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IGNORED

Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard


Elo

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vor 7 Stunden schrieb AmericanDad:

Wie wir eben mit solchem Quatsch umgehen: Wir ignorieren ihn. 

In Deutschland? Reichsbürger, "Selbstverwalter"?   Na dann mal viel Spaß beim irgnorieren. Wenigstens wirst dafür nicht so lange eingesperrt wie in den USA.

Glaubst doch eh nicht, das hier einer auf dein low-budgedt-Trolling reinfällt.  Ich weis, Nancy ist unter Druck, da nüssen erfolge her, deswegen Überstunden...

Bearbeitet von ASE
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vor 22 Minuten schrieb ASE:

In Deutschland? Reichsbürger, "Selbstverwalter"?

 

Gelten bei euch tatsächlich alle, die derartigen Schwachsinn nicht mitmachen gleich als Reichsbürger? 

 

Dass unser Regime eurem in nichts nachsteht dürfte ja kein Geheimnis sein, wieso also immer so tun als ob das eine das andere entschuldigt? Und ja, selbstverständlich arbeite ich für euren Inlandsgeheimdienst. Denn wer nicht zum buckeln und befolgen aller Regeln aufruft, wer nicht denunziert und dem Kaiser bescheinigt wie schön seine Kleider seien, der muss ja zwangsweise jemand vom Staat sein, der versucht die Gruppe der treuesten Buckler dazu zu bringen ... bitte was? Muss 4D Schach sein, was Nancy hier mit euch über mich spielt. Diese Logik verstehen nur ganz besonders linientreue Etatisten.

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Der Volltext ist wohl noch nicht einsehbar.

 

Es gibt aber auf www.anwalt.de einen Beitrag von der Anwältin des Klägers (nach den Kommentaren auch Jägerin).

Wirklich neue Infos sind mir allerdings nicht aufgefallen.

 

(Ob wegweisend auch nützlich impliziert, lasse ich mal offen)

 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/aufbewahrung-von-waffenschrankschluesseln-wegweisendes-urteil-fuer-waffenbesitzer-215774.html

Bearbeitet von Elo
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13 hours ago, Elo said:

openJur: Keine Zukunft für frei dokumentierte Rechtsprechung?

 

 

Schon die Vorstellung, dass die korrekte Wiedergabe eines von einem Gericht veröffentlichten Urteils ein Klagegrund sei, ist geil.

 

Gleichzeitig einfach mal in OpenJur aktuelle Fälle gestöbert, und es geht gleich so geil weiter:

 

Quote

Die Feststellungen zu dem Parkverstoß beruhen auf der Angabe des in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen B, der der Stadt1 durch "die Firma C überlassen" und von der Stadt als "Stadtpolizist" bestellt worden ist. Die Tätigkeit übt der Zeuge in Uniform aus.

 

Ein "Stadtpolizist" in Uniform ist also niemand, der in einem irgendwie feierlichen Akt auf das Grundgesetz geschworen hat (und sei es im Rahmen eines freiwilligen Polizeidiensts oder was auch immer), sondern ein Typ aus Arbeitnehmerüberlassung. Arbeitnehmerüberlassung und im entferntesten Sinne Sicherheitsgewerbe als Kombination hört sich für mich irgendwie nach dunkelster Ecke "Türstehermilieu" an...

Bearbeitet von Proud NRA Member
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Na, es gibt schon noch einen definitiven rechtlichen Trennungsstrich zwischen kommunalen Vollzugsbediensteten einerseits, und von der Kommune beauftragtem privaten Sicherheitsdienst andererseits.

 

Wenngleich das für die Bürger "draußen", also bei der konkreten Tätigkeit, machmal schwierig zu unterscheiden (und der Unterschied z.T. bewusst unscharf gelassen) ist...

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vor 8 Stunden schrieb karlyman:

Trennungsstrich

 

 

vor 6 Stunden schrieb erstezw:

im Zweifelsfall

 

Habt Ihr Euch den Link von Proud NRA Member mal durchgelesen, inklusiv der Stellungnahme des Innenministeriums?

 

Diese Leitsätze:

...

3. Die Bestellung privater Personen nach § 99 HSOG zu Hilfspolizeibeamten der Ortspolizeibehörden ist gesetzeswidrig.

4. Der von einer Stadt bewusst durch "privaten Dienstleister in Uniform der Polizei" erzeugte täuschende Schein der Rechtsstaatlichkeit, um den Bürgern und den Gerichten gegenüber den Eindruck polizeilicher Handlungen zu vermitteln, ist strafbar.

 

Man könnte auf den Gedanken kommen, daß das Gericht irgendwie "ungehalten" ist?

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41 minutes ago, karlyman said:

Das stützt ja gerade den "Trennungsstrich", auf den ich hinwies. 

 

Der Staatsfunk ist auch "staatsfern" und wer das Gegenteil behauptet (auch nur, dass Staatsferne bei staatlicher Finanzierung und staatlicher Beschickung der Kontrollgremien offensichtlich unmöglich ist, selbst wenn man wollte), der ist ein Funkdelegitimierer, jawoll.

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  • 4 Wochen später...

NRW:

https://www.t-online.de/region/duesseldorf/id_100258246/hendrik-wuest-biografie-enthuellt-einbrecher-raubten-wuest-mehrere-waffen.html

 

Daraus:

Die Täter durchsuchten sämtliche Räumlichkeiten im Haus nach Beute und konnten dabei mithilfe eines aufgefundenen Ersatzschlüssels einen Waffenschrank öffnen, in dem sich die beiden Langwaffen befanden.

 

Was zur Hölle macht ein unzuverlässiger LWB als Ministerpräsident in NRW.

 

Man muss die Messlatte schon gleich anlegen.

Frage: Hat er noch Waffen bzw. Jagdschein?

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Am 6.9.2023 um 14:50 schrieb Bettina Fischer:

Wie oft wird der Zahlencode gewechselt, einfach auch deshalb, damit man die Abnutzung an der Tastatur nicht so deutlich erkennt?

 

Selbst wenn durch Abnutzung die Ziffern bekannt sind, gibt es bei einem sechsteiligen Code noch 720 Möglichkeiten der Reihenfolge.

 

Dazu muss der Angreifer erstmal die Code-Länge wissen, die normalerweise zwischen 4 und 8 Ziffern fest gelegt werden kann.

 

Sollte der Code dann zum Beispiel sechsteilig sein aber nur vier oder fünf Tasten abgenutzt, erhöhen sich wieder die Möglichkeiten, welche Ziffer zwei mal benutzt wurde.

 

Also selbst bei einer abgenutzten Tastenfeld wird es mit Brute-Force sehr schwierig.

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Bei einem sechsstelligen Code und 9(10) Ziffern kann man einfach immer während die Elektrik den Schrank auffährt auch die anderen 3(4) Tasten drücken und schon sind alle gleich abgenutzt. Das Leben kann so einfach sein.

Bearbeitet von Muck
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