Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb fuzzy.77:

Aber Verschärfungen "um die Welt sicherer zu machen" gibt es in vielen Bereichen:

Hallo fuzzy.77

 

da gebe ich dir recht.

Aber ein Aushebeln der Unverletzbarkeit der Wohnung ist schon eine andere Hausnummer.

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb fuzzy.77:

Zum Beispiel, dass mich mein Arbeitgeber jährlich belehren muss wie man eine Leiter besteigt. Wie viele dabei wohl jährlich ums Leben kommen?

Täusche dich da mal nicht. Auch das Verhältnis Verkehrs/Haushaltsunfälle ist anders als viele denken. 

Zu deiner Frage wen ich denn zur Verantwortung ziehen möchte, wenn nach Einbruch/Diebstahl die Nummer der Waffe professionell entfernt wurde?

Idealerweise denjenigen, der mit der Waffe straffällig wurde, der rechtmäßige Besitzer ist nach derzeitiger Rechtslage eh schon dran, gehst du jetzt davon aus, dass er das Abhandenkommen nicht anzeigt? Was soll ein solch hochtheoretischer Schwachsinn?

Bearbeitet von Homi
Rächtsschreibfehler
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb steven:

Hallo fuzzy.77

 

da gebe ich dir recht.

Aber ein Aushebeln der Unverletzbarkeit der Wohnung ist schon eine andere Hausnummer.

 

Steven

 

Ich bestreite nicht, dass das ein recht hoher Eingriff ist. Die Gefahr, welche von "illegal" (weil ggf. nicht sicher genug aufbewahrten und deshalb leicht erlangten) Waffen ausgeht, ist auch auch ungleich höher als so manche andere Gefahr. Deswegen sollte ja auch mehr und strenger gegen illegale Waffen (egal woher und vom wem) vorgegangen werden!

 

Aber nochmal zum Beispiel mit dem Kaminkehrer. Auch der darf deine Wohnung betreten! Ohne Durchsuchungsbeschluss. Nur wird das von vielen scheinbar anders gesehen, weil der schützt ja mich und mein Eigentum, weil er dafür sorgt, dass mein Kamin und/oder meine Heizung ordentlich funktioniert. Nebenbei schützt er noch die Umwelt und die Allgemeinheit (falls mein Haus abfackelt und das vom Nachbarn gleich mit).

 

Die Kontrolle vom Waffen-SB schützt halt nicht mich, sondern die Allgemeinheit davor, dass Unberechtigte leicht an Waffen kommen weil Onkel LWB die Knarren immer unter der Matratze aufbewahrt.

 

Beide (Kaminkehrer/Waffen-SB) "verletzen" deine Wohnung, gesetzlich erlaubt. Vom Grundsatz her genau gleich. Beim einen wird es toleriert oder sogar begrüßt, den anderen will man am liebsten rauswerfen.

 

Zumindest von meiner Wafffenbehörde kann ich sagen, dass die SB sehr umgänglich sind, auch nur Ihren Job machen und immer ein offenes Ohr für Fragen und Nöte haben.
Und ich gehe stark davon aus, dass die auch lieber eine Kontrolle ohne Beanstandungen machen, als zu versuchen hier irgendeinem LWB ans Bein zu Pissen (sofern der es schafft nett und freundlich wie ein zivilisierter Mensch ihnen gegenüber aufzutreten, "wie es in den Wald hinein schallt...."). 

Bearbeitet von fuzzy.77
Rächschraibkorrrektur, wer weitere Fehler findet, darf sie behalten.
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb fuzzy.77:

 

Eine Kontrolle, bei der keine Verstöße festgestellt werden, hat m.E. kostenlos für die kontrollierte Person zu sein.

 

Korrekt. 

Zumal der Waffenbesitzer die anlasslose/Stichproben-Kontrolle gar nicht konkret veranlasst.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 2
Geschrieben

meine erste und bisher einzige Kontrolle nach über 30 Jahren Waffenbesitz ist jetzt 4 Wochen her und hat 82.-€ gekostet, obwohl sie ohne Beanstandungen war.

Ungefähr vor 10-12 Jahren waren sie zweimal innerhalb von 2 Monaten vor meiner Tür. Ich war nicht zu Hause. Meine Frau hatte angeboten, ihnen den Stellplatz des Schrankes zu zeigen - wollten sie aber nicht.

Dafür haben sie diesmal etwas indigniert reagiert, als meine Frau verlangte, die Schuhe auszuziehen, sonst würde sie ihnen keine Erlaubnis zum Betreten erteilen.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb steven:

Hallo

 

wem ist die Kontrolle der legalen Waffen recht und einsichtig?

