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IGNORED

Waffenkontrolle - was muss ich gestatten?


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Geschrieben (bearbeitet)
Am 6.8.2023 um 20:32 schrieb Hunter375:

Wie darf man sich das vorstellen? Gibt es dann Verdachtsunabhängige Hausdurchsungen bei Nicht-Legalwaffenbesitzern 

Hallo Hunter375

 

gerne Antworte ich dir.

(Beleidigende Inhalte entfernt)

Und jetzt zu der eigentlichen Antwort:

Die AfD ist die einzige Partei, die zur Zeit in Deutschland als ernst zu nehmender Regierungsaspirant das Grundgesetz und die Bürgerrechte bewahrt.

Natürlich würden wir weder Bundesbürger, die das Grundgesetz vorlesen, verprügeln lassen, noch würden wir unrechtmäßige Hausdurchsuchungen anordnen.

Wo das Problem liegt, sollten wir beide und viele mehr, wissen: Das Problem liegt nicht in dem etwas fehlgeleiteten Sammler, der die MP38, MP40, StGW44 usw zusammengetragen hat und sich daran erfreut. Das Problem liegt auch nicht an den Menschen, die Dekoteilesätze, DekoKaschis etc ihr Eigen nennen und durch das unverständliche Waffengesetz nicht wissen, ob sie die Dekos legal oder illegal besitzen. Das Problem liegt auch nicht bei den Hunderttausenden oder Millionen von Bundesbürgern, die auf Flohmärkten G3-Magazine gekauft haben und, ohne es zu ahnen, jetzt Straftäter sind.

Das Problem liegt an Menschen, die die Bundesrepublik und die Bundesbürger hassen, die ihre Werte verachten, die Frauen das Eisessen in der Öffentlichkeit verbieten wollen, die eine neue Gesetzesstruktur einführen wollen. und das Problem liegt an Menschen wie dir. Menschen, die Unrechtsgesetze und Unrechtsmaßnahmen gut finden, um, sich tief gebückt, einige Brotgrumen der Herrschenden erhoffen. Menschen, die später sagen, dass sie davon nichts wussten. Menschen, die von denen partizipieren, die Recht und Grundrechte einforderten. 

So, jetzt stell dich nackt vor den Spiegel und schau dir die mickrigen Dinger an. Die spiegeln deinen Charakter wieder. 

 

Steven

 

 

 

Bearbeitet von Thomas St.
Beleidigende Inhalte entfernt
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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb steven:

Hallo Hunter375

 

gerne Antworte ich dir.

 

Genau das habe ich als Antwort erwartet... du bist und bleibst ein Schwätzer der nichts als Pöbeleien liefert.  Wenn die Afd jemals mit regieren will kann man ihr nur raten Leute wie dich zu entsorgen.

Geschrieben (bearbeitet)

@ Mods: Fred schließen ! Thema Aufbewahrungskontrollen ist erschöpfend abgehandelt und jetzt entgleitet es in sinnloses Geplänkel über die „grosse Politik“…

 

incl. Mutmaßungen über die Hodengrösse der Beteiligten - was für ein beachtliches Niveau…

Bearbeitet von cb01
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Geschrieben
Am 5.8.2023 um 16:35 schrieb pablohover:

Du, aber wenn du das ausübst und der Behörde den Zutritt verwehrs, kannst du denen ja auch direkt deine Kanonen an der Tür abgeben.

Aha, mit dem WBK-Antrag wurde also das Grundgesetz außer Kraft gesetzt?

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb steven:

Hallo Hunter375

 

gerne Antworte ich dir.

Aber lass mich im Vorfeld einige Worte zu deiner Person und viele weitere Sagen: du bist ein Mensch, der unglaublich rückhaltlos jedem Mächtigeren dient. Du würdest deinem Schlächter das Messer schärfen und blankpolieren. Natürlich würdest und wirst du, wenn die AfD in der Regierungsposition ist, erklären, dass du im Grunde deines Herzens schon immer die Blauen bewundert hast und eigentlich im Wiederstand warst.

Die Winzigkeit deiner Eier sollte rekordverdächtig sein. Wie kann man sich mit deiner Einstellung morgens im Spiegel betrachten, ohne dass man vor sich selbst keinerlei Respekt mehr hat.

