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IGNORED

alte gelbe WBK ungültig


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Geschrieben (bearbeitet)

Tatsächlich hat der TS wohl einen groben Fehler gemacht (Gehe nicht zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst!).

 

Durch die (Wieder)Aufnahme des Schiesssports wäre das Bedürfnis (wieder) gegeben. Sachkundig ist er (ja ich weiss, nach dieser Aktion lässt sich darüber streiten) und eine waffenrechtliche Erlaubnis (nämlich die alte gelbe WBK) war auch vorhanden. Mit Bedürfnis und der Berechtigung hätte er daher jederzeit eine Waffe (unter Einhaltung der Bedingungen der alten gelben WBK und des WaffG) kaufen können (NWR-II IDs kann man beim Kauf anfragen - vorhanden müssen die sowieso sein). Ausserdem hätte die WBK das Thema Leihwaffe bis zur eventuellen Ausstellung einer neuen gelben bzw. grünen WBK deutlich vereinfacht. Aber das hat die Behörde ja nun durch den Einzug der WBK unterbunden.

Bearbeitet von drummer
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Fussel_Dussel:

.............

 

Finde den SB aber sehr entspannt, könnte er ggf. sogar meinen, dass du direkt wieder kaufen darfst seitdem du Mitglied bist? Wenn er dir anbietet kostenlos eine neue auszustellen ist diese Vermutung nahe. Oder hab ich dazu eine Äußerung übersehen?

Ja!

 

ZITAT vom Fragenden:    .....

Mein SB sagte mir das geht nicht er würde mir kostenlos eine neue gelbe WBK ausstellen, er bräuchte dazu einen Nachweis das ich in einem Schützenverein Mitglied bin 

Und einen Bedürfnisnachweis vom Schützenbund..... Zitatende

 

Weder Verband noch Verein können diesbezüglich das notwendige, die letzten 12 Monate, bestätigen!

Bearbeitet von Astanase
Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb drummer:

Tatsächlich hat der TS wohl einen groben Fehler gemacht (Gehe nicht zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst!).

DAS (und das folgende, wollte kein Vollzitat ) sagt eigentlich alles aus. Und wenn er wieder in einem Verein ist wäre das auch absolut legal gewesen. Und der ganze Ärger wäre jetzt nicht da.Aber, die Uhr kann man nicht zurück drehen.....

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

Wenn sie nicht widerrufen wurde ist sie nicht ungültig. Ein Bedürfnis hast Du trotzdem nicht.

 

Aber ganz wichtig: je nach Alter der WBK gelten noch andere Regeln. Wenn es wirklich eine alte gelbe vor 2003 ist, nicht abquatschen lassen. Nimm lieber noch eine neue gelbe dazu.

Es ist die alte gelbe Austellungsjahr 1992

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb PetMan:

DAS (und das folgende, wollte kein Vollzitat ) sagt eigentlich alles aus. Und wenn er wieder in einem Verein ist wäre das auch absolut legal gewesen. Und der ganze Ärger wäre jetzt nicht da.Aber, die Uhr kann man nicht zurück drehen.....

Ich war schon in einen Verein 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

Wenn sie nicht widerrufen wurde ist sie nicht ungültig. Ein Bedürfnis hast Du trotzdem nicht.

 

Aber ganz wichtig: je nach Alter der WBK gelten noch andere Regeln. Wenn es wirklich eine alte gelbe vor 2003 ist, nicht abquatschen lassen. Nimm lieber noch eine neue gelbe dazu.

Er hat leider die alte behalten und sagt sie wäre ungültig 

Geschrieben

Dann soll er Dir bitte den Bescheid mit dem Widerruf, mit Datum VOR der Einbehaltung zeigen, den er Dir damals sicher hat zukommen lassen.

 

Ansonsten ist die WBK nicht widerrufen, und bis zum Widerruf gültig.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Fyodor:

Dann soll er Dir bitte den Bescheid mit dem Widerruf, mit Datum VOR der Einbehaltung zeigen, den er Dir damals sicher hat zukommen lassen.

 

Ansonsten ist die WBK nicht widerrufen, und bis zum Widerruf gültig.

Damit würde ich ihn aber verärgern 

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Stefan Klein:

Wenn die Behörde die WBK nicht widerrufen hat, dann ist sie zunächst einmal noch gültig.

Einzig könnte - und müsste - die Behörde sich auf §45 WaffG berufen und die alte WBK jetzt widerrufen. 

 

Grüße

 

Stefan

 

Danke Stefan ich werde am Donnerstag mal beim SB und nach dem Stand der Dinge erkundigen

 

Gruß Reiner

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Fyodor:

Hast Du einen Bescheid dass sie widerrufen wurde?

 

Wenn nicht, hast Du nur das Formular nicht mehr.

Sie wurde nicht widerrufen hab nie was erhalten 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb P22:

Fakt ist aber, dass er eine waffenrechtliche Erwerbserlaubnis noch immer besitzt. 


Ich verweise nochmal auf meine Ausführungen. Meinungen zum „bloßen Stückchen Papier“ ala @Kreppel, @Fussel_Dussel usw. dürften widerlegt sein. @ASEhat hier im Forum schon mehrmals zu Recht den Unterschied erläutert.

 

vor 6 Stunden schrieb P22:

Fahrplan:

1. Schützenverein eintreten + mit erlaubnispflichtigen Waffen trainieren 

2. Sachkunde nochmal machen 

 

Ich würde mich daran orientieren und erstmal nichts weiter unternehmen , wenn ich nicht sofort etwas auf gelb erwerben wollen würde.

