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IGNORED

Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard


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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Elo:

 

Neben den "Angstbürgern" gibt es noch den wohl größeren Anteil, dem es schlichtweg egal ist, solange man nicht selbst betroffen ist?


Vergiss nicht neben diesen die “guten”Staatsbürger im wahrsten Sinne des Wortes. Jene, die davon betroffen sind und das frenetisch bejubeln. 


Gebe es ein Equivalent in der deutschen Waffenszene zu der Kampagne von Penny (Klimapreise), dann müsste der Staatsfunk keine eigenen Mitarbeiter interviewen.

 

Genügend LWB hassen den Waffenbesitz; den der Anderen. 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Elo:

Politische Akteuere befeuern diese Szene, indem sie ihre "Besorgnis" ausdrücken, z. B. über die zunehmende Zahl von KWS?

Das sollte man tatsächlich nicht unterschätzen... Diese Anfragen/Meldungen werden ja auch von den Medien immer prominent aufgegriffen und plaziert... 

Und wir wissen ja, wie dankbar die große Mehrheit solche Angstmacher Geschichten in sich aufsaugt und am besten noch weiter aufbauscht. Siehe "Klimanotstand". Da glauben ja tatsächlich viele Menschen, sie könnten noch erleben, wie sich die komplette Erde in eine lebensfeindliche Zone verwandelt... 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Stunden schrieb ASE:

Die Norm ist dann erfüllt, wenn das Behältnis ohne den Schlüssel nur mit der entsprechenden Gewalt geöffnet werden kann.

 

Wenn jemand den Schlüssel nicht hat, weil er versteckt ist, dann kann er den Tresor nur ohne den Schlüssel öffnen. Norm erfüllt. Du ignorierst wieder den zeitlichen Aspekt einer Suche nach dem Schlüssel und reduzierst die Fragestellung rein auf den Vergleich gewaltsame Zertsörung vs. Schlüssel liegt bildlich daneben. "Schlüssel liegt bildlich daneben" ist aber nicht mein Punkt. Bauliche und zeitliche Sicherung greifen ineinander und sind insgesamt zu betrachten.

 

Zitat

WANN ist ein Schlüssel ausreichend gut versteckt? Norm?

 

Der Trend (oder der Zwang?) - damit meine ich nicht dich konkret, sondern die öffentlichen Institutionen im Allgemeinen - jeden Atemzug bis aufs kleinste Detail regulieren zu wollen (oder zu müssen) hat das Land genau dahin gebracht, wo es jetzt ist - und das geht weit über das Waffenrecht hinaus. An der miserablen Situation sind meiner Meinung nach nicht nur Exekutive und Legislative verantwortlich. Denk mal drüber nach, ob das alles so zielführend ist.

Bearbeitet von knight
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Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb knight:

Wie du richtig schreibst: "zu erschweren und zu verzögern". Ein gut versteckter Schlüssel verzögert ausreichend gut. Zweck der Norm erfüllt. Auch damit wäre man logisch völlig korrekt zu einer pragmatsichen Entscheidung gekommen.

Also meines Erachtens verhält es sich in puncto Schlüsselverwahrung mangels spezieller gesetzlicher Regelung dazu so, dass schlichtweg die Grundnorm des § 36 Abs. 1 WaffG zu beachten ist. Jeder Waffenbesitzer hat demnach die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um ein Abhandenkommen der Waffen oder unbefugten Zugriff Dritter zu verhindern. Also letztendlich genau so, wie nach WaffG1976 noch für Waffen oder Munition der Fall. 

 

Die Verantwortung zur Art und Weise der Schlüsselverwahrung liegt beim Waffenbesitzer und im worst case eines Verlustes muss er schlüssig darlegen können, dass seine Vorkehrungen gut genug waren. Um eine endlose Tresorkette zu vermeiden, sollte am besten ein Tresor mit Zahlenschloss oder elektronischem Schloss versehen sein. Von den biometrischen Varianten, zu welchen ja nach der Verordnungsermächtigung Regelungen getroffen werden könnten, habe ich schon seit vielen Jahren nichts mehr gehört. Da gabs offenbar bei den Tests technische Probleme...