Als die Russen 1990 abzogen, wurden an die Deutschen ca 100.000 Kaschis und mehrere 100.000 KWs verkauft. Dies sind geschätzte Zahlen. Anfangs ging eine Kaschi für 1.000 Mark (incl. 100 Schuss) über den Tisch. Zum Schluss, als der Zug schon wartete, manchmal für 50 DM.

Gerade werden vermehr Kaschis und M16 in Deutschland von Ukrainischen Flüchtlingen angeboten. Und das ist kein "Scheißhausgerücht"! Kann gerne jeder ausprobieren. Einige Anfragen bei den Ukrainisch sprechenden mit dem Angebot zu einer Vermittlungsgebühr, führt schnell zum Ziel. 

Dies ist natürlich nur der Hinweis auf eine Recherche und ich gehe davon aus, dass jeder, der Erfolg hat, das gekaufte Objekt bei der Behörde abgibt und eine Anzeige erstattet.

Soviel zu den Befürwortern der unangekündigten Waffenkontrollen.

 

Steven

 

 

Zu den geschätzten Zahlen kann ich leider nichts sagen, aber die genannten (Schluss-)Preise (50 bis 100DM) wurden mir aus polizeilicher Quelle in den `90ern genau so bestätigt.

Aus vielen Bundesländern wurden damals Polizeibeamte abgezogen, um der Sache vor Ort Herr zu werden.

Die russischen Offiziere hatten nur einen Sold von wenigen hundert DM, welcher aber schon seit vielen Monaten überfällig war.

Mich hat es immer gewundert, wie wenig von diesen Waffen oder den Waffen der "Betriebskampfgruppen" wieder aufgetaucht sind.

 

Thema Ukraine: War ja nur eine Frage der Zeit. Vielleicht sollte man jetzt schnell die gelbe WBK erneut begrenzen. Grün ist leider aus.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Christian 555:

Zu den geschätzten Zahlen kann ich leider nichts sagen, aber die genannten (Schluss-)Preise (50 bis 100DM) wurden mir aus polizeilicher Quelle in den `90ern genau so bestätigt.

Das Angebot im Dezember '89 in Leipzig war AK74 mit ca. 300 Schuss Munition zu DM 50,- plus einer Flasche Wodka. Hab trotzdem dankend abgelehnt.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb fuzzy.77:

 

Siehe mein vorheriger Beitrag:

Zitat:

"Den Ansatz den "Falschverwahrer" StGB-mäßig mit ins Boot zu holen find ich interessant. Zivilrechtlich dürfte man ja eh schon in der Haftung sein.

Das wäre zwar sowohl für LWB als auch Behörde weniger aufwendig birgt aber andere Fallstricke. Wem ordnest du die Waffe zu, die gestohlen, die Nummer entfernt oder nach Tatausführung gar nicht mehr gefunden wird?"

 

Und auch beim Autoverkehr oder anderen Bereichen läuft es ja genauso. Es gibt Strafen (Punkte, Bußgelder) und trotzdem wird kontrolliert.

Wenn die Androhung der Strafe ausreichen würde, dürfte es ja keine Verstöße mehr geben !?

 

Bezüglich "genau so wenig passiert" wäre ja tatsächlich mal eine Statistik interessant.

 

Aber Verschärfungen "um die Welt sicherer zu machen" gibt es in vielen Bereichen: Anhebung Promillegrenze, Anschnallpflicht, Geänderte Zulassungsbestimmungen von Kfz (Airbags, dritte Bremsleuchte, ESP), verbesserte/verschärfte Arbeitsschutzvorschriften. Da gibt es genug, was ich persönlich viel nutzloser finde, als die Aufbewahrungskontrollen bei LWB. Zum Beispiel, dass mich mein Arbeitgeber jährlich belehren muss wie man eine Leiter besteigt. Wie viele dabei wohl jährlich ums Leben kommen? Scheinbar verdummt die Menschheit tatsächlich.....

 

Sorry, bin abgedriftet ;-)

Egal ob StVO oder FeV, oder was auch immer,......keines der Gesetze/Verordungen ist darauf ausgelegt dir permanent Fallstricke in den Weg zu legen oder dir die Karte zu lochen. Auch sind diese §§ hinreichend verständlich und können nicht gummihaft ausgelegt werden.

Das sieht beim WaffG & Co. leider völlig anders aus.

Die Gesetze bestehen primär nicht zu "Klärung", sondern eher auf wievielen x-beliebigen Wegen du gleich alles "abgeben" kannst.

Die Intention sollte damit klar umrissen sein.

 

Du schreibst sehr oft von der "Verkehrskontrolle".

Wie oft wurde dein Radio/CD-Player aus der Mittelkonsole gezogen, um zu überprüfen, ob er rechtmässig (mittels S-Nr.) zu diesem Auto gehört?

