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IGNORED

Gelbe WBK fortlaufendes Bedürfnis?


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

ich habe nichts dazu gefunden, ob man für Waffen die auf einer gelben WBK stehen ein fortlaufendes Bedürfnis nachweisen muss, wie bei Waffen die auf der grüner WBK stehen (4/6 Regel (sofern diese gilt)).

 

Muss man also die Waffen die man auf der Gelben WBK stehen hat, auch nachweislich so und so oft geschossen haben, damit man ein Bedürfnis hat, oder gibt es bei der gelben WBK eine andere Regelung?

 

Vielen Dank

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb BlackFly:

Schon Mal ein Blick ins WaffG geworfen?

 

Der (6) regelt aber nur den Erwerb nicht den Besitz!

 

Auch wenn der ganze Para 14 im Rahmen der letzten Änderung Waffg völlig verwurstet und verschlimmbessert wurde, durch BMI und Parlament, bewusst oder unfreiwillig dilettantisch,  so scheint es doch ziemlich offensichtlich, das der (4) weiter bzw. auch für den Besitz von auf gelbe WBK erworbene Waffen gilt. 

Ansonsten könnte man nämlich in extremis (ausschließlich) eine gelbe WBK beantragen, bleibt dann noch 2,5 Jahre im Verein (in denen man sich seine 10 Scharfschützengewehre in Kaliber .50 BMG auf gelb erwirbt), tritt danach auf nimmer Wiedersehen aus Verein und Verband aus und wenn irgendwann (nach 5 Jahren) das Amt Trainingsnachweise oder ne Vereins-/Verbandsmitgliedschaft sehen will, erklärt man denen belehrend, das der (6) für Erwerb unbefristet gilt, der (4) vor dem (6) kommt, daher nicht für gelbe WBK gelten kann und wenn es somit keine Regelung zum Besitz bei gelb gibt, dies zwingend im Sinne des Schützen auszulegen ist, das er für den Besitz überhaupt nix machen muss, weder Training noch Mitgliedschaft...

Geschrieben (bearbeitet)

Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, das die Behörde die gelbe WBK bei Austritt aus dem Verein widerruft ;) ( nein, ich habe die alle noch - allerdings sind etliche Vereinsmitglieder in den letzten Jahren aus dem Verein ausgetreten). Und die Besitzregeln sind genauso wie für grün. Nur der Erwerb ist einfacher.

Bearbeitet von Ulli S
Geschrieben

Auf die Abfragen nach 5 und nach 10 Jahren bin ich mal gespannt. Bei usn wurde in der Vergangenheit auch kein neuer nach 36 Monaten Abgefragt, was ja auch hätte passieren sollen........bin echt mal gespannt wann da die ersten abfragen kommen....bis dato gabs jedenfalls noch keine

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb mart22:

wie bei Waffen die auf der grüner WBK stehen (4/6 Regel (sofern diese gilt)).

Da wird nicht zwischen Gelb und Grün unterschieden, bei der 4/6 Regel. Da heist es KW  und LW. Ich hab von beidem was auf Grün und von beidem was auf Gelb...............

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Bounty:

 

... das Amt Trainingsnachweise oder ne Vereins-/Verbandsmitgliedschaft sehen will, erklärt man denen belehrend, das der (6) für Erwerb unbefristet gilt, der (4) vor dem (6) kommt, daher nicht für gelbe WBK gelten kann...

 

Das Argument, 4 kommt vor 6 und gilt nicht, ist längst tot!

Klage wäre total sinnlos.

 

Das wurde schon bis oben durch geklagt beim alten WaffG, das 2/6 nur für grün und nicht für gelb gilt, weil es unter 2 und nicht unter 4 stand. 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb PetMan:

fehlte die grüne Farbe für Ironie.................

 

Naja, eher die Farbe für beissenden Zynismus. 

Das die Gerichte einem den Zahn schneller ziehen als man "leicht verständliches Waffengesetz" oder "ich habe eine Lücke gefunden" sagen kann, dürfte klar sein...

 

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Geschrieben

Wo muss das noch "einfacher" geschreiben werden

 

WaffG in leichter Sprache? Bebilderte Anleitung? 

 

Zitat

(4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe

1. mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder
2. mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat.

Besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis nach Satz 1 für Waffen beider Kategorien zu erbringen.

 

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Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb theshooter55:

Einfache Regel;

Im Verein=Sportschütze

 

 

Diese Regel gilt erst ab dem 10. Jahr.... 

Davor musst du erstaunlicherweise selber schießen.... Regelmäßig... 

Wie oft ist aber der inzwischen sehr deutlich festgeschrieben.... 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb theshooter55:

Einfache Regel;

Im Verein=Sportschütze

Kein Verein=KEIN Sportschütze

 

 

Und ich zerbreche mir den Kopf, ob wir passive Mitglieder schon der Behörde melden müssen, ob der Verein prüfen muss, ob ein anderer (aktiver) Verein vorhanden ist, ob eventuell bereits seit 10 Jahren die Erlaubnis vorhanden ist etc.

Wenns so einfach ist... 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Mittelalter:

Wie oft ist aber der inzwischen sehr deutlich festgeschrieben.

Aber auch das kann man noch falsch verstehen: Nachweis bringen für Waffen beider Kategorien - Welche Waffe ist sowohl Lang als auch Kurzwaffe?

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb flause:

 

Und ich zerbreche mir den Kopf, ob wir passive Mitglieder schon der Behörde melden müssen, ob der Verein prüfen muss, ob ein anderer (aktiver) Verein vorhanden ist, ob eventuell bereits seit 10 Jahren die Erlaubnis vorhanden ist etc.

Wenns so einfach ist... 

 

Was soll man da den Kopf zerbrechen?

Alles keine Aufgaben des Vereins. Auch wenn manche Vereine sich als verlängerten Arm der Behörde aufspielen...

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Qnkel:

Auch wenn manche Vereine sich als verlängerten Arm der Behörde aufspielen.

Nicht Vereine sondern Personen die immer die Lieblinge der Lehrer sein wollten.

So manche von denen zumindest im Osten haben von ihren Ärzten Belobigungen für ihre Sinnesorgane erhalten, Augen und Ohren ist klar die Nase und Griffel sowieso.

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb Qnkel:

 

Was soll man da den Kopf zerbrechen?

Alles keine Aufgaben des Vereins. Auch wenn manche Vereine sich als verlängerten Arm der Behörde aufspielen...

 

Ich weiß, war auch eher zynisch gemeint bezüglich "einfache Regel".

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Haben die vielleicht im passenden Augenblick was gekauft und somit Belege vorab gebracht?

das mag im Einzelfall zutreffen, ich kenne aber GAR KEINEN  der da Abgefragt wurde. Niemanden.

Geschrieben

Kommt so sicher wie das Amen in der Kirche:

 

§4 Abs. 4:

 

Zitat

(4) Die zuständige Behörde hat das Fortbestehen des Bedürfnisses bei Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis alle fünf Jahre erneut zu überprüfen.

 

 

Momentan ist  noch ein Wenig zurückhaltung wegen Corona, denn:

 

Zitat

 Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe


1.mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder
2.mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat.

 

 

Würde man das jetzt ohne Sinn und Verstand Umsetzen würde es Probleme geben wegen der vielen Lockdowns. 

 

 

 

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