 

SBine

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Da gabs offenbar bei den Tests technische Probleme...

 

Ich habe mir mal so einen Tresor mit biometrischem Schloß vorführen lassen.

 

Kann nicht sagen, inwieweit das nun für alle Modelle gilt, aber bei diesem Modell mußte der Sensor beheizt werden, um eine gleichmäßige Temperatur zu gewährleisten.

 

Dafür ist dann ein Netzanschluß erforderlich.

 

Um so etwas nachzurüsten, müßte für die Kabeldurchführung der Korpus angebohrt werden, mit allen Konsequenzen für die Zulassung.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Mick Jaeger:

wie wäre es denn wenn wir die Waffen zentral aufbewahren? Dann kommt man nur mit Ausweiskontrolle Dienstags von 13-14 Uhr da rein.

 

Warum hat da noch NIEMAND dran gedacht?

 

die forderung gab es doch schon mehrfach von unseren bundesdeppen!

 

als dann mal in einem vereinsheim eingebrochen wurde und da die tresore mit den vereinswaffen ausgeräumt worden sind wurde es plötzlich sehr still um diese forderung...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb knight:

 

Wenn jemand den Schlüssel nicht hat, weil er versteckt ist, dann kann er den Tresor nur ohne den Schlüssel öffnen. Norm erfüllt. Du ignorierst wieder den zeitlichen Aspekt einer Suche nach dem Schlüssel und reduzierst die Fragestellung rein auf den Vergleich gewaltsame Zertsörung vs. Schlüssel liegt bildlich daneben. "Schlüssel liegt bildlich daneben" ist aber nicht mein Punkt. Bauliche und zeitliche Sicherung greifen ineinander und sind insgesamt zu betrachten.

 

Und im vorliegenden Fall hatte niemand den Schlüssel? Oh, etwa doch? Genau wie beim VG Köln 2019,  da hatte auch jemand den Schlüssel.

 

Genau hier liegt das Problem: Du versuchst hier eine Handlungsmaxime zu stützen (Schlüssel verstecken, Schlüssel in Klassifizierungsloses Behältnis. ) bei welcher erst a posteriori klar wird, ob sie ausreichend war oder eben nicht.   

 

 

 

vor 5 Stunden schrieb knight:

 

 

Der Trend (oder der Zwang?) - damit meine ich nicht dich konkret, sondern die öffentlichen Institutionen im Allgemeinen - jeden Atemzug bis aufs kleinste Detail regulieren zu wollen (oder zu müssen) hat das Land genau dahin gebracht, wo es jetzt ist - und das geht weit über das

 

Es wurde garnichts reguliert, das Wehklagen läuft ins Leere.  Es wurde lediglich gerichtlich festgestellt, das §36 Abs 1 nicht erfüllt ist, wenn der Schlüssel in einem Behältnis mit geringerem Widerstandgrad als  für Waffen vorgeschreiben ist.

Im Fall des VG Köln wurde festgestellt: Das Behältnis kann auch gar keine Zertifizierung haben, sofern der tatsächliche Widerstandsgrad dem des Waffenschrankes entspricht. Problem nur: Übertragbarkeit auf andere Fälle. Denn niemand außer Kläger, Behörde und Gericht kennen die Bilder des aufgebrochenen Schlüsseltresors. Darüberhinaus war das VG Köln sehr milde, weil es die Fotos als Beweis akzeptiert hat und keinen Gutachterstreit losgetreten hat. Das kann vor anderen Gerichten schnell in die Hose gehen. 

 

Was soll man also dem LWB raten? Ganz klar: Waffenschrank mit Zahlenschloss, oder wenn schon Tresore mit Schlüssel vorhanden: Schlüsseltresor Klasse 0/1. 

 

Wenn du dich auf dünnes Eis begeben möchtest, weil dein libertärer Stolz es verhindert das du eine Sicherungsmaßnahme dergestalt ergreifst wie sie vom  Staat als Normfall vorgeschrieben/empfohlen hat,  darfst du das.  Aber experimentiere dabei bitte mit deiner eigenen Zuverlässigkeit/Freiheit, nicht mit der anderer. 

