Zum Inhalt springen
IGNORED

Kamera auf dem stand.


steven

Empfohlene Beiträge

Hier stehen 2 schutzwürdige Interessen gegeneinander und m.E. überwiegen die Persönlichkeitsrechte der Standnutzer.

Eine Videoüberwachung mit Speicherung und "Auswertung" über 2 Wochen (!) halte ich für abstrus bzw. eine erhebliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte Betroffener.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind auch Informationspflichten des Betreibers nicht erfüllt worden, so amateurhaft und willkürlich das dort scheinbar umgesetzt wird.

Durch wen erfolgt denn die "Auswertung"? Ist Missbrauch ausgeschlossen? 4-Augenprinzip? Nutzen auch Jugendliche den Stand?

 

Mir scheint vor dem Hintergrund der DSGVO das Vorgehen geradezu tollkühn.

  • Gefällt mir 7
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meines Wissens kann man (d.h. jeder auf dem Stand betroffene Schütze) die Aufnahme + Speicherung seiner Bild-/Filmaufnahmen aus Datenschutzgründen ablehnen; d.h., diesen nicht zustimmen.

Dann darf die Aufnahme nicht erfolgen. 

 

Andererseits kann der Standbetreiber eine weitere Vermietung ablehnen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb karlyman:

Meines Wissens kann man (d.h. jeder auf dem Stand betroffene Schütze) die Aufnahme + Speicherung seiner Bild-/Filmaufnahmen aus Datenschutzgründen ablehnen; d.h., diesen nicht zustimmen.

Dann darf die Aufnahme nicht erfolgen. 

Keiner der Schützen wird gezwungen, sich auf diesem Stand aufzuhalten.

 

Wenn ausreichend eindeutig auf die Videoüberwachung hingewiesen wird, ist es die freie Entscheidung der Schützen, den Stand zu nutzen oder nicht.

 

Eine Zweckbindung der Verarbeitung personenbezogener Daten ist hier zur Wahrnehmung des Hausrechts und zur Wahrnehmung weiter berechtigter Interessen (für konkret festgelegte Zwecke, so sie denn irgendwo beschrieben sind, meistens hat eine solche Videoüberwachung eine Vorgeschichte) erkennbar und wenn der Grundsatz der Datensparsamkeit beachtet wird (hier kann man dann gerne diskutieren, ob 7 oder 14 Tage Aufbewahrungsfrist billig sind, wenn sich die Standbetreiber hierzu ein Statement der Waffenbehörde einholen, kann ich mir schon grob vorstellen, dass da eher die längere Aufbewahrungsfrist befürwortet wird), dann ist das auch auf Privatgelände mit Charakter eines öffentlichen zugänglichen Raums legal, wenn man noch 1-2 andere Anforderungen einhält.

 

Da müssen sich dann auch Nutzer mit Gotteskomplex fügen. Oder sich einen anderen Stand suchen.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

17 minutes ago, WOF said:

Oder man sorgt dafür daß der Datenschutzbeauftragte des Landes oder der Gemeinde das abstellt. Dann ist man auch aus der Schußlinie.

 

Was ist denn bei Euch für ein Umgang unter Schützen? Also wenn ich den Büttel auf meinen eigenen Verein ansetzen würde, dann wäre die Stimmung da nicht so gut.

 

Von der Frage der DSGVO usw. mal abgesehen ist der Wunsch ja verständlich, wenn ich mir durchlese, wie hier im Forum über zerschossene Anlagen gemeckert wird. Gleichzeitig ist der Wunsch nach Privatsphäre verständlich, wobei natürlich der Umstand, dass man da war, eh schon durch Schießkladden usw. belegt wird.

 

Aber jemand, der bei einer Frage der Abwägung soweit berechtigter Interessen im Verein deshalb zum Staat rennen würde anstatt zu argumentieren, wäre bei uns unten durch.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Herrschaften, die eine Videoüberwachung auf Schiessständen ablehnen, haben dazu meistens einen Grund.

