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IGNORED

Waffenkontrolle - was muss ich gestatten?


steven

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vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Nein, sehe ich nicht so.

Den Termin und die Räume die betreten werden dürfen bestimme immer noch ich!

Ist das so? Wenn ich bei jeder unangekündigten Kontrolle die Kontrolleure abweise und auf einen Termin verweise (den ich dann natürlich einhalte), droht mir dann kein ungemach?

Das mit dem welche Räume ist natürlich durchaus korrekt und notfalls kann ich für die Kontrolle (mit Termin) den Tresor auch direkt in den Flur vor die Wohnungstüre stellen und alle Wände abhängen, dann wäre die Privatsphäre ja durchaus geschützt

vor 1 Stunde schrieb Longhair:

Du lässt die Leute rein, weil Du es musst und nicht weil Du es willst.

Und Du musst es, weil sonst (nach mehreren vergeblichen Versuchen), Deine WBK, fällig ist.

 

Soviel zu Deinem Hausrecht, das Dir u.a. freistellt, zu entscheiden, ob und wen Du hereinlässt, oder ebend nicht hereinlässt..

Kann man so oder so sehen. Wenn ich im Flur den Tresor direkt hinter die Tür stelle und dann mit z.B. einem Vorhang den Rest verdecke, ist meine Privatsphäre und mein Hausrecht dann wirklich im nennenswerten Rahmen verletzt worden? Mir persönlich würde es nichts ausmachen, aber es gibt sicherlich auch Fälle in denen es anders empfunden wird.

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vor 3 Minuten schrieb BlackFly:

 

Das mit dem welche Räume ist natürlich durchaus korrekt und notfalls kann ich für die Kontrolle (mit Termin) den Tresor auch direkt in den Flur vor die Wohnungstüre stellen und alle Wände abhängen, dann wäre die Privatsphäre ja durchaus geschützt

Kann man so oder so sehen. Wenn ich im Flur den Tresor direkt hinter die Tür stelle und dann mit z.B. einem Vorhang den Rest verdecke, ist meine Privatsphäre und mein Hausrecht dann wirklich im nennenswerten Rahmen verletzt worden? Mir persönlich würde es nichts ausmachen, aber es gibt sicherlich auch Fälle in denen es anders empfunden wird.

Mein Hausrecht, beginnt *imho*an meiner Grundstücksgrenze.... bis dorthin, würdest Du den Tresor tragen?

 

Wenn ich Waffen legal besitzen und aufbewahren will, muss ich halt auf mein Hausrecht und die Unverletzlichkeit der Wohnung, für die Kontrolle vezichten.....

 

Long

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vor 11 Minuten schrieb Longhair:

Mein Hausrecht, beginnt *imho*an meiner Grundstücksgrenze.... bis dorthin, würdest Du den Tresor tragen?

 

Wenn ich Waffen legal besitzen und aufbewahren will, muss ich halt auf mein Hausrecht und die Unverletzlichkeit der Wohnung, für die Kontrolle vezichten.....

 

Korrekt, Hausrecht beginnt an der Grundstücksgrenze. Aber ist mein Vorgarten, der von allen auf der Straße einsehbar ist, so schützenswert das es nicht zu verantworten ist jemanden, unter Aufsicht und mit hoheitlichem Auftrag, diesen betreten zu lassen?

Und natürlich beginnt dann auch allerspätestens an der Wohnungstür meine Privatsphäre und die Unverletzbarkeit der Wohnung. Aber auch hier kann man vorkehrungen treffen das zwar die unverletzbarkeit der Wohnung betroffen ist (oder zumindest die ersten 2m²) aber die Privatsphäre noch geschützt ist. Darum die Frage ob die Privatsphäre und unverletzbarkeit der Wohnung in so einem Fall NENNENSWERT verletzt wird, das sie verletzt werden habe ich auch niemals abgestritten.

Und es ist ja auch nicht nur so das wir LWB hier auf die rechte verzichten, in vielen anderen Bereichen machen wir das auch. Hol Dir einen Hund aus dem Tierheim oder von einer Tierschutzorganisation und beim überlassungsvertrag stimmst Du normalerweise zu das kontrollbesuche stattfinden dürfen, und hier dann sogar nur vertraglich (zivilrecht) und durch x-beliebige Personen die geschickt werden und diese dürfen dann auch das ganze Grundstück inkl aller liegenschaften anschauen. Sollten die etwas finden was ihnen nicht gefällt oder solltest Du das nicht zulassen können sie dir den Hund wieder wegnehmen und Du musst sogar noch eine Vertragsstrafe zahlen. Da sind wir LWB noch richtig gut dran...

 

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vor 4 Minuten schrieb karlyman:

Sie kann es nicht so darstellen. Weil es nicht passiert ist.

Hallo karlyman

 

das ist die Theorie.

Wenn die Waffenbehörde dir die Waffenrechtliche Erlaubnis mit dieser Begründung entzieht, kannst du ja klagen.

Aber, die Waffen sind erstmal weg. Verkauft, eingelagert oder, ein besonderer Service der Waffenbehörde: dir wird die Möglichkeit der kostenlose Abgabe zur Vernichtung angeboten. So kulant sind die.

Jetzt bekommst du vor dem Verwaltungsgericht recht. Dann geht die Streiterei los, welchen Schaden du hattest. 

