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IGNORED

Jägerprivileg und Umwege bei der Jagdausübung


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Geschrieben

Stellt Euch mal folgendes Szenario vor.

 

Bei der täglichen Fahrt mit dem Kfz zur Arbeit zu 100% an die Straßenverkehrsordnung halten, keinerlei Verstöße, sonst Führerscheinentzug.

 

Also an jedem Geschwindigkeitsschild exakt die erlaubten Km halten, niemals eine durchgezogene Linie überfahren, immer und überall akurat den Fahrtrichtungsanzeiger betätigen, die Getränkekiste im Kofferraum und den Rucksack auf dem Rücksitz mit Spanngurten sichern, vor Antritt jeder Fahrt Rundgang um das Fahrzeug mit Test der Lichtanlage, keinesfalls dazu verleiten lassen, aus Ärger über andere Verkehrsteilnehmer mal auf die Hupe zu drücken ... 

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Geschrieben

JA!

So stellt sich die Obrigkeit den Untertanen vor.

Vergisst dann aber etwa eine Polizistin ihre Dienstwaffe auf dem öffentlichen Klo, dann sind die Anforderungen bei Weitem nicht so hoch ...

(Wann und wo war das noch?)
 

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Geschrieben
Zitat

Um von Z. nach V. zu gelangen, müsse darüber hinaus mindestens ein weiterer Jagdbezirk durchfahren werden. Finde der Waffentransport daher, wie hier, ohne direkte jagdliche Verbindung statt, sei die Waffe aber mindestens in einem verschlossenen Behältnis, etwa einem Futteral mit Zahlen-/Vorhängeschloss, zu führen. Dagegen habe der Antragsteller verstoßen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Bescheid vom 6. Dezember 2022 verwiesen

Äh, Moment mal ...

Also auf dem Weg zur Jagd "mindestens ein weiterer Jagdbezirk durchfahren" ist ja wohl normal.

Sogar auf beschränkt öffentlichen Wegen ("Frei für Land- u. Forstwirtschaft") durch fremde Jagdbezirke - dazu gibt es lt. dieses Artikels zwei Urteile:

W&H 290 JVG – Auf Wald- und Feldwegen Zufahrt durch fremdes Revier erlaubt

Und da darf die Waffe doch zugriffsbereit sein, da "Weg zur befugten Jagdausübung".

Also schon mal nichts mit "aber mindestens in einem verschlossenen Behältnis, etwa einem Futteral mit Zahlen-/Vorhängeschloss, zu führen."

Und wieso eigentlich "mindestens"?

Soll man die Waffe da etwa in einem Waffenschrank transportieren, um "mehr, als 'mindestens'"?

 

Wie war das noch mit dem "nicht unmittelbar in Anschlag gebracht werden können"?

"Mindestens (oder mehr als?) drei Handgriffe ..."

Da kann man jetzt beim Rucksack wohl streiten:

"Moderner" Rucksack mit Reißverschluss = weniger, als drei Handgriffe

"Klassischer" "Loden-Ballon" mit zwei Riemen und Schnallen PLUS Kordelzug = mehr, als drei Handgriffe

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 45 Minuten schrieb SEler:

An sich finde ich die gerichtliche Entscheidung in Ordnung.

Du bist ja auch kein Jäger.......

 

Ich finde die Entscheidung eine ideologische.

Was zur Hölle hat sein Verhalten mit irgendeiner Beeinflussung der Sicherheit des Landes zu tun?

 

Der Staat ficjxxt dich wo er kann als LWB sobald er eine Gelegenheit durch Schwachsinnsgesetze und Auslegungen einiger Behördenmitarbeiter "Richter" sieht.

Solche Vorgehensweisen sind für ein freies Land nicht mehr normal.

 

Für mich als aussenstehender hat er sich richtig verhalten. Nur keinen Neid.

In den 80ern haben wir nach der Jagd geholstert und fertiggeladen noch eine Pizza im Biergarten verspeist.

Das Land ging nicht unter, nichteinmal 80 mio. Bürger hat es gekratzt.