Und jetzt zu der eigentlichen Antwort:

Die AfD ist die einzige Partei, die zur Zeit in Deutschland als ernst zu nehmender Regierungsaspirant das Grundgesetz und die Bürgerrechte bewahrt.

Natürlich würden wir weder Bundesbürger, die das Grundgesetz vorlesen, verprügeln lassen, noch würden wir unrechtmäßige Hausdurchsuchungen anordnen.

Wo das Problem liegt, sollten wir beide und viele mehr, wissen: Das Problem liegt nicht in dem etwas fehlgeleiteten Sammler, der die MP38, MP40, StGW44 usw zusammengetragen hat und sich daran erfreut. Das Problem liegt auch nicht an den Menschen, die Dekoteilesätze, DekoKaschis etc ihr Eigen nennen und durch das unverständliche Waffengesetz nicht wissen, ob sie die Dekos legal oder illegal besitzen. Das Problem liegt auch nicht bei den Hunderttausenden oder Millionen von Bundesbürgern, die auf Flohmärkten G3-Magazine gekauft haben und, ohne es zu ahnen, jetzt Straftäter sind.

Das Problem liegt an Menschen, die die Bundesrepublik und die Bundesbürger hassen, die ihre Werte verachten, die Frauen das Eisessen in der Öffentlichkeit verbieten wollen, die eine neue Gesetzesstruktur einführen wollen. und das Problem liegt an Menschen wie dir. Menschen, die Unrechtsgesetze und Unrechtsmaßnahmen gut finden, um, sich tief gebückt, einige Brotgrumen der Herrschenden erhoffen. Menschen, die später sagen, dass sie davon nichts wussten. Menschen, die von denen partizipieren, die Recht und Grundrechte einforderten. 

So, jetzt stell dich nackt vor den Spiegel und schau dir die mickrigen Dinger an. Die spiegeln deinen Charakter wieder. 

 

Steven

 

 

 

 

 

Gehts jezzo um Spiegeleier? :00000733:

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb uwewittenburg:

Das ist doch ein anderes Thema, ich sprach nicht von einer Verweigerung!

 

Du nicht, aber der Foristi  auf dessen Beitrag Du geantwortet hast...

In dem Kontext, ist meine Antwort zu sehen..

Auf Dein Hausrecht, verzichtest Du doch schon, wenn Du wen hereinlassen musst, den Du normal, nicht in Deiner Wohnung sehen willst..

 

Long

Geschrieben
53 minutes ago, Longhair said:

Aber was soll/wird die Behörde machen, wenn sie die Aufbewahrung dauend,  nicht kontrollieren kann?

 

Nach dem Gesetzestext: Soweit es sich um Wohnräume handelt und keine "dringende[n] Gefahren für die öffentliche Sicherheit" vorliegen, sich eine alternative Möglichkeit der Kontrolle überlegen. Es könnten beispielsweise Photos verlangt werden, auf denen die korrekte Aufbewahrung ersichtlich ist. So steht's da drin. Das steht auch aus Gründen so drin. Schön wäre es, wenn man sich als Waffenbesitzer darauf verlassen könnte, dass das nicht lediglich eine rhetorische Figur zur Umgehung des Grundgesetzes und diesbezüglicher Klagen ist.

 

Das ist in anderen Lebenssituationen ja auch so. In Geschäfts- und Lagerräumen eines Weingroßhandels muss man sich beispielsweise Kontrollen des Zolls gefallen lassen, die für einen privaten Weinkeller nur mit sehr konkreten Gründen und in vielen Fällen nur mit einer auf diese Gründe gestützten richterlichen Anordnung statthaft wären. Wenn deswegen ein paar Flaschen unversteuerter Wein nicht gefunden werden, oder gar noch mit methanolhaltigem Fusel gestreckter Wein, dann ist das halt so. Eigentlich könnte es so einfach sein.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Es könnten beispielsweise Photos verlangt werden, auf denen die korrekte Aufbewahrung ersichtlich ist.

Das macht unsere Behörde gerade im großen Stil... 

Parallel zu den regulären Kontrollen... 

