Zum Inhalt springen
IGNORED

Kostenlose Akteneinsicht Waffenbehörde nach DSGVO ohne Anwalt?


Ebert79

Empfohlene Beiträge

  • 2 Wochen später...
Am 29.9.2022 um 13:18 schrieb CiscoDisco:

Die Aufbewahrungskontrolle kann auch erlaubnisfreie Schusswaffen umfassen, gerade dann wenn der Waffenbesitzer Erlaubnisinhaber eines kleinen Waffenscheins ist werden Fragen zu Besitzverhältnissen über SRS Waffe gestellt und im positiven Falle auch die Einhaltung von Aufbewahrungs- und Verhaltenspflichten geprüft.

 

Am 29.9.2022 um 17:29 schrieb P22:

Sag mir Mal bitte die Rechtsgrundlage dafür in § 36 WaffG. Ich kann sie nicht finden.

Kommt da noch was, @CiscoDisco?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Interessante Frage. Wenn also diejenigen, die einen Kleinen Waffenschein besitzen, bei den Waffenkontrollen ebenfalls die Aufbewahrung ihrer SSWs nachweisen müssten, was ist mit denen, die keinen Kleinen Waffenschein ihr Eigen nennen, und trotzdem über eine nicht überschaubare Anzahl dieser bei vielen Amokläufen verwendeten Waffen verfügen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 28.9.2022 um 17:57 schrieb tont:

Ist doch schnurz ob mit 2,3 oder 4 Personen. Wem das wirklich ein Problem bereitet, hat wo ganz anders ein Problem… 

 

Für so eine Aufbewahrungsjontrolle genügen ohne weiteres 2 Personen. Wenn da mit 3 oder 4 Leuten aufgeschlagen werden soll, ist das eher nicht gewöhnlich. Und es ist durchaus von Interesse, und das gute Recht eines LWB, zu erfahren, warum er einen solchen Personenauflauf in sein Haus lassen soll.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

31 minutes ago, karlyman said:

Und es ist durchaus von Interesse, und das gute Recht eines LWB, zu erfahren, warum er einen solchen Personenauflauf in sein Haus lassen soll.

 

Das Problem hat natürlich die ganze Aufbewahrungskontrolle. Soweit Wohnräume betroffen sind, erkennt der Gesetzgeber ja ausdrücklich an, dass eine rechtliche Verpflichtung zum völlig anlasslosen Eindringen in den persönlichsten Wohnbereich rechtlich keineswegs haltbar wäre, noch nicht einmal mit ziemlich autoritätsgläubigen Gerichten. Deswegen ist es insofern freiwillig. Könnte nur sein, dass man andernfalls seine Kanonen los ist. Das dürfte auch nicht anders sein, wenn die Zumutung noch weiter gesteigert wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, der "Mechanismus", über den hier die Freiwilligkeit herbeigeführt und das Dilemma mit der GG-garantierten Unverletzlichkeit der Wohnung umgangen wird, ist gut bekannt.

Nur bringt es eben auch von Behördenseite aus nichts, die entsprechende "Macht" endlos auszuspielen, z.B. mit Umfängen wie hier beschrieben.

Auch der Bürger/LWB hat noch seine kleinen Möglichkeiten, dann wiederum den Behördenalltag dazu aufwändiger zu gestalten.

Der ist bei unangekündigter Kontrolle eben nie da, oder dann halt mal überraschend/ansteckend krank, oder es fällt gar der lieben Ehefrau, Nicht-LWB und Miteigentümerin ein, dass sie doch bitteschön die Leute nicht in ihrer Wohnung haben will...

 

Mir ist da wahrhaftig nicht an "Krawalligkeit" gelegen, und auch nicht mein Stil. Es ist aber einfach ein geben und (Rücksicht) nehmen, auch für die Behördenseite. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ehrlich und mal klar gesagt: Für mich ist an diesem Verfahren nichts "freiwillig", weil man mir dann mit der Wegnahme meiner Erlaubnis droht, wenn ich die Burschen nicht hereinlasse. Eher ist es eine Nötigung. Auch die Kosten, dort, wo man sie zahlen muss, müssten aus der Steuerkasse und nicht vom LWB getragen werden. Ich weiß, es gibt gegensätzliche Urteile dazu, aber was man von den teils sehr konstruierten Begründungen heutiger Richter halten kann, nun, der Blick schweift nach Karlsruhe.

  • Gefällt mir 5
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Minuten schrieb Last_Bullet:

Auch die Kosten, dort, wo man sie zahlen muss, müssten aus der Steuerkasse und nicht vom LWB getragen werden. 