 

Aber macht weiter, blast dem Mainstream einen.

 

Bearbeitet von Valdez
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb TriPlex:

Wann und wo war das noch?

Das war in der Sinne kein öffentliches Klo. Das war im Dienstgebäude meines Wissens nach im Keller und somit schon nicht mehr so öffentlich.

 

Passiert ist das bei der Stadtpolizei Frankfurt im Mai 2015.

 

Rund 2 Jahre später hat sich dort ein Stadtpolizist erschossen in suizidaler Absicht.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
Geschrieben

da hat es in der vergangenheit schon wesentlich mehrere solcher fälle gegeben, auch einen wo eine polizistin ihre dienstwaffe auf dem bahnhofs WC vergessen hat...

und das war öffentlich...

Geschrieben (bearbeitet)

Ist schon hart für den Mann, aber warum sollen für den Jäger andere "Privilegien" gelten, als für den Sportschützen?

Recht so!

Gleiches (Un-)Recht für alle!

 

Bearbeitet von pescator
Geschrieben

Naja so ganz Unrecht hat er ja nicht wenn wir alle sagen bei dem Deppen hätte man wegen der nicht weg gesperrten Patrone alles einziehen müssen und hier mal 5e gerade sein lassen müssen.

 

Schaut man aber im Detail nach war der Depp aus Hamburg in einer Kontrolle WEGEN Auffälligkeiten und man hätte durchaus nach kleinen Gründen suchen können und müssen um durchgreifen zu können.

 

Der Jäger hat eigentlich richtig gehandelt und hat einen medizinischen Notstand gehabt, wer kann da bitte noch rational denken? Hätte er eine halbe Stunde länger gejagt und dann den Notarzt auf dem Hochsitz gerufen, was wäre dann passiert?

Der Krankenwagen kann nicht warten bis die Polizei kommt und die Waffe einpackt, Liegen lassen ist auch keine Option. Der Unwissende Rettungssanitäter (Unwissend im Sinne des Waffengesetzes) hätte die wohl mitgenommen um das Leben des Jägers nicht zu gefährden.

Ist das nun anders zu bewerten?

Den Vorwurf des Verschließens wegen nicht direktem Zugriff ist leider sehr schwammig, da kommt er nach viel Stress aber vielleicht noch raus.

Was braucht man aber generell neben einem Herzinfarkt? Genau, eine Behörde die einem das Leben zur Hölle macht...

 

 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb pescator:

Ist schon hart für den Mann, aber warum sollen für den Jäger andere "Privilegien" gelten, als für den Sportschützen?

Recht so!

Gleiches (Un-)Recht für alle!

 

Was für ein Blödsinn!

Als Jäger darf man zum Revier und zurück mit einer nicht verschlossenen Waffe fahren. Das Privileg besitzt der Jäger.

Leider ist immer wieder die Diskussion wie groß darf der Umweg sein...

 

Deine Begründung ist nun "buuuh ich als Sportschütze darf das nicht, dann dürfen andere das auch nicht" Mit der Argumentation wählt man auch Grün...

 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb pescator:

Gleiches Unrecht für Alle!

Du hast vollkommen Recht. Als Jäger darf ich ja nur 2 Kurzwaffen haben. Also sollen Sportschützen bitte auch nur 2 Kurzwaffen besitzen dürfen. Du hast ein Bedürfnis? Ja dein Problem, Gleiches Unrecht für Alle...

 :help:

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Geschrieben

Genau!

Bin vorbestraft, darf nur noch "Lichtgewehr" - also ALLE nur noch Lichtgewehr!

(Besonders @pescator)

Und bei dem Nick sollte er sowieso nur angeln dürfen. :teu38:

 

vor 49 Minuten schrieb pescator:

Gleiches Unrecht für Alle!

Wie hier kürzlich schon mal geschrieben, gibt es zwar den Grundsatz "Gleichheit im Recht", aber eben explizit nicht "Gleichheit im Unrecht".

 

 

 

 

 

 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb pescator:

Ist schon hart für den Mann, aber warum sollen für den Jäger andere "Privilegien" gelten, als für den Sportschützen?

