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IGNORED

Waffenbesitzer verstorben - Waffen befinden sich im Waffenschrank verschlossen, und nun?


axel_dulz

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Laut Waffenrecht soll ja lediglich der Waffenbesitzer Zugriff auf die Waffen haben, selbst auf Zahlencodes / Schließmittel für den Waffenschrank, bestenfalls auch auf den Aufstellort des Waffenschrankes. Wie also soll ein Erbe entweder mit eigener Waffenerlaubnis oder aber zur Übergabe an die Behörden rechtlich einwandfrei Zugriff darauf erhalten?

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Ich verstehe die Frage nach der Rechtmäßigkeit nicht. Der Schrank samt Inhalt gehört jemandem. Und dieser Jemand darf mit dem Schrank machen, was er will.

 

Edit:

Und wenn er nen Profi dran lässt, dann ist der Schrank schon so gut wie auf. Vielleicht noch 2, 3 Minuten, aber der ist quasi schon offen.

Bearbeitet von SDASS_Nico
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Sollte man sich vorher gedanken drüber machen. Mein Bruder, ebenfalls legaler Waffenbesitzer kennt die Zahlenkombi meines Schrankes und ich seine. So können wir beide jeweils dem anderen seinen Erben Zugang verschaffen. Wir haben beide das gleiche "Erlaubnisniveau ", also sind beide Sportschützen und in keinem Schrank steht etwas was der andere nicht auch haben dürfte. Ich kenne einige Leute die ähnliche Vorkehrungen getroffen haben

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Passiert hier ständig.

 

Und es ist Fakt:

Bisher ist kein legaler Weg zu finden, wie man das machen soll. Am Ehesten ist noch der Weg von PetMan sinnvoll.

 

Ich wil aber seinen Codes nicht wissen, denn bei einem Einbruch ist man dann automatisch verdächtig.

 

Bearbeitet von EkelAlfred
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vor 10 Minuten schrieb SDASS_Nico:

Ich verstehe die Frage nach der Rechtmäßigkeit nicht. Der Schrank samt Inhalt gehört jemandem. Und dieser Jemand darf mit dem Schrank machen, was er will.

 

Edit:

Und wenn er nen Profi dran lässt, dann ist der Schrank schon so gut wie auf. Vielleicht noch 2, 3 Minuten, aber der ist quasi schon offen.

 

Ja, die sind ja auch nur aus Küchenblech. Viel Spass mit einem 800 kg 1ser.

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Entweder Hinterlegung bei der Waffenbehörde, im Zentralen Waffenregister oder einen Deadman trigger im web installieren. Wenn man X Wochen nicht einen Knopf klickt, wird eine Email mit Code an berechtigte verschickt. Kann man auch mit dem Löschen des Browserverlaufs und anderen Spuren koppeln.

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vor 5 Minuten schrieb EkelAlfred:

Viel Spass mit einem 800 kg 1ser.

Du irrst. Die allermeisten Schränke sind nach zwei Minuten auf.

Da retten keine Kilos. Keine x-fachen Edelstahl Verriegelungsbolzen. Keine Typenschilder.

Wir sind von der Schrankindustrie und den Politikschauspielern verarscht worden.

Kein auf Waffen spezialisierter Einbrecher wird das Ding durch die Bude schleppen. Die kennen die Schwachstelle, die meines Wissens jeder Waffenschrank hat. Da reicht übrigens ein Akkuschrauber.

 

 

Zum Thema: was ist mit einer Hinterlegung beim Notar?

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Bei einem Tresor mit Schlüssel müsste sich nach dem Tode bei der Auflösung der Wohnung meist auch der Schlüssel finden lassen.

Sinnvoll wäre aber in meinen Augen auf einem Sicheren Wege den Code bei einem Zahlenschloss und den Ersatzschlüssel entsprechend sicher zu verwahren. Dies kann z.B. die Variante von David K. sein das man sowas mit Deadman trigger einrichtet, man kann es z.B. auch zusammen mit seinem Testament über einen Notar machen oder es kann auch ganz simpel ein Schliessfach bei der Bank sein. Der Erbe wird dann mit dem Erbschein zugang zu dem Schlüssel oder Zahlencode bekommen, egal ob es nun über eine Bank oder Notar läuft.

 

Ich denke auch als "sicher" sollte eine Variante sein die mehrere Sicherungsstufen enthält auch wenn jede einzelne Sicherheitsstufen nicht als "ausreichend sicher" gelten. Denkbar wäre z.B. ein Abschliesbarer Schrank von dem man den Schlüssel am Schlüsselbund hat, in diesem Schrank ist dann eine Geldkassette mit Code den man an anderer Stelle hinterlegt hat, in dieser Geldkassette ist dann wieder ein Code mit dem man sich in einen Online Schlüsseltresor einloggen kann sofern man auch das Handy hat das man für die 2faktor Autorisierung benötigt. Ich denke das z.B. Bitwarden durchaus als sicher genug für den Tresorcode angesehen werden kann sofern halt irgendwie der Zugang zu Bitwarden so geregelt ist das man eben nicht einfach so darauf zugreifen kann. 

