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IGNORED

Fragebögen und sonstige Abfragen zur gesundheitlichen Eignung


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Geschrieben (bearbeitet)

Wer hier mitliest, kennt ja bereits länderspezifische Unterschiede bei der Handhabung des Waffengesetzes wie z. B. die Bedürfnisprüfung für Überkontingentwaffen in BaWü oder die Frage der Tresorschlüsselaufbewahrung in NRW.

 

Daneben gibt es offenbar auch unterschiedliche Herangehensweisen je nach örtlicher Behörde, was sich beispielsweise wiederum in NRW in Form der unterschiedlichen Informations- bzw. Aufforderungsschreiben zur Schlüsselaufbewahrung bemerkbar macht.
Dort scheint es (nur) zum Thema Aufbewahrung schon zweiseitige Fragebögen zu geben.

 

In RLP wurde nun ein Fall bekannt, bei der eine Kreisverwaltung für die Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG eine "Ärztliche Bescheinigung über die persönliche (körperliche) Eignung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen nach § 27 Sprengsstoffgesetz (SprengG)" fordert.

 

Auch bei anderen Behörden sollen Antragsvordrucke für waffenrechtliche Erlaubnisse existieren, in denen zwar kein Gutachten gefordert, aber alle möglichen Krankheitsbilder abgefragt werden.

 

Es wäre nun nützlich, einen zumindest groben Überblick über solche Entwicklungen zu bekommen.

 

Deshalb die Frage:

Wenn jemand solche Formulare/Abfragen kennt, wäre ein entsprechender Hinweis hier im Faden z. B. in Form eines Links, Scans o. ä. hilfreich.
Wichtig wäre es, dabei das Bundesland sowie die regionale Behörde zu erfahren sowie ein Stichwort, inwieweit waffen-, jagd- oder sprengstoffrechtliche Anträge betroffen sind.
Dabei ist insbesondere die örtliche Zuordnung von Bedeutung.
Ohne Kenntnis der örtlichen Behörde sind die Informationen zwar grundsätzlich interessant, lassen aber keine Rückschlüsse auf die Häufigkeit und Verbreitung zu.

 

Es soll hier nicht darum gehen, diese Bestrebungen und deren Sinn zu diskutieren, sondern zunächst einen Überblick über die Entwicklung zu bekommen.

 

Wenn jemand etwas interessantes hat, es aber hier nicht posten möchte, kann ich auch gerne eine Emailadresse dafür anlegen.

Bearbeitet von Elo
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  • Elo änderte den Titel in Fragebögen und sonstige Abfragen zur gesundheitlichen Eignung
Geschrieben

bei uns (Bayern ) kreuzt man im Antrag lediglich an,....... sozusagen Selbstauskunft,.....

 

es wäre interessant auf welcher Grundlage die Behörde daran zweifelt und ein ärztl. Gutachten fordert,.....

 

 X   -  Ich bin körperlich zum Umgang mit Sprengstoff uneingeschränkt geeignet.
(Eignungsmängel wären z.B. schwere Formen von Sehschwäche, Nachtblindheit, Einäugigkeit, Farbuntüchtigkeit,
Schwerhörigkeit, Taubheit, Lähmungen, Amputationen – auch einzelner Fingerglieder -, schwere Herz- und
Kreislauferkrankungen, Alkohol-, Arzneimittel- oder Drogensucht, schwere Zuckerkrankheit, Hirnverletzungen,
Geisteskrankheit, Anfallsleiden)

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb emmi2:

Amputationen – auch einzelner Fingerglieder

 

vor 9 Stunden schrieb emmi2:

Nachtblindheit, Einäugigkeit,

 

vor 9 Stunden schrieb emmi2:

Schwerhörigkeit

 

Stammt diese Liste so aus dem Antrag? Wäre interessant, in wieweit z.B. die oben zitierten Punkte gegen die Eignung sprächen.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Andor:

Stammt diese Liste so aus dem Antrag?

 

Yepp, ist genauso aus dem Antrag kopiert, man kann nur ankreuzen

 

O   - Ich bin körperlich zum Umgang mit Sprengstoff uneingeschränkt geeignet.

