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IGNORED

Kamera auf dem stand.


steven

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vor 59 Minuten schrieb sniperd:

Wird in einem meiner Vereine auch knallhart durchgezogen (Jeder Schießstand, jeder Raum, selbst das Gelände außerhalb), ohne Abstimmung der Mitglieder und ohne Vorhandensein eines Datenschutzbeauftragten...

Zeit, dass sich jemand wehrt - das geht durchaus auch anonym.

 

Ich habe letzten Monat einer Großstadtverwaltung in NRW eine Verfahrensweise vom dortigen Landesdatenschutzbeauftragten verbieten lassen.

 

Sie waren sehr betroffen …

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vor 52 Minuten schrieb EkelAlfred:


Dir ist der kleine Unterschied bewusst? 

Video-Überwachung auf Privatgelände ist legal: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/mit-ueberwachungskameras-nur-das-eigene-grundstueck-filmen-12960

 

Also, nun Butter bei die Fische: Warum ist Videoüberwachung auf Tankstellen-Privatgelände legal, aber deiner Meinung nach nicht legal auf (Schützen-)Vereinsgelände?

 

-SIG

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vor 11 Stunden schrieb steven:

...

Wie gehe ich jetzt mit den Kameras um? Blödes Gefühl, permanent beim Schießen gefilmt zu werden und gesagt zu bekommen, dass nach der Auswertung jedes Fehlverhalten sanktioniert wird.

...

Komisch, unser Verein mit knapp 400 Mitgliedern ist vollständig videoüberwacht. Wir vermieten unsere Stände an Fremdvereine, Sicherheitsdienste und Bundesbehörden. Ferner veranstalten wir auch seit Jahren erfolgreich unser IPSC Match, siehe:

 

Noch nie hat sich jemand an unserer umfangreichen Videoüberwachung gestört. Vielleicht liegt das Problem ja woanders.

 

VG SIG

 

 

Bearbeitet von SIG-Fan
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vor 1 Minute schrieb Monsieur:

Ich bezweifle mal stark das Ihr die Aufnahmen 3 Wochen speichert…

Sieht für mich vor Ort immer nach Live Überwachung aus - aber nichts gespeichertes..

Es wird auf jeden Fall bei uns gespeichert, nicht nur live Bild. Für Details müsste ich den Vorstand fragen, wenn ich mich richtig erinnere wird aktuell 2 Wochen gespeichert.

 

-SIG

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2 hours ago, WOF said:

Seltsame Frage, hier ist Deutschland!

[...]

Es ist ja nicht der eigene Verein.

Argumentierst du wird dir gekündigt.

 

Also offen gesagt, in so einem Umfeld möchte ich weder meine Freizeit verbringen, noch möchte ich mich in einem solchen Umfeld aufhalten, in dem dann auch noch allerlei Leute mit potentiell gefährlichen Gegenständen spielen.

 

Wie soll man denn der Sicherheitskultur an einem Ort vertrauen, wo man sich "argumentierst Du wird Dir gekündigt" anhören muss? Der Satz alleine ist wohl eine wesentliche Ursache von allem zwischen Flugunfällen und militärischen Katastrophen und bestimmt auch bei Schusswaffenunfällen gut vertreten, zu denen es aber normal keine Untersuchungsberichte wie bei den anderen genannten Kategorien gibt.

 

Wir diskutieren bei uns im Verein auch gelegentlich, ob da Videoüberwachung her soll. Bisher fiel die Entscheidung immer dagegen aus, bei Kommerzständen mit unbekanntem Besucherverkehr ist es dagegen bei den Amis Standard. Aber egal, wie diese Entscheidung ausfällt: Wenn ich mich nicht sicher dabei fühlen würde, meine Meinung dazu zu sagen, egal ob die eine Mehrheit findet oder nicht, dann würde ich mir einen anderen Verein suchen, wegen viel prinzipiellerer Gründe.

