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IGNORED

Jägerprivileg und Umwege bei der Jagdausübung


groucho

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vor 15 Stunden schrieb sealord37:

 

Es wird ja, wie immer, mit dem besonderen Gefahrenpotenzial von Schusswaffen argumentiert und dass man es deswegen so streng auslegen müsse. 

Inwiefern ist diese "Gefahr" nun geringer, wenn der Einkaufsladen nicht in Gegenrichtung liegt?

 

Was kommt als nächstes . Wie weit darf der Weg der Besorgung vom ursprünglichen Weg abweichen ? 1 km , 10 km oder 100km ?

 

Wie lange darf diese Abweichung zeitlich dauern ? 

1 Minute , 1 Stunde oder 10 Stunden .

 

Gäbe es da keine Beschränkung , ersetzt Jagdschein und Rückweg von der Jagd , wäre wohl mancher Zeitgenosse immer auf dem Rückweg von der Jagd .

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vor 1 Minute schrieb raze4711:

Das Problem war doch nicht der Notfall

Das Problem sind unpraktikable Gesetze PUNKT.

 

Er hat sich in den Fallstricken verfangen, die gezielt ausgelegt werden um LWB´s zu reduzieren.

Keines der Verschärfungen der Waffengesetze seit den 70ern hat messbar was gebracht.

 

Und man sieht wieder, Bedürfnisprinzip in Verbindung von Restriktionen ist eine Gefahr für Freiheit.

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vor 14 Stunden schrieb Josef Maier:

Geile Rechtsberatung durch Ratze 4711, bin beeindruckt. Daß der Beschuldigte/Betroffene/Angeklagte lügen darf ist ja gut und schön. Und richtig und wichtig als ein Rest von Rechtsstaat. Aber so eine Empfehlung als Unbeteiligter in einem LWB Forum zu schreiben hat schon gewaltig was von Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen... 

 

 

 

Erstaunlich von was du dich beeindrucken lässt. 

Bei mir bedarf es zum beeindrucken einiges mehr . 

Bearbeitet von raze4711
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vor 12 Minuten schrieb Valdez:

Das Problem sind unpraktikable Gesetze PUNKT.

 

Er hat sich in den Fallstricken verfangen, die gezielt ausgelegt werden um LWB´s zu reduzieren.

Keines der Verschärfungen der Waffengesetze seit den 70ern hat messbar was gebracht.

 

Und man sieht wieder, Bedürfnisprinzip in Verbindung von Restriktionen ist eine Gefahr für Freiheit.

 

Ich höre immer nur Verschärfung. 

Die Lockerungen werden da immer übersehen. 

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vor 14 Minuten schrieb raze4711:

Gäbe es da keine Beschränkung , ersetzt Jagdschein und Rückweg von der Jagd , wäre wohl mancher Zeitgenosse immer auf dem Rückweg von der Jagd .

Ja, wir erinnern uns als an die marodierenden Jägerbanden die wild um sich schießend durch die Gegend zogen, als der Jagdschein noch den Waffenschein ersetzte...

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Der arme Kerl ist in eine typisch deutsche Normenfalle geraten und hat sich darin verheddert. Er versuchte dann alles richtig zu machen und verstrickte sich dabei immer mehr. Hätte er geschwiegen, den Wagen verschlossen und von einem Angehörigen oder vom ADAC abholen lassen wäre das zwar noch illegaler  (Gibt es überhaupt den Komparativ zu illegal?) gewesen aber keiner hätte etwas gemerkt.  

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6 hours ago, Heimschrauber said:

- Er war nicht beim Bäcker (der war nämlich zu) sondern wollte es. Damit ist es nur eine Absichtsbekundung und keine Tatsache

 

Die Bekundung einer Absicht ist allerdings auch eine Tatsache. Nicht die Tatsache der Handlung, aber die Tatsache der bekundeten Absicht. Und für Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen .... usw. usf. etc. pp., ist die Absicht vielleicht aussagekräftiger als die Tatsache. Könnte ja sein, dass der Schlingel sich auch in Zukunft nochmal eine Brezel hohlen will.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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vor 38 Minuten schrieb Valdez:

Das Problem sind unpraktikable Gesetze PUNKT.