 

Politische Veränderungen kann man nicht vor Verwaltungsgerichten ertrotzen. Die deutsche Waffenlobby wird noch Jahre und mehrere Zuverlässigkeiten benötigen um das zu verstehen.

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb ASE:

Wenn du dich auf dünnes Eis begeben möchtest, weil dein libertärer Stolz es verhindert das du eine Sicherungsmaßnahme dergestalt ergreifst wie sie vom  Staat als Normfall vorgeschrieben/empfohlen hat,  darfst du das.  Aber experimentiere dabei bitte mit deiner eigenen Zuverlässigkeit/Freiheit, nicht mit der anderer.

 

Du hast kein Wort verstanden. Und über meine eigenen Tresore habe ich hier nie ein Wort geschrieben. Du kannst also gar nicht wissen, worüber du da schreibst und das auch noch in Fettschrift... Tipp: Wie du selbst so gerne schreibst: Deine Argumentation verfängt nicht und läuft ins Leere.

 

Lassen wir es gut sein, wir diskutieren eh zwecklos aneinander vorbei. Ich bin hier raus.

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Geschrieben

Es gibt keine absolute Sicherheit!

Kommen die Waffen abhanden werden die Ursachen geprüft. Einen Fehler wird man dann schon finden.

Eigentlich egal ob Zahlenschloß oder Schlüssel, ist doch wie mit der EC-Karte, PIN wird irgendwo notiert, oder man wird zur Herausgabe erpreßt.

Was nützt die Biometrie wenn der Finger abgehackt wird?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Stunden schrieb ASE:

Was soll man also dem LWB raten? Ganz klar: Waffenschrank mit Zahlenschloss, oder wenn schon Tresore mit Schlüssel vorhanden: Schlüsseltresor Klasse 0/1. 

Also müssen jetzt hunderttausende, und ich denke es sind wirklich soviele, Schränke mit zahlenschloss und Klasse 0/1 kaufen. Die " Tresormafia " wird es freuen. Aber ich denke wenn die Intention des Gesetzgebers Zahlenschloss gewesen wäre hätte er das so ins Gesetz Geschrieben. Für mich ist dieses Uerteil ein idologisches, das nicht faktenbasiert ist. Man kann nicht mal sagen wieviele Waffen jedes Jahr durch nicht normgerechte Schlüsselaufbewahrung weg kommen, aber sie KÖNNTEN es ( also wegkommen). Bin mal gespannt wann alle biologischen Männer weggesperrt werden, wei sie KÖNNTEN ja Vergewaltigen............................Hosentasche als Aufbewahrungsort ist ok, aber unklassifizierter Möbeltresor nicht. Kann man sich nicht ausdenken sowas.................

Bearbeitet von PetMan
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Geschrieben

M.E. liegt der Unterschied zwischen Schlüssel und Zahlenschloss darin, dass dann der Code (wie viele Stellen sind eigentlich sicher genug?) in der Müslibox liegt oder rechts am Tresor notiert ist.

Ist ist Lebensfremd zu vermuten, dass ein Code sicherer verwahrt wird als ein physischer Schlüssel.

Da könnte ich alleine aus meinem Dienstalltag zig Beispiele liefern.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Bettina Fischer:

Ist ist Lebensfremd zu vermuten

Ja, ist es. 3 zweistellige Zahlen (die man auch selber noch bestimmen kann) sich zu merken, sowie die Drehrichtung, ist ja nun keine Raketenwissenschaft. Wenn man das nicht mehr schafft wird es auch Zeit, die Waffen abzugeben. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb PetMan:

Aber ich denke wenn die Intention des Gesetzgebers Zahlenschloss gewesen wäre hätte er das so ins Gesetz Geschrieben.

 

Worauf hin dann die einschlägigen hier sich wieder aufgeplustert hätten, von wegen Nanny-Staat, Freiheite etc etc.

