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IGNORED

alte gelbe WBK ungültig


Bauer

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hallo zusammen

Habe folgendes Problem

nach 20 Jahren Pause habe ich mich entschlossen wieder mit dem schießen anzufangen.

Bin wieder Mitglied in einem Schützenverein. Nun wollte ich mich nach dem Sachverhalt der alten gelben WBK erkundigen da die noch keine gültige Nummer hat um diese eintragen zu lassen .Mein SB sagte mir das geht nicht er würde mir kostenlos eine neue gelbe WBK ausstellen, er bräuchte dazu einen Nachweis das ich in einem Schützenverein Mitglied bin 

Und einen Bedürfnisnachweis vom Schützenbund.

Also alles als würde ich keine alte WBK haben außer der Sachkunde die wäre noch gültig.

Vielen Dank für Eure Antworten

Gruß R.B

 

 

 

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vor 3 Minuten schrieb Bauer:

Ja aber die habe ich vor 20 Jahren Verkauf drei Spalten sind noch frei

Alle darauf befindlichen Waffen wurden verkauft oder bist du derzeit noch Besitzer einer in der WBK eingetragenen Waffe?

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Tja, da steht wohl "20 Jahre nichts gebraucht, Bedürfnis erloschen" im Raum. Interessanter Ansatz, dass die vergessen haben irgendwann das leere Formular einzuziehen. 

 

Ein Start ins Forum mit Potential, muss eh gleich Einkaufen. Wem soll ich Chips&Cola mitbringen? 

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vor 21 Minuten schrieb Bauer:

Kann die alte gebe WBK ungültig werden dachte die hat Bestandsschutz und ist lebenslang gültig 

 

Nein, ist sie nicht.

 

Sie ist - wenn auch mit gewissen Erleichterungen - immer noch an das Bedürfnis gebunden.

 

Dein Bedürfnis ist entfallen, als Du aus dem Schützenverein (und Verband) ausgetreten bist.

 

Und mit der Sachkunde nicht allzu laut rumreden, auch die muss heute nicht mehr anerkannt werden.

Heute "erforderliche Sachkunde" wurde vor 20 Jahren nicht vermittelt. Das Waffengesetz hat sich seitdem mindestens ein halbes Dutzend Mal verändert.

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Fakt ist aber, dass er eine waffenrechtliche Erwerbserlaubnis noch immer besitzt. 
 

Fahrplan:

1. Schützenverein eintreten + mit erlaubnispflichtigen Waffen trainieren 

2. Sachkunde machen

3. Erforderlichen Waffenschrank erwerben

Edited by P22
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Gerade eben schrieb trecker:

Nehm doch einfach die kostenlose neue und fertig 

Die bekommt er aber wohl erst in 12 Monaten, wenn er in diesem Monat noch Mitglied in einem Schützenverein wird und dementsprechend mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen trainiert.

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vor 8 Minuten schrieb P22:

Fakt ist aber, dass er eine waffenrechtliche Erwerbserlaubnis noch immer besitzt.

 

Nein, er besitzt ein Stück Papier, dass zum Zeitpunkt als er noch ein Bedürfnis hatte, seine damalige waffenrechtliche Erlaubnis dokumentiert hat.

 

Hätte er seit Austritt aus dem Verein damit etwas gekauft (was vermutlich bis zum Zeitpunkt Erwerbsanzeige funktioniert hätte, der Verkäufer kann den Wegfall des Bedürfnisses ja nicht erkennen), dann wäre die Waffenbehörde jetzt vermutlich nicht so entspannt.

 

Eigentlich hätte es beim Wegfall der Bedürfnisgrundlage eine Rückgabepflicht gegeben.

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In dem Fall sehe ich das genauso. Durch den Austritt aus dem Verein/Verband ist das Bedürfnis weg. In der Zeit mit der WBK was erworben hätte Ärger gegeben. Jetzt muss halt, ausser der Sachkunde ( und auch da hast du Glück das die behörde die alte noch anerkennt) alles wieder von Null. Du schreibst zum Thema Tresor " alles vorhanden " . Verstehe ich das richtig ? Wenn du noch einen alten Klasse A hast brauchst du wieder Glück mit der Behörde wenn sie den anerkennen soll. Normalerweise müsste ein mindestens 0er Schrank her . 

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vor 1 Minute schrieb Kreppel:

Nein, er besitzt ein Stück Papier, dass zum Zeitpunkt als er noch ein Bedürfnis hatte, seine damalige waffenrechtliche Erlaubnis dokumentiert hat.

Es scheint hier nicht so, als wäre die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen worden. Sonst würde man ihm wohl auch keine kostenlose neue gelbe WBK anbieten. Die gelbe WBK ist eine Art „Jagdschein light“ mit den entsprechenden Konsequenzen.

 

 

vor 1 Minute schrieb Kreppel:

Hätte er seit Austritt aus dem Verein damit etwas gekauft (was vermutlich bis zum Zeitpunkt Erwerbsanzeige funktioniert hätte, der Verkäufer kann den Wegfall des Bedürfnisses ja nicht erkennen), dann wäre die Waffenbehörde jetzt vermutlich nicht so entspannt.

 

Was hätte sie denn gemacht? Die Erwerbserlaubnis wurde nicht widerrufen, die Besitzerlaubnis durch Eintragung würde aufgrund der fehlenden Voraussetzungen nicht erteilt werden. Folge: Abgabe an Berechtigten oder bei wohlwollender Behörde sofortige Mitgliedschaft im Verein und kurzfristiger Nachweis von Schießterminen.

 

 

vor 1 Minute schrieb Kreppel:

Eigentlich hätte es beim Wegfall der Bedürfnisgrundlage eine Rückgabepflicht gegeben.

Ne, nur bei entsprechendem Widerruf der Erlaubnis nach § 46 I WaffG.

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