Das die Gesetze praktikabel sind, zeigen tausende LWB jeden Tag. Die Regeln sind klar, und so lange man nicht versucht, sie hier und da ein wenig großzügig auszulegen, kann man seine Waffen zu dem vom Bedürfnis umfassten Zweck transportieren, ohne Ärger zu bekommen. Die potentiellen Schwierigkeiten gehen doch erst los , wenn man sich sagt: "Ach, das geht schon noch". Anstatt zu sagen: "Lieber nicht - der Teufel ist ein Eichhörnchen und sucht seinesgleichen". Das hat doch jeder selbst in der Hand.

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vor 7 Minuten schrieb RainerE:

Das die Gesetze praktikabel sind, zeigen tausende LWB jeden Tag

Ich gehe eher von zu ertragenden und gängelnden Gesetzen aus. Ganz genau wie dieser Fall zeigt.

Phaser lacht sich ob solcher Rutenklemmer ne´n Ast.

 

Aber ist schon ok, wer´s gerne devot hat, machen wir halt immer weiter.

 

Ach Herr Lindner wie sieht´s denn mit der Evaluierung aus? Kann 90% von dem useless WaffG weg?

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vor 5 Minuten schrieb RainerE:

Die Regeln sind klar

Eben nicht.

 

Was ist der direkte Weg? Der kürzeste, obwohl er länger dauert? Der schnellste, obwohl er weiter ist? Was ist mit einem dritten Weg, der weiter als der kürzeste und länger als der schnellste ist? Muss ich dazu ein Navi benutzen, damit ich nicht so einen illegalen Weg nehme? Welches? Wie weit darf ich in die falsche Richtung fahren und aus welchem Grund? Sind 15 km OK, wenn ich dadurch zwanzig Minuten spare? Darf ich bei einer Fahrt zu einer Jagd oder Wettkampf am anderen Ende Deutschlands eine Pause machen? Auch wenn es nur durch halb Deutschland ist? Bei 100 km? 50 km? 2 km?

 

Wo ist die Grenze, und wo ist das "klar" definiert?

 

Gar nichts ist klar. Das ist alles schwammig, und zwar mit Absicht. Die messbaren Erfolge der letzten Änderungen waren ja vor allem eine Erhöhung der Verstöße durch Schaffung neuer und unklarer Regeln.

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vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

Ja, wir erinnern uns als an die marodierenden Jägerbanden die wild um sich schießend durch die Gegend zogen, als der Jagdschein noch den Waffenschein ersetzte...

 

Du versteht leider nicht,  was ich damit aussagen wollte . 

 

Dann hätte mancher Zeitgenosse die Kurze im Rucksack , und such dann dabei , wenn er nicht im Revier war .

 

Und in der Kontrolle ist er dann auf dem Weg zum Fallen kontrollieren . 

 

Ersetzt dann ja fast den Waffenschein . 

 

 

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vor 1 Stunde schrieb Valdez:

Welche Lockerungen?

 

Mehrlader auf Grün . Ohne einzelne Bedürfnisbescheinigung .

Hohlspitzgeschosse in der Kurzwaffe erlaubt .

Beleuchtetes Absehen .

AK , AR und ähnliche Langwaffen erlaubt . 

Schalldämpfer für Jäger

Vorsatzgeräte 

 

 

Und welcher Erwerb oder Besitz wurde verboten ? 

Training muss jetzt nachgewiesen werden , und Aufbewahrung wurde strenger .

 

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vor 2 Minuten schrieb raze4711:

Dann hätte mancher Zeitgenosse die Kurze im Rucksack , und such dann dabei , wenn er nicht im Revier war .

