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IGNORED

Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard


Elo

Empfohlene Beiträge

vor 8 Minuten schrieb HangMan69:

 

passender weise ab dem 1. April!!!

 

Das ist nur das Angebot: Sedativ für die Betroffenen gegen noch mal 18+Regierungsbildung Monate weiterwursteln dürfen.

 

stelle mir gerade vor, wie das Trio-infernale auf allen vieren vor dem Fernseher auf die nächste Wahlumfrage wartet....

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vor 1 Minute schrieb rfc1:

Auch für LWB? Wegen Zuverlässigkeit und so...

Nope, es ist immer noch ein Suchtmittel. Daran ändert das Dealer-Begünstigungsgesetz auch nichts.

Bearbeitet von ASE
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Und dass das Kiff-Zeug bei langjährigem Gebrauch "weich in der Birne" macht, dürfte auch klar sein. 

Ist nur meine Meinung... aber m.E. ist das auch im weiten Kontext mit dem Führen aller möglichen Fahrzeuge und dem Bedienen von Waffen nicht kompatibel.

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Der RSB erwacht?

Ich lese aber in erster Linie von Verfahrensweisen?

 

rsb2020.de, 05.03.2024:

 

https://www.rsb2020.de/aktuelles/detail/news/waffenrecht-rsb-veranlasst-gespraech-mit-nrw-innenminister-herbert-reul/

 

Zitat:

 

Waffenrecht: RSB veranlasst Gespräch mit NRW-Innenminister Herbert Reul

 

In den letzten Wochen mehren sich aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30. August 2023 zum Thema Waffenaufbewahrung (Schlüsselaufbewahrung von Waffenschränken) Schreiben von unterschiedlichsten Polizeibehörden, die jeweils andere Anforderungen an unsere Schützinnen und Schützen in den Vereinen stellen.

Aus diesem Anlass hat der Rheinische Schützenbund gemeinsam mit Vertretern des Westfälischen Schützenbundes für den 15. April 2024 ein Gespräch mit NRW-Innenminister Herbert Reul veranlasst.

...

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Es mag ja viel passieren, aber das Reul etwas positives in Richtung Waffenbesitzer erwirkt wäre mehr wie untypisch.

 

Zitat:

"Inhaltlich soll bei dem Treffen unter anderem eine einheitliche Verfahrenspraxis der Polizeibehörden in NRW besprochen werden. Angesetzte Fristen der Behörden zur Umstellung der Sicherheitsverfahren sind für viele betroffene Schützinnen und Schützen nur sehr aufwändig und kostspielig umsetzbar."

 

Inhaltlich sollte bei dem Treffen mal auf gut Deutsch der Blödsinn angesprochen werden den NRW Behörden in eigenmächtiger Weise anstreben. Dabei gehts nicht um Fristen, dabei gehts um die Sache an sich.

Oder ist der RSB inhaltlich zufrieden und möchte lediglich an Art und Weise zarte Kritik üben?

 

Davon ab, welche Frist? In dem mir zugegangenen Schreiben gibts keine Frist, das Gegenteil ist der Fall, denn sinngemäß steht darin : "kommen wir morgen kontrollieren und der Schlüsseltresor ist nicht da sind die Plempen futsch".

Bearbeitet von heinzaushh
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vor 2 Stunden schrieb Elo:

Aus diesem Anlass hat der Rheinische Schützenbund gemeinsam mit Vertretern des Westfälischen Schützenbundes für den 15. April 2024 ein Gespräch mit NRW-Innenminister Herbert Reul veranlasst.


Da wäre es ja mal angebracht wenn BDS, BDMP, DSU, VdW, LJV und wie sie alle heissen mit von der Partie wären, oder eine irgendwie nicht existente LWB Vertretung für alle.
Splittergruppierungen nichts anderes sind in diesem Fall RSB und WSB sind da irgendwie nicht das Gelbe vom Ei den die Vertreten hier im schlimmsten Fall nur wieder ihre Olympischen Gedanken und ist sich selbst am nächsten.
 

Christo
 

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In dem Video die Aufbewahrung der Waffen gut erklärt und auch etwas zum Schlüsselthema wird aufgriffen. Hier wird auf den Einzelfall reduziert, an den sich unterinstanzliche Gerichte, soweit es um einen ähnlich gelagerten Fall handelt, orientieren können... oder aber auch nicht.

 

 

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Mal so nebenbei, gibt’s jetzt eigentlich was Neues, ob man das Schloss selber von Schlüssel- auf Zahlenschloss umbauen darf?

Bei 0er und 1er nicht, da sonst die Zertifizierung hops geht. 

Was ist jetzt mit A- und B- Schränken? Die haben ja keine Zertifizierung…

 

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vor 3 Stunden schrieb Andy72:

Eine Norm ist doch für die Fertigung gedacht, und keine Zertifizierung…?

 

Ja. Nein. Vielleicht.

 

Ändert nicht daran, dass deine Waffen in ein zertifiziertes Behältnis müssen, welches bestimmt einer Norm entspricht. A / B / 1 / 0 oder was auch immer vorgegeben ist.

Deine Aussage weiter oben bleibt falsch.

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Service

 

fwr.de, 08.03.2024:

 

https://www.fwr.de/news/newsdetails/news/aufbewahrung-des-tresor-schluessels-thueringen-zeigt-es-geht-auch-anders/?

 

Was mir auffällt - das als Quelle benannte FWR hat in 2023 auf seiner Webseite gerade mal 7 mal "News" veröffentlicht (09.01.2023 - 01.09.2023).

 

Für 2024 sind wir nach nicht mal zweieinhalb Monaten schon bei 6 Mitteilungen.

 

So ein gewisser "Weckrufeffekt" scheint doch eingetreten zu sein?

 

 

 

 

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1 Waffenschrank für Kurz- und Langwaffen vom Zoll:

 

https://www.zoll-auktion.de/auktion/produkt/1_Waffenschrank_für_Kurz_und_Langwaffen/839151

 

Zitat:

 

Gegenstandsbeschreibung
1 Waffenschrank für Kurz- und Langwaffen

Der Hersteller sowie das Herstellungsjahr sind nicht bekannt.

- Größe: 700 x 1900 x 500 (B x H x T in mm)

- der Schrank hat 12 kleine abschließbare Fächer und 1 größeres abschließbares Fach

- es gibt 24 Schlüssel (für jedes der kleinen Fächer 2 Schlüssel)

- jeder einzelne Schlüssel ist passend für das jeweilige Fach, für das große Fach und die Schranktür.

...

Bearbeitet von Elo
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vor einer Stunde schrieb Last_Bullet:

Da alleine schon mal Finger weg. Ansonsten feinstes Kuchenblech...

3 solcher Schränke hatten wir zu Beginn er 70er in der Wafffenkammer der BW. Da waren die DFs und Kompanten sowie die

Leuchtpistolen drin. Ein einfacher Blechschrank ohne Klasisfikation. Taugt höchsten zur Munaufbewahrung.

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Kenne ich von Polizeirevieren. Einwandige Schlüsselfächer, auch gerne total sicher mit Doppelbart. Schlüsselverwahrung? Who cares, Wache ist ja 24 Std. besetzt... wie das bei uns mit Revieren aussieht, die nur noch Büroöffnungszeiten haben - keine Ahnung. Das wird schon alles sicher sein....

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