Die Behörde wird dir vorhalten, du hättest die Waffen verkaufen können. Sie wird dir die WBK wieder ausstellen. Dann kannst du von dem Geld für die verkauften Waffen wieder die Waffen zurückkaufen.

Also, so wird argumentiert, dass es keinen schaden gab. Lediglich die Aus- und Eintragung der Waffen wird man dir kulanter Weise ersetzen.

Oder, ein ganz toller Trick der Behörde: kurz bevor das Gerichtsverfahren stattfindet, wird die Behörde den Widerruf zurücknehmen.

 

 

Steven

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vor 13 Minuten schrieb steven:

Wenn die Waffenbehörde dir die Waffenrechtliche Erlaubnis mit dieser Begründung entzieht, kannst du ja klagen.

 

 

 

Wie gesagt, spätestens wenn der Behörde die schriftliche Erklärung mitgegeben oder übersandt wird, in der sich der LWB grundsätzlich / selbst mit der Kontrolle einverständen erklärt, ist das Widerrufsargument der "Verweigerung" definitiv weg.

Dann lässt sich damit einfach kein Widerruf begründen.

 

Aber das Hin und Her könnten wir jetzt endlos spielen...

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vor einer Stunde schrieb karlyman:

Sie kann es nicht so darstellen. Weil es nicht passiert ist.

Das hindert "die" aber nicht. Papier ist geduldig.

 

vor einer Stunde schrieb karlyman:

Der LWB in dem Fallbeispiel hat die Kontrolle nicht verweigert. Das kann er, oder sein Anwalt, ja bei Bedarf noch schriftlich zu den Akten geben.

Ja, wird dann vom Richter mit der Bratwurst "gewürdigt".

An der entscheidenden Stelle war Senf :(

 

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vor 3 Stunden schrieb TTG:

Nach Corona bin ich der Meinung, dass wir in einer Bananen-Republik leben.

Diktatur der Beamten leben. Stammt nicht von mir, habe ich vor ein paar Monaten mal gelesen bin aber zu faul zum suchen.  Könnte beim Tichy gewesen sein, ich bin ja lt. dem Oberleutnant mit der speziell begrünten Dachterrasse jemand, der nicht mit Messer und Gabel essen kann.

 

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vor 2 Stunden schrieb BlackFly:

Aber auch hier kann man vorkehrungen treffen das zwar die unverletzbarkeit der Wohnung betroffen ist (oder zumindest die ersten 2m²) aber die Privatsphäre noch geschützt ist.

Afair gibt es exakt dazu ein Urteil bzw. der Richter empfahl just diese Vorgehensweise als koschere Vermeidungsstrategie. Ob er dabei eine Nachbarschaft des Systembaus im Kopf hatte und 50 der Brüdern und Vettern tropfend beiwohnen oder doch eher die Wohnungs-/Haustüre in diskreterer Umgebung? Exakt das ist jedenfalls mein Plan. Wohl dem der nach Mengenreduzierung mit handlichen Schränkchen mit Großvaterregelung auskommt. 

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vor 12 Minuten schrieb TTG:

Überfordert dich das wirklich? Es war nie eine echte Pandemie!

Aha, interessante Aussage. Aktuell häufen sich ganz stark Scharlach-Fälle, die damit auch im Zusammenhang stehen sollen.

 

Und mit LongCovid-Symptomen ist nicht zu spaßen. Es werden immer mehr aus Freundes-und Bekanntenkreis, die daran leiden...

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vor 4 Stunden schrieb Longhair:

Wenn ich Waffen legal besitzen und aufbewahren will, muss ich halt auf mein Hausrecht und die Unverletzlichkeit der Wohnung, für die Kontrolle vezichten.....

Finde den Fehler!

Ich bin nicht zu Hause, meine Frau öffnet und ist nicht berechtigt!

Hausrecht wird ausgeübt, was ganz wichtig ist!

Sie braucht nicht mal den Schrank zu zeigen, denn der wurde schon mal geprüft.

Anders bei der angemeldeten Kontrolle, da stehe ich dann schon in der Pflicht und werde die auch sicher nicht verhindern oder gar verweigern.

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vor 38 Minuten schrieb uwewittenburg:

Finde den Fehler!

Ich bin nicht zu Hause, meine Frau öffnet und ist nicht berechtigt!

Hausrecht wird ausgeübt, was ganz wichtig ist!

Sie braucht nicht mal den Schrank zu zeigen, denn der wurde schon mal geprüft.

Anders bei der angemeldeten Kontrolle, da stehe ich dann schon in der Pflicht und werde die auch sicher nicht verhindern oder gar verweigern.

Selbstverständlich galt das für Dich.., wenn Deine Waffen kontrolliert werden sollen..

Du musst die Kontrolle Deiner Waffen  ermöglichen und gibst insofern Dein Hausrecht und Dein Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung  auf..

Von daher ist mein, von Dir zitierter Beitrag, nicht zu beanstanden..

Sicher kannst Du unangekündigte Kontrollen abblocken, aber irgendwann musst Du die Kontrolle ermöglichen..auch gegen Dein Hausrecht..

 

Nicht das Du mich falsch verstehst, mir ging es rein um das Hausrecht und die Unverletzlichkeit der Wohnung, die durch die (auch mit Anmeldung erzwungene Kontrolle) ausgehebelt werden und nicht um Sinn oder Unsinn solcher Kontrollen..

 

Long

 

Bearbeitet von Longhair
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