat nichts zu tun, und beruflich nur am Rande zu tun hat, ist das schon etwas komplizierter...
  19. Selkie

    Ärger mit dem Zoll

    Nö ist es nicht, aber man kann behilflich sein oder halt etwas länger auf seine Sachen warten...
  20. Wenn bei der Art des Transports nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Paket auch ausschließlich an den berechtigten Empfänger ausgehändigt wird, und nicht z.B. an Nachbarn oder im selben Haus lebende Personen könnte das schon strafrechtlich relevant sein... Und wenn das Paket abhanden kommt, wird GLS argumentieren, dass du ja gegen die AGB verstoßen hast, womöglich den Vertrag für ungültig erklären, und du bleibst auf dem Schaden sitzen. Anschließend darfst du dann deiner Behörde erklären, warum deine Pistole abhanden kam. Ich würde wär mir da nicht so sicher, ob da nicht doch was hängen bleibt...
  21. Genau! Da sollte man GLS mal so richtig in den Arsch treten... Am besten zeigt der Versender selber an, dass er illegal Waffen versendet hat, und GLS dann frecherweise sein Paket geöffnet und ihn nicht verpfiffen hat... Seit doch froh das alles gut gegangen ist. PS: Bankgeheimnis hat es nie gegeben. Eine Bank hat die selben Rechte und Pflichten dem Staat gegenüber wie jedes andere Unternehmen. Die Banken machen immer nur so als wären sie was ganz besonderes.
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