 

Das ist eh klar. Die Festsetzung von Verwaltungsgebühren für eine anlasslose, und meist beanstandungslos bleibende Stichprobenkontrolle... ist ein Unding. Zumal noch gegen den seinerzeit ausdrücklich erklärten Willen des Gesetzgebers. 

@Sachbearbeiter hat dazu vor kurzem wieder was Interessantes geschrieben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...

Ich habe die ähnliche Thematik bereits in mehreren waffenrechtlichen Akten gefunden:

 

Bei Ehestreitigkeiten / Trennung / Unterhalt / Sorgerecht -> Häufig werden die meistens männlichen Legalwaffenbesitzer von der (Noch-)Ehefrau beschuldigt, gewalttätig zu sein oder gar einen "erweiterten Suizid" -also einschließlich der gemeinsamen Kinder- zu planen. Mir legte neulich ein Vereinsmitglied seine Akte vor und fragte mich, was ich davon halte. Dort ist ein 10-seitiger Bericht aktenkundig (in waffenrechtlicher Akte), indem genau eine solche polizeiliche Lage gemeldet wurde, allein auf Basis der Anschuldigungen der scheinbar psychisch labilen Ehefrau. Im Ergebnis ist dem Legalwaffenbesitzer nichts passiert. Diese polizeiliche Lage über 8 Stunden war aber wohl kurz vor einem SEK-Notfall-Einsatz. Es kam nicht dazu, weil der Legalwaffenbesitzer nach Feierabend in seiner Wohnung von der Polizei angetroffen wurde und sich die Lage dadurch als unbegründet erwiesen hat. Ich bin fast vom Glauben abgefallen, als ich das gelesen habe.

 

Ich rate daher jedem, der irgendwann Beschuldigter war, seine waffenrechtliche Akte zu checken und solche Einträge löschen zu lassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das geht schon viel dünner: Alter Freund und Waidgenosse wurde von der Ex - Geliebten, die entgegen ihren Hoffnungen und Erwartungen bzgl. angestrebter gesellschaftlicher Würden eben doch nicht die Frau Dokter wurde (ich glaube gevögelt hat er die zu der Zeit auch nicht mehr) beim freundlichen Gewaltmonopol angeschwärzt, daß sie (!) sich durch seinen Legalwaffenbesitz bedroht fühle. Die Freunde und Helfer haben ihn dann beim Besuch im Elternhaus in bester Wohngegend vor allen Augen auf der Straße gefilzt. 

 

Da hat er imho noch Glück gehabt, in derselben Stadt wurde dieses Jahr auch schon mal ein völlig Unbeschuldigter totgeprügelt, high noon auf dem Marktplatz. 

Bearbeitet von Josef Maier
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sowas kann hässlich werden.

 

Kumpel mit JS wurde bei Trennung von seiner Freundin angezeigt weil er sie angeblich geohrfeigt haben sollte.

 

Das ging ewig lang hin und her und für ihn zum Glück kam dabei nix raus. Unter anderem auch nicht, weil sie es nicht ärztlich dokumentieren lassen konnte.

 

Dieses monatelange Ungewisse Gefühl hat ihn sehr mitgenommen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 5 Monate später...

Zum Thema Aufbewahrungskontrolle:

 

Videoüberwachung heißt hier das Zauberwort.

 

Meine Wohnung ist Videoüberwacht, bis auf die Badezimmer.

Dies ist rechtlich zulässig da es IN meinem Haus ist. Besucher werden darauf hingewiesen, wem es nicht passt, darf gerne wieder gehen.

Im Falle der Waffenrechtlichen Überprüfung, gibt es also bei mir KEINE Bewegung, die nicht nachweisbar wäre, von niemandem.

 

Das nur mal als Tipp, da solche Sachen nicht mehr die Welt kosten und auch einfach zu installieren sind.

 

Spart u.U. eine Menge Zeit, Geld und Diskussion.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb fw114:

Videoüberwacht

 

Bei mir der Tresorbereich ebenso. Die Kontrolleure beschweren sich da bei mir immer, Recht am eigenen Bild und Co, obwohl ich die Behörde vorab darauf hingewiesen haben. Wer das nicht möchte, darf eben gerne draußen bleiben. Da ich zu diesem Thema nicht weiche, ziehen sie ihre Kontrolle durch. Geht doch.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich habe auch Kameras in dem Kellerraum in dem mein Waffenschränke stehen und außen an der Tür ist ein entsprechendes Hinweisschild. Die Waffe im Schlafzimmer ist aber nicht per Kamera abgesichert. Da müsste ich einen etwaigen, unangekündigten, Kontrolleur wohl mitnehmen wenn ich ihn hereinlassen würde. Ist aber bis heute noch nie passiert

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.