 

Und in der Kontrolle ist er dann auf dem Weg zum Fallen kontrollieren . 

 

Ersetzt dann ja fast den Waffenschein . 

War vor 1972 noch viel besser.

Dein Szenario war bis in die 90er so.

 

Und wen hat´s gekratzt. Und was ist passiert?

Das Gegenteil ist der Fall. Das rumhantieren (laden + entladen)  im Wald bei Dunkelheit ist auch nicht ohne.

 

Neiddebatten und ständig neue Verbote. So geht´s abwärts mit der Gesellschaft.

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vor 1 Stunde schrieb Valdez:

Ich gehe eher von zu ertragenden und gängelnden Gesetzen aus. Ganz genau wie dieser Fall zeigt.

Phaser lacht sich ob solcher Rutenklemmer ne´n Ast.

 

Aber ist schon ok, wer´s gerne devot hat, machen wir halt immer weiter.

 

Ach Herr Lindner wie sieht´s denn mit der Evaluierung aus? Kann 90% von dem useless WaffG weg?

 

Du sagst gängelnd . Dieses Gesetz wurde die letzten Jahrzehnte nicht geändert . 

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vor 1 Minute schrieb raze4711:

Mehrlader auf Grün . Ohne einzelne Bedürfnisbescheinigung .

Hohlspitzgeschosse in der Kurzwaffe erlaubt .

Beleuchtetes Absehen .

AK , AR und ähnliche Langwaffen erlaubt . 

Schalldämpfer für Jäger

Vorsatzgeräte 

Ok,

ich brauch´s nicht.

Für mich wäre das Waffg. von 1970 ausreichend. Das war liberaler.

Was nutzt 1 Schritt vor und 5 zurück. Anders hat es sich nicht entwickelt.

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Gerade eben schrieb Valdez:

War vor 1972 noch viel besser.

Dein Szenario war bis in die 90er so.

 

Und wen hat´s gekratzt. Und was ist passiert?

Das Gegenteil ist der Fall. Das rumhantieren (laden + entladen)  im Wald bei Dunkelheit ist auch nicht ohne.

 

Neiddebatten und ständig neue Verbote. So geht´s abwärts mit der Gesellschaft.

 

Hattest du vor 72 schon erwerbspflichtige Schusswaffen ? 

Ich nicht. 

Vor 33 war es noch einfacher,  da hat sich jeder wer wollte eine Kurzwaffe gekauft , und ist mit ihr rumgelaufen . 

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vor 1 Minute schrieb Valdez:

Ok,

ich brauch´s nicht.

Für mich wäre das Waffg. von 1970 ausreichend. Das war liberaler.

Was nutzt 1 Schritt vor und 5 zurück. Anders hat es sich nicht entwickelt.

 

Was wurde nach 72 geändert ?

KK und Ordonanzwaffen gab es nicht mehr für jeden bei Neckermann .

Aber als Sportschütze oder Jäger , dürftest du beide Waffensorten immer noch problemlos erwerben. 

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Als Jäger in Bayern war Kurzwaffenkauf ohne Mengenbegrenzung möglich.

Halbautomaten-------kein Problem.

Kastrierte Karabiner waren auch kein Thema.

Mit der Kurzwaffe geholster zur Hafenrundfahrt nach Hamburg als Jäger kein Problem.

Fertig geladene Kurzwaffe von und zum Revier den Repetierer unterladen auch kein Problem.

Ein Bier nach der Jagd oder nach dem Rundenkampf wen hat´s geschert.

 

Und vor allem was ist passiert? Nichts, nada. Die jetzige Rechtslagen kommen anlassgesetzgeberisch durch durchgeknallte Einzeltätern nach Terroranschlägen die mit Legalwaffenbesitz nichts zu tun haben. Und einer sozialistisch gesteuerten vermeintlich weltverbesserischen Verbotsjunta die anscheinend Angst vor Waffen in Bürgerhand hat. Sonst ist das nicht erklärbar.

