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Geschrieben

Welche Ideen hat den unser Justizminister, um solcher Phänomene Herr zu werden? Der müsste sich halt mal mit seiner hochqualifizierten Kollegin vom Innenressort zusammensetzen, wenn Unterstützung der Antifa und der Kampf gegen rechts mal ein bisschen zeit über lassen.  

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb Homi:

Die Polizei rät grundsätzlich davon ab, sich als Schutz selbst zu bewaffnen. „Denn das kann auch anders ausgehen“ 

 

Wie bei uns :D

Ja wie es ausgeht, weiß man ja noch nicht. 

Die Polizei wird doch sicher die Pistole und vermutlich auch alle anderen ggf. Schusswaffen im Haus erstmal sichergestellt haben. 

Wenn die Bande nun zurück kommt ggf. mit personeller Verstärkung und ein paar Kaschis, dann sieht es richtig schlecht aus für das Ehepaar...

Andere Variante : Er fährt ein wegen schwerer Körperverletzung und wird im Knast von Landsleuten der Bande "bearbeitet"... 

Geschrieben
20 hours ago, erstezw said:

Offenbar kennst du das eher vom Hörensagen.

 

Da spielen vermutlich auch psychische Effekte eine Rolle. Einerseits passiert oftmals auch bei weitaus lauterer Exposition nichts unmittelbar merkbares, sagen wir herausgefallener Gehörschutz und lautere Kanonen. Andererseits berichten aber gerade nach Extremsituationen mit eigentlich nicht so furchtbar lauter Schussabgabe Leute von vorübergehendem Gehörverlust, Tinnitus, usw. Es ist ja bekannt, dass solche Effekte im Hören auch von seelischen Leiden wie Depressionen oder Angststörungen verursacht werden können. Da scheint es mir nicht unplausibel, dass das Gehör, das sich eben zu einem großen Teil im Hirn abspielt, auf einen Knall auch anders reagiert, wenn man dadurch einerseits sein Leben gerettet, andererseits ein anderes beendet hat.

Geschrieben

In so einem Fall mußt du die Kanone echte ready to use am Nachtkastl haben, sonst geht sich das zeitlich nie und nimmer aus.

überspitzt ... wie der Tuco in der Badewanne.

 

  • 3 Monate später...
Geschrieben
8 minutes ago, Valdez said:

Da kann er froh sein, das der Fall in Österreich war.

Hier in D wäre der 71 verknackt worden.

Eigentlich nicht, das D Recht ist nun wirklich nicht so schlecht was SV betrifft, man muss sich halt nicht zu dämlich anstellen.

 

In der Schweiz gebe ich dir recht

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Geschrieben
48 minutes ago, gipflzipfla said:


Wie meinst Du das denn?

In der Schweiz im Gegensatz zu D gibt es das Prinzip der Proportionalität. Da wird dann in stundenlangen Debatten analysiert, wie du anders oder mit einem sanfteren Mittel aus der Situation hättest herauskommen müssen und Wertgegenstände verteidigen gibt es gar nicht.

 

Deutschland hat eins der besten SV von Europa, leider dürft ihr jedoch nicht die Mittel dafür besitzen oder zu mindestens zur Hand haben. Das dürfen wird.

CH Waffengesetz + D SV Gesetz wäre perfekt mit vereinfachter Trageerlaubnis.

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Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb joker_ch:

In der Schweiz im Gegensatz zu D gibt es das Prinzip der Proportionalität. Da wird dann in stundenlangen Debatten analysiert, wie du anders oder mit einem sanfteren Mittel aus der Situation hättest herauskommen müssen und Wertgegenstände verteidigen gibt es gar nicht.

 

...



:ohmy:

Da bin ich froh, als Ösi....

Geschrieben

Das Notwehrrecht in Deutschland geht recht weit. Dem österreichischem Rentner wäre in Deutschland vor Gericht auch nichts passiert.
Vor Jahren erschoss ein „ Hells Angels“ einen Polizisten, weil er diesen irrtümlich für einen Eindringling hielt. In letzter Instanz Freispruch. Putativnotwehr laut Gericht.

Als im März 2010 ein Sondereinsatzkommando (SEK) der Polizei seine Haustür aufbrechen will, fackelt Karl-Heinz „Kalli“ B. (damals 43) nicht lange. Der Hells-Angels-Rocker feuert zweimal durch die geschlossene Tür, einer der Elite-Polizisten sackt tödlich getroffen zusammen.

Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) sprach den Rocker jetzt vom Vorwurf des Totschlags frei. Begründung: Karl-Heinz B. habe in „Putativnotwehr“ geschossen!

https://m.bild.de/news/inland/hells-angels/freispruch-nach-todesschuss-auf-elite-polizist-20804084.bildMobile.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

 

Geschrieben

Ja. Und er hatte die Leute vor der Tür gewarnt, er würde schiessen (durch dir Tür).

War eine Hausdurchsuchung, vormittags. Die Polizisten hatten versucht, die Tür von außen zu öffnen, es war bekannt, das er LWB war.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Schmidt & Wiese:

kann mich noch daran erinnern. war der nicht als Sportschütze legal im Besitz der Waffe?

Der Waffe die er zur "Verteidigung" eingesetzt hatte, ja. Und wohl auch weiterer.

Grund für die Durchsuchung war aber wohl der begründete Verdacht des unerlaubten Besitzes weiterer Waffen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Stunden schrieb Schmidt & Wiese:

... Sportschütze legal im Besitz der Waffe?

 

Wir waren Mitglied im gleichen Schützenverein.

Ich glaube es war die Aufbewahrung, die nicht rechtskonform gewesen sein konnte oder sich so herausgestellt hat.

Bearbeitet von MAHRS

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