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Danke für Euer Verständnis und Eure Geduld!
IGNORED

Erste Kontrolle vor Ort .


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

bei uns hat die zuständige behörde die gebührenverordnung entsprechend geändert!

das heisst das bei uns die kontrollen "je nach aufwand" berechnet werden!

kostenrahmen ist 30-300 teuros!!!

Geschrieben
Am 23.3.2023 um 17:21 schrieb raze4711:

 

Ich habe noch eine Schwester . Oder besser falsche Schlange . Sie verzichtet nicht auf das Erbe . Ich müsste die Geschichte also vor Gericht austragen . Deshalb bekomme ich sie nicht eingetragen. 

Den Waffenbesitz musst Du nicht vor Gericht klären, denn da gelten ausschließlich die waffenrechtlichen Regularien. Erfüllst Du die Voraussetzungen, MUSS Dir auch die WBK (hier als Berechtigter) erteilt werden.

 

Nur privatrechtlich zum Eigentum kann Deine Schwester was ausfechten. Spannend würde es natürlich dann werden, wenn Du am Ende kein Eigentümer sein darfst...

 

SBine

Geschrieben

Ich möchte zu der Vernichtung der Waffen auch noch meinen Senf dazu geben.

 

Wenn die Waffen zur Vernichtung abgegeben werden, müssen ja nur die wesentlichen Waffenteile vernichtet werden. 

So Teile wie der Schaft, Griffschalen, Visier usw. gehören nicht dazu und können noch zu Geld gemacht werden.

Die Waffenbehörde kann aber dennoch die Vernichtung der Waffe bestätigen.

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Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Den Waffenbesitz musst Du nicht vor Gericht klären, denn da gelten ausschließlich die waffenrechtlichen Regularien. Erfüllst Du die Voraussetzungen, MUSS Dir auch die WBK (hier als Berechtigter) erteilt werden.

 

 

 

Das stimmt so nicht, mir wurde die ErbebWBK auch erst ausgestellt als der andere Erbe (nicht WBK Inhaber) verzichtet hat.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Den Waffenbesitz musst Du nicht vor Gericht klären, denn da gelten ausschließlich die waffenrechtlichen Regularien. Erfüllst Du die Voraussetzungen, MUSS Dir auch die WBK (hier als Berechtigter) erteilt werden.

 

Nur privatrechtlich zum Eigentum kann Deine Schwester was ausfechten. Spannend würde es natürlich dann werden, wenn Du am Ende kein Eigentümer sein darfst...

 

SBine

 

Deswegen schrieb ich doch , das ich die Erbverhältnisse vor Gericht klären müsste . 

Und das ist mir kein Geld und Geduld wert. 

Reines Zivielrecht. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Quetschkopf:

Wenn die Waffen zur Vernichtung abgegeben werden, müssen ja nur die wesentlichen Waffenteile vernichtet werden. 

So Teile wie der Schaft, Griffschalen, Visier usw. gehören nicht dazu und können noch zu Geld gemacht werden.

 

und wenn die "andere erbin" dem zerlegen/verkaufen nicht zugestimmt hat hast du mehr probleme erzeugt als es wert ist!!!

Geschrieben
On 3/28/2023 at 1:13 PM, raze4711 said:

 

Deswegen schrieb ich doch , das ich die Erbverhältnisse vor Gericht klären müsste . 

Und das ist mir kein Geld und Geduld wert. 

Reines Zivielrecht. 

Es ist billiger und besser für die Nerven, in so einem Fall die Waffen einfach nach zu kaufen. Recht kriegen nach Jahren und Tausenden Rechtsanwaltskosten bringt nichts.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb joker_ch:

Es ist billiger und besser für die Nerven, in so einem Fall die Waffen einfach nach zu kaufen.