 

Die Intention des Gesetzgebers steht klar da: 

 

Zitat

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

 

Und das wird Kraft Gesetz und Verordnung eben nur durch die Aufbewahrung in einem zertifizierten Behältnis erreicht. Selbiges gilt für den Schlüssel. Siehe Entwurf 2017-Änderung:

 

Zitat

Zu Artikel 2 (AWaffV):
Zu Nummer 2 (§ 13)

Die Änderungen des § 13 ergänzen die Änderungen des § 36 WaffG. § 13 regelt künftig im Detail die Vorgaben für die Aufbewahrung von Waffen und Munition. Dabei wird klargestellt, dass Schusswaffen ungeladen aufzubewahren sind.
Zu Buchstabe a (Absätze 1 bis 3 (neu))
Die Absätze 1 und 2 erfüllen den Regelungsauftrag aus § 36 Absatz 5 (s. Begründung zu Artikel 1 Nummer 16). Die Regelung greift zugleich den Regelungsgehalt des bisherigen Absatzes 5 auf. Um der technischen Entwicklung im Bereich der Aufbewahrung ohne jeweilige Rechtsänderung Rechnung tragen zu können, werden Alternativen zu Sicherheitsbehältnissen zugelassen, wenn sie ein entsprechendes Schutzniveau aufweisen. Zum Nachweis der Gleichwertigkeit des Schutzniveaus wird eine Zertifizierung verlangt (s. Begründung zu Buchstabe i).

 

Zu Buchstabe i (Absatz 10 (neu))
Um sicherzustellen, dass Sicherheitsbehältnisse und alternative Sicherungseinrichtungen tatsächlich den an sie gestellten Anforderungen genügen, ist eine Bewertung durch eine Stelle erforderlich, die über eine entsprechende technische Expertise verfügt. Dies sind Prüfstellen, die von einer nationalen Akkreditierungsstelle (in Deutschland der Deutschen Akkreditierungsstelle, DAkkS) für die Zertifizierung von Erzeugnissen des Geldschrank- und Tresorbaus einschließlich Schlössern akkreditiert wurden. Absatz 10 bestimmt die entsprechende Zuständigkei

 

 

Die Urteile waren weder unerwartbar noch willkürlich. Es ist einfach nur lebensfremd, grotesk,  absurd und vollkommen Schwachsinnig zu glauben, man schreibe gesetzlich  zwar ein zertifiziertes, getestetes Behältnis für Waffen vor, nehme den Schlüssel und damit den gewaltfreien Zugang zu diesem Behältnis aus den Überlegungen aus. Das einzige was man dem GG vorwerfen kann ist, das er zu viel Vertrauen in logisches Denken und Einsichtsvermögen der LWB gehabt hat. Darüber hinaus haben beide Gerichte ja sogar für den Einzelfall entschieden, das die Aufbewahrung des Schlüssels in einem unzertifizierten Behältnis  entweder dennoch den Schutzzweck erfüllt hatte (Köln)  oder nicht subjektiv als fahrlässig im Sinne von §5 WaffG anzusehen sei (OVG) Beide Gericht haben in Bezugnahme  auf frühere Urteile aber festgehalten, das die Aufbewahrung des Schlüssels außerhalb eines Sicherheitsbehältnisses, ob nun zertifizert oder nicht, auf keinen Fall den Vorgaben des GG im WaffG genügt.

 

In Zukunft, das das OVG Urteil richtungsweisenden Charakter hat, muss der Schlüssel entweder in einem Sicherheitsbehältnis nach §36 WaffG/§13 AWaffV oder in einer alternativen Sicherungseinrichtung, die aber ebenfalls zertifiziert sein muss erfolgen. 
 

Es steht der Schlüssel-in-der-Müslibox-Fraktion frei, ihre Müslibox oder ihr "Versteck-Konzept" einer Zertifizierungsstelle vorzulegen. 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Bettina Fischer:

Ist ist Lebensfremd zu vermuten, dass ein Code sicherer verwahrt wird als ein physischer Schlüssel.

 

Die eine fahrlässige Verhaltensweise durch eine andere zu rechtfertigen hat vor den Gerichten dieser Welt noch nie so wirklich funktioniert.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb uwewittenburg:

...

Was nützt die Biometrie wenn der Finger abgehackt wird?