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vor 12 Minuten schrieb EkelAlfred:

Ich rechne 500 E die Stunde ab. Private Rechtsberatung ist aber nicht drin, da ich keine Anwaltszulassung habe … 

Wow! Da müssten dir aber alle WO-Mitglieder extrem dankbar sein, dass Du uns jeden Tag kostenfrei mit Allerlei Alltagsweisheiten segnest!

 

Nochmal BTT: Also, nun Butter bei die Fische: Warum ist Videoüberwachung auf Tankstellen-Privatgelände legal, aber deiner Meinung nach nicht legal auf (Schützen-)Vereinsgelände?

 

Hierbei Frage ich nicht den höchst-offiziellen Rechtsberatungs-EkelAlfred, sondern den ekeligen Privat-Alfred, der auch sonst ungefragt seine Privatmeinung(!) kund tut.

 

SIG

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vor 8 Minuten schrieb BlackFly:

@SIG-Fan @Monsieur

Nach meinem Wissensstand wird das Videobild nicht gespeichert, bin mir relativ sicher das es mir so vom "Hausmeister" gesagt wurde 

Hallo Black, mag sein, dass es speziell für unser IPSC Match anders gehandhabt wird (das weiss ich tatsächlich nicht), weil da ja immer ein RO hinter dem Schützen steht. Aber für den regulären Trainingsbetrieb? Wie sollen dann Decken, Wand, oder Bodentreffer im laufenden Trainingsbetrieb nachgewiesen werden? Ohne Videobeweis wären die Löcher im Boden mal wieder vom "Herrn Niemand".

 

VG Sig

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vor 30 Minuten schrieb SIG-Fan:

Warum ist Videoüberwachung auf Tankstellen-Privatgelände legal, aber deiner Meinung nach nicht legal auf (Schützen-)Vereinsgelände?

Vorsicht.... Halbwissen:

Ich hab mich da vor ein paar Jahren mal eingelesen. Das ist aber schon ein bisschen her... 

 

Die Tankstellen zeichnen in Endlosschleife auf. Gab da in der Vergangenheit diverse Gerichtsurteile, weil sich daran durchaus auch andere stören. Es ist also nicht so, wie hier rauszuhören ist, daß da niemand ein Problem mit hätte.... 

Soweit ich das noch zusammen bekomme, ist die Regelaufzeichnungszeit, die vor Gericht immer durch ging 24 Stunden. In Ausnahmefällen bis 48 Stunden. 

Keinesfalls 2 oder 3 Wochen. Niemals. 

Da erfolgt auch keine verdachtslose Auswertung, wie von @stevenbeschrieben, ob jemand evtl etwas getan hat. 

Erst bei einem konkreten Verdacht oder eben einem Falschzahler oder einem Wegfahrer darf die entsprechende Sequenz länger gespeichert und auch ausgewertet werden. 

 

Und ja... Nur weil inzwischen jeder Doldi eine chinesische netzwerkkamera in seine Garagenauffahrt tackert und damit den Nachbarn gegenüber beobachtet, muß es ja längst nicht legal sein.... 

 

Mal davon abgesehen, daß es mich persönlich aufm Stand nicht stören würde, darf man hier trotzdem gerne mal die rechtlich Seite betrachte.... 

Bearbeitet von Mittelalter
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vor 3 Stunden schrieb Kreppel:

Die Herrschaften, die eine Videoüberwachung auf Schiessständen ablehnen, haben dazu meistens einen Grund.

Selten so was dämliches gelesen! 

 

Befürwortest du auch eine großflächige Videoüberwachung des öffentlichen Raums? 

Du hast doch sicherlich nichts zu verbergen. 

 

Befürwortest Du die Überwachung und Aufzeichnung des Mailverkehrs und der Messangerdienste? 

Du hast doch sicherlich nichts zu verbergen. 