 

Warum soll ich mich jetzt mit dem Sachbearbeiter „anlegen“, wenn er mir ohne weiteres die WBK - zumindest vorläufig - erstmal entziehen könnte und ich mich dagegen anschließend wehren muss?
Warum nicht einfach die Voraussetzungen eines Sportschützen erfüllen und danach die bisher weiter existente alte gelbe WBK mangels erfolgten Widerruf vom Sachbearbeiter herausverlangen?

 

Was möchte @Bauer eigentlich als Sportschütze einmal erwerben?

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Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb P22:


Ich verweise nochmal auf meine Ausführungen. Meinungen zum „bloßen Stückchen Papier“ ala @Kreppel, @Fussel_Dussel usw. dürften widerlegt sein. @ASEhat hier im Forum schon mehrmals zu Recht den Unterschied erläutert.

 

 

Ich würde mich daran orientieren und erstmal nichts weiter unternehmen , wenn ich nicht sofort etwas auf gelb erwerben wollen würde.

 

Warum soll ich mich jetzt mit dem Sachbearbeiter „anlegen“, wenn er mir ohne weiteres die WBK - zumindest vorläufig - erstmal entziehen könnte und ich mich dagegen anschließend wehren muss?
Warum nicht einfach die Voraussetzungen eines Sportschützen erfüllen und danach die bisher weiter existente alte gelbe WBK mangels erfolgten Widerruf vom Sachbearbeiter herausverlangen?

 

Was möchte @Bauer eigentlich als Sportschütze einmal erwerben?

Mitglied im Schützenverein bin ich schon und über das erwerben mache ich mir Gedanken wenn es soweit ist 

Geschrieben

Dass hier niemand hinterfragt, warum die WBK im NWR keine Nummer haben soll, wundert mich ehrlich gesagt. Im Zuge der Erstbefüllung des NWR (dies erfolgte bis Ende 2012) bekam jede aktive WBK (auch gelbe WBK ohne Waffen bzw. mit lediglich ausgetragenen Waffen) eine ErlaubnisID. Deshalb muss hier auch keine neue WBK (und schon gar nicht mit Verbandsbescheinigung !) ausgestellt werden. Die alte gelbe WBK aus 1992 für EL-Langwaffen muss im NWR gelistet sein !

 

Im vorliegenden Fall reicht entsprechend § 14 Abs. 4 Satz 3 WaffG ein aktueller Bedürfnisnachweis zur bestehenden Mitgliedschaft über den Schützenverein wegen erstmaliger Waffeneintragung vor mehr als zehn Jahren.

 

Die Altsachkunde muss hier auch zwingend anerkannt werden, da kein Neuantrag ohne vorherige Erlaubnis gestellt wird.

 

Und der Tresor im Widerstandsgrad 0 führt hier ja auch zu keinen Auslegungsproblemen.

 

@Bauer: nur wenn Du eine WBK nach § 14 Abs. 6 WaffG haben möchtest, musst Du den Weg über den Verband gehen (und dazu aktuell mindestens ein Jahr lang Aktivität gehabt haben). Wenn Dir Deine alte gelbe WBK reicht, würde ich die nicht hergeben und die einbehaltene WBK wieder zurückfordern. Auf diese sollten dann auch für einen Waffenerwerb vom Waffenhändler PersonenID und ErlaubnisID aufgedruckt werden.

 

Grüßle (noch eine Zeit lang aus der Sonne, bis ich in den Schatten verschwinde)

 

SBine

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Dass hier niemand hinterfragt, warum die WBK im NWR keine Nummer haben soll, wundert mich ehrlich gesagt.

 

Vielleicht, weil man das schlicht unter "Behördenversagen" verbuchen kann?

 

Ggf. war es ja eine der Behörden die bis zur NWR-Einführung noch mit Karteikarten, also ohne jegliche EDV gearbeitet hat bzw. die gelbe WBK von @Bauer wurde noch vor Einführung einer EDV erteilt und ist bei der Umstellung einfach "durchgerutscht" (soll ja auch SBs geben, die fälschlicherweise meinen eine leere gelbe WBK würde verfallen wie eine leere grüne WBK)...

 

Ich kenne auch aus meinem Umfeld Fälle, wo jedenfalls Waffen nicht im NWR waren, weil die bei der Eintragung nur in der WBK abgesiegelt, aber nicht in der EDV vermerkt wurden...

 

 

Das alles ändert aber wie bereits mehrfach angesprochen nichts an der bestehenden Gültigkeit dieser gelben WBK! Die WBK hat kein "Ablaufdatum" und ist dementsprechend gültig bis sie widerrufen oder zurückgenommen wird (§ 43 Abs. 2 VwVfG), was ja hier nicht erfolgt ist (hierzu müsste es einen Bescheid geben, der dann auch mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann). Die WBK aus der Hand zu geben war ein riesiger Fehler!

 

Die WBK wird einfach mit dem ursprünglichen Erteilungsdatum im System nacherfasst und schon hat sie eine NWR-ID (wenn auch aus 2022)...

Geschrieben

Mein SB hatte die "alte Gelbe" nach dem Austragen der einzigen Waffe auch einbehalten. Nach Rücksprache mit ihm bekam ich diese anstandslos zurück. Kommentar von ihm: "Mache ich immer so"! Manchmal hilft auch ein freundlicher Anruf. Vorgang war 2020.

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