Schweizer Brille abziehen! 686, CZ 75 und 1911er, da musst du als deutscher zugreifen, ist schon fast ein 6er im Lotto. Sofern du bereits 4 Waffen in ähnlichen Kalibern besitzt schon bald unmöglich

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb joker_ch:

Es ist billiger und besser für die Nerven, in so einem Fall die Waffen einfach nach zu kaufen. Recht kriegen nach Jahren und Tausenden Rechtsanwaltskosten bringt nichts.

 

Das stimmt . 

Dazu habe ich über die Hälfte von den Waffen doch schon . 

Doppelt muss nicht sein , und extrem seltene Sachen sind nicht dabei . 

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb kulli:

Schweizer Brille abziehen! 686, CZ 75 und 1911er, da musst du als deutscher zugreifen, ist schon fast ein 6er im Lotto. Sofern du bereits 4 Waffen in ähnlichen Kalibern besitzt schon bald unmöglich

 

686 habe ich . GSP habe ich . Meine 1911 ist eine SIG Sauer 220 .

Anstatt CZ75 habe ich eine SIG 210/5 und 210/6 .  Dazu eine S&W 6906 .

Die 3 in 9x19 . 

Für mich also kein Anreiz auf den Stress . 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb EkelAlfred:

Erst mal davon erfahren. 

Es steht öffentlich im Netz...

 

Und zum Thema Erben und Einigen:

Ich suche für meine Familie schon länger eine neue Bleibe. Hier im Ort gibt es ein kleines schnuckeliges Häuschen mit Garten in allerbester Lage, das schon länger leer steht. Ich habe versucht mit den Eigentümern in Kontakt zu treten, und habe dazu Briefe an die Nachbarn verteilt. Das Haus gehört seit fast 20 Jahren einer Erbengemeinschaft. Die sind so zerstritten, daß sie das Haus lieber vergammeln lassen als verkaufen, weil da ja der andere auch was von hätte. Vor ca. 15 Jahren hat sogar jemand von denen im Obergeschoß extra ein Fenster geöffnet. Ich will gar nicht wissen wie viele tote Vögel da drin liegen. Das Haus wäre locker 300.000€ wert. Aber lieber zerfällt es, als daß der Mit-Erbe auch nur einen Cent bekommt.

Es gibt solche Leute. Ich kann das nicht nachvollziehen, aber es gibt sie.

Bearbeitet von Fyodor
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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Max Musculo:

Warum sollte ausgerechnet das bald unmöglich sein? 

Na ja wieviele Bedürfnisse bekommst du für etwa 9 Para noch hin wenn Du schon zwei in 9 Para besitzt? 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Das Haus gehört seit fast 20 Jahren einer Erbengemeinschaft

Sowas ist immer schlecht... 

Und dann sterben noch drei der Erben und deren Anteil wird dann noch auf jeweils drei-vier weitere Erben gesplittet... Das bekommt man nie mehr gerade gezogen. 

Gibt es bei Landwirtschaftlichen Flächen noch öfter... 

15-20 Besitzer für einen Acker mit nichtmal einen Hektar... :bump:

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Das Haus gehört seit fast 20 Jahren einer Erbengemeinschaft.

 

vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Aber lieber zerfällt es, als daß der Mit-Erbe auch nur einen Cent bekommt.

Das kann ich so aus vielen Beispielen aus der Praxis bestätigen. Von einer Erbengemeinschaft ein Haus kaufen ist so ziemlich das schlimmste was einem passieren kann. Geht aber auch anders. ich löse mit einem Freund  grade für eine Erbengemeinschaft aus 3 Personen den Waffenbestand eines verstorbenen Freundes und  Kollegen auf. Geld geht natürlich an die 3 Erben. Da gibt es bis dato wenig zu meckern und sie haben bisher alle preise die wir bisher für einzelne Waffen ansetzten auch abgesegnet. Aber würde da einer Querschiessen wäre zumindest ich sofort aus der Sache raus. Ich gehe aber davon aus das dies nicht geschiet.

