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IGNORED

Allolhol macht Birne hohl.


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Geschrieben

Solche Kandidaten sind dann die Vorlage für "Spaßfragen"in der Waffensachkundeprüfung:

 

Zitat

Darf unter Alkoholeinfluss
geschossen werden?

a) Nein
b) Ja, weil Alkohol beim Zielen hilft.
c) Ja, aber nur mit Langwaffen.

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb kommandant:

Ich hole mir schon Mal Bier und Chips

Oh ja, steht schon bereit.

vor 2 Minuten schrieb kommandant:

Das hier wird wieder so ein Fred, in dem sich die üblichen Scheinheiligen gegenseitig ihre Heiligenscheine polieren!

Meiner glänzt am hellsten, dass könnt ihr mir glauben. Da ich im Steinhaus sitze, werfe ich mega dicke Scheiben!

 

Aber mal ganz im Ernst, mit 1,5 Promille benötigt man bestimmt keinen Heiligenschein mehr zu polieren. Das mit dem Thema Alkohol und Umgang mit Waffen sollte inzwischen bei jedem angekommen sein, egal was man davon hält oder nicht. 

Geschrieben

Landgericht Bitburg, oh, oh, da kommen wieder Erinnerungen hoch. Da wurde ich doch mal vor 35 Jahren wegen Körperverletzung verklagt. Und frei gesprochen, der Richter zum Kläger: Wenn das so alles stimmt, dann gehören Sie verprügelt daß Sie in keinen Schuhkarton mehr passen. Naja, und da konnte der Staatsanwalr auch nicht anders als Freispruch 1. Klasse zu fordern. War wie königlich bayerisches Amtsgericht im Fernsehen. 

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Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Cannon Balls:

Landgericht Bitburg

Nein Verwaltungsgericht Trier.

 

Und du wurdest erste Klasse erst in der zweiten Instanz freigesprochen oder war der Vorwurf so erheblich, dass man direkt am Landgericht Anklage erhoben hat - zumal es ein Landgericht Bitburg gar nicht gibt? 😜

 

 

Geschrieben

Egal, Gericht ist Gericht. Hast recht, war die erste Instanz, das Amtsgericht. War eine Privatklage auf Schadensersatz wg Körperverletzung. Da hat ein örtlicher Besoffski versucht, bei meinem Auto den Rückspiegel abzutreten. Hab das vom Hotelfenster aus gesehen, war tagsüber auf einer Jagd in Neuerburg. Naja, und dann wurde es halt körperlich. Der Kläger war 2 Wochen arbeitsunfähig. OK, ich war noch jung und stark, er aber einen Kopf größer als ich. Und er konnte sich an nichts mehr erinnern. Da war dann ich der einzige Zeuge. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb PetMan:

Na, wegen dem Schuss gabs wohl keinen mecker, sondern nur weil er promille hatte. 

 

Ironiemodus an

Da hätte ich im Kreis "Bitburg " etwas mehr Toleranz erwartet..........:drinks:

Ironiemodus aus

Also, in der Brauerreieirtschaft schm3ckt das Bier sehr gut, auch die Küche ist einfach, aber bodenständig.

Je weiter weg von Bitburg allerdings...🤢

Geschrieben
Am 3.11.2022 um 16:54 schrieb PetMan:

Na, wegen dem Schuss gabs wohl keinen mecker, sondern nur weil er promille hatte. 

 

...

Eigentlich umgedingst.

Der §6 WaffG gibt hier nichts her. Mit dem §5 klappt's aber mit dem Entzug.

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben (bearbeitet)

Aus dem im Startbeitrag verlinkten Artikel:

 

Zitat

Er soll auf dem Dachboden zumindest einen Schuss auf eine Vitrine abgegeben haben - mit fast 1,5 Promille intus.

 

Elvis durfte das noch. Bei ihm musste so mancher Fernseher dran glauben. Die für meinen Geschmack schönste Pistole vom King:

 

Elvis_45_Semi_Automatic_master.jpg

 

Und sein schönster Revolver:

 

R.jpg

Bearbeitet von mwe
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Mausebaer:

Eigentlich umgedingst.

Der §6 WaffG gibt hier nichts her. Mit dem §5 klappt's aber mit dem Entzug.

 

Dein

Mausebaer

Korrekt, § 5 Abs. 1 Nr. 1 a) WaffG. § 6 mag dazukommen, wenn der Herr tatsächlich abhängig sein sollte, wofür die Meldung aber nichts hergibt.

Geschrieben
Am 3.11.2022 um 16:54 schrieb PetMan:

Na, wegen dem Schuss gabs wohl keinen mecker, sondern nur weil er promille hatte. 

 

Seltsam, seit wann darf man auf dem Dachboden eine scharfe Waffe abfeuern ? 

Allein das hätte genügt, um ihm die Zuverlässigkeit abzuerkennen (unabhängig ob besoffen oder nüchtern), oder hat er die Vitrine mit einem "F" Luftgewehr zerballert und man hat daraus Rückschlüsse auf seine allgemeine Einstellung zum Waffenrecht gezogen ?

 

 

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb VwGO:

Korrekt, § 5 Abs. 1 Nr. 1 a) 2 WaffG.

Macht der Gewohnheit? ;)

 

vor 23 Stunden schrieb VwGO:

§ 6 mag dazukommen, wenn der Herr tatsächlich abhängig sein sollte, wofür die Meldung aber nichts hergibt.

Wobei ich da immer noch auf die Gleichbehandlung mit Rauchern warte. Auch Nikotin kann zu Rauschzuständen führen. :teu38:

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

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