Recht so!

Gleiches (Un-)Recht für alle!

 

Das kann ich Dir schon sagen: den Jägerinnen und Jägern wurde Regierungsseitig bestätigt, das sie mit der Jagd systemrelevante Maßnahmen tätigen!

Davon bin ich als Sportschütze doch sehr weit entfernt....

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Fussel_Dussel:

Oder die MP5 auf dem Dach des Dienstfahrzeuges

 

 

 

Oder … 

...eine MP in der Seitentasche eines VW Passat, bei der Fahrzeugabgabe in der Werkstatt (damals hatte ich noch keinen Bedarf dafür. Wohl aber das Bewusstsein, den Fund schnellstmöglich zu melden...)

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb s_f:

Eine halbe Stunde beim Bäcker sitzen widerspricht schon dem, was uns damals in der Sachkunde erklärt wurde, dass man bei kurzen Stips (bspw. beim Tanken) immer das Auto im Blick haben können soll.

Ich hatte schon Wettkämpfe 400 km von zu Hause. Wenn dann noch scheiß Wetter dazu kommt, fährst Du da für den Heimweg die halbe Nacht. Wann und wo darf ich das aufs Klo, oder muss ich beim Mäckes an der Autobahn Essen oder darf ich fünf km runter fahren in ein besseres Restaurant? Darf ich gar nicht aufs Klo und nichts essen und muss bei Nacht und schwerem Schneegestöber den kürzesten Weg querfeldein nach Hause fahren? Ist die Strecke über die Autobahn ein Umweg, sie ist immerhin 60 km weiter, aber eine Stunde schneller?

Geschrieben

2,5-facher Umweg und dann noch zum Bäcker als LWB…

 

Wer freiwillig so eine Angriffsfläche bietet, muss mit den Konsequenzen leben - die Spielregeln gefallen vielleicht nicht, aber sie sind nun mal vorhanden.

 

Mein Mitleid hält sich in Grenzen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb cb01:

2,5-facher Umweg und dann noch zum Bäcker als LWB…

 

Nun ja, das ist eigentlich kein Maß. Wenn man wie ich nicht mal 1km vom Schießstand entfernt wohnt, sind das 2.5 fache immer noch weniger als die direkte Strecke des betroffenen Jägers.

 

Und warum sollte man als LWB nicht zum Bäcker dürfen?  Diese Regelungen stammen noch aus dem WaffG 1976 bei dessen Einführung man hoch und heilig versprochen hat, sich nicht gegen den rechtstreuen Bürger wenden zu wollen, sondern nur gegen Terroristen. Was die Wahrheit ist, wissen wir alle: das mit einem Elan und mit einer Inbrunst solchen Fällen nachgegangen wird, bei denen der Effekt auf die öffentliche Sicherheit nicht belegbar ist.  Könnte natürlich mit der Forderung zusammenhängen, das gefälligst mehr WBKs widerrufen werden müssen, weil das irgendwie ein Maß für die öffentliche Sicherheit dient, ganz anders als die Abschiebung krimineller Ausländer, oder gar das verhindern der Einreise derselben, die haben ganz und garkeinen Effekt auf die öffentliche Sicherheit. Muss man wissen.

 

Die Regelungen des des §12 Abs 3 sollten verhindern, dass jemand unter dem Deckmantel des  Transport mit dem Revolver den ganzen Tag im Kreis fährt oder läuft, also effektiv eine Schusswaffe einfach nur so führt, wobei das aber auch vom Gericht nicht untersucht wurde.  Da liegt im konkreten Fall aber auch der Knackpunkt: Nicht primär das Führen, sondern die Aufbewahrung im PKW über einen Zeitraum, innerhalb dessen die Waffe auch hätte nach Hause in den Waffenschrank gebracht werden können.

 

 

 

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Geschrieben (bearbeitet)

Mit einem guten versierten Anwalt, der auch in der Lage ist einen Sachverhalt Kausal in Linie zu stellen, hat er im Prozess auch in Stade gute Aussichten..