Raze4711 kenne ich persönlich, seine Schwester nicht. Ich denke das ER da weniger der " Streithammel " ist.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Mittelalter:

Gibt es bei Landwirtschaftlichen Flächen noch öfter... 

15-20 Besitzer für einen Acker mit nichtmal einen Hektar... 

Da gibt es Behörden dafür sowas glatt zu ziehen. Nennt sich Flurbereinigung. Die brauchen für ein bestimmtes Gebiet da oft Jahrzehnte . Und die Hälfte der Zeit suchen die Erben...........................und wenn sie irgendwo mal fertig werden könnten sie grade nochmal von vorne anfangen, weil in der zwischenzeit wieder einige Besitzer verstorben sind.....................

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb kulli:

Na ja wieviele Bedürfnisse bekommst du für etwa 9 Para noch hin

Wenn man genügend Disziplinen wettkampfmäßig schießt, die Sportordnung(en) seines Verbands bzw. der Verbände kennt und einigermaßen überlegt erwirbt, geht da schon einiges. Im Idealfall hast du einen IPSC SuRT. 

Gab hier auch schon mal einen Beitrag dazu. 

 

1. Was schweres, langes für die DSB Disziplinen

2. Etwas kürzer und dadurch, leichter für die BDS Disziplinen mit offener Visierung

3. Dito mit Optik

4. Eine Dienstpistole über Liste B des DSB LV die aber nicht auf der Liste des BDS steht. 

5. Dito eine Dienst/Ordonanzpistole die auf der Liste des BDS steht

... 

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Max Musculo:

geht da schon einiges.

jepp..................du darfst aber auch mit ALLEN Waffen über Grundkontingent deine Wettkämpfe schiessen..................und das solange du sie besitzt.................die Erleichterung nach 10 jahren nach dem ersten Erwerb zählen ja wohl für Überkontingentwaffen nicht, wie man die letzte Zeit immer wieder liest.....................

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Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb Max Musculo:

Alles über insgesamt 4 bis max. 5 Kurzwaffen wird bspw. bei mir zeitlich schon echt eng. 

3 meiner überkontingentwaffen schiesse ich im April auf der LM BDS direkt nacheinander auf dem gleichen Stand.Erst die Walther PP, dann den 1911er und am ende den 686. Brauche nur auf einen Termin fahren, muss nicht mal die Bahn wechseln oder abbauen und neu aufbauen. Hab da schon leute 6 oder 7 Waffen so nacheinander schiessen sehen. Wusste früher nur nie warum............heute weiß ich es.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Fyodor:

Es steht öffentlich im Netz...

 

Und zum Thema Erben und Einigen:

Ich suche für meine Familie schon länger eine neue Bleibe. Hier im Ort gibt es ein kleines schnuckeliges Häuschen mit Garten in allerbester Lage, das schon länger leer steht. Ich habe versucht mit den Eigentümern in Kontakt zu treten, und habe dazu Briefe an die Nachbarn verteilt. Das Haus gehört seit fast 20 Jahren einer Erbengemeinschaft. Die sind so zerstritten, daß sie das Haus lieber vergammeln lassen als verkaufen, weil da ja der andere auch was von hätte. Vor ca. 15 Jahren hat sogar jemand von denen im Obergeschoß extra ein Fenster geöffnet. Ich will gar nicht wissen wie viele tote Vögel da drin liegen. Das Haus wäre locker 300.000€ wert. Aber lieber zerfällt es, als daß der Mit-Erbe auch nur einen Cent bekommt.

Es gibt solche Leute. Ich kann das nicht nachvollziehen, aber es gibt sie.

 

Versuche, einen neutralen Unterhändler/ Vermittler zu finden. Und gib ein festes Angebot ab.

Unter Verweis auf die Kosten für die neue Grundsteuer und die energetischen und heizungstechnischen Zwangssanierungskosten.

Nichts ist schlimmer als Familie und Erbengemeinschaft. Viel Erfolg!

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