 

Die Unverletzlichkeit deiner Wohnung, das Briefgeheimnis, Schweigepflichten von Ärzten und Anwälten hältst du doch sicherlich auch für völlig überflüssig. 

Immerhin hast du ja nichts zu verbergen. 

 

 

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vor 2 Stunden schrieb WOF:

Argumentierst du wird dir gekündigt.

Also umgehen ...

 

 

Vorweg: Wenn du als Vereinsmitglied wegen deiner Meinung gekündigt wirst: Bullshit. Als Vereinsmitglied musst du für den Rausschmiss schon vereinsschädigend agieren, damit eine Kündigung deiner Mitgliedschaft eine Chance auf Rechtswirksamkeit hat. Für Details hierzu siehe Vereinsrecht: https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinsrecht_(Deutschland) 

 

also Butter bei die Fische: Zeige mir ein(!) Kündigungsschreiben, wo jemand wegen seiner Meinung (ja, wir haben Meinungsfreiheit in D) die Mitgliedschaft gekündigt wurde. Kannst du nicht? oha, ich dachte mir schon, dass es sich nur um Dummschwätz handelt.

 

-SIG

 

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vor 7 Minuten schrieb Max Musculo:

Selten so was dämliches gelesen! 

 

Befürwortest du auch eine großflächige Videoüberwachung des öffentlichen Raums? 

Du hast doch sicherlich nichts zu verbergen. 

 

Befürwortest Du die Überwachung und Aufzeichnung des Mailverkehrs und der Messangerdienste? 

Du hast doch sicherlich nichts zu verbergen. 

 

Die Unverletzlichkeit deiner Wohnung, das Briefgeheimnis, Schweigepflichten von Ärzten und Anwälten hältst du doch sicherlich auch für völlig überflüssig. 

Immerhin hast du ja nichts zu verbergen. 

 

 

der Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Gelände sind dir bekannt?

 

Vermutlich überfordert dich die Idee, dass man das Recht auf Video-Überwachung des eigen Grundstücks befürwortet, aber gleichzeitig "großflächige Videoüberwachung des öffentlichen Raums" ablehnt?

 

Merke: nicht nur den Max Musculo trainieren, sondern auch mal mal das eigene Logikverständis.

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vor 6 Minuten schrieb WOF:

Der Standbetreiber kündigt dem Mieter.

Und das gab es schon oft genug.

Wie wäre es denn mit erst mal lesen,

den Sachverhalt verstehen und dann

erst pöbeln?

ok, dann bitte einen (als Zahl: 1) konkreten Nachweis, bei welchem der Untermieterverein gesagt hat:"Videoüberwachung finde ich doof", mit der Folge, dass der Vermieter-Verein eine Kündigung geschickt hat.

 

 

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vor 37 Minuten schrieb Mittelalter:

...

Die Tankstellen zeichnen in Endlosschleife auf. Gab da in der Vergangenheit diverse Gerichtsurteile, weil sich daran durchaus auch andere stören. Es ist also nicht so, wie hier rauszuhören ist, daß da niemand ein Problem mit hätte.... 

Soweit ich das noch zusammen bekomme, ist die Regelaufzeichnungszeit, die vor Gericht immer durch ging 24 Stunden. In Ausnahmefällen bis 48 Stunden. 

Keinesfalls 2 oder 3 Wochen. Niemals. 

...

Hallo Mittelalter, die Dauer der Videospeicherung ist ja noch mal ein ganz anderes Thema. Der User Steven stellt ja generell in Frage, ob überhaupt Videoaufzeichungen legitim sind. Er würde also auch bei den von dir genannten 24-48 Stunden meckern.

 

VG Sig

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vor 13 Minuten schrieb SIG-Fan:

Vermutlich überfordert dich die Idee, dass man das Recht auf Video-Überwachung des eigen Grundstücks befürwortet, aber gleichzeitig "großflächige Videoüberwachung des öffentlichen Raums" ablehnt?