O   - Die vorstehende Erklärung kann ich nicht abgeben, weil.........

 

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb emmi2:

bei uns (Bayern ) kreuzt man im Antrag lediglich an,....... sozusagen Selbstauskunft,.....

 

es wäre interessant auf welcher Grundlage die Behörde daran zweifelt und ein ärztl. Gutachten fordert,.....

 

 X   -  Ich bin körperlich zum Umgang mit Sprengstoff uneingeschränkt geeignet.
(Eignungsmängel wären z.B. schwere Formen von Sehschwäche, Nachtblindheit, Einäugigkeit, Farbuntüchtigkeit,
Schwerhörigkeit, Taubheit, Lähmungen, Amputationen – auch einzelner Fingerglieder -, schwere Herz- und
Kreislauferkrankungen, Alkohol-, Arzneimittel- oder Drogensucht, schwere Zuckerkrankheit, Hirnverletzungen,
Geisteskrankheit, Anfallsleiden)

Gilt das auch für den Sachbearbeiter? 

Geschrieben

Alles was sich gegen Schwerbehinderte Menschen richtet dürfte höchst angreifbar sein.

 

Schwerhörigkeit? Warum sollte der nicht Wiederladen können? Hörgeräte helfen!

 

Dito Sehschwäche. 
 

Nachtblindheit? Beim Wiederladen? 
 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 46 Minuten schrieb EkelAlfred:

Nachtblindheit? Beim Wiederladen? 

Ich lade nur nachts zwischen 0 und 1 Uhr wenn mich der Duft des Jungfrauenschweißes umweht......:ph34r2:

 

Gibt nur Zehner und Mouchen.....:victory:

 

Gruß Habakuk

 

Bearbeitet von Habakuk
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Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb EkelAlfred:

Alles was sich gegen Schwerbehinderte Menschen richtet dürfte höchst angreifbar sein.

 

Schwerhörigkeit? Warum sollte der nicht Wiederladen können? Hörgeräte helfen!

 

Dito Sehschwäche. 
 

Nachtblindheit? Beim Wiederladen? 
 

 

Du hast ne Wiederladeeinrichtung im Auto, nachts fährt deine Frau und du lädst..................schon iss es passiert. Oder du lädst auf dem Ansitz, kurz vorm Schuß, also richtig frische Munition.....

 

Geschrieben

Wie ich sagte …. Hat jemand den Vordruck?

 

Ich würde das gerne mal an einen Schwerbehindertenverband geben.

 

Da wird immer über Inklusion geredet - bei uns dem Stand schießt regelmäßig im Rollstuhl!!

 

Und das wirklich gut. Und Ahnung hat er auch.

 

Er kann nur nicht laufen und einem blöden Beamten in den Arsch treten. 

Geschrieben

Schwerhörigkeit, Zuckerkrankheit, Herz-, Kreislauferkrankungen trifft aber auf viele zu. 
Analog zum Waffenverbot sollte dann aber auch ein KFZ Verbot für die betroffenen Personen kommen. 
Oder eben beides nicht!

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Unglaublich, dass es solche Vordrucke immer noch gibt. Sie sind schlichtweg alle rechtswidrig !

 

Der Antragsteller muss sich NICHT SELBST BELASTEN !!! Es ist Aufgabe der Waffenbehörde, mit den in § 5 Abs. 5 WaffG genannten Erkenntnisquellen Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zu überprüfen.

 

Kopfschüttelnde Grüße

 

SBine

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Geschrieben
Am 10.3.2024 um 11:39 schrieb IMI:

Schwerhörigkeit, Zuckerkrankheit, Herz-, Kreislauferkrankungen trifft aber auf viele zu. 
Analog zum Waffenverbot sollte dann aber auch ein KFZ Verbot für die betroffenen Personen kommen. 
Oder eben beides nicht!

