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IGNORED

Landratsamt"schlägt zu"


Gast

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Hallo zamme,

 

folgender Fall: nach dem Unfalltod eines Jägers (Bekannter eines Bekannten, Baden-Württemberg) stand 2 Tage später das Landratsamt vor der Tür und wollt an den Waffentresor. Da keiner die Nummernkombi kannte, wurde aufgebrochen und die Waffen "sichergestellt".

Die entstandenen Kosten muss die Familie zahlen.

 

1. Kann das sein, dass das Landratsamt so schnell agieren darf, bevor noch das Testament eröffnet wurde?

2. Müssen die Erben für den "gewaltsamen Zugriff" auch noch zahlen?

3. Gibt es einheitliche gesetzliche Regelungen oder kann jedes Landratsamt oder Stadtverwaltung das in Eigenregie festlegen? Wo kann man das nachschauen?

 

Danke

ACR

 

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vor 6 Minuten schrieb ACR:

.....stand 2 Tage später das Landratsamt vor der Tür und wollt an den Waffentresor. Da keiner die Nummernkombi kannte, wurde aufgebrochen und die Waffen "sichergestellt".

 

 

Gegenfrage:

Wie groß war denn der Kreis derer, die die gefragt haben, um festzustellen, dass "keiner" die Öffnungskombination kennt...?

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vor 6 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Wenn es denn so stimmt.

 

So wurde es mir von der Bekannten eines Bekannten des Verblichenen geschildert.

 

Wir können aber auch gerne hypothetisch darüber reden.

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vor 4 Minuten schrieb karlyman:

Wie groß war denn der Kreis derer, die die gefragt haben, um festzustellen, dass "keiner" die Öffnungskombination kennt...?

 

Keine Ahnung, bin da nicht dicht dran. Aber m.E. keiner, wenn sonst in der Familie keiner eine Waffenberechtigung hat

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Der Verstorbene könnte einem Jagdkameraden (somit auch Berechtigtem) die Kombination gegeben haben. Das ist eine recht wahrscheinliche Variante.

 

Und die "stehen vor der Tür", und wenn sie nicht gleich in der unmittelbaren Familie jemanden finden, der den Schrank öffnen kann, gehen sie rein und brechen auf...?

Wow. 

 

 

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Ich kenne das auch anders....

Jäger Ü80, keine Kinder und sonst wenig soziale Kontakte in den letzten Jahren, war in 2014 verstorben. Das Amt meldete sich pünktlich zum 5. Todestag bei der Witwe und fragte nach dem Verbleib der Waffen.....

Ging alles glatt, Waffen waren alle noch da und durftem einem Berechtigtem zur Verwertung überlassen werden.

 

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vor 1 Stunde schrieb ACR:

Hallo zamme,

 

folgender Fall: nach dem Unfalltod eines Jägers (Bekannter eines Bekannten, Baden-Württemberg) stand 2 Tage später das Landratsamt vor der Tür und wollt an den Waffentresor. Da keiner die Nummernkombi kannte, wurde aufgebrochen und die Waffen "sichergestellt".

Die entstandenen Kosten muss die Familie zahlen.

 

1. Kann das sein, dass das Landratsamt so schnell agieren darf, bevor noch das Testament eröffnet wurde?

2. Müssen die Erben für den "gewaltsamen Zugriff" auch noch zahlen?

3. Gibt es einheitliche gesetzliche Regelungen oder kann jedes Landratsamt oder Stadtverwaltung das in Eigenregie festlegen? Wo kann man das nachschauen?

 

Danke

ACR

 

 

Halte ich für ein Gerücht

 

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Ich hab 2020 den Nachlass eines kurz vorher verstorbenen Jägers aufgelöst. Die Witwe war bevor ich mich darum kümmerte auf der zuständigen Waffenbehörde und fragte was sie mit den Waffen tun soll? Der SB meinte, sie solle versuchen die an Berechtigte zu verkaufen, das würde vielleicht noch ein paar Euro bringen. Keine Frage nach der Munition, keine Fristen , nix.............sie solle halt versuchen sie zu verkaufen................................

Und hier beim TE " Stürmen die " quasi nach 2 Tagen die Wohnung und brechen die Kiste auf UND " stellen die Waffen sicher " ? Imho ist das Sachbeschädigung und Diebstahl.