 

Aber die Frage war ja nicht was man davor tut sondern dann wenn es zu spät ist ;)

Bei Schlüsseltresor ganz klar den Schlüssel suchen und wenn man diesen nicht findet oder es ein Zahlencode ist den man nicht findet einmal den entsprechenden Schlüsseldienst beauftragen. Jeder Tresor ist, wie schon angemerkt, in 2-3 Minuten offen, sind ja alle nur aus Kuchenblech...

Abgesehen davon weiss der Hersteller und der Tresorknacker des Vertrauens des jeweiligen Herstellers ganz genau wo man ansetzen muss...

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vor 6 Minuten schrieb BlackFly:

Bei einem Tresor mit Schlüssel müsste sich nach dem Tode bei der Auflösung der Wohnung meist auch der Schlüssel finden lassen.

Nebenan wurde doch gerade erst besprochen dass das wohl jetzt doch nicht so ganz zulässig ist... frag @ASE, der erklärt es Dir bestimmt nochmal.

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vor 10 Minuten schrieb Fyodor:

Nebenan wurde doch gerade erst besprochen dass das wohl jetzt doch nicht so ganz zulässig ist... frag @ASE, der erklärt es Dir bestimmt nochmal.

Die Frage war nicht was zulässig ist sondern wie man den Schrank aufbekommt. Und in den allermeisten Fällen wird sich der Schlüssel, bei einem Tresor mit Schlüssel, finden lassen. Entweder in dem Eigentum des verstorbenen oder es meldet sich ein Freund bzw. Schützenkamerad wenn er vom Tode erfährt.

Eine rechtlich vermutlich korrekte Methode wäre den Schlüssel in einem Bankschließfach aufzubewahren, das macht aber nur bei einem Zweitschlüssel oder Revision Schlüssel im praktischen Anwendungsfall Sinn. Ich denke nicht das jemand wirklich den Schlüssel an einen Heliumbalon mit einer 2km langen Schnur hängt oder in einem 60m tiefen See versenkt und die Stelle markiert indem eine Kerbe in den Angelkahn geritzt wird. Also heisst es leider: Alles, notfalls doppelt und dreifach, durchsuchen weil der Schlüssel irgendwo sein muss. Wenn man Ihn gefunden hat, die Waffen auf seine Erben WBK überschrieben hat kann man den verstorbenen ja nachher immer noch bei der Behörde als unzuverlässig anzeigen weil der Schlüssel zugänglich war...

 

Sollte der Schlüssel nicht auffindbar sein, dann muss man halt mit dem Erbschein zum Hersteller des Schranks, dieser wird einem dann ein entsprechend qualifizierten Tresorknacker empfehlen. Wenn der Tresor dann offen ist und man die Erben WBK auf dem Amt abholt kann man dann ja dem SB erzählen das der Schlüssel nicht auffindbar war und der verstorbene ein Fleißbienchen in seiner Akte verdient hat...

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vor einer Stunde schrieb axel_dulz:

 Wie also soll ein Erbe entweder mit eigener Waffenerlaubnis oder aber zur Übergabe an die Behörden rechtlich einwandfrei Zugriff darauf erhalten?

 

also man könnte in einem Testament z.Bsp. den Code des Zahlenschlosses (evtl. in einem zusätzlich versiegelten Kouvert) hinterlegen, oder den Fundort des Schlüssels!

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vor einer Stunde schrieb SDASS_Nico:

Ich verstehe die Frage nach der Rechtmäßigkeit nicht. Der Schrank samt Inhalt gehört jemandem. Und dieser Jemand darf mit dem Schrank machen, was er will.

 

Edit:

Und wenn er nen Profi dran lässt, dann ist der Schrank schon so gut wie auf. Vielleicht noch 2, 3 Minuten, aber der ist quasi schon offen.

Ganz einfach, weil laut WaffG nur der Waffenbesitzer Zugriff auf die Waffen haben darf. Ja, der Schrank gehört erst einmal den Erben, diese dürfen Waffen jedoch nicht in Besitz nehmen, sofern sie selbst keine waffenrechtliche Erlaubnis (z.B. WBK) haben.

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vor einer Stunde schrieb PetMan:

Sollte man sich vorher gedanken drüber machen. Mein Bruder, ebenfalls legaler Waffenbesitzer kennt die Zahlenkombi meines Schrankes und ich seine. So können wir beide jeweils dem anderen seinen Erben Zugang verschaffen. Wir haben beide das gleiche "Erlaubnisniveau ", also sind beide Sportschützen und in keinem Schrank steht etwas was der andere nicht auch haben dürfte. Ich kenne einige Leute die ähnliche Vorkehrungen getroffen haben

Eine sicherlich gute Idee, aber ich denke, dass ist eher nicht die Regel, dass weitere Familienmitglieder die gleichen Waffeninteressen haben.

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vor 1 Minute schrieb axel_dulz:

Ganz einfach, weil laut WaffG nur der Waffenbesitzer Zugriff auf die Waffen haben darf. Ja, der Schrank gehört erst einmal den Erben, diese dürfen Waffen jedoch nicht in Besitz nehmen, sofern sie selbst keine waffenrechtliche Erlaubnis (z.B. WBK) haben.

??

 

Waffengesetz (WaffG)
§ 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls

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