Ich möchte den Faden mal wieder aufgreifen. In unserem DSB Verein wird an einem Wochentag abends trainiert. Zusätzlich an jedem zweiten Sonntag eine Art informelles Schießen. Da kann man Munition testen, Vo messen, experimentieren. Und ist besonders bei Senioren beliebt, die dem Trainingsdruck ausweichen wollen. Nun haben wir bei uns einen alten Herren, geschätzte Ü85 und schon merkbar dement. Er schießt seine KK GSP einigermaßen sicher, aber eine Unterhaltung ist praktisch nicht mehr möglich. Seine Waffe transportiert er unverschlossen im Auto und läßt sich auch nicht belehren. Ich hab dem Vorstand, der das nicht kannte weil er Sonntags nicht auf dem Stand ist, geraten, sich darum zu kümmern, um nicht angreifbar zu sein. Muß ja nicht gleich eine Meldung ans Amt gehen, vielleicht reicht ja eine deutliche Ansprache. 

Geschrieben

Wobei wenn der Parkplatz am Schießstand Gelände ist kann die Waffe durchaus auch unverschlossen in den Kofferraum gelegt werden und dann nach Hause gefahren werden. 

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb Cannon Balls:

Ich möchte den Faden mal wieder aufgreifen

Ich will ja nicht meckern, aber was hat sowas in aller Öffentlichkeit zu suchen? Gefundenes Fressen für Nancy, Roman G. & Co.
Lösch das besser und klärt das im Verein, bevor die Stasi Euch heimsucht.

Viele Grüße !

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb IMI:

Wobei wenn der Parkplatz am Schießstand Gelände ist kann die Waffe durchaus auch unverschlossen in den Kofferraum gelegt werden und dann nach Hause gefahren werden. 

 

Seit wann denn das ???

Geschrieben
Am 10.3.2024 um 11:39 schrieb IMI:

Schwerhörigkeit, Zuckerkrankheit, Herz-, Kreislauferkrankungen trifft aber auf viele zu. 
Analog zum Waffenverbot sollte dann aber auch ein KFZ Verbot für die betroffenen Personen kommen. 
Oder eben beides nicht!

Wer sagt denn das diese Krankheiten sofort zum Verbot führen? 

Und es gibt auch Fälle in denen Senioren beim (Pflicht) Tausch des Führerscheins so ehrlich waren und ihre Diabetes angegeben haben und daraufhin zum Amtsarzt geschickt wurden weil ohne amtsärztliches Gutachten der neue Führerschein nicht ausgestellt wurde.

 

https://www.focus.de/auto/news/nach-umtausch-des-alten-lappens-63-jaehriger-soll-fuehrerschein-verlieren-weil-er-diabetes-hat_id_201534547.html

Geschrieben

Eins der Probleme ist der steigende Druck auf die Sachbearbeiterebene in Kombination mit der weitverbreiteten "Null-Risiko-Forderung" in der Rechtsprechung.

 

Im Faeser-Faden hatte ich dieses Dokument verlinkt:

 

https://forum.waffen-online.de/topic/469725-innenministerin-faeser-kündigt-verschärfung-des-waffenrechts-an/?do=findComment&comment=3702126

 

Es geht dort u. a. darum, wie die Anwendung des Waffenrechts erhöhte Aufmerksamkeit bekommt und durch Arbeitsanweisungen weiter ausgestaltet wird.

 

Wer sich die Mühe macht, die entsprechenden Passagen aufmerksam zu lesen (sind einige Seiten), wird wohl nachdenklich werden, was aus solchen Überlegungen entstehen kann.

 

Das nun im Kontext zu solchen Situationen wie hier beschrieben betrachtet ...

 

Für die Vereinsführung eine große Verantwortung, allerdings in mehrfacher Hinsicht.

 

Die Problematik läßt sich sicherlich auch für den Führerschein übertragen, wo es die Politik nun ja endlich geschaft hat, diesen zu befristen.

 

Auch dort ist zu beobachten (subjektiver Eindruck), daß Medien und Poltik bei Ausfallerscheinungen von Senioren gerne das Alter hervorheben, während schwere Unfälle von jugendlichen Fahranfängern als statistische Größe betrachtet werden. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb fuzzy.77:

Seit wann denn das ?

 

Er meint sicherlich mit "unverschlossen" ohne Futteral im verschlossenenen Kofferraum eines Nicht-Kombis.

 

Der Transport im Kofferraum wird sogar in der WaffVwV explizit erwähnt.

 

Müssen halt die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sein.

Bearbeitet von Elo

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