Bearbeitet von PetMan
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Das hab ich im Verein auch durch. Die Behörde hatte sich gemeldet, und die Füße stillgehalten, bis ein Erbschein da war. Ich hatte mit der Sachbearbeiterin gesprochen, die bat mich darum, vorrangig die Munition der Witwe unterzubringen - hatte allerdings eher Sorge, das sich die Frau damit etwas antut. Habe die Sammlung des Kameraden dann über etwa 2 Monate recht gewinnbringend verkauft, und alles war gut ..

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@Ulli S So sollte das sein. Munition direkt aus dem Haus. Ich habe mich schon mehrfach mit den zuständigen Waffenbehörden in Verbindung gesetzt und die waren bisher immer Froh das sich ein berechtigter kümmert.Waffen kamen auch immer mit zu mir, aber erst nach Absprache mit den Behörden. Fristen wurden noch in keinem Fall gesetzt, das längste Abwickeln dauert rund 6 Monate. Am allereinfachsten ist es wenn der Verstorbene und ich bei der gleichen Waffenbehörde sind. Hatte aber auch schon die Fälle wo 2 Involviert waren.

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vor 22 Minuten schrieb erstezw:

Wo sind gerade 150 Karabiner wegdiffundiert?

Bei einem Sammler.

Und das sind die, die "irgendwer" vom Amt gestohlen hat - eine ähnliche Anzahl wurde - zusätzlich -  "einfach so" und ohne richterlichen Beschluss durch den Hochofen gejagt.
Das nennt man in Rechtsstaaten "Organisierte Kriminalität". In der BRD ist das anscheinend Normalität.

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vor 53 Minuten schrieb cb01:

Extrem unwahrscheinlich, dass es sich so abgespielt hat - außer: es gibt noch irgendwelche „Begleitumstände“, die nicht bekannt wurden und die ein sehr schnelles Handeln begründen

Extrem unwahrscheinlich bedeutet ja nicht ausgeschlossen und die "Begleitumstände" könnten eine oder mehrere "spezielle" Waffen gewesen sein. So ein alter Jäger schießt ja nicht unbedingt

mit seinem 98er.

Dem NRW sei dank könnten ja auch bestimmte Personen "Bestelllisten" vorbereiten.

 

Es sollen ja auch Waffen die im Beweissicherungsverfahren sichergestellt wurden aus den Ausstellungsräumen äää ich meinte Asservatenkammer verschwunden sein.

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Bei einem Besuch meiner Waffenbehörde vor Jahren bekam ich ein telefonat mit. Da wurden die Waffen eines vor 12 Jahren!!!!!!!!!!!!!! verstorbenen Schützen gesucht. Frau mittlerweile auch verstorben, Kinder wussten nix von Waffen. Machte die Dame auf der Behörde nicht mal nervös........................und da ging es wohl laut dem Gespräch nicht um einen Flobert aus dem Quelle Katalog.........................

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Die Quelle ist meine Schwägerin, die mit der betroffenen Familie befreundet ist (und damit über jeden Zweifel erhaben 🙃). Die hat es meiner Frau/ihrer Schwester erzählt, die darauf hin von mir wissen wollte, was passiert, wenn ich irgendwo ins Gras beiße (z.B. Gletscherspalte) und den Tresorschlüssel bei mir habe. Ich habe nämlich hier tatsächlich keine Vorsorge getroffen und mache mir jetzt Gedanken, ob das nötig ist (Verwahrung Zweitschlüssel und Waffenvererbung).

 

Der Verstorbene hat es im Juli mit seinem Unfall in Zeitungen und Fernsehen geschafft, deshalb gehe ich hier nicht in die Details. Halte ich für die Diskussion, was ein Amt in welchen Fällen machen darf, nicht für zielführend.

 

Meine Schwägerin ist im Thema Waffen etc. komplett unterbelichtet und hat demzufolge nur das weitergegeben, was die Ehefrau ihr gesagt hat. Der Jäger ist aber definitiv nicht aus den Bereichen Reichsdenker/Querbürger, AH-Fans, deshalb fand ich es wert, hier mal Erfahrungen (keine Meinungen) abzufragen.

 

1. Kann das sein, dass das Landratsamt so schnell agieren darf, bevor noch das Testament eröffnet wurde?

2. Müssen die Erben für den "gewaltsamen Zugriff" auch noch zahlen?

3. Gibt es einheitliche gesetzliche Regelungen oder kann jedes Landratsamt oder Stadtverwaltung das in Eigenregie festlegen? Wo kann man das nachschauen?

 

Wer meint, ich schwurble hier nur rum, kann sich gerne aus dem Thread verabschieden.

 

Grüßle

ACR

Bearbeitet von ACR
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