 

Also meine Haustür lässt dich nicht mit abgehacktem Finger rein. Die Dinger merken schon ob da noch was lebendes dran hängt.

 

Ändert aber an der Korrektheit deiner Aussage nichts, das es immer ein Restrisiko gibt.

 

100%ige Sicherheit gibt es nur wenn keine Waffen im Haus sind und darauf läuft es ja hinaus.

 

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Geschrieben
Am 5.9.2023 um 12:16 schrieb Sachbearbeiter:

Von den biometrischen Varianten, zu welchen ja nach der Verordnungsermächtigung Regelungen getroffen werden könnten, habe ich schon seit vielen Jahren nichts mehr gehört. Da gabs offenbar bei den Tests technische Probleme...

Weil sie nur sehr wenige biometrische Merkmale des Fingerabdrucks abfragen und damit die Anzahl der Permutationen unterdurchschnittlich ist. Da hat jeder Schlüssel aus dem Baumarkt eine größere Varianz. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Bettina Fischer:

Ist ist Lebensfremd zu vermuten, dass ein Code sicherer verwahrt wird als ein physischer Schlüssel.

 

Ist es das? Bei mir sind alle wichtigen Codes, Pins, etc nur an einem Ort gespeichert: in meinem Kopf. Nicht alle würden mir immer sofort einfallen, aber dann lassen sie sich herleiten, aber  nur von mir. Nicht zu Unrecht ist meine Frau darüber besorgt, denn wenn ich mal nen großen Stein auf den Nüschel kriege, siehts schlecht aus. Sie selbst hat ie meisten  ihrer Codes aufgeschrieben, nur den vom Waffenschrank, den hat sie auch nur im Kopf.

 

 

Bearbeitet von sealord37
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Bettina Fischer:

M.E. liegt der Unterschied zwischen Schlüssel und Zahlenschloss darin, dass dann der Code (wie viele Stellen sind eigentlich sicher genug?) in der Müslibox liegt oder rechts am Tresor notiert ist.

 

Da liegt dann der Unterschied aber immer noch in der glaubhaften Abstreitbarkeit. Wenn der Schlüssel weg ist, gibts nix abzustreiten, dass der Code irgendwo aufgeschrieben rumlag muss erstmal jemand beweisen. Wenn alle Schlüssel da sind und der Schrank trotzdem unbeschädigt aufgebrochen wurde wird es auch Fragen geben, aber es ist ja nicht unmöglich, dass ein Egon Olsen Nachkomme so ein Ding aufkriegt.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb sealord37:

dass der Code irgendwo aufgeschrieben rumlag muss erstmal jemand beweisen. 

 

Zumal es Teil der Zertifizierung  und damit vom GG akzeptiert ist, das ein Code mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit, 1:1Mio bei den meisten Code-Schlössern,   im ersten Versuch  geraten werden kann. Man kann hier basierend auf der durchschnittlichen Einbruchsdauer, der Zahl der Waffenbesitzer bzw Tresore, Sperrzeit nach Falscheingabe, Falscheingaben bis Sperre etc berechnen, wie viel Tresore theoretisch aufgehen würden, bekäme jeder LWB einmal im Jahr besuch von einem Langfinger. 

 

Bezogen auf den Einzelschrank und bei Abwesenheit des Schlüssel ist das Schlüsselschloss dem gegenwärtigen Kombinationsschlössern überlegen. Wohlgemerkt, wenn die Müslibox nur Müsli enthält.

 

 

Geschrieben

Beispiel aus dem Berufsalltag:

Code für das Multifunktionskopierfaxmailgerät klebt vom Bediener aus rechts am Gerät.

Nur zur Sicherheit weil man den ja spätestens nach dem Urlaub vergessen hat.

Wird das bei denen, die bisher den Schlüssel in der Müslibox hatten, anders enden?

Ich denke eher nicht.

Wie oft wird der Zahlencode gewechselt, einfach auch deshalb, damit man die Abnutzung an der Tastatur nicht so deutlich erkennt?

Was für Codes verwendet Otto-Normalschütze?

1234? 0000?

Geburtsdatum wie bei meinen Vater?