Wie oft wurde dein Fahrzeug in der abgeschlossenen Garage kontrolliert, ob die Reifen eingetrage sind, noch genug Profil haben, oder noch TÜV vorhanden ist?

Wie oft mußtest Du dich für eine Motorenleistung über 75PS rechtfertigen?

Bearbeitet von Christian 555
Geschrieben
Gerade eben schrieb JuergenG:

Das Angebot im Dezember '89 in Leipzig war AK74 mit ca. 300 Schuss Munition zu DM 50,- plus einer Flasche Wodka. Hab trotzdem dankend abgelehnt.

 

...Chance vertan ;):cool32:..... mit ein wenig Verhandlungsgeschick hätte es wahrscheinlich nur die Flasche Wodka gekostet :rofl:

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb Christian 555:

Du schreibst sehr oft von der "Verkehrskontrolle".

Wie oft wurde dein Radio/CD-Player aus der Mittelkonsole gezogen, um zu überprüfen, ob er rechtmässig (mittels S-Nr.) zu diesem Auto gehört?

Wie oft wurde dein Fahrzeug in der abgeschlossenen Garage kontrolliert, ob die Reifen eingetrage sind, noch genug Profil haben, oder noch TÜV vorhanden ist?

Wie oft mußtest Du dich für eine Motorenleistung über 75PS rechtfertigen?

 

Noch nie, ebenso wie ich noch nie eine Waffenkontrolle hatte..... und beim entsprechenden Event ("Racer-Treffen auf dem Parkplatz eines Supermarktes") bzw einer entsprechenden Karre ist man schon mal öfter dran mit "allgemeiner Verkehrskontrolle".

 

Der Wirrwarr ist auch in anderen Gesetzen groß, jedoch stimme ich Dir zu, dass im Waffe der §§-Dschungel schon besonders dicht und zugewuchert ist. Da wurde so oft und dilettantisch daran herumgewurschtelt, dass tatsächlich schwer durchzublicken ist. Aber da kotzt nicht nur du als LWB sondern teilweise auch die Waffen-SB. Mit Absicht ist das sicher nicht gemacht, mehr aus falschem Aktionismus, Unwillen, Gleichgültigkeit und Ahnungslosigkeit. Der Herr Gesetzgeber muss das Gesetz ja nicht anwenden sonder die arme Executive. Und dem Vol verkauft man schön, "schaut her" wir haben was getan..... :-(

 

Das gehört dringend komplett neu gemacht (siehe Forderung Next-Guneration). Aber den Aufwand macht sich so schnell keine Regierung. Bringt den Politikern keinen "Benefit" wie es so schon neudeutsch heißt.

 

 

Bearbeitet von fuzzy.77
Ergänzung...
Geschrieben
4 hours ago, PetMan said:

Verwaltungsvorschrift und Waffengesetz sind einfach 2 paar Schuh. Die Verwaltungsvorschrift hat einfach keine Gesetzeskraft und bindet nur die Behörden.

 

Leider nicht mal das. Sonst könnten Behörden nicht ohne rechtsfolgen, und gerichtlich bestätigt, dagegen verstoßen.

 

Ich bezeichne es mittlerweile als "Handlungsvorschlag".

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb JuergenG:

War das nicht ein VG im Ländle dass das genau umgekehrt sah?

VG Stuttgart, Urteil vom 20.10.2020 - 5 K 10903/18 - openJur

 

Die waren der Auffassung, dass die gebührenrechtliche "Veranlassung" schon allein durch den Waffenbesitz begründet werde.

(Man übertrage das mal auf x andere verwaltungsrechtliche Bereiche...)

 

Der Bundesgesetzgeber hat's damals bei Einführung der neuen Kontrollregelung in Par. 36 Abs. 3 WaffG übrigens anders gesehen. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb karlyman:

 

Die waren der Auffassung, dass die gebührenrechtliche "Veranlassung" schon allein durch den Waffenbesitz begründet werde.

(Man übertrage das mal auf x andere verwaltungsrechtliche Bereiche...)

 

Der Bundesgesetzgeber hat's damals bei Einführung der neuen Kontrollregelung in Par. 36 Abs. 3 WaffG übrigens anders gesehen. 

 

Ohne das Urteil jetzt Gelsen zu haben.....

wäre es mal interessant wenn mal einer Zeit und Geld hätte, dagegen (Gebührenerhebung für Kontrolle) zu klagen. Mit eben diesen Vergleichen wie z.B. allgemeine Verkehrskontrolle (ist ja nur erforderlich weil man ein Auto besitzt und benutzt), Kontrolle durch den Zoll am grünen Ausgang im Flughafen (nur weil man einreist), Lebensmittelkontrolle im Restaurant (selber Schuld wenn man ein Restaurant betreibt), Arbeitsschutzkontrolle auf einer Baustelle (zwingt einen ja keiner zu bauen).....