Geschrieben

Wenn eine Kontrolle nie zustande kommt aus organisatorischen Gründen (aber ohne Verweigerung)... wird die Behörde einen Termin mit dem LWB vereinbaren.

 

Bei offener Verweigerung der Kontrolle... wird die Behörde bekanntlich den "verwaltungsrechtlichen Hebelgriff" anwenden, um den Verweigerer zu freiwilligem Verzicht auf die GG-geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung zu bewegen...

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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Longhair:

Auf Dein Hausrecht, verzichtest Du doch schon, wenn Du wen hereinlassen musst, den Du normal, nicht in Deiner Wohnung sehen willst..

Selbst wenn ich den Tresor mit dem Stapler an die Türe fahre und der Kontrolletti draußen und ich mit den Waffen drinnen bin verzichte ich schon auf meine unverletzliche Wohnung nach GG.

 

Trennung

 

Sind Eure Familienmitglieder eigentlich ALLE auch LWB? Von dem Ansatz hört man imho zu wenig.

Geschrieben (bearbeitet)

Also bei mir würde das ablaufen wie folgt:

Habe großes, eingezäuntes Grundstück mit stabilen Gartentor.

Kein Türglocke oder ähnliches.

Es ist immer zugesperrt.

Wer mich besuchen will, muss vorher anrufen und um Einlass bitten.

Die können als gerne unangekündigt kommen, werden aber immer leider draußen bleiben müssen!

Da bleibt wohl nix anderes übrig, als vorher schriftlich einen Termin zu erbitten.

Sie dürfen gerne auch eine Nachricht im Postkasten hinterlassen. Das schafft sogar der Kaminkehrer!

Ist überigens eine sehr angenehme Vorgehensweise!

Seit ich das so handhaben, werde ich nicht mehr von Hausierern, Bettlern, Zeugen Jehovas oder den Sternsingern belästigt!

Bearbeitet von pescator
Geschrieben

Interessant ist auch sich bewusst zu machen, das auch ein Berechtigter (LWB mit WBK für erlaubispflichtige Waffen) keinen Zugriff auf fremde Waffen haben darf.

Er darf sich also niemals unbeaufsichtigt im Raum mit dem unverschlossenen Waffenschrank befinden.

Ist er also als Zeuge bei der Kontrolle kurzzeitig unbeaufsichtigt anwesend & wurde der Schrank schon mal entsperrt (Tür aber noch zu), weil ggf. ein kompliziertes EL-Schloss in Ruhe geöffnet wurde (& bei Fehleigabe Sperrzeit aktiviert wird), ist ein Straftatbestand erfüllt & die Waffen wären erstmal weg.

Andernfalls müßte der (berechtigte) Zeuge als Mitbenutzer (?) in der WBK mit drin stehen...

 

Und, haben das hier alle gewußt ?

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Herr_Merlin:

Ne den Katzen traue ich nicht!

Du erinnerst mich an einen Kameraden, Urgestein des Combatschießens. Immer wenn der mal die Frau Gemahlin betrogen hat dann hat er aus allen Waffen die Schlagbolzen möglichst unauffällig demontiert und im Geldbeutel verwahrt.:grin:

BOT.: Dann könnte sich doch eine Deiner Damen auf IHRE Unverletzlichkeit der Wohnung berufen? Den Schwanz einziehen und kuschen kann man immer noch, das läuft nicht weg.

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Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Janzfan:

 das auch ein Berechtigter (LWB mit WBK für erlaubispflichtige Waffen) keinen Zugriff auf fremde Waffen haben darf.

Hallo Janzfan

 

guter Tipp.

Also darf weder der zeuge noch der Kontrolleur ohne mich im Waffenraum sein?!

 

Steven

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb steven:

Also darf weder der zeuge noch der Kontrolleur ohne mich im Waffenraum sein?!

 

@steven genauso ist das. Und wenn Du während der Kontrolle ein menschliches Bedürfnis habe solltest, (kann ja sein, dass man in die Befreiungshalle muss)

dann bitte die Kontrollpersonen Dein (Haus) für ein paar Minuten zu verlassen!

Danach kann das Prozedere weitergehen..... bis Du eben wieder einmal musst.....

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