 

Es ging mir explizit um die Aussage 

"Die Herrschaften, die eine Videoüberwachung auf Schiessständen ablehnen, haben dazu meistens einen Grund." 

 

 

vor 14 Minuten schrieb SIG-Fan:

Merke: nicht nur den Max Musculo trainieren, sondern auch mal mal das eigene Logikverständis.

 

Halt dich mal zurück und bleib höflich. 

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vor 1 Minute schrieb Max Musculo:

 

Es ging mir explizit um die Aussage 

"Die Herrschaften, die eine Videoüberwachung auf Schiessständen ablehnen, haben dazu meistens einen Grund."

Ich sehe das ähnlich. Wo ist das Problem? Ich habe auch kein Problem damit, falls ich als Zuschauer bei der Live-Übertragung Bundesgartenshow im Bild erscheinen sollte.

 

vor 3 Minuten schrieb Max Musculo:

Halt dich mal zurück und bleib höflich. 

Punkt für dich :)

 

VG Sig

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Nach meinem Kenntnisstand - und ich bin kein Datenschutzbeauftragter oder ähnliches:

  1. Ein Vereinsgelände ist kein Privatgelände.
  2. Mit Privat ist meist nur die "Haushaltsausnahme" in der DSGVO gemeint, aber nicht einfach alles, was irgendwie privat ist.
  3. Die Haushaltsausnahme greift bei Vereinsgeländen und gewerblichen Schießständen aus offensichtlichen Gründen nicht.
  4. Wenn man videoüberwachen will, braucht es nach DSGVO einen Erwägungsgrund. Den muss man ggf. mit entgegenstehenden Interessen abwägen.
  5. Hier steht das berechtigte Interesse des Standbetreibers einen Schadensfall regulieren zu können gegen einen Grundrechtseingriff. Evtl. könnte man noch die Durchsetzung der Standordnung geltend machen.
  6. Schon da kann man ein Fragezeichen dran machen. Aber dazu fehlen Details. Wenn eh immer jemand vom Betreiberverein vor Ort ist, könnte der auch vorher und nachher eine Begehung über den Stand machen und wenn ein Schaden da ist, dann muss der Mieter eben einspringen. Wie der Mieter ggf. mit einem einzelnen Schützen abrechnet oder ob der direkt mit dem Betreiber reguliert, ist nachrangig. Eine pauschale Durchsetzung der Standordnung ohne besondere Verdachtsfälle erscheint mir nicht als ausreichend.
  7. Die Löschfristen in der DSGVO sind sehr kurzfristig. 2 Wochen => nie und nimmer. 2 Tage, evtl. 3 bei einem Wochenende sind das Maximum.
  8. Was Tankstellen etc. angeht => auch da muss es einen Erwägungsgrund geben. Und da sind wir bei anderen Situationen, die zu anderen Abwägungen kommen. Daher ist das nicht 1:1 vergleichbar.

Was kann @steven tun? Erst mal das Gespräch suchen. Gütliche Einigung ist immer besser als irgendwelche Streitereien. Die haben ein Interesse, ihr habt ein Interesse. Schaut, dass ihr gegenseitig zu einer Lösung kommt, die beide Seiten glücklich macht. Vielleicht ist so eine Begehung vorher und nachher eine Möglichkeit. Dann kann die Videoüberwachung für eure Mietdauer ausgeschaltet werden.

Wenn das alles nichts hilft, dann kann der Landesdatenschutzbeauftragte sich dem annehmen. Wenn es Vereine gibt mit Mitgliedern unter 16 Jahren, dann sind die Anforderungen besonders hoch. Hilft euch aber nicht, wenn der Vermieter dann kündigt. Da wäre der Alternativplan, die Dame abzusägen. Oder ihr lebt einfach mit der Videoüberwachung.

 

Hoffe geholfen zu haben :hi:

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