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb steven:

Aber ein Aushebeln der Unverletzbarkeit der Wohnung ist schon eine andere Hausnummer.

Es scheint halt LWBs zu geben, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Halte ich für eine andere Hausnummer als ein kleines Stockholmsyndrom wie "nett zum Kontrolletti sein" (Das bedeutet für mich daß ich ihn nicht beleidige).

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb karlyman:

 

Das ist durchaus die Intention.

 

Ich weiß, aber man verliert dabei auch zunehmend das Interesse an den Leuten, die das beständig betreiben. Es ist doch wirklich so, dass eine Novellierung

des Waffenrechts kaum erfolgt ist, da plärrt es schon wieder aus irgendeiner Ecke: Wir brauchen ein strengeres Waffengesetz.

Irgendwo müsste man doch mal erkennen, dass Regelbarkeit einfach Grenzen hat.

Ich rede jetzt mal gar nicht von den Kontrollen, sondern von der Gesamtheit, wie sich das entwickelt hat. Mich ödet das an. Gelbe WBK alt, gelbe Neu (prima), dann gelbe neu

wieder kastriert. Pulverzuordnung jeder Packung, Waffenschrankklassifizierung nach oben offen, Schießnachweis und  und  und.............. diese Gründlichkeit hätte ich mir mal in der

Energiepolitik gewünscht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb fuzzy.77:

wäre es mal interessant wenn mal einer Zeit und Geld hätte, dagegen (Gebührenerhebung für Kontrolle) zu klagen.

 

Siehe hier:

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/14062023_aufbewahrungskontrollen_-_packen_wir_es_an.html

 

14.06.2023

 

Zitat:

...

VDB begleitet Klage gegen Kostenpflicht von Aufbewahrungskontrollen
Wir hatten unter allen Mitgliedern im Newsletter dazu aufgerufen, uns Gebührenbescheide zu Aufbewahrungskontrollen zuzusenden, denn es stört uns massiv, dass diese in vielen Bundesländern kostenpflichtig sind - und zwar auch dann, wenn die Kontrolle ohne Mängel verläuft.

Mehrere Mitglieder haben sich daraufhin gemeldet und wir haben einen passenden Fall in Niedersachsen gefunden, den wir gemeinsam mit unserem Verbandsjustiziar gerichtlich begleiten wollen. Die Kontrolle hat Mitte Mai stattgefunden und geschlagene fünf Minuten gedauert. Der Gebührenbescheid ist unlängst eingetroffen, nun wird Widerspruch eingelegt! Wir sind bereit, im schlimmsten Fall bis zum Bundesverwaltungsgericht zu gehen.

...

Bearbeitet von Elo
  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 5
Geschrieben
12 hours ago, fuzzy.77 said:

Aber nochmal zum Beispiel mit dem Kaminkehrer. Auch der darf deine Wohnung betreten! Ohne Durchsuchungsbeschluss. Nur wird das von vielen scheinbar anders gesehen, weil der schützt ja mich und mein Eigentum, weil er dafür sorgt, dass mein Kamin und/oder meine Heizung ordentlich funktioniert. Nebenbei schützt er noch die Umwelt und die Allgemeinheit (falls mein Haus abfackelt und das vom Nachbarn gleich mit).

 

 

Hm...und was passiert, wenn er einen Verstoß findet? Sei es unabsichtlich oder gar vorsätzlich? Du wirst aufgefordert den Mangel abzustellen und falls Fahrlässigkeit da strafbar sein sollte gibt es eine Busse bzw. bei Vorsatz ebenfalls. Nur kommt dann keiner her und reißt Dir die Heizung raus bzw. verbietet Dir das Heizen, weil sie davon ausgehen, dass Du das wieder machen wirst.

 

bj68

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Homi:

Eine StGB Änderung, welche den "Falschverwahrer" bei Missbrauch direkt mit ins Boot nimmt, wäre mindestens so effektiv und ohne permanentem Aufwand.

Nette Idee, geht aber so nicht. Die überwiegende Anzahl

abhanden gekommener Waffen stammt aus dem Bestand

von Behörden. Die sind zwar vom WaffG befreit, aber nicht

von StGB. Damit könnte man die Hälfte der Uniformständer

belangen!

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb WOF:

Die sind zwar vom WaffG befreit, aber nicht

von StGB. Damit könnte man die Hälfte der Uniformständer

belangen!

Helf mir mal, welcher § des StGB stellt denn den Verlust einer Sache unter Strafe? 

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.