Bearbeitet von Valdez
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Teilzitat aus der WaffVwV:

12.3.3 Wer Schusswaffen von einem Ort, also z.B. von seiner Wohnung zu einem anderen Ort befördern will, muss Folgendes beachten:

12.3.3.1 Jäger dürfen Jagdwaffen auf dem Weg z.B. von ihrer Wohnung in das Revier zum Zwecke der befugten Jagdausübung, zur Ausbildung von Jagdhunden, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz nicht schussbereit führen. Dies bedeutet, dass die Waffe nicht geladen sein darf (siehe Nummer 12.3.3.2). Die Waffe kann jedoch zugriffsbereit sein, also z.B. ohne Futteral, z.B. auf der Rückbank eines Personenkraftwagens (PKW) auf einem Motorrad oder einem Fahrrad befördert werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Kurz- oder Langwaffen handelt, sofern diese Waffen zur Jagdausübung nach dem BJagdG nicht verboten sind.

Ein Jäger darf Jagdwaffen nur zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier und zum Jagdschutz oder zum Forstschutz uneingeschränkt führen. Die Waffe darf also auch geladen sein. Auf § 13 Absatz 6 und die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen gemäß Unfallverhütungsvorschrift (UVV-)Jagd wird hingewiesen.

Der Jäger darf die Jagdwaffen auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten, z.B. auf dem direkten Hin- und Rückweg zum Jagdrevier zum Zwecke der befugten Jagdausübung führen, allerdings darf die Waffe nicht schussbereit sein. Sie darf lediglich zugriffsbereit sein.

 

Teilzitat Ende.

Das ist vielleicht das Einzigste, worüber man sinnieren könnte... Wenn ich den Artikel richtig verstehe, so zielt die Erkenntnis des Gerichtes genau daraufhin ab.

Den Weg zum Bäcker hätte man eventuell noch durchgehen lassen können... Aber der Besuch beim Augenarzt bewirkt mit Sicherheit eine Unterbrechng des direkten Hin- und Rückweges ins Revier schon merklich.
Zudem liegt bei Mitnahme zum Augenarzt wohl ein unberechtigtes Führen des Revolvers vor.

Irgendwie kann ich die Erkentnis nachvollziehen.
 

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"Lockerungen" werden immer wieder genannt, aber ich finde die durchaus überschaubar.

 

Eine echte Lockerung war m. E. die Erweiterung der gelben WBK auf gezogene Mehrlader, wobei aber letztlich das Bedürfnisprinzip bleibt und der Prüfung zugänglich ist.
Dafür gabs aber inzwischen wieder die Megenbegrenzung auf 10.

 

Zweite relevate Änderung war der Entfall des Anscheinsparagraphen.

Allerdings wird das durch Feststellungsbescheide/Verbot schießsportlicher Nutzung eingeschränkt und liegt nun gem. Referententwurf wieder in ähnlicher Form auf dem Tisch.

 

Hohlspitzgeschosse in der KW könnte im Hintergrund politische Überlegungen haben, weil die Polizeimunition parallel auf Wirkung optimiert wurde.

 

Schalldämpfer für Jäger hat m. E. wie die Vorsatzgeräte ebenfalls politischen Hintergrund (Afrikanische Schweinepest).

Die Schalldämpfer waren auch in der "Übergangsphase" nicht mehr verboten, nur war die Erlaubnis sehr restriktiv (Berufsjäger, div. Verwaltungsgerichtsurteile).

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vor 19 Minuten schrieb Valdez:

Als Jäger in Bayern war Kurzwaffenkauf ohne Mengenbegrenzung möglich.

Halbautomaten-------kein Problem.

Kastrierte Karabiner waren auch kein Thema.

Mit der Kurzwaffe geholster zur Hafenrundfahrt nach Hamburg als Jäger kein Problem.