- Er war auf dem Wege vom Revier zur Wohnung - Transport

- Er war nicht beim Bäcker (der war nämlich zu) sondern wollte es. Damit ist es nur eine Absichtsbekundung und keine Tatsache

- Er geriet unverschuldet in eine Notlage (Schlaganfall)

- Er war im Auto, die Waffe im Rucksack im Auto und damit nicht verwart sondern Transport

- Er hat den Sani auf die Waffe aufmerksam gemacht und diesen gebeten einen Berechtigen (Polizei) zugängig zu machen. Was danach kam lag nicht mehr in seinem Einflussbereich und kann ihm deswegen nicht angelaset werden.

Wenn der Sani im Zuge der Notlage entscheidet hier zugunsten von lebensrettenden Massnahemen nicht auf Waffen-Empfangsberechtigten zu warten so liegt dieses auch ausserhalb des Einflussbereiches des Jägers (der dürfte da schon Medikamentös nicht mehr Handlungsfähig gewesen sein

 

Gut, vor Gericht und auf hoher See (wobei ich auch schon vor dem Stader Gericht wegen versagen einer WBK gegen den LK geklagt hatte ... und gewonnen :hi:)

Wozu unser Verwaltungsjustiz gerade im Bezug auf Auslegung des Waffengesetz fähig ist, wissen wir ja

Bearbeitet von Heimschrauber
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Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb cb01:

Wer freiwillig so eine Angriffsfläche bietet,

Wo ziehst Du die Grenze? Was ist OK, was nicht?

 

Mein Beispiel oben zeigt, dass das nicht so einfach ist. Es fängt schon mit der Wahl der Strecke an. Was ist der einzig zulässig direkte Weg? Der kürzeste? Der schnellste? Die sind häufig nicht der selbe. Welcher der beiden ist jetzt die Grundlage für die Messung des Umwegs? Ist 1,5x kürzeste Strecke zulässig? Oder 1,25x schnellste Strecke? Nehmen wir hier jetzt die Strecke oder die Zeit als Maßstab? Was ist wenn die schnellste Strecke durch Unfall blockiert ist, darf ich dann die kürzeste wählen obwohl sie viel länger dauert? Welche Alternative ist zulässig, und was ist ein "selbst schuld" langer Umweg?

 

Die Regelung ist scheiße, und lässt mal wieder den Richter entscheiden. Damit ist das Gesetz nicht bestimmt, und damit eigentlich gar nicht zulässig. Der Bürger muss jederzeit nachlesen können ob das was er gerade tut zulässig ist oder nicht. Ich weiß dass diese Unbestimmtheit in einigen modernen Gesetzen ganz gezielt eingebaut ist. Vordergründig damit der Richter im Einzelfall wohlwollend entscheiden kann. Wie gut das klappt wissen wir ja.

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Geschrieben

Naja, entgegengesetzte Fahrtrichtung + Bäcker ist eben ohne Not Angriffsfläche für eine Obrigkeit, die so wenig Waffen wie möglich in Volk haben will. 

Geschrieben

Nochmal:

Wo ziehst Du die Grenze? Sind 1500m in die entgegengesetzte Richtung OK bei einer Gesamtstrecke von 800m (ca. x2)? Bei 2km (< x1)? Bei 45km (x0,03)? Wie lang muss die Strecke sein, damit man eine Pinkelpause machen oder etwas essen gehen darf? Gibt es da Faktoren für ältere Menschen, oder ob am Abfahrtsort eine Toilette vorhanden war?

 

Ich sage nicht dass es schlau war das so zu machen. Aber das Gesetz erlaubt Willkür. Und das ist schlecht.

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Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb grizzly45:

Der bekam selbstverständlich das Problem wegen dem Notfall. Zumal es weniger um den Weg geht sondern darum das der Rucksack nicht als ausreichend anerkannt wurde.

 

Das Problem war doch nicht der Notfall , und das er deswegen nicht mehr die tatsächliche Gewalt über seine  Revolver ausüben konnte . 

Dafür wurde er doch nicht bestraft.

Der Notfall war der Auslöser für die ganze Geschichte .

So meinte ich das 

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