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Tripwire Outdoor Alarm?


threeseven

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vor 2 Stunden schrieb threeseven:

Brauchen solche Dinge keine PTB Zulassung

Eigentlich schon, der Händler "Wuhan jin se yu dian dianzi shangwu youxian gongsi" hat davon aber sicher noch nie etwas gehört und ist im Zweifel sicher nicht greifbar.

Du beim Zoll schon...

Bearbeitet von Andor
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vor 5 Stunden schrieb _peti:

 Kein Lauf, kein Patronenlager, keine herstellerseitige Zweckwidmung als Waffe. 

Hallo

 

PTB-Zulassung? Weswegen? Ist in etwa wie eine automatische Trillerpfeife. 

Hoffen wir, dass Trillerpfeifen bald einer Besitzerlaubnis unterliegen? 

 

Steven

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Sowas gab es früher bei M&F, was nicht heißt das so ein Ding aus China hier ohne jedewede Prüfung legal ist.


 

 

Gibts heute halt bei anderen.

 

https://www.siepmann.net/Knallschreck-M1.html?linkid=goshopping&gclid=EAIaIQobChMI6pPXjJbZgQMVgQGLCh2MZgyUEAQYAiABEgIp4PD_BwE

 

 

Bearbeitet von grizzly45
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vor 10 Stunden schrieb _peti:

Wieso sollte das irgendwie reguliert sein?

 

Das wird vor Gericht sicher anders gesehen, ich wollte nicht derjenige sein, der hier einen Präzedenzfall schafft.

 

Waffengesetz (WaffG)

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen

...

 

Abschnitt 1:
Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
Unterabschnitt 1:
Schusswaffen 1.
Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1
1.1 Schusswaffen
Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
1.2 Gleichgestellte Gegenstände
Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
1.2.1 die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind,

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vor einer Stunde schrieb Andor:

Hast du dir die Artikelbeschreibung überhaupt mal angesehen?

Hallo Andor

 

habe ich! Und mir ist diese ganz gefährliche Patrone schon aufgefallen.

Muss man unbedingt was tun. Denkt doch nur mal an die Kinder.

OK, Ironie sollte Grün sein.

Wir sind halt im Besten Deutschland aller Zeiten.

Da muss selbst der letzte Furz reguliert werden.

 

Steven

 

 

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vor 1 Stunde schrieb steven:

Wir sind halt im Besten Deutschland aller Zeiten.

Da muss selbst der letzte Furz reguliert werden.

OK, alles klar. Du willst nicht verstehen, sondern nur dagegen sein. Kenne ich von meinen Kindern aus der Trotzphase, da kommt man mit sachlichen Argumenten auch nicht weiter.

 

Im Ursprungspost wurde gefragt, ob das Teil eine PTB - Zulassung bräuchte. Meiner Meinung nach ist dies der Fall. Wer anderer Meinung ist kann sich das Teil trotzdem gerne bestellen, muss aber dann ggf. mit den Konsequenzen leben.

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vor 21 Stunden schrieb Mittelalter:

Kieferle hat so ähnliche Teile. Ich habe mehrere mit 9mmknall. 


Die gab es mal in 12. Mit Schwarzpulverplatzpatronen dazu. Das hat vielleicht gescheppert! 
 

Die Zulassung dafür wäre ausgelaufen und er habe sie nicht mehr erhalten, seither nur noch 9 mm Knall.

 

Ich würde so etwas auf keinen Fall in China bestellen, der Ärger ist vorprogrammiert. 

Bearbeitet von EkelAlfred
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14 hours ago, Andor said:

Das sieht mir nicht nach "Scheinpatrone" aus (Quelle: oben verlinkte Artikelbeschreibung):

 

Wird ja nicht mitgeliefert und es wird auch keine Beschreibung eines Gegenstandes, denn man in die Aussparung mit 1,9 cm Durchmesser schieben könnte, gegeben. Eine Möglichkeit wäre z.B. ein batteriebetriebender Piepser, der durch einen mittig am Boden angebrachten Taster eingeschaltet wird. Oder es könnte auch einfach ein Glöckchen darin montiert sein, das durch einen mittig im zylinderförmigen Objekt angebrachten Stift angeschlagen wird. Für optimalen Mittelfingereffekt wäre es natürlich interessant, wenn so etwas tatsächlich mitgeliefert oder jedenfalls dazu angeboten würde...

 

15 hours ago, cb01 said:

Damit 1.2.1 greift braucht es KEINEN Lauf.

 

Wobei da interessanterweise allerdings nicht ganz klar ist, was "Abschießen" bedeutet. Auch die Definition des "Schießens", die man vielleicht heranziehen könnte, ist nicht wirklich sauber.

 

Wenn man es -- entgegen aller Intention und Praxis im Waffengesetz -- logisch durchdenken wollte: Es gibt einen NATO Standard AEP-97, der eine Prozedur zum Ermitteln der Zündempfindlichkeit von Zündhütchen vorschreibt, und eine entsprechende Apparatur. Das ist ein Halter für die Patrone mit einem Zündstift und ein Gewicht, das man aus unterschiedlicher Höhe auf den Stift fallenlassen kann. Wäre diese Apparatur auch nach 1.2.1. gleichgestellter Gegenstand? Wenn ja, wird das irgendwo bei einem Hersteller, der damit seine Munition prüft, auch als gleichgestellter Gegenstand behandelt? 

Bearbeitet von Proud NRA Member
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vor 11 Stunden schrieb Andor:

. Kenne ich von meinen Kindern aus der Trotzphase,

Hallo Andor

 

ich gebe dir recht und entschuldige mich.

Du hast die richtige Antwort gegeben und ich habe darüber "gefrozzelt".

Das Teil benötigt offensichtlich eine PTB, jeder, der das in China bestellt riskiert die ganze Härte des deutschen Gesetzes.

Manchmal bin ich über unsere, in neuester Zeit erlassenen, Vorschriften fassungslos.

 

Steven

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vor 3 Stunden schrieb EkelAlfred:


Die gab es mal in 12. Mit Schwarzpulverplatzpatronen dazu. Das hat vielleicht gescheppert! 
 

Die Zulassung dafür wäre ausgelaufen und er habe sie nicht mehr erhalten, seither nur noch 9 mm Knall.

 

Ich würde so etwas auf keinen Fall in China bestellen, der Ärger ist vorprogrammiert. 

Waren früher im M&F Katalog, so um 1990 auf jeden Fall noch. Da kann @thomas.h sicher mal nachschauen.
 

Aber aus China? Never ever. Und die die hier erzählen wie schlimm die Regeln in .de zu so was sind, sind dann meist die ersten die zum Anwalt laufen weil plötzlich ein paar Finger oder so fehlen.

Bearbeitet von grizzly45
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