Fertig geladene Kurzwaffe von und zum Revier den Repetierer unterladen auch kein Problem.

Ein Bier nach der Jagd oder nach dem Rundenkampf wen hat´s geschert.

 

Und vor allem was ist passiert? Nichts, nada. Die jetzige Rechtslagen kommen anlassgesetzgeberisch durch durchgeknallte Einzeltätern nach Terroranschlägen die mit Legalwaffenbesitz nichts zu tun haben. Und einer sozialistisch gesteuerten vermeintlich weltverbesserischen Verbotsjunta die anscheinend Angst vor Waffen in Bürgerhand hat. Sonst ist das nicht erklärbar.

 

Dann war der Erwerb für mehrere Kurzwaffen aber nur in Bayern möglich . Im Rest der Bundesrepublik nicht . 4 Kurzwaffen als Jäger gehen bei uns immer noch . Als Sportschütze gar kein Problem .

 

Was sind kastrierte Karabiner? 

Alkohol und Auto passen so wenig zusammen wie Alkohol und Waffen . 

Auch früher schon . Nur wurden damals viel weniger Vergehen bekannt , weil es kein Internet gab , und den Bayer das Flensburger Tageblatt nicht interessiert hat. 

 

 

Hast du vor 72 schon erwerbspflichtige Waffen gehabt ? 

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vor 10 Minuten schrieb Elo:

"Lockerungen" werden immer wieder genannt, aber ich finde die durchaus überschaubar.

 

Eine echte Lockerung war m. E. die Erweiterung der gelben WBK auf gezogene Mehrlader, wobei aber letztlich das Bedürfnisprinzip bleibt und der Prüfung zugänglich ist.
Dafür gabs aber inzwischen wieder die Megenbegrenzung auf 10.

 

Zweite relevate Änderung war der Entfall des Anscheinsparagraphen.

Allerdings wird das durch Feststellungsbescheide/Verbot schießsportlicher Nutzung eingeschränkt und liegt nun gem. Referententwurf wieder in ähnlicher Form auf dem Tisch.

 

Hohlspitzgeschosse in der KW könnte im Hintergrund politische Überlegungen haben, weil die Polizeimunition parallel auf Wirkung optimiert wurde.

 

Schalldämpfer für Jäger hat m. E. wie die Vorsatzgeräte ebenfalls politischen Hintergrund (Afrikanische Schweinepest).

Die Schalldämpfer waren auch in der "Übergangsphase" nicht mehr verboten, nur war die Erlaubnis sehr restriktiv (Berufsjäger, div. Verwaltungsgerichtsurteile).

 

Und was wurde in dem Zeitraum , in dem diese Lockerungen kamen , verboten ? 

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vor 48 Minuten schrieb raze4711:

Und was wurde in dem Zeitraum , in dem diese Lockerungen kamen , verboten ? 

 

Mit ist nicht ganz klar, wohin die Frage zielt.

 

Die letzten Verschärfungen sind ja bekannt, Magazinverbot, Bedürfnisprüfung, Verfassungsschutzabfrage, Waffenverbotszonen, zusätzliche wesentliche Teile, alles garniert mit viel Aufwand durch das NWR.

 

Davor die Anhebung der Altersgrenzen/MPU (auch bei den Altersgrenzen Jugendjagdschein), kleiner Waffenschein, Messerverbote, Blockiersysteme für Erbwaffen, Erwerbsstreckungsgebot, Aufbewahrungsregelungen, Aufbewahrungskontrollen, Transportregeln, Einschränkungen für Jäger.

 

Hohlspitz KW erlaubt, dafür Verbot Hartkern (was man i. d. R. ohnehin nicht hat).

 

Dazu kommen noch die Verschärfungen durch die Rechtsprechung, bestes Beispiel die Bedürfnisprüfung für ÜK-Waffen.

 

Bearbeitet von Elo
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