Es gibt ja auch so einige Lehrgangsanbieter, die ihre Kurse nur auf nicht-videoüberwachten, abschliessbaren Ständen durchführen wollen.

 

Und wie Du schon richtig sagst: Die Zerstörungen in den Ständen will kaum einer gewesen sein, wenn er nicht direkt dabei erwischt wird.

 

In einem anderen mir bekannten Fall hat die Videoüberwachung zumindest belegen können, dass ein mit Namensschild ausgestatteter elektronischer Gehörschutz (>300€) nicht einfach nur in einer Schiesspause verlegt wurde, sondern dass ein freundlicher Schützen"kamerad" für eine neue Heimat gesorgt hat. Keine Ahnung, wie das ausgegangen ist.

 

vor 9 Minuten schrieb EkelAlfred:

Ich zweifle, dass diese Art von Kameraüberwachung legal ist.

 

Du hast von der Materie aber auch nicht wirklich Ahnung und das ist nur so ein Gefühl, oder?

 

vor 12 Minuten schrieb Cannon Balls:

Ist es auf der Tankstelle aber auch (sic!) . Und in jedem Laden, wenn darauf hingewiesen wird. 

 

Eben. Und mit denen hat man nicht mal einen schriftlichen Mitbenutzungs- oder Mietvertrag.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Was ist denn bei Euch für ein Umgang unter Schützen?

Seltsame Frage, hier ist Deutschland!

Lies mal im WO-Forum!

vor 15 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Also wenn ich den Büttel auf meinen eigenen Verein ansetzen würde, dann wäre die Stimmung da nicht so gut.

Es ist ja nicht der eigene Verein.

vor 15 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Aber jemand, der bei einer Frage der Abwägung soweit berechtigter Interessen im Verein deshalb zum Staat rennen würde anstatt zu argumentieren, wäre bei uns unten durch.

Argumentierst du wird dir gekündigt.

Also umgehen ...

 

Der Datenschutzbeauftragte ist da auch eher harmlos,

der fordert erst mal nur auf das abzustellen. Erst wenn

das nicht hilft gibt es Bußgelder.

Bearbeitet von WOF
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb WOF:

der fordert erst mal nur auf das abzustellen.

 

Oder gibt ein paar Hinweise, was wie getan werden muss, um abschliessend Rechtssicherheit für die Aufzeichnung zu haben (meistens kann man noch was an Beschilderung und Ausformulierung der Maßnahmenbegründung feilen).

 

vor 4 Minuten schrieb WOF:

Erst wenn das nicht hilft gibt es Bußgelder.

 

Oder es werden halt Mietverträge mit widerspenstigen freiheitsliebenden Nutzern oder Nutzergruppen gekündigt.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

23 minutes ago, EkelAlfred said:

Ich zweifle, dass diese Art von Kameraüberwachung legal ist.

Wird in einem meiner Vereine auch knallhart durchgezogen (Jeder Schießstand, jeder Raum, selbst das Gelände außerhalb), ohne Abstimmung der Mitglieder und ohne Vorhandensein eines Datenschutzbeauftragten...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei der nächsten Mitglieder/Hauptversammlung dann eine Neuwahl vorschlagen, und die Dame rausbefördern, wenn sich jemand anderes findet und das machen will.

 

In unserer Satzung ist geschrieben, dass man auch ein Mitglied, wenn Mehrheit bzw einheitlich alle dafür sind, dieses aus dem Verein entfernt wird

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Seltsam seltsam . Als ich letztens geschrieben habe , das die Überwachung der behördlichen Überprüfung der Aufbewahrung  mit Videoanlage und Aufzeichnung , fragwürdig zu sehen ist , wurde ich von manchen Zeitgenossen gleich mal wieder angemacht .

Jetzt wird das Verhalten der Schützen überwacht,  schon wird dagegen gewettert.  