 

Problem des Jägers mit dem OVG Urteil war einfach, dass er den Schlüssel nicht mit in Urlaub genommen hat.

Dabei haben ist eben recht sicher.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb ASE:

Bezogen auf den Einzelschrank und bei Abwesenheit des Schlüssel ist das Schlüsselschloss dem gegenwärtigen Kombinationsschlössern überlegen

 

Ich weiß nicht was der aktuelle Stand bei der Öffnungstechnik von Schlüsselschlössern ist, da gibts ja für Zylinderschlösser alle möglichen Pick-Techniken. Bei einem mechanischen Zahlenschloss gibt es mechanische Geräte zum draufspannen, die dann die Spindel drehen, bis das Ding offen ist. Die brauchen aber lange und sind eher was für professionelle Tresoröffner. Beim elektronischen Zahlenschloss gibt es mit Sicherheit auch irgendwelche Software zum hacken inkl. entsprechender Schnittstelle für den Laptop. Wäre ein Ding wenn nicht. 

Allerdings ist es bei einem popeligen Einser noch immer das Schnellste, einfach die Büchse mit Gewalt zu öffnen. Wenn ich mir bei meinem die Tür angucke, die ist so lächerlich, man müsste die eigentlich mit NC-Pulver füllen, dass dem Einbrecher wenigstens der Einsatz einer Flex den Spaß verdirbt. Nen ausgewachsenes Brecheisen tuts aber mit Sicherheit auch.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Bettina Fischer:

Was für Codes verwendet Otto-Normalschütze?

1234? 0000?

Geburtsdatum wie bei meinen Vater?

Alleine diese Fragestellung, die eben von Person zu Person variiert reicht, dass es realistischer und schneller für einen motivierten Einbrecher ist, "Hürde" des Tresors durch Einsatz von Werkzeug zu überwinden als mit dem Raten anzufangen...

Alleine für Geburtsdaten (des Besitzers? Des Partners/Kindes/Elternteils etc?) braucht es erstaunlich viele Informationen, die ein gewöhnlicher Dieb regelmäßig nicht einfach zur Verfügung hat. Von den nötigen Kenntnissen zur Bedienung des genauen Schlosses bei mechanischen Zahlenschlössern mal ganz abgesehen.

Da ist selbst bei einem Klasse-I-Schrank die Flex die schnellere Option als sich auf dieses Ratespiel einzulassen. Entsprechend sicher ist ein Tresor mit Zahlenschloss, von den ganz banalen Codes wie 000000, die vielleicht auch ein Dieb einfach mal ausprobiert abgesehen. Aber was die angeht sind wir wieder beim Gesetz, "erforderliche Vorkehrungen" dürfte in jedem Fall auch die Änderung des von Werk eingestellten Zugangscodes beinhalten, wenn es mal wieder vor Gericht geklärt werden muss...

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Bettina Fischer:

Wie oft wird der Zahlencode gewechselt, einfach auch deshalb, damit man die Abnutzung an der Tastatur nicht so deutlich erkennt?

Das ist ein nicht ganz unwichtiger Punkt! Es sei denn, man hat wirklich ein Problem mit Zahlen merken, dann sind alle Tasten abgenutzt.

 

vor 6 Minuten schrieb Bettina Fischer:

Was für Codes verwendet Otto-Normalschütze?

1234? 0000?

 

Ich weiß meine Zahlen nicht mal aus dem Kopf, nur die dazugehörige Buchstabenkombi.

 

Kleine Anekdote am Rande: Bekannter hat sich einen 0815 Safe ohne oder mit geringer Zertifizierung und ohne nennenswertes Gewicht gekauft um darin Geld und Gold! zu lagern. In hohem 5-Stelligen Wert, weil kein Vertrauen zur Bank und zum Schließfach. Dann wurde ich gebeten, den Tresor an der Blähtonwand ihres Hauses einigermaßen sicher zu befestigen. Hab ich soweit gemacht, dass die Befestigung besser als der Safe ist. Dann so ein Jahr später haben wir mal über Codes gequatscht, da kam dann irgendwann: ".....muss ich auch mal wechseln, hab immernoch den originalen 12345 drin......

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