😄😄😄😄

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 40 Minuten schrieb Kreppel:

Keiner der Schützen wird gezwungen, sich auf diesem Stand aufzuhalten.

Wenn ausreichend eindeutig auf die Videoüberwachung hingewiesen wird, ist es die freie Entscheidung der Schützen, den Stand zu nutzen oder nicht.

 

 

 

Das ist so m.W. nicht richtig. Einer solchen Aufzeichnung von Bild + Ton dort muss durch die Betroffenen zugestimmt werden.

 

Ich wies aber ja darauf hin, dass der Standbetreiber bzw. Verein auch nicht gezwungen ist, an die entsprechende Nutzergruppe weiter zu vermieten. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine abwertende, fast schon beleidigende Beschreibung der zweiten Vorsitzenden (etwas korpulente Dame, Körperbehindert und wenig Leistung im Leben, ist doch für das eigentliche Problem völlig unerheblich und entwertet deine Schilderung der Sachlage. Würde dir eine hübsche, schlanke behinderte Vorsitzende mit Kamera besser gefallen? Oder dürfen Behinderte gar keine Funktionen im Verein haben? Oder nur gutaussehende Ken's und Barbie 's.

 

Ich verrate dir etwas, auch in den Vereinen haben wir einen "Fachkräfte"-mangel und die Bereitschaft für andere etwas zu organisieren sinkt Richtung Generation Z.

 

Ich kenne kaum Stände, die nicht inzwischen Kameras installiert haben.

Nur weil bei euch diese Technik nicht schon zehn, 15 Jahren - wie im Rest der Schützenwelt - eingeführt wurde, muss das ja nicht für immer so bleiben. Ich würde jedenfalls als Oberaufsicht nicht jeden Abend direkt auf dem Stand an der Schützenlinie verbringen wollen sondern sofort Kameras einführen.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

eine frage an diejenigen, die bei kameraüberwachung bzw. aufzeichnung  ihre grundrechte verletzt bzw. den untergang des abendlandes sehen und vehement darauf hinweisen, dass dies nur mit ihrer selbsteigenen schriftlicher zustimmung zulässig ist und hier mit einschalten des zuständigen datenschutzbeauftragten und ähnlichem  ungemach für den standbetreiber drohen:

 

wie haltet ihr das auf bahnhöfen, in fussgängerzonen, in fussballstadien, in kaufhäusern, an tankstellen, usw. usw. usw.......

 

ich vermutetr jetzt mal einfach,  keiner von euch hat den betreffenden institutionen eine schriftliche  erklärung zur überwachung erhalten und gelesen und noch weniger seine zustimmung  zur überwachung /aufzeichnung gegeben....

 

verlasst ihr dann auch unter aufschrei sofort den ort des geschehens und ruft den datenschutzbeauftragten des bundeslandes zur hilfe ?

 

hat sich schon mal einer von euch wegen einer aufzeichnung z.b. beim tanken an den datenschutzbeauftragen des bl gewendet... ?

 

bitte erklärt mir das mal........

 

 

Bearbeitet von Handgunner
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Videoüberwachung öffentlicher Räume, wie Bahnhöfe, Fußgängerzonen etc., ist nur dann zulässig, wenn sie "als Hilfe zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke beiträgt." Das ist im Bundesdatenschutzgesetz geregelt. Es muss z.B. ein Verdacht vorliegen, dass in bestimmten Bereichen zukünftig Straftaten stattfinden werden - um dies zu untermauern, muss für den entsprechenden Bereich eine sog. Kriminalitätsprognose erstellt werden. Die Kameraüberwachung muss erforderlich zur Gefahrenabwehr in dem öffentlichen Bereich sein. In etlichen Bundesländern wird die Videoüberwachung öffentlichen Raums durch eigene Landesgesetze geregelt.

 